Arbeitsaufgabe 1: Vervollständige das Inhaltsverzeichnis. Blättere dieses Skript durch, suche die genannten Überschriften und schreibe die fehlenden Seitenzahlen in das Inhaltsverzeichnis ein. Ziel dieser Aufgabenstellung ist es, sich mit den Themen und dem Umfang dieses Readers vertraut zu machen.

 

Thema 1: Ausbildung:

Politik – Handwerk – Ausbildung: Überblick für Azubis

„Ich-kann-Sätze“ - Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten

 

Ich kann erklären, was Politik bedeutet, und die drei Bereiche Polity (Strukturen), Politics (Prozesse) und Policy (Inhalte) unterscheiden. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Ich kann den Unterschied zwischen Innung und Handwerkskammer darstellen und zentrale Aufgaben der Handwerkskammer benennen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Ich kann die Pflichtangaben eines Berufsausbildungsvertrages sowie Regeln zu ÜLU/ÜBL richtig wiedergeben. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Ich kann alle Arbeitsaufgaben und MC-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Was ist Politik? Kurzerklärungen

Definition 1: Politik ist Handeln in Gruppen von Menschen. Wenn Menschen miteinander reden, Regeln für die Gruppe finden und Entscheidungen für die Gruppe treffen, machen sie Politik. Das passiert nicht nur im Bundestag, sondern auch in Vereinen oder im Stadtrat. (Hinweis: Diese alltagsnahe Beschreibung passt zu der in der Politikwissenschaft üblichen Dreiteilung in Polity, Politics und Policy.)

 

Definition 2: Politik bezeichnet die Strukturen (Polity), Prozesse (Politics) und Inhalte (Policy), mit denen Angelegenheiten eines Gemeinwesens – z. B. eines Staates oder einer Verwaltungseinheit – durch verbindliche, auf Macht beruhende Entscheidungen geregelt werden.

 

Definition 3 (Wörterbuch): Politik bedeutet u. a. „auf die Durchsetzung bestimmter Ziele gerichtetes Handeln von Regierungen, Parlamenten, Parteien, Organisationen o. Ä.“ sowie eine „Art und Weise, eigene Vorstellungen gegen andere Interessen durchzusetzen“.

 

Arbeitsaufgabe 2: Überlege und notiere, ob du gemäß den oben genannten Definitionen bereits Politik „betrieben“ hast. Wann? Wie?

 

 Einordnung der folgenden Inhalte

Die folgenden Seiten thematisieren Inhalte, die für die Fächer Politik und WiSo wichtig sind. Auszubildende sollen zuerst ihr berufliches und rechtliches Umfeld kennenlernen.

 

Prüfgebiet I: Der Jugendliche in Ausbildung und Beruf

Themenbereich 1: Präsentation des Ausbildungsbetriebes zur Begründung eines Berufsausbildungs- und Arbeitsverhältnisses.

 

Ich- kann-Sätze

Ich kann erklären, warum eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Status Facharbeiter oder Geselle typischerweise Vorteile gegenüber ungelernten Arbeitskräften haben, und ich kann den Hinweis einordnen, dass dies Tendenzen sind, die je nach Tarif, Branche, Region und Betrieb variieren und keine Rechtsansprüche darstellen.

 

0 Punkte (–): Kann ich gar nicht!

1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer!

3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher!

5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!

 

Ich kann zentrale Kompetenzen eines Gesellen nennen, die für beruflichen Erfolg wichtig sind (z. B. Fachkompetenz, Sozialkompetenz, sehr gute Fachkenntnisse sowie gute Umgangsformen mit Kunden und Kollegen).

0 Punkte (–) 1 Punkt (+/–) 3 Punkte (+):5 Punkte (++):

 

Ich kann das Handwerk anhand der Handwerksordnung grundlegendarstellen, die Arten von Handwerken unterscheiden und die Rollen von Innung und Handwerkskammer vergleichen, einschließlich Mitgliedschaft (freiwillig vs. verpflichtend) und typischer Aufgaben. 0 Punkte (–) 1 Punkt (+/–) 3 Punkte (+):5 Punkte (++):

 

Ich kann den Ablauf wichtiger Stationen der Berufsbildung erklären: Zuständigkeit für Gesellen- oder Abschlussprüfungen im Handwerk und die Wiederholungsmöglichkeiten, die Pflicht eines schriftlichen Berufsausbildungsvertrags sowie die wesentlichen Mindestinhalte. 0 Punkte (–) 1 Punkt (+/–) 3 Punkte (+):5 Punkte (++):

 

Ich kann ergänzende und begriffliche Grundlagen sicher anwenden: Zweck und Pflichten der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung oder überbetrieblichen Ausbildung, Bedeutung von Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan sowie die Unterscheidung von Polity, Politics und Policy mit eigenen Beispielen. 0 Punkte (–) 1 Punkt (+/–) 3 Punkte (+):5 Punkte (++):

 

Facharbeiter/Geselle: Vorteile gegenüber ungelernten Arbeitern

Es ist sinnvoll, eine Berufsausbildung abzuschließen und den Status Facharbeiter (Industrie) oder Geselle (Handwerk) zu erreichen. Facharbeiter/Gesellen können oft leichter aufsteigen, erhalten in der Regel einen höheren Lohn, haben häufig besseren Kündigungsschutz, sind beruflich mobiler und können dank Gesellen-/Facharbeiterbrief leichter den Betrieb wechseln. Ungelernte (früher: „Hilfsarbeiter“) haben eher einfache Tätigkeiten, meist geringere Löhne, höheres Arbeitslosigkeitsrisiko und schlechtere Wechselchancen.

 

WICHTIG: Die obigen Aussagen beschreiben typische Tendenzen und hängen von Tarif, Branche, Region und Betrieb ab; sie sind keine Rechtsansprüche. (allgemeine Arbeitsmarktbeschreibung; keine einzelne Rechtsnorm)

 

Arbeitsaufgabe 3: Nennen Sie fünf Kompetenzen, über die ein Geselle verfügen sollte, um in seinem Beruf erfolgreich zu sein.

 

Lösungsvorschläge: Fachkompetenz, Sozialkompetenz, überdurchschnittliche Fachkenntnisse, gute Umgangsformen im Umgang mit Kunden, gute Umgangsformen im Umgang mit Arbeitskollegen.

 

Das Handwerk (Definition und Rechtsgrundlage)

„Das Handwerk bildet mit seinen vorwiegend kleinen und mittleren Betrieben das Kernstück der deutschen Wirtschaft. Mit Flexibilität und Kreativität erfüllt es individuelle Kundenwünsche. Die Struktur der Organisationen des Handwerks sind grundsätzlich in der Handwerksordnung geregelt. Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.“ Quelle: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz.

Hinweis: Die Handwerksordnung (HwO) ist die gesetzliche Grundlage des Handwerks und legt Organisation und Zugehörigkeit fest.

 

Die Innung (Begriff, Ebene, Mitgliedschaft, Aufgaben)

Eine Innung ist die fachliche Interessenvertretung von Handwerkerinnen und Handwerkern eines Gewerks auf lokaler bzw. regionaler Ebene (meist Großstadt oder Landkreis). Die Mitgliedschaft in einer Innung ist freiwillig. Typische Aufgaben: gemeinsame gewerbliche Interessen fördern, Gemeingeist und Berufsehre pflegen, gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen fördern; Mitwirkung an Ausbildung/Prüfungen nach Maßgabe der HwO.

 

 Die Handwerkskammer (Status, Mitgliedschaft, Aufgaben)

Handwerkskammern werden zur Vertretung der Interessen des Handwerks errichtet; sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Wer zur Kammer gehört und welche Aufgaben sie hat, regeln §§ 90–91 HwO. Aufgaben sind u. a.: Führung von Handwerksrolle/Lehrlingsrolle, Regelung und Überwachung der Berufsausbildung, Erlass von Prüfungsordnungen, Bildung von Prüfungsausschüssen, Durchführung von Prüfungen, Bestellung/Vereidigung von Sachverständigen, Schlichtung.

 

Gesellen-/Abschlussprüfung: Zuständigkeit und Wiederholung

Die zuständigen Stellen (im Handwerk i. d. R. die Handwerkskammern) führen Abschlussprüfungen durch. Wer die Abschlussprüfung nicht besteht, kann sie zweimal wiederholen (insgesamt drei Versuche). Rechtsgrundlage: § 37 BBiG.

 

 

Unterschied: Innung vs. Handwerkskammer (Kurzüberblick)

Innung = freiwilliger Zusammenschluss eines Gewerks auf lokaler/regionaler Ebene zur fachlichen Interessenvertretung; Mitwirkung in Ausbildung und – in Abstimmung – an Prüfungen möglich. Handwerkskammer = gesetzliche Selbstverwaltung für das gesamte Handwerk im Bezirk; Pflichtmitgliedschaft der Betriebe; hoheitliche Aufgaben wie Handwerksrolle, Prüfungen, Sachverständige, Schlichtung.

 

Arbeitsaufgabe 4: Notiere schriftlich jeweils vier Aufgaben der Innung und der Handwerkskammer. Welche Unterschiede gibt es? (Begründung mit den obigen Quellen wenn möglich.)

 

Der Berufsausbildungsvertrag (Pflicht und Mindestinhalte)

Vor Beginn der Berufsausbildung ist ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag zwingend. Er muss mindestens enthalten:

* die Bezeichnung des Ausbildungsberufs,

* den Beginn und die Dauer der Ausbildung,

* Angaben zur zugrunde liegenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der praktischen Ausbildung,

* die Dauer der regelmäßigen täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit,

* die Dauer der Probezeit,

* Angaben über Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung,

* die Dauer des Urlaubs,

* die Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann,

* einen allgemeinen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden sind.

 

  Arbeitsaufgabe 5: Notiere schriftlich mindestens fünf Bestimmungen, die ein Ausbildungsvertrag enthalten muss. (Quelle siehe oben.)

 

 Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) / Überbetriebliche Ausbildung (ÜBL)

Die ÜLU ergänzt die betriebliche Ausbildung und sichert die Qualität, wenn Betriebe nicht alle Inhalte vermitteln können. Sie findet in Bildungsstätten (z. B. von Innungen/Handwerkskammern) statt und wird u. a. in NRW aus Landes- und EU-Mitteln gefördert.

Die ÜBL/ÜLU-Lehrgänge werden häufig von der zuständigen Innung organisiert. Auszubildende sind verpflichtet, an vorgeschriebenen Lehrgängen teilzunehmen; Ausbildende müssen freistellen. (Regionale Kammerinformation, Beispiel HWK Düsseldorf.)

 

Hinweis: Die Abkürzungen ÜLU und ÜBL werden in der Praxis teilweise synonym für diese ergänzenden Lehrgänge verwendet. (Beleg: Kammer-/Ministeriumsseiten oben.)

 

 Verwirrende Begriffe? Kurzdefinition „Ausbildungsordnung“

Ausbildungsordnungen sind bundesweite Rechtsverordnungen, die den betrieblichen Teil der Berufsausbildung regeln; sie enthalten u. a. den Ausbildungsrahmenplan, nach dem Betriebe den betrieblichen Ausbildungsplan erstellen.

 

Arbeitsaufgabe 6:

 

6a).Beschreibe in eigenen Worten Polity, Politics und Policy und gib je ein Beispiel aus Schule, Verein oder Stadt.

 

Lösungsvorschlag: (Stichworte): Polity = Regeln/Strukturen (z. B. Schulordnung, Vereinssatzung); Politics = Aushandlung/Abstimmung (z. B. Klassensprecherwahl, Vereinsabstimmung); Policy = Inhalte/Entscheidungen (z. B. Hausaufgaben-Regel, Budget für Jugendprojekt).

 

6b. Stelle Unterschiede zwischen Innung und Handwerkskammer dar. Nenne je drei Aufgaben und markiere, was freiwillig und was gesetzlich ist.

 

Lösung (Stichworte): Innung = freiwillige Mitgliedschaft; Interessenvertretung des Gewerks; Mitwirkung an Ausbildung/Prüfungen.

Handwerkskammer = Körperschaft d. öffentl. Rechts; Pflichtmitgliedschaft der Betriebe; Handwerksrolle, Prüfungsordnungen, Ausschüsse, Schlichtung.

 

6c.  Prüfe einen Muster-Ausbildungsvertrag auf die Pflichtangaben aus § 11 BBiG (checke Beruf, Beginn/Dauer, Gliederung, Arbeitszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Kündigung, Hinweise auf Tarif/Betriebsvereinbarungen).

 

Lösung (Stichworte): Alle Punkte abhaken; fehlende Angaben markieren; Hinweis auf elektronische Textform möglich, wenn Speichern/Ausdrucken beim Empfänger gesichert ist.

 

 Aufgabe 7: Multiple-Choice-Aufgaben (A–D; nur eine Antwort richtig)

 

7a).  Welche Aussage beschreibt „Policy“ am treffendsten?

A Inhalte und Ziele politischer Entscheidungen

B Persönliche Eigenschaften von Politikerinnen/Politikern

C Gebäude von Parlamenten

D Wahlkampfmethoden

Lösung: A ist richtig. (Themenhinweis: siehe Politik – Policy/Polity/Politics)

 

 7b). Wie oft kann die Abschlussprüfung im Falle des Nichtbestehens wiederholt werden?

A Einmal

B Zweimal wiederholen, also dreimal an der Prüfung teilnehmen,

C Dreimal wiederholen, also viermal an der Prüfung teilnehmen

D Eine Wiederholung ist nicht möglich

Lösung: B ist richtig. (Themenhinweis: siehe Berufsbildungsgesetz)

 

7c). Welche Aussage beschreibt die Rolle der Handwerkskammer am zutreffendsten?

A Die Handwerkskammer ist ein freiwilliger Zusammenschluss einzelner Gesellen zur Interessenvertretung auf lokaler Ebene.

B Die Handwerkskammer organisiert nur die ÜLU-Lehrgänge und ist ansonsten nicht für Prüfungen zuständig.

C Die Handwerkskammer ist ein privater Verein ohne hoheitliche Aufgaben und ohne Bezug zur Handwerksordnung.

D Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; sie übernimmt hoheitliche Aufgaben wie Handwerksrolle, Regelung und Überwachung der Ausbildung, Prüfungsordnungen, Prüfungsausschüsse, Durchführung von Prüfungen, Sachverständige und Schlichtung.

E Die Handwerkskammer ist nur für handwerksähnliche Gewerbe zuständig, nicht für zulassungspflichtige oder zulassungsfreie Handwerke.

Lösung: D ist richtig. (siehe Handwerkskammer)

 

7d). Welche Aussage zum Berufsausbildungsvertrag ist korrekt?

A Ein schriftlicher Vertrag ist nur bei zulassungspflichtigen Handwerken notwendig.

B Vor Beginn der Ausbildung ist ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag zwingend; er muss Mindestinhalte enthalten wie Ausbildungsberuf, Beginn und Dauer, Gliederung der Ausbildung, Arbeitszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsvoraussetzungen und einen Hinweis auf anwendbare Tarif- oder Betriebsvereinbarungen.

C Der Vertrag muss keine Angaben zur Ausbildungsvergütung enthalten, wenn der Betrieb tarifgebunden ist.

D Elektronische Textform ist nach dem Text grundsätzlich nicht möglich.

E Ein mündlicher Vertrag ist ausreichend, wenn die Handwerkskammer informiert wird.

Lösung: B ist richtig. (siehe Berufsbildungsgesetz § 11)

 

7e). Was ist nach der Definition im Text die treffendste Beschreibung einer Innung?

A Eine freiwillige fachliche Interessenvertretung eines Gewerks auf lokaler oder regionaler Ebene, die gemeinsame Interessen fördert und an Ausbildung und Prüfungen nach Maßgabe der Handwerksordnung mitwirken kann.

B Eine staatliche Behörde, die die Handwerksrolle führt und Prüfungsordnungen erlässt.

C Ein Zusammenschluss aller Handwerksbetriebe eines Kammerbezirks mit Pflichtmitgliedschaft.

D Eine Organisation, die ausschließlich die Industrie-Facharbeiterprüfung organisiert.

E Ein Gremium, das nur für die Festlegung der Ausbildungsvergütung zuständig ist.

Lösung: A ist richtig. (siehe Innung)

 

7f). Welche Aussage trifft die Einordnung von Handwerken nach der Handwerksordnung am besten?

A Ein Gewerbe gehört zum Handwerk, wenn es industriell betrieben wird und nicht in den Anlagen der Handwerksordnung steht.

B Die Handwerksordnung unterscheidet nur zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken, nicht aber handwerksähnlichen Gewerben.

C Die Handwerksordnung regelt ausschließlich die Kompetenzen von Gesellen, nicht die Struktur des Handwerks.

D Die Einordnung eines Gewerbes als Handwerk hängt im Text nur von der Größe des Betriebs ab.

E Ein Gewerbe gehört zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist; es wird zwischen zulassungspflichtigen, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben unterschieden.

Lösung: E ist richtig. (siehe Handwerksordnung)

 

7g) Welche Aussage fasst den Transparenzhinweis zu Facharbeitern und Gesellen am präzisesten zusammen?

A Die genannten Vorteile sind gesetzlich garantierte Ansprüche, sobald der Gesellen- oder Facharbeiterbrief vorliegt.

B Die Vorteile gelten immer gleich, unabhängig von Tarif, Branche, Region und Betrieb.

C Die Aussagen beschreiben typische Tendenzen, die von Tarif, Branche, Region und Betrieb abhängen und keine Rechtsansprüche darstellen.

D Der Hinweis bezieht sich nur auf den Kündigungsschutz, nicht auf Lohn oder Aufstiegschancen.

E Der Hinweis bedeutet, dass ungelernte Arbeitskräfte grundsätzlich keine Wechselchancen haben.

Lösung: C ist richtig. (siehe Facharbeiter/Geselle – Transparenzhinweis)

 

Ich-Kann-Sätze Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten

Ich kann den Unterschied zwischen Gesetzen und Verordnungen erklären und ihr Zusammenspiel begründen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

 Ich kann zentrale Regelungen des BGB und des BBiG (z. B. Widerrufsrecht, Probezeit, Ausbildungsrahmenplan, Mindestausbildungsvergütung) in eigenen Worten wiedergeben und passende Paragrafen nennen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!

 

Sinn und Bedeutung von Gesetzen und Verordnungen

Gesetze sind allgemeine Regeln, die das Parlament beschließt (Bundestag mit Beteiligung des Bundesrats). Sie legen Rechte und Pflichten fest und binden den Staat an Recht und Gesetz. So schützt das Grundgesetz die Bürgerinnen und Bürger vor Willkür. Quellen: Art. 20 Abs. 3 GG; BMI/BMJ zum Gesetzgebungsverfahren.

 

Verordnungen (Rechtsverordnungen) sind Regeln der Regierung oder Ministerien. Sie dienen dazu, ein Gesetz im Detail auszuführen. Dafür braucht es immer eine Ermächtigung im Gesetz. Inhalt, Zweck und Ausmaß dieser Ermächtigung müssen im Gesetz stehen; die Verordnung muss ihre Rechtsgrundlage angeben. Quellen: Art. 80 GG; Bundesrat/BPB zur Funktion von Verordnungen.

Sinn und Zusammenspiel: Das Gesetz setzt den Rahmen und die Ziele. Die Verordnung regelt die Einzelheiten schneller und praxisnäher, bleibt aber dem Gesetz untergeordnet (Vorrang des Gesetzes). Quelle: BPB-Lexikon „Verordnung“.

 

 

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das Gesetzbuch für das Privatrecht in Deutschland. Es enthält Regeln zum Schuldrecht (Verträge), Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht; das zeigt sein Aufbau in fünf Büchern. Quelle: BGB-Inhaltsverzeichnis (Gesetze im Internet).

 Im BGB stehen beispielsweise diese drei Punkte: Das Recht auf eine Quittung (§ 368 BGB); das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312g i. V. m. § 355 BGB); der Beginn der Rechtsfähigkeit (§ 1 BGB).

Nicht im BGB steht beispielsweise der Mindestinhalt einer Ausbildungsordnung. Das regelt das Berufsbildungsgesetz (§ 5 BBiG).

 Quellen: § 368 BGB; § 312g BGB; § 355 BGB; § 1 BGB; § 5 BBiG (Gesetze im Internet).

 

 Ausbildungsrahmenplan

Was ist ein Ausbildungsrahmenplan? Jede Ausbildungsordnung enthält einen Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt die Ausbildungsinhalte und listet alle Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf, die die Auszubildenden während der Ausbildung erwerben sollen.

 

Warum gibt es einen Ausbildungsrahmenplan?

Der Ausbildungsrahmenplan bildet die Grundlage für die für jeden Ausbildungsvertrag vorgeschriebene individuelle „sachliche und zeitliche Gliederung“ der zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse für das Ziel der Berufsausbildung (betrieblicher Ausbildungsplan).

 

Was versteht man unter einem betrieblichen Ausbildungsplan?

Der betriebliche Ausbildungsplan wird vom Betrieb auf Basis der oben genannten Ausbildungsordnung und des Ausbildungsrahmenplans erstellt. Er ist Bestandteil jedes Ausbildungsvertrages und definiert Themen und Aufgaben, die innerhalb der Berufsausbildung absolviert werden. Während der Umsetzung des betrieblichen Ausbildungsplans absolviert der/die Auszubildende die in dem Ausbildungsplan vorgesehenen Inhalte.

 

Der Ausbildungsnachweis

Unter dem Ausbildungsnachweis, der vom Auszubildenden geführt werden muss, versteht man die schriftliche Dokumentation als Nachweis über die vermittelten und durchgeführten Arbeiten.

 

Der Lohntarifvertrag

Ein Lohntarifvertrag ist ein Tarifvertrag, der festlegt, wie hoch die Löhne für bestimmte Tätigkeiten oder Entgeltgruppen in einer Branche oder in einem Bereich mindestens sind. Er wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Oft ergänzt er einen Manteltarifvertrag, der eher die allgemeinen Arbeitsbedingungen regelt.

In diesem Vertrag sind die unterschiedlichen Lööhne nach Tarifgruppen geordnet.

 

Nenne wesentliche Inhalte des Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Was ist das Berufsbildungsgesetz?

 

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die betriebliche Berufsausbildung (Duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1).  Das Berufsbildungsgesetz bestimmt des Weiteren die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses. Quelle: Wikipedia

 

Das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das BBiG sieht eine Mindest-Ausbildungsvergütung von monatlich mindestens 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr bei einem Ausbildungsbeginn in 2020 vor.

 

Was regelt das Berufsbildungsgesetz im Rahmen der Ausbildung?

Das Gesetz bestimmt Rechte und Pflichten sowohl der Auszubildenden als auch der ausbildenden Betriebe, es regelt die Anerkennung von Ausbildungsberufen und die allgemeine Organisation der dualen Berufsausbildung sowie des dazugehörigen Prüfungswesens.

 

Hier: Weitere Information zum BBIG: https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/berufliche-bildung/rahmenbedingungen-und-gesetzliche-grundlagen/das-berufsbildungsgesetz-bbig/das-berufsbildungsgesetz-bbig_node.html

 

„Inhalte des Berufsbildungsgesetzes.

Berufsbildungsgesetz, ein langes Wort – weshalb es die Abkürzung BBiG gibt. In diesem Gesetz sind Regeln für die duale Ausbildung, berufliche Fortbildung und Umschulung, Berufsausbildungvorbereitung sowie die Förderung der Berufsbildung für besondere Personengruppen niedergeschrieben.

 

Das BBiG regelt unter anderem folgende Fragen:

 

•        Wer darf ausbilden?

•        Wie hat ein geeigneter Ausbildungsbetrieb auszusehen?

•        Welche Ausbildungsberufe sind anerkannt?

•        Welche Rechte und Pflichten hast du als Auszubildender?

•        Wie werden Prüfungen durchgeführt?

 

ACHTUNG: Das Berufsbildungsgesetz ist für manche Berufe nur in Teilen relevant. Das Gesetz findet keine Anwendung für die Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in. Auch angehende Notfallsanitäter/innen, Altenpfleger/innen, Physiotherapeuten/innen und Hebammen/Entbindungspfleger können das Gesetz getrost ignorieren.“ Quelle: https://www.azubi.de/beruf/tipps/berufsbildungsgesetz

 

Arbeitsaufgabe 8: Notiere schriftlich mindestens zehn Bestimmungen bzw. Aspekte aus dem Berufsbildungsgesetz in eigenen Worten.

 

Die Probezeit in der Berufsausbildung

Die Probezeit hat den Sinn und Zweck, dass Arbeitgeber und Auszubildender sich kennenlernen und ihre jeweiligen Interessen in diesem Arbeitsverhältnis überprüfen. Der Arbeitgeber (Chef bzw. Chefin) achtet darauf, ob der neue Auszubildende fleißig, arbeitsbereit, pünktlich, grundtalentiert und positiv für das Arbeitsklima ist.

 

Der Auszubildende schaut darauf, ob wenigstens in Ansätzen der Arbeitgeber bereit ist, seine Pflichten zu erfüllen und auch wirklich motiviert ist, dem Auszubildenden etwas beizubringen. Beide haben das Recht, innerhalb einer Probezeit ohne Nennung von Gründen das Ausbildungsverhältnis zu kündigen und zu beenden. Nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beträgt die Probezeit für Auszubildende mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern (§ 20). Die genaue Dauer legen der Ausbildende und der Auszubildende im Ausbildungsvertrag fest.

 

Die Probezeit wird zu Beginn eines unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrags von Seiten des Arbeitgebers ausgestellt. Sie dient dazu, Arbeitnehmer auf deren Eignung für den Job zu testen und darf nach § 622 Abs. 3 BGB maximal sechs Monate andauern.

 

 Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis (Geselle, Meister usw.) mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. (U5)

Der Azubi kann auch nach der Probezeit sein Ausbildungsverhältnis bei einem wichtigen Grund schriftlich kündigen. Dabei muss er eine Frist von vier Wochen einhalten.  Die ausbildende Firma muss die Handwerkskammer über diese Kündigung des Azubis informieren. (U2) In der Praxis ist es aber oft so, dass sich beide Seiten auf einen Aufhebungsvertrag einigen.

 

Merksatz: Eine Probezeit darf für alle anderen Arbeitnehmer höchstens sechs Monate dauern.

 

WICHTIG:

Arbeitsaufgabe 8 b: Unterscheide die Probezeit bei einer Berufsausbildung und bei einem Arbeitsverhältnis (Geselle, Meister usw.)

 

 Bei Arbeitsverträgen darf die Probezeit so vereinbart werden, dass die zweiwöchige Kündigungsfrist gilt; das ist gesetzlich höchstens für sechs Monate vorgesehen (§ 622 Abs. 3 BGB).

 

Bei Berufsausbildungsverträgen schreibt das Gesetz eine Probezeit von mindestens einem Monat und höchstens vier Monaten vor (§ 20 BBiG). In dieser Zeit kann jederzeit ohne Frist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Für normale Arbeitsverträge ist eine fristlose Kündigung in der Probezeit nur aus wichtigem Grund möglich (§ 626 BGB).

 

 Arbeitsaufgabe  8c: Welche Aussage beschreibt einen Lohntarifvertrag am treffendsten?

A Er regelt ausschließlich Urlaubsansprüche und Arbeitszeiten für alle Berufe einer Region, ohne Lohnangaben.

B Er ist ein individueller Vertrag zwischen einem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Betrieb über das persönliche Gehalt.

C Er legt die konkrete Höhe von Löhnen für Tätigkeiten oder Entgeltgruppen in seinem Geltungsbereich fest und wird von Gewerkschaften und Arbeitgeberseite vereinbart.

D Er ist eine staatliche Verordnung, die automatisch für alle Betriebe gilt, auch ohne Tarifbindung.

E Er ersetzt den Berufsausbildungsvertrag und enthält dessen Pflichtangaben.

Lösung: C ist richtig. (siehe Lohntarifvertrag/Entgelttarifvertrag)

In einem Lohntarifvertrag ist immer der Tariflohn des Arbeitnehmers nach Lohngruppen aufgeführt.

 

Der Lehrlingswart  (Ausbildungsberater) der Innung oder der Handwerkskammer

Der Lehrlingswart betreut die auszubildenden Lehrlinge beziehungsweise Auszubildenden in seinem Innungsbezirk. Er soll dem Auszubildenden bei Problemen in der Schule und im Betrieb beratend und gegebenenfalls vermittelnd zur Seite stehen. Er ist darüber hinaus Ansprechpartner, wenn es um Rechte und Pflichten während der Ausbildung geht. Der Lehrlingswart übt eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Handwerksinnung, neben seinen eigentlichen Verpflichtungen als selbständiger Betriebsinhaber, aus. In einem gewissen Sinne vertritt also der Lehrlingswart die Interessen der Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz

 

Arbeitsaufgabe 9: Finde heraus, wer im Innungsbereich deines Betriebes der für dich zuständige Lehrlingswart zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist. Notiere Name, Telefonnummer und E-Mailadresse:_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

 

 Wichtig: Wenn ein Auszubildender seine Gesellenprüfung nicht bestanden hat, so muss er/sie aktiv seine Wiederholungsprüfung beantragen.

 

Ein Berufsausbildungsverhältnis eines Auszubildenden endet in der Regel mit dem Bestehen der Gesellenprüfung oder (seltener) mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer.

Die Übernahme nach der Ausbildung ist in der Regel keine Pflicht

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, dass ein Betrieb nach erfolgreicher Beendigung des Ausbildungsverhältnisses einen Auszubildenden übernehmen muss. Das Berufsbildungsgesetz würde es also erlauben, dass noch am letzten Ausbildungstag der Ausbildungsbetrieb ihn informiert, dass er nicht übernommen wird.

Allerdings gibt bzw. gab es einzelne tarifliche Vereinbarungen, in denen eine Übernahme vereinzelt für einige Monate doch tarifvertraglich verabredet wurde.

 

Dies ist eher im Zusammenhang mit Stadtverwaltungen oder großen Betrieben wie VW und ähnlichen Firmen im Bereich der Industrie und seltener im Handwerk zu finden. Jeder sollte diesen Sachverhalt bis zum Ende seiner Ausbildung für sich überprüfen und recherchieren.

Der Auszubildende muss seinerseits, wenn er nach der Ausbildung den Betrieb wechseln möchte, keine Kündigung einreichen. Diese ist dann nicht erforderlich.

 

Wird der Geselle aber übernommen, dann gilt:

Ein Geselle muss bei Antritt einer neuen Arbeitsstelle in jedem Fall dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte und den Sozialversicherungsnachweis vorlegen. Seit 2010 geschieht dies elektronisch und nicht mehr in Papierform. Leider wird in Gesellenprüfungen im Fach WiSo immer noch nach einer Vorgehensweise gefragt, die älter als zwölf Jahre her ist.

 

Wahrheitspflicht beim Einstellungsgespräch                                                                                           In einem Vorstellungs- bzw. Einstellungsgespräch muss ein Bewerber alle rechtlich zulässigen Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Tut er dies nicht, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis später verhaltensbedingt kündigen oder wegen arglistiger Täuschung anfechten.

 

Einstellungsgespräch: Verbotene Fragen

Manche Frage darf ein Arbeitgeber einem Bewerber nicht stellen. Dies bezieht sich auf:

 

(A)    Schwangerschaft,

(B)    Kinderwunsch bei Frauen,

(C)    Religionszugehörigkeit, politische Gesinnung,

(D)    Vorstrafen,

(E)    Polizeiliches Führungszeugnis. (Es gibt Ausnahmen)

(F)    Vermögensverhältnisse,

(G)    Krankheiten.

 

Zu E) Führungszeugnisse grundsätzlich Nein! – Aber welche Ausnahmen gibt es?

-        Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen.

-        Bewachungsgewerbe.

-        Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen. ...

-        Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen.

-        Hafenanlagen.

-        Transportgewerbe.

-        Öffentlicher Dienst.

 

Welche Fragen sind im Bewerbungsgespräch zulässig?

Zulässig sind stets solche Fragen, die für die zu besetzende Stelle relevant sind: Dies gilt insbesondere für Fragen nach dem beruflichen Werdegang, nach Zeugnis- und Prüfungsnoten. Die Frage nach Sprachkenntnissen ist ebenfalls erlaubt, soweit diese Qualifikation ein Kriterium für die zu besetzende Stelle ist.

 

Wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen also:

(A)    Fragen nach der Note bei der Abschlussprüfung;

(B)    Ist zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts mit Arbeitsunfähigkeit wegen einer geplanten Operation zu rechnen;

(C)    Welche Weiterbildungen wurden absolviert?

 

 

 

 

Fragen nach bisherigen Krankheiten, eventuellem Hochzeitstermin, Zugehörigkeit einer politischen Partei, Vermögen der Eltern, Glaube, Religion, Einnahme von Medikamenten oder einer eventuellen Schwangerschaft sind nicht statthaft und dürfen vom Arbeitgeber gar nicht erst formuliert werden.

 Weitere und detailliertere Informationen zu diesem Aspekt finden sich hier: https://www.humanresourcesmanager.de/arbeitsrecht/vorstellungsgespraech-welche-fragen-zulaessig-sind/

 

Arbeitsaufgabe 10: Notiere schriftlich welche Fragen des Arbeitgebers beim Bewerbungsgespräch erlaubt sind und welche verboten sind.

Welche müssen vom Bewerber wahrheitsgemäß beantwortet werden? Notiere jeweils mindestens vier Aspekte.

 

Der Geselle – der Facharbeiter

Ein Geselle ist ein Handwerker, der nach einer Lehr- bzw. Ausbildungszeit die Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt und bestanden hat. Im Sprachgebrauch findet man: "bei jemandem Geselle sein, als Geselle arbeiten"

 

Ist ein Geselle ein Facharbeiter?

Als Facharbeiterbrief wird die Urkunde bezeichnet, die nach bestandener Abschlussprüfung vor der IHK in einem anerkannten Ausbildungsberuf im gewerblich-technischen Bereich ausgehändigt wird. Er entspricht dem Gesellenbrief im Handwerk.

 

Der Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag soll wichtige Aspekte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regeln. Je genauer und deutlicher jede Art von Vertrag formuliert ist, desto seltener gibt es Streitigkeiten.

 

Ein Arbeitsvertrag sollte unter anderem folgende Aspekte enthalten:

(A)    Arbeitszeit,

(B) Art der Aufgaben, Tätigkeit/Tätigkeitslisten,

(C) Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag und pro Woche,

(D) Regelung zur Probezeit, des Gehaltes bzw. Lohns, …

 

Arbeitsaufgabe 10 b: Nenne mindestens zehn Bestimmungen/Aspekte aus dem BBiG in eigenen Worten

Lösung (Stichpunkte):

– § 1 Abs. 1: Regelungsbereich (Ausbildung, Vorbereitung, Fortbildung, Umschulung).

– § 5: Ausbildungsordnung + Ausbildungsrahmenplan.

– § 11: Vertragsinhalte inkl. sachliche/zeitliche Gliederung.

– § 17: Vergütungsanspruch + Mindestausbildungsvergütung.

– § 20: Probezeit 1–4 Monate.

– § 22: Kündigung in der Probezeit fristlos möglich; danach nur aus wichtigem Grund/mit Frist.

– § 37: Prüfungswesen/Wiederholung (Teile, Fristen i. V. m. Ordnung).

– Rechte/Pflichten Azubi/Ausbildender (z. B. Ausbildungspflicht, Lernpflicht – verteilt auf BBiG-Normen).

– Zuständige Stellen/Prüfungsausschüsse (z. B. §§ 37 ff.).

– Dokumentations-/Zeugnisregelungen (z. B. § 16, § 43 ff.). (Normbeispiele: siehe Quellen oben)

 

2.Arbeitsaufgabe:  Vergleichen und begründen: Stelle die Probezeitregelungen in Ausbildungsverträgen denjenigen in normalen Arbeitsverträgen gegenüber und begründe ihren Zweck.

Lösung (Stichpunkte):

– Ausbildung: § 20 BBiG 1–4 Monate; Kündigung in Probezeit jederzeit ohne Frist/Grund (§ 22 Abs. 1 BBiG) → Kennenlernen, Eignungsprüfung beider Seiten.

– Arbeitsvertrag: § 622 Abs. 3 BGB max. 6 Monate, 2-Wochen-Frist; fristlos nur mit wichtigem Grund (§ 626 BGB) → geringerer Kündigungsschutz in Probezeit, aber grundsätzlich Frist.

 

 

 Arbeitsaufgabe 11: Multiple-Choice-Aufgaben

 

MC-1: Wofür muss eine Verordnung stets eine gesetzliche Grundlage enthalten?

A Die ausführende Behörde

B Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung

C Die genaue Gebührenhöhe

D Eine Befristung auf 5 Jahre

Lösung: B ist richtig

 

MC-2: Welche Aussage zum Widerrufsrecht ist richtig?

A Es gilt immer, auch zwischen Unternehmern.

B Es gilt nur bei Haustürgeschäften, nicht online.

C Verbraucher haben bei Fernabsatz/außerhalb von Geschäftsräumen ein Widerrufsrecht nach § 312g i. V. m. § 355 BGB.

D Es gilt nur bei Barzahlung.

Lösung: C ist richtig.

 

 MC-3: Wie lange darf die Probezeit in einem Berufsausbildungsverhältnis maximal dauern?

A 2 Wochen

B 1 Monat

C 4 Monate

D 6 Monate

Lösung: C ist richtig (siehe BBiG § 20). (siehe Berufsbildung)

 

MC-4: Seit wann ersetzt ELStAM die Lohnsteuerkarte aus Papier?

A 2010

B 2011

C 2012

D 2013

Lösung: D ist richtig (siehe Steuerrecht/ELStAM).

 

Zusammenfassung und Vertiefung

Gesetze sind allgemein verbindliche Regeln, die vom Parlament beschlossen werden. Der Staat ist an Gesetz und Recht gebunden. Grundlage ist das Grundgesetz.

 

Verordnungen werden von Regierung oder Ministerien erlassen. Sie konkretisieren Gesetze, dürfen ihnen aber nicht widersprechen. Dafür brauchen sie eine klare Ermächtigung im Gesetz, in der Inhalt, Zweck und Ausmaß genannt werden. Das Zusammenspiel ist so: Das Gesetz setzt Rahmen und Ziele, die Verordnung regelt Details schneller und näher an der Praxis. Quelle: Grundgesetz; allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts.

 

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das Privatrecht, zum Beispiel Verträge, Eigentum, Familie und Erbe, und ist in fünf Bücher gegliedert. Beispiele sind das Recht auf Quittung (§ 368 BGB), das Widerrufsrecht bei bestimmten Verbraucher-Verträgen (§ 312g i. V. m. § 355 BGB) und der Beginn der Rechtsfähigkeit (§ 1 BGB). Quelle: BGB.

 

Für die Berufsausbildung ist vor allem das Berufsbildungsgesetz wichtig. Es regelt die betriebliche Ausbildung im dualen System, die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Betrieben sowie das Prüfungswesen (§ 1 BBiG). Der Mindestinhalt von Ausbildungsordnungen gehört in dieses Gesetz, insbesondere § 5 BBiG. Quelle: BBiG.

 

Jede Ausbildungsordnung enthält einen Ausbildungsrahmenplan mit Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Zeitrichtwerten. Daraus erstellt der Betrieb den betrieblichen Ausbildungsplan, der die sachliche und zeitliche Gliederung im Ausbildungsvertrag konkretisiert (§ 11 Abs. 1 BBiG). Quelle: BBiG.

 

Ein schriftlicher Ausbildungsvertrag ist Pflicht. Er muss wesentliche Angaben enthalten, etwa Ausbildungsziel, Beginn und Dauer, Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsregeln und Hinweise auf anwendbare Tarif- oder Betriebsvereinbarungen (§ 11 BBiG). Quelle: BBiG.

 

Die Probezeit in der Ausbildung dauert mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20 BBiG). In dieser Zeit kann ohne Frist und ohne Begründung gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). In normalen Arbeitsverhältnissen ist eine Probezeit bis zu sechs Monaten möglich; währenddessen gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Eine fristlose Kündigung braucht dort einen wichtigen Grund (§ 626 BGB). Quelle: BBiG; BGB.

 

Wer die Abschluss- oder Gesellenprüfung nicht besteht, kann sie zweimal wiederholen. Oft müssen nur die nicht bestandenen Bereiche erneut geprüft werden; Details regeln die zuständigen Stellen. Quelle: BBiG; Prüfungsordnungen der Kammern.

 

Innung und Handwerkskammer haben unterschiedliche Rollen. Die Innung ist ein freiwilliger Zusammenschluss auf lokaler oder regionaler Ebene und fördert gemeinsame Interessen und die Ausbildung (§ 54 HwO). Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts für den gesamten Bezirk mit gesetzlicher Mitgliedschaft der Betriebe und hoheitlichen Aufgaben wie Handwerksrolle und Prüfungswesen (§ 91 HwO). Quelle: HwO.

 

Eine allgemeine Pflicht zur Übernahme nach der Ausbildung gibt es nicht. Ausnahmen können sich aus besonderen Schutzregeln oder Tarifverträgen ergeben. Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig mit dem Betrieb über Perspektiven zu sprechen. Quelle: BBiG; Tarifrecht (je nach Bereich).

 

Merksatz: ELStAM bedeutet elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale: elektronisch gespeicherte Daten, mit denen der Arbeitgeber die Lohnsteuer richtig vom Lohn abzieht.

Beim Start in ein Arbeitsverhältnis werden die Lohnsteuerdaten elektronisch über ELStAM übermittelt; die Papier-Lohnsteuerkarte wurde dadurch ersetzt.

 

E = elektronisch: Die Daten werden digital gespeichert und abgerufen.

L = Lohn: Es geht um den Lohn aus dem Arbeitsverhältnis.

St = Steuer: Gemeint ist die Lohnsteuer.

A = Abzug: Diese Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen.

M = Merkmale: Das sind die wichtigen Daten für die Berechnung, zum Beispiel Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal und Kinderfreibeträge.

 

 

Im Einstellungsgespräch sind grundsätzlich nur stellenrelevante Fragen zulässig. Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind zu beachten (§§ 1, 7 AGG). Fragen etwa nach Schwangerschaft oder Familienplanung sind in der Regel unzulässig; daraus können Rechte zur Verweigerung der Antwort folgen. Quelle: AGG; EuGH-/BAG-Rechtsprechung (im Text genannt).

 

Zur Mindestausbildungsvergütung nennt der Text historische und aktuelle Beispiele und empfiehlt, die jeweilige Jahreshöhe immer mit einem Jahr zu ergänzen, weil sich die Werte fortschreiben. Quelle: BBiG § 17; Hinweis im Text.

 

Arbeitsaufgabe 12 – MC-Aufgaben

 

12 a. Welche Aussage beschreibt das Verhältnis von Gesetz und Verordnung im Sinne des Textes am präzisesten?

A Eine Verordnung darf nur auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen werden, konkretisiert das Gesetz und bleibt ihm untergeordnet.

B Eine Verordnung kann Gesetze jederzeit ersetzen, wenn das zuständige Ministerium dies für sinnvoll hält.

C Eine Verordnung benötigt keine Rechtsgrundlage, wenn sie nur technische Details regelt.

D Ein Gesetz ist stets weniger verbindlich als eine Verordnung, weil Verordnungen schneller angepasst werden.

E Gesetz und Verordnung stehen rechtlich gleichrangig nebeneinander, solange sie denselben Zweck verfolgen.

Lösung: A ist richtig

 

 

12b. Welche Zuordnung von Rechtsmaterie und Gesetz entspricht dem Text am besten?

A Mindestinhalt von Ausbildungsordnungen: BGB; Widerrufsrecht im Fernabsatz: BBiG.

B Ausbildungsrahmenplan: ausschließlich BGB; Probezeit in der Ausbildung: ausschließlich Grundgesetz.

C Privatrechtliche Grundregeln zu Verträgen und Sachen: BGB; zentrale Regeln der betrieblichen Berufsausbildung: BBiG.

D Handwerksrolle und Prüfungsordnungen: BGB; Ausbildungsvergütung: Handwerksordnung.

E Rechte und Pflichten von Auszubildenden: primär BGB; Familien- und Erbrecht: primär BBiG.

Lösung: C ist richtig.

 

12c. Welche Aussage beschreibt den Ausbildungsrahmenplan und den betrieblichen Ausbildungsplan nach dem Text am treffendsten?

A Der betriebliche Ausbildungsplan ist ein freiwilliges Zusatzdokument ohne Bezug zum Ausbildungsvertrag.

B Der Ausbildungsrahmenplan wird vom einzelnen Betrieb erstellt und ist nur intern verbindlich.

C Der Ausbildungsrahmenplan ist Teil der Ausbildungsordnung und bildet die Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan, der die sachliche und zeitliche Gliederung im Vertrag konkretisiert.

D Der Ausbildungsrahmenplan regelt ausschließlich die schulische Ausbildung und hat keinen Bezug zur Praxis im Betrieb.

E Beide Pläne werden von der Handwerkskammer individuell für jeden Auszubildenden neu geschrieben.

Lösung: C ist richtig (Themenhinweis: siehe Ausbildungsrahmenplan und betrieblicher Ausbildungsplan).

 

12d. Welche Aussage stellt den Unterschied der Probezeit in Ausbildung und normalem Arbeitsverhältnis korrekt dar?

A In der Ausbildung ist die Probezeit immer sechs Monate; im Arbeitsverhältnis maximal vier Monate.

B In der Ausbildung gilt während der Probezeit stets eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

C Im Arbeitsverhältnis ist eine fristlose Kündigung während der Probezeit ohne wichtigen Grund jederzeit zulässig.

D In der Ausbildung beträgt die Probezeit ein bis vier Monate und eine Kündigung ist in dieser Zeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen möglich; im Arbeitsverhältnis kann eine Probezeit bis sechs Monate vereinbart werden, mit zweiwöchiger Kündigungsfrist.

E Beide Probezeiten sind vollständig identisch geregelt, nur die Begriffe unterscheiden sich.

Lösung: D ist richtig.

 

12e. Welche Aussage zur Übernahme nach der Ausbildung und zu zulässigen Fragen im Einstellungsgespräch entspricht dem Text am ehesten?

A Es besteht immer eine gesetzliche Pflicht zur Übernahme nach bestandener Prüfung, unabhängig von Tarifverträgen.

B Fragen nach Schwangerschaft sind in der Regel zulässig, weil sie die Einsatzplanung betreffen.

C Das AGG erlaubt alle Fragen, solange der Arbeitgeber ein wirtschaftliches Interesse darlegt.

D Eine fehlende Übernahmepflicht bedeutet, dass Betriebe Auszubildende grundsätzlich nicht übernehmen dürfen.

E Es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Übernahme; im Einstellungsgespräch sind nur stellenrelevante Fragen zulässig und Diskriminierungsverbote des AGG sind zu beachten.

Lösung: E ist richtig (Themenhinweis: siehe Übernahme und AGG).

 

Arbeitsvertrag, Rechte & Pflichten sowie Arbeitszeit in Deutschland

Ich-kann-Sätze - Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten

 

 Ich kann typische Vertragsklauseln rechtlich richtig einordnen (z. B. Kündigungsfristen, Schriftform, Nebentätigkeit/Konkurrenz) und einschätzen, ob sie mit geltendem Recht vereinbar sind. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Ich kann Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Arbeitszeit- und Pausenregeln korrekt wiedergeben und auf Praxisfälle anwenden. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Einordnung: Welche Vertragsklauseln sind rechtmäßig?

Folgende Aspekte eines Arbeitsvertrags entsprechen geltendem Recht, wenn sie richtig vereinbart und im Rahmen der Gesetze angewendet werden:

 

(A) Der Arbeitgeber darf innerhalb des Betriebs andere, gleichwertige Tätigkeiten zuweisen, wenn das durch Direktionsrecht und Vertrag gedeckt ist.

(B) Es können bis zu sechs Monate Probezeit vereinbart werden.

(C) Vom Arbeitgeber angeordnete Überstunden können durch Freizeit ausgeglichen werden, wenn Vertrag oder Tarifvertrag das vorsehen oder die Parteien es vereinbaren.

(D) Eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden kann wirksam vereinbart werden (sie liegt unter den Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes).

(E) Beim Verkauf einer Firma (Betriebsübergang) gelten die Arbeitsverträge grundsätzlich weiter; der neue Inhaber tritt ein.

(F) Arbeitsverträge können nicht immer mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Diese Zwei-Wochen-Frist gilt nur, wenn eine Probezeit vereinbart wurde, und zwar höchstens für die ersten sechs Monate. Außerhalb der Probezeit beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit.

(G) Arbeitsverträge dürfen den Arbeitnehmer nicht zu „ständiger genereller Bereitschaft zu Überstunden“ verpflichten. [Hinweis: Überstunden bedürfen einer Rechtsgrundlage (Vertrag/Tarif/Betriebsvereinbarung) und unterliegen Mitbestimmung und den Grenzen des ArbZG.]

(H) Regelungen dürfen das Privatleben nicht übermäßig beeinflussen (z. B. Parteimitgliedschaft, Ehrenamt, Freizeitaktivitäten).

(I) Ein Arbeitnehmer kann regelmäßige Überstunden ablehnen, wenn keine vertragliche/tarifliche Grundlage besteht oder Grenzen des ArbZG überschritten würden; Mitbestimmung des Betriebsrats ist zu beachten. [Quelle zu Mitbestimmung/Arbeitszeitgrenzen: ArbZG; BetrVG/§ 87 Abs. 1 Nr. 3; BMAS-Infoseite.]

(J) Nebentätigkeit: Ein Arbeitnehmer darf seinem Arbeitgeber nicht in Konkurrenz treten; Nebentätigkeiten sind in der Regel anzeigepflichtig, wenn Vertrag/Tarif das vorsehen oder Interessen des Arbeitgebers berührt sind.

 

Schriftform, Nachweis und elektronische Verfahren

Wesentliche Inhalte eines geschlossenen Arbeitsvertrags müssen fristgerecht schriftlich festgehalten werden. Bei Arbeitsverträgen ist die Schriftlichkeit größtenteils Pflicht.

Das heißt konkret: Ein Arbeitsvertrag ist grundsätzlich auch dann gültig, wenn er mündlich geschlossen wird. Trotzdem muss der Arbeitgeber die wichtigsten Arbeitsbedingungen nachweisen und dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen. Das steht im Nachweisgesetz.

Bis Ende 2024 musste dieser Nachweis in der Regel auf Papier erfolgen. Seit dem 1. Januar 2025 reicht in vielen Fällen die Textform, zum Beispiel eine E-Mail oder ein PDF, wenn der Text für den Arbeitnehmer zugänglich, speicherbar und ausdruckbar ist. In einzelnen Fällen können weiterhin strengere Formvorgaben gelten.

 

 Steuer- und Sozialdaten bei Beschäftigungsbeginn

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber beim Start des Jobs seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum und die Information geben, ob es das Hauptarbeitsverhältnis oder ein Nebenjob ist. Mit diesen Angaben kann der Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen.

 

Der Arbeitgeber meldet das Arbeitsverhältnis im ELStAM-Verfahren an und ruft die Daten bei der Finanzverwaltung elektronisch ab. Diese Daten braucht er, um Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer korrekt zu berechnen.

 

Ende des Arbeitsverhältnisses

Merksatz: Das Arbeitsverhältnis wird nicht beendet, wenn der Arbeitnehmer zum Grundwehrdienst beziehungsweise Zivildienst einberufen wird, der Arbeitgeber verstirbt und es einen Nachfolger gibt. Das Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung, wenn sie rechtlich korrekt ist oder auch dadurch, dass der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Dies sollte vorher gut geprüft werden.

 

 Pflichten des Arbeitgebers

(A) Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften beachten und durchsetzen.

(B) Sanitäre Einrichtungen bereitstellen und unterhalten.

(C) Lohn pünktlich zahlen.

(D) Ein Arbeitnehmer hat spätestens am Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dieses einfache Zeugnis enthält mindestens Art und Dauer der Tätigkeit.

Wenn der Arbeitnehmer es verlangt, muss der Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen. Dieses enthält zusätzlich eine Beurteilung von Leistung und Verhalten.

 

 

 

 Rechte des Arbeitnehmers

(A) Anspruch auf Entgelt bei erbrachter Leistung.

(B) Recht auf Beschäftigung (aus dem Arbeitsvertrag abgeleitet; Einschränkungen möglich).

(C) Recht auf freie Meinungsäußerung im Rahmen der gesetzlichen Schranken und Rücksichtnahmepflichten.

(D) Recht auf Gleichbehandlung.

(E) Recht auf Einsicht in die Personalakte; er kann ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen (sofern ein Betriebsrat besteht). Quelle: § 83 BetrVG.

(F) Recht auf Urlaub/Elternzeit/Freizeit nach den gesetzlichen Regelungen.

(G) Recht auf Pausen; für Erwachsene: bei  6 bis 9 Stunden Arbeitszeit mind. 30 Minuten bei mehr als 9 Std. 45 Min. Quelle: § 4 ArbZG.

(H) Recht auf Arbeitszeugnis.

(I) Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

(J) Kündigungsschutz nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, aber nur in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern (Schwellenwert des KSchG). Quellen: § 1 Abs. 1 KSchG (Wartezeit), § 23 KSchG (Schwellenwert).

 

 Pflichten des Arbeitnehmers

(A) Steuer- und Sozialdaten für die Anmeldung bereitstellen (ELStAM, Krankenversicherung).Keine Papier-Lohnsteuerkarte mehr; elektronische Verfahren seit 2013.]

(B) Arbeits-/Dienstpflicht: vereinbarte Arbeit leisten.

(C) Treuepflicht: Interessen des Unternehmens wahren.

(D) Gehorsamspflicht/betriebliche Rücksichtnahme.

(E) Ordnung/Sicherheit mit gewährleisten.

(F) Verschwiegenheitspflicht.

(G) Sorgfältiger Umgang mit Material/Werkzeugen.

(H) Anwendung von Schutzmaßnahmen gemäß Anweisung.

(I) Unverzügliche Krankmeldung; Übermittlung der AU nach geltender eAU-Praxis durch die Praxis/KK an den Arbeitgeber (betriebsinterne Nachweispflichten können zusätzlich gelten).

 

 Arbeitszeit und Ruhepausen (Erwachsene)

Die tägliche Arbeitszeit beträgt regelmäßig 8 Stunden, ausnahmsweise bis 10 Stunden, wenn im Durchschnitt innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen wieder 8 Stunden/Tag erreicht werden. Pausen und mindestens 11 Stunden Ruhezeit sind einzuhalten. Auf EU-Ebene gilt im Schnitt 48 Stunden/Woche inkl. Überstunden. Quellen: §§ 3–5 ArbZG; RL 2003/88/EG.

 

 Jugendliche (unter 18 Jahren)

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 8,5 Stunden ist nur erlaubt, wenn die Arbeitszeit an anderen Tagen derselben Woche entsprechend kürzer ist oder ein Ausgleich innerhalb der Woche erfolgt. Die Pausen müssen im Voraus feststehen und mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis zu 6 Stunden und mindestens 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden betragen.

 

Veränderung der Arbeitszeiten?

Was die CDU (Stand: 6. September 2025) innerhalb der rot-grünen Regierung ändern will: Die CDU/CSU strebt mehr Flexibilität an und will die tägliche Grenze durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit nach EU-Vorgaben ersetzen (Orientierung: 48 Stunden/Woche). Diese Linie findet sich in Parteiverlautbarungen und im Koalitionsvertrag 2025 von Union und SPD; zusätzlich sind steuerliche Anreize für Mehrarbeit über „Vollzeit“ vorgesehen. Bis ein Gesetz beschlossen ist, gilt aber weiterhin § 3 ArbZG. Quellen: CDU-Positionsseite; Koalitionsvertrag 2025 (CDU-PDF); Fachbeiträge/Hintergrundberichte (LTO, Haufe, FAZ).

 

Überstunden, Anordnung und Ausgleich

Überstunden bedürfen einer Grundlage (Vertrag/Tarif/Betriebsvereinbarung) und unterliegen Grenzen des ArbZG; in Betrieben mit Betriebsrat ist die Anordnung von Überstunden mitbestimmungspflichtig. Ausgleich kann in Geld oder Freizeit erfolgen, wenn vereinbart. Überstunden brauchen eine klare Grundlage. Das kann im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung stehen.

Die Arbeitszeit darf nach dem Arbeitszeitgesetz in der Regel 8 Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn der Ausgleich innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums erfolgt. Im Durchschnitt darf die Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

 

Wenn es einen Betriebsrat gibt, hat er bei einer vorübergehenden Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht.

Ob Überstunden bezahlt werden oder durch Freizeit ausgeglichen werden, muss geregelt sein. Fehlt eine klare Regel, kann eine Vergütung stillschweigend als vereinbart gelten, wenn zusätzliche Arbeit normalerweise nur gegen Bezahlung zu erwarten ist.

 

Pausen und Ruhezeiten müssen eingehalten werden.

Klauseln nach dem Motto „alles mit dem Gehalt abgegolten“ sind nur wirksam, wenn sie transparent sind und klar begrenzen, in welchem Umfang Überstunden enthalten sein sollen.

 

Bewerbung/Zeugnisse

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält Art und Dauer der Tätigkeit; ein qualifiziertes Zeugnis zusätzlich Leistung und Verhalten. Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Quelle: § 109 GewO.

 

Gedankensprung zwischendurch

Arbeitsaufgabe: Nennen Sie Aspekte, durch die die Leistungsbereitschaft eines Arbeitnehmers gefördert werden kann.

Lösungsvorschläge:  (A) gutes Betriebsklima (B) angemessener Lohn (C) gute Arbeitsatmosphäre (D) Aufstiegschancen (E) selbständiges Arbeiten/Verantwortung

 

Arbeitsaufgabe 13: Notiere schriftlich jeweils die Merkmale eines qualifizierten und eines einfachen Arbeitszeugnisses. Lösung siehe Text weiter oben.

 

Arbeitsaufgabe 14:  Prüfe die Klausel „Überstunden werden mit dem Gehalt abgegolten“. Beurteile Rechtmäßigkeit und nenne Bedingungen für Freizeitausgleich oder Vergütung.

 

Lösung (Stichpunkte): braucht Rechtsgrundlage (Arbeits-/Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung); Grenzen ArbZG (8/10 Std., 48 Std./Woche); Mitbestimmung BR (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG); Freizeitausgleich/Bezahlung nur, wenn vereinbart oder üblich; Pausen/Ruhezeiten einhalten; pauschale „All-in“-Klauseln müssen klar begrenzen. Quellen: ArbZG; BetrVG; BAG/Beratungspraxis.

 

Arbeitsaufgabe 15: Vergleiche die Kündigung in der Probezeit mit dem allgemeinen Kündigungsschutz. Erkläre in eigenen Worten, welche Kündigungsfristen gelten und ab wann der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz in der Regel greift.

Lösungsvorschlag: Eine Probezeit kann höchstens sechs Monate dauern. Wenn eine Probezeit vereinbart wurde, kann das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Außerhalb der Probezeit gilt mindestens die gesetzliche Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. WICHTIG: Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift in der Regel erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate  (auch wenn die Probezeit beispielsweise nur vier Monate dauert) besteht und der Betrieb normalerweise mehr als zehn Arbeitnehmer hat.

 

Arbeitsaufgabe 16: Plane für eine Arbeitswoche einen Schicht- und Pausenplan mit 8,5-Stunden-Schichten für ein Team. Im Team arbeiten Erwachsene und ein 17-jähriger Azubi. Achte darauf, dass die Arbeitszeit, die Pausen und die tägliche Ruhezeit für alle korrekt eingehalten werden. Notiere deinen Plan so, dass man die Regeln gut überprüfen kann.

 

Lösungsvorschlag: Für Erwachsene sind 8,5-Stunden-Schichten grundsätzlich möglich. Die tägliche Arbeitszeit darf bis zu 10 Stunden gehen, wenn im Durchschnitt wieder ausgeglichen wird. Nach jeder Schicht müssen Erwachsene in der Regel eine Ruhezeit von 11 Stunden haben. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Stunden brauchen Erwachsene mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als 9 Stunden sind mindestens 45 Minuten Pause erforderlich.

 

Für den 17-jährigen Azubi gilt ein strengerer Schutz. Er darf grundsätzlich höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. 8,5 Stunden sind nur erlaubt, wenn diese Mehrzeit innerhalb derselben Woche ausgeglichen wird, also an anderen Tagen entsprechend kürzer gearbeitet wird. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden muss der Azubi mindestens 60 Minuten Pause bekommen.

 

Ein passender Wochenplan wäre deshalb, dass die Erwachsenen an allen fünf Tagen 8,5 Stunden arbeiten können, mit den vorgeschriebenen Pausen. Der Azubi sollte an vier Tagen 8 Stunden arbeiten und an einem Tag 6 Stunden, damit der Wochenausgleich stimmt. Die Pausen für den Azubi müssen an seinen längeren Tagen jeweils mindestens 60 Minuten betragen. Der Plan sollte schriftlich dokumentiert werden, damit klar ist, dass alle Regeln eingehalten sind.

Quelle: ArbZG §§ 3–5; JArbSchG §§ 8, 11

 

Arbeitsaufgabe 17: Probetest

Multiple-Choice-Aufgaben  je eine Antwort richtig

1. Welche Aussage zur Kündigungsfrist trifft allgemein zu, wenn keine Probezeit (mehr) läuft?

A Vier Wochen zum 15. oder Monatsende sind die Mindestfrist.

B Zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag sind immer zulässig.

C Immer drei Monate zum Monatsende.

D Es gibt keine gesetzlichen Fristen, nur Tarifrecht.

Lösung: A ist richtig. (siehe Kündigungsfristen § 622 Abs. 1 BGB)

 

2. Was folgt rechtlich aus einem Betriebsübergang an einen neuen Eigentümer?

A Alle Arbeitsverträge enden automatisch.

B Der neue Inhaber tritt in die Arbeitsverhältnisse ein.

C Neue Probezeit beginnt.

D Neue Löhne dürfen ohne Zustimmung festgelegt werden.

Lösung: B ist richtig. (siehe § 613a BGB)

 

3. Welche Aussage zum Nachweis von Arbeitsbedingungen stimmt?

A Der Arbeitsvertrag ist nur gültig, wenn er notariell beurkundet ist.

B Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen schriftlich nachweisen; elektronische Form ist (weitgehend) ausgeschlossen.

C Eine E-Mail des Arbeitgebers genügt immer.

D Es gibt keine Pflicht, Arbeitsbedingungen niederzuschreiben.

Lösung: B ist richtig. (siehe § 2 NachweisG)

 

4. Welche Pausenregel gilt für Jugendliche bei einem 8-Stunden-Tag?

A Mindestens 15 Minuten.

B Mindestens 30 Minuten.

C Mindestens 45 Minuten.

D Mindestens 60 Minuten.

Lösung: D ist richtig. (siehe § 11 JArbSchG)

 

5. Ein Arbeitnehmer arbeitet regelmäßig 40 Stunden pro Woche. Welche Beurteilung trifft am besten zu?
A Eine 40-Stunden-Woche ist nur zulässig, wenn täglich genau acht Stunden gearbeitet werden.
B Eine 40-Stunden-Woche ist nur zulässig, wenn ein Tarifvertrag ausdrücklich 40 Stunden festlegt.
C Eine 40-Stunden-Woche kann wirksam vereinbart werden, wenn die gesetzlichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit eingehalten werden.
D Eine 40-Stunden-Woche ist nur in Betrieben ohne Betriebsrat zulässig.
E Eine 40-Stunden-Woche überschreitet grundsätzlich die gesetzlich zulässige Wochenarbeitszeit.
Lösung: C ist richtig.

 

6. Ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer vereinbaren einen Arbeitsvertrag mündlich. Welche Aussage trifft die rechtliche Situation am besten?
A Der Arbeitsvertrag kann wirksam sein; der Arbeitgeber muss jedoch die wesentlichen Arbeitsbedingungen entsprechend dem Nachweisgesetz nachweisen und zur Verfügung stellen.
B Der Arbeitsvertrag ist automatisch nichtig, weil jeder Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss.
C Der Arbeitsvertrag wird erst wirksam, wenn ein Betriebsrat ihm zugestimmt hat.
D Der Arbeitsvertrag ist nur dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt wird.
E Der Arbeitsvertrag muss nachträglich notariell beurkundet werden.
Lösung: A ist richtig.

 

7. Ein Arbeitnehmer beginnt einen neuen Job. Welche Kombination von Angaben benötigt der Arbeitgeber typischerweise, damit die elektronischen Lohnsteuermerkmale abgerufen werden können?
A Die Sozialversicherungsnummer, das Geburtsdatum und die Angabe, ob ein Hauptarbeitsverhältnis oder Nebenjob besteht.
B Die steuerliche Identifikationsnummer, die Sozialversicherungsnummer und den Familienstand.
C Die steuerliche Identifikationsnummer, die Lohnsteuerkarte auf Papier und das Arbeitsbuch.
D Die steuerliche Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Angabe, ob ein Hauptarbeitsverhältnis oder Nebenjob besteht.
E Die steuerliche Identifikationsnummer, den Führerschein und den Krankenschein.
Lösung: D ist richtig.

 

8.. Ein Arbeitnehmer verlangt nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis, das zusätzlich seine Leistung und sein Verhalten beurteilt. Welche Aussage ist richtig?
A Der Arbeitgeber darf die Beurteilung von Leistung und Verhalten grundsätzlich ablehnen und nur die Beschäftigungsdauer nennen.
B Der Arbeitnehmer kann auf Verlangen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, das sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt.
C Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann ausschließlich nach einer Kündigung verlangt werden, nicht nach einer anderen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
D Nur Arbeitnehmer mit Führungsverantwortung können ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen.
E Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beurteilt die Leistung, aber nicht das Verhalten des Arbeitnehmers.
Lösung: B ist richtig.

 

 

 

 

9.  Ein Arbeitsvertrag enthält die Klausel: „Der Arbeitgeber kann Ihnen jederzeit andere gleichwertige Tätigkeiten im Betrieb zuweisen.“ Unter welcher Bedingung ist diese Klausel im Kern rechtmäßig?

A Sie ist immer unwirksam, weil jede Tätigkeitsänderung einen neuen Vertrag erfordert.

B Sie ist nur wirksam, wenn der Betriebsrat der Klausel schriftlich zustimmt.

C Sie ist rechtmäßig, wenn das Direktionsrecht und der Arbeitsvertrag diese Zuweisung gleichwertiger Tätigkeiten abdecken.

D Sie ist nur wirksam, wenn die neue Tätigkeit in einer anderen Abteilung liegt.

E Sie ist nur wirksam, wenn dafür automatisch eine Gehaltserhöhung vorgesehen ist.

Lösung: C ist richtig (siehe Direktionsrecht/gleichwertige Tätigkeiten).

 

10.  Ein Betrieb vereinbart mit einer neuen Fachkraft eine Probezeit von sechs Monaten. Welche Aussage ist rechtlich am zutreffendsten?

A Eine Probezeit darf höchstens drei Monate dauern.

B Eine Probezeit bis zu sechs Monaten kann wirksam vereinbart werden.

C Eine Probezeit ist nur bei Auszubildenden erlaubt.

D Eine Probezeit ist nur in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern zulässig.

E Eine Probezeit ist nur wirksam, wenn sie im Tarifvertrag steht.

Lösung: B ist richtig (siehe Probezeit).

 

11. Eine Mitarbeiterin soll regelmäßig jeden Freitag zwei Überstunden leisten. Im Vertrag steht dazu nichts, und es gibt keinen Tarifvertrag. Was ist die beste rechtliche Einordnung?  

A Sie muss die Überstunden trotzdem leisten, weil 40 Stunden nur eine Empfehlung sind.

B Sie muss die Überstunden leisten, wenn der Arbeitgeber sie mündlich anordnet.

C Sie kann regelmäßige Überstunden ablehnen, wenn keine vertragliche oder tarifliche Grundlage besteht oder gesetzliche Grenzen berührt werden.

D Sie muss die Überstunden leisten, darf aber frei entscheiden, ob sie bezahlt werden.

E Sie muss die Überstunden leisten, wenn sie dafür später ein Zeugnis erhält.

Lösung: C ist richtig (siehe Überstunden ohne Grundlage).

 

12. Welche Aussage beschreibt einen Betriebsübergang am zutreffendsten?

A Bei einem Firmenverkauf enden alle Arbeitsverträge automatisch.

B Der neue Inhaber darf alle Verträge sofort durch neue ersetzen.

C Arbeitsverträge gelten nur weiter, wenn alle Arbeitnehmer schriftlich zustimmen.

D Die Arbeitsverträge gelten grundsätzlich weiter, und der neue Inhaber tritt in sie ein.

E Ein Betriebsübergang ist nur bei Handwerksbetrieben möglich.

Lösung: D ist richtig (siehe Betriebsübergang).

 

13. Ein Arbeitsvertrag enthält die Klausel: „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zu ständiger genereller Bereitschaft zu Überstunden.“ Welche Bewertung passt am besten?

A Die Klausel ist unproblematisch, solange 40 Stunden pro Woche vereinbart sind.

B Die Klausel ist automatisch wirksam, wenn der Betrieb keinen Betriebsrat hat.

C Die Klausel ist nur dann wirksam, wenn der Arbeitgeber jede Überstunde schriftlich ankündigt.

D Die Klausel ist wirksam, wenn sie mit einem hohen Gehalt kombiniert ist.

E Die Klausel ist so pauschal nicht zulässig; Überstunden brauchen eine klare Rechtsgrundlage und müssen gesetzliche Grenzen beachten.

Lösung: E ist richtig (siehe Überstundenklauseln).

 

14. Ein neuer Mitarbeiter arbeitet in einem Betrieb mit vereinbarter Probezeit. Der Arbeitgeber will nach vier Monaten kündigen. Welche Kündigungsfrist ist in diesem Fall die passende gesetzliche Orientierung?

A Während einer vereinbarten Probezeit kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, höchstens innerhalb der ersten sechs Monate.

B Es gilt immer mindestens die Vier-Wochen-Frist zum 15. oder Monatsende.

C Es gilt automatisch die Drei-Monats-Frist.

D Eine Kündigung in der Probezeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.

E Die Frist richtet sich ausschließlich nach der Betriebsgröße.

Lösung: A ist richtig (siehe Kündigungsfrist in der Probezeit).

 

15. Welche Aussage trifft die rechtliche Idee hinter einer 40-Stunden-Woche am besten?

 A Eine 40-Stunden-Woche ist grundsätzlich unwirksam, weil nur 35 Stunden erlaubt sind.

B Eine 40-Stunden-Woche kann wirksam vereinbart werden, weil sie unter den Höchstgrenzen des Arbeitszeitrechts liegt.

C Eine 40-Stunden-Woche ist nur im öffentlichen Dienst möglich.

D Eine 40-Stunden-Woche ist nur mit täglichen 10 Stunden zulässig.

E Eine 40-Stunden-Woche ist nur wirksam, wenn sie von der Kammer genehmigt wird.

Lösung: B ist richtig (siehe Wochenarbeitszeit).

 

16. Welche Aussage zum Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen ist am zutreffendsten?

 A Ein Arbeitsvertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich geschlossen wird.

B Der Nachweis ist freiwillig, wenn der Arbeitgeber ein kleines Unternehmen hat.

C Ein mündlicher Arbeitsvertrag kann gültig sein, aber der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen nach dem Nachweisgesetz nachweisen und zur Verfügung stellen.

D Der Nachweis muss immer notariell beurkundet werden.

E Ein Nachweis ist nur bei Teilzeitverträgen erforderlich.

Lösung: C ist richtig (siehe Nachweisgesetz).

 

17.  Ein Arbeitnehmer beginnt einen neuen Job. Welche Angabenkombination muss er typischerweise liefern, damit der Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuermerkmale abrufen kann?

A Kontonummer, Führungszeugnis, Krankenschein.

B Steuerklasse auf Papier, Lohnsteuerkarte, Arbeitsbuch.

C Nur die Sozialversicherungsnummer reicht aus.

D Steuerliche Identifikationsnummer, Geburtsdatum und Angabe, ob Hauptarbeitsverhältnis oder Nebenjob.

E Nur der Personalausweis ist ausreichend.

Lösung: D ist richtig (siehe ELStAM-Startdaten).

 

18.  Ein Arbeitnehmer fordert am Ende des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Was ist die beste rechtliche Einordnung?

 A Der Arbeitgeber darf nur ein einfaches Zeugnis ausstellen.

B Ein Zeugnis ist nur bei Kündigung, nicht bei Aufhebungsvertrag, zu erteilen.

C Ein qualifiziertes Zeugnis ist nur für Führungskräfte vorgesehen.

D Ein Zeugnis ist freiwillig und hängt vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab.

E Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zeugnis; auf Verlangen muss ein qualifiziertes Zeugnis mit Beurteilung von Leistung und Verhalten ausgestellt werden.

Lösung: E ist richtig (siehe Arbeitszeugnis einfach/qualifiziert).

 

 

 

Lohnformen

Ich-kann-Sätze - ich kann den Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn erklären, typische Abzüge nennen (zum Beispiel Einkommensteuer und Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) und beschreiben, dass der Arbeitgeber zusätzlich eigene Anteile an Sozialabgaben trägt. 0 Punkte (–): 1 Punkt (+/–): 3 Punkte (+): 5 Punkte (++)

 

Ich kann erklären, was Netto-Reallohn bedeutet und wie Inflation dazu führen kann, dass man sich trotz gleichbleibendem Nettolohn weniger leisten kann. 0 Punkte (–): 1 Punkt (+/–): 3 Punkte (+): 5 Punkte (++)

 

Ich kann erklären, was ein Tarifvertrag ist, wer ihn aushandelt, welche Themen darin geregelt werden, und ich kann die Begriffe Tarifautonomie, Urabstimmung, Allgemeinverbindlichkeit und Unabdingbarkeit in einfachen Worten einordnen. 0 Punkte (–): 1 Punkt (+/–): 3 Punkte (+): 5 Punkte (++)

 

Ich kann verschiedene Lohnformen nennen und unterscheiden, besonders Zeitlohn, Leistungslohn (zum Beispiel Akkord) und Beteiligungslohn, und ich kann kurz erklären, welche Wirkung diese Lohnformen auf Leistung und Motivation haben können. 0 Punkte (–): 1 Punkt (+/–): 3 Punkte (+): 5 Punkte (++)

 

Ich kann erklären, wann der Arbeitgeber Lohn weiterzahlen muss, obwohl keine Arbeit geleistet wird, und ich kann die Grundidee der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beschreiben, einschließlich wichtiger Regeln zu Dauer, Anspruch und dem Verhalten im Krankheitsfall sowie dem Unterschied zwischen Krankheitstagen und Urlaubstagen. 0 Punkte (–): 1 Punkt (+/–): 3 Punkte (+): 5 Punkte (++)

 

Ich kann den Mindestlohn als gesetzliche Untergrenze erklären, die aktuellen Stufen aus dem Text zeitlich einordnen, grundlegende Vor- und Nachteile von Teilzeit benennen und wichtige Formalitäten rund um Beschäftigungsbeginn und Prüfungsthemen nennen, zum Beispiel ELStAM sowie die zentralen WiSo-Bereiche Lohnformen, Lohnfortzahlung, Krankheit und Urlaub und Unterlagen bei Neueinstellung.

0 Punkte (–): 1 Punkt (+/–): 3 Punkte (+): 5 Punkte (++)

 

Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn

Der Bruttolohn ist das vom Arbeitgeber aufgebrachte Geld, bevor Steuern und Abgaben abgezogen werden. Hierzu können auch die vermögenswirksamen Leistungen gehören.

Der Nettolohn ist der Lohn nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben und in der Regel der Betrag, der auf das Girokonto des Arbeitnehmers konkret überwiesen wird.

 

 Cooler Merksatz: Brutto ist brutal viel, netto ist net so viel! 😉

 

Der Arbeitgeber hat über den Bruttolohn hinaus weitere Ausgaben für den Arbeitnehmer, nämlich bestimmte Anteile an den Sozialabgaben.

 

Bevor der Arbeitgeber den Nettolohn an den Arbeitnehmer überweist, zieht er vom Bruttolohn bestimmte Abgaben ab. Diese Abgaben muss der Arbeitgeber an verschiedene Stellen überweisen.

 

Beispiele für solche Abgaben sind:

-       Einkommensteuer

-       Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

-       Beiträge zu den anderen Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung – aber nicht zur Unfallversicherung),

-       Kirchensteuer, wenn der Arbeitnehmer Mitglied einer Kirche ist.

 

 Andere Steuern wie Vermögensteuer oder Mehrwertsteuer gehören nicht zu den Abzügen vom Lohn. Diese werden unabhängig davon erhoben.

 

Was versteht man unter dem Netto-Reallohn?

Der Netto-Reallohn ist der um die Preissteigerungen bereinigte Nettolohn. (U11). Anders formuliert: Wenn ein Arbeitnehmer im Jahr 2022 und im Jahr 2023 insgesamt monatlich 1500 € netto verdient, aber in 2023 durch die Inflation die Preise um beispielsweise ca. 7 % steigen, dann sinkt der Netto-Reallohn.

 

Der Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Gewerkschaft (Vertreter der Arbeitnehmer) und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber.

Darin stehen die Regeln für Arbeit und Bezahlung, zum Beispiel:

-       wie hoch der Lohn oder das Gehalt ist,

-       wie lange man arbeiten muss (Arbeitszeit),

-       wie viele Urlaubstage es gibt,

-       welche Zuschläge (z. B. für Nachtarbeit) gezahlt werden.

 

Ein Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die zu diesem Bereich gehören. Ziel ist, dass es gerechte und einheitliche Bedingungen für alle gibt.

 

Merksätze zum Thema Tarifrecht und Tarifvertrag

Tarifverträge werden von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden selbstständig ausgehandelt und abgeschlossen. Das nennt man Tarifautonomie.

Ob ein Streik stattfinden soll, entscheiden die Gewerkschaftsmitglieder in einer Urabstimmung.

 

Was ist eine Urabstimmung?

Eine Urabstimmung ist eine geheime Abstimmung aller betroffenen Gewerkschaftsmitglieder über eine besonders wichtige Frage. In Tarifkonflikten geht es dabei meist darum, ob die Mitglieder bereit sind, in einen unbefristeten Streik zu gehen oder einen Verhandlungskompromiss anzunehmen.

 

So läuft das in einfacher Form ab: Erst verhandeln Gewerkschaft und Arbeitgeberseite. Wenn es keine Einigung gibt, kann die Gewerkschaft ihre Mitglieder zur Urabstimmung aufrufen. Die Mitglieder stimmen geheim ab. Fällt die Zustimmung hoch genug aus, beschließt die Gewerkschaft den Streik. Wenn später ein Angebot vorliegt, kann es eine weitere Abstimmung geben, ob der Streik beendet und der Abschluss akzeptiert wird. Die genauen Regeln stehen in den Satzungen der jeweiligen Gewerkschaft.

 

Oft gilt als Richtwert: Für einen unbefristeten Streik braucht es in vielen Gewerkschaften eine sehr große Mehrheit, häufig um die 75 Prozent der Stimmen. Für die Annahme eines Ergebnisses und das Ende des Streiks wird in vielen Satzungen eine deutlich niedrigere Zustimmungsschwelle genannt. Diese Werte können aber je nach Gewerkschaft unterschiedlich festgelegt sein.

 

Arbeitsaufgabe 18:

Was ist eine Urabstimmung im Zusammenhang mit Tarifkonflikten?

A) Eine geheime Abstimmung der Gewerkschaftsmitglieder über besonders wichtige Entscheidungen, zum Beispiel über Beginn oder Ende eines Streiks.

B) Eine Abstimmung der Arbeitgeber über die Steuerlast der Beschäftigten.

C) Eine öffentliche Abstimmung aller Bürger über Tarifverträge.

D) Eine automatische Entscheidung der Handwerkskammer über Löhne.

E) Ein Gespräch zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung ohne Abstimmung.

Lösung: A ist richtig (siehe Urabstimmung).

 

Arbeitsaufgabe 19:

Wozu dient eine Urabstimmung in einem festgefahrenen Tarifkonflikt am ehesten?

A) Sie ersetzt die Tarifverhandlungen vollständig.

B) Sie schreibt dem Arbeitgeber die Lohnhöhe sofort verbindlich vor.

C) Sie legt die Arbeitszeit für alle Betriebe staatlich fest.

D) Sie gibt der Gewerkschaft eine demokratische Legitimation, weitreichende Schritte wie einen unbefristeten Streik zu beginnen oder einen Abschluss zu akzeptieren.

E) Sie entscheidet über die Steuerklasse der Mitglieder.

Lösung: D ist richtig

 

Die Regeln eines Tarifvertrags gelten für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber im jeweiligen Bereich. Wenn ein Tarifvertrag für alle verbindlich erklärt wird, nennt man das Allgemeinverbindlichkeit.

 

Bestimmungen aus einem Tarifvertrag dürfen in Einzelarbeitsverträgen nicht verschlechtert werden. Das heißt: Ein Arbeitgeber darf keine schlechteren Bedingungen als im Tarifvertrag vereinbaren. Dies nennt man die Unabdingbarkeit von Tarifverträgen.

 

Verschiedene Lohnformen

 

 

Zeitlohn: Bezahlung nach Arbeitszeit (z. B. Stunden- oder Monatslohn). Die Leistungsmenge wird dabei nicht direkt vergütet.

Leistungslohn: Bezahlung nach erbrachter Leistung (Menge/Qualität). Wichtige Formen sind Akkordlohn (Vergütung pro Stück/Menge) und Prämienlohn (Zuschlag für überdurchschnittliche Leistung/Qualität).

 

Beteiligungslohn/Erfolgsbeteiligung: Variable Vergütung, bei der Mitarbeitende am Unternehmenserfolg (Gewinn/Umsatz) beteiligt werden; i. d. R. zusätzlich zum Grundentgelt und vertraglich geregelt.

 

Was sind Unterschiede zwischen Zeitlohn und Leistungslohn?

Unter dem Begriff Zeitlohn versteht man, die Entlohnung, die sich ausschließlich auf die tatsächlich verrichtete Arbeitszeit bezieht. Eine höhere Leistung hat bei dieser Lohnform kurzfristig kein höheres Entgelt oder höheren Lohn zur Folge. Dasselbe gilt allerdings auch für eine kurzfristig geringere Arbeitsleistung. Der Zeitlohn ist ein Lohn, der sich aus dem Stundenlohn und der tatsächlich verrichteten Arbeitszeit ergibt.

 

Der Leistungslohn ist in der Regel ein Akkordlohn. Hier wird die tatsächlich erbrachte Leistung bezahlt.

 

 Beteiligungslohn

Zu den o. g. Lohnformen ist auch der Beteiligungslohn zu nennen, der vereinzelt von Arbeitgebern mehr und mehr eingeführt wird. Hierbei geht es darum, den Arbeitnehmer an dem Gewinn bzw. Erfolg des Unternehmens zu beteiligen.  Das Ziel ist eine Schaffung von weiteren Leistungsanreizen.

 

Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers

Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, während seiner Arbeitszeit seine Aufgaben zu erfüllen und nicht motivationslos herumzustehen. Während der Arbeitszeit darf er ohne Absprache keine privaten Angelegenheiten erledigen.

 

Allerdings gibt es bestimmte Situationen, bei denen der Arbeitgeber zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet ist, obwohl dann keine Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer (AN) erbracht wird:

 

 Diesbezügliche Beispiele der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers sind:

(A)    Tätigkeit des AN als Zeuge vor einem Gericht,

(B)    Seminar als Betriebsratsmitglied bei einer Gewerkschaft,

(C)    Tätigkeit des AN als ehrenamtlicher Richter bzw. Schöffe,

(D)    Lohnfortzahlung während der ersten sechs Wochen bei Erkrankung des Arbeitnehmers;

(E)    Beim Ausfall des Stroms oder eines anderen wichtigen Arbeitsmittels im Betrieb,

(F)    Unfall im Freizeitbereich und/oder Arbeitsbereich,

(G)    ein Arbeitgeber muss den Lohn auch dann weiterzahlen, wenn aufgrund von Problemen in der Lieferkette die Arbeit stoppt.

 

Mindestlohn

Unter dem Mindestlohn versteht man in der Wirtschaft ein durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegtes Arbeitsentgelt, das als Mindestpreis gilt und nicht unterschritten werden darf.

 In Deutschland liegt der gesetzliche Mindestlohn aktuell (Stand Dezember 2025) bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Er gilt seit dem 1. Januar 2025.

Der Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Eurosteigen. Ein weiterer Schritt folgt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Diese Erhöhungen gehen auf den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 zurück und wurden von der Bundesregierung per Verordnung umgesetzt.

 

Kurz gesagt: Jetzt  13,90 Euro, ab 2027 14,60 Euro.

 

Arbeitsaufgabe 20: Wenn du dich aktuell im Jahr 2027 oder später befindest, dann recherchiere die aktuelle, diesbezügliche Rechtslage und notiere diese.

Lösung:_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

 

Was bedeutet die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) im Krankheitsfall bedeutet, dass gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber weiterhin ihr volles Gehalt gezahlt bekommen. Dieser Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht für maximal sechs Wochen für jede neue Erkrankung. Zudem gilt er nur, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich in Folge einer Krankheit arbeitsunfähig ist und er seine Krankheit oder Verletzung nicht selbst verschuldet hat.

Die Regelungen dafür sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgelegt.

 

Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Arbeitnehmer brauchen die Sicherheit, dass sie bei einer Erkrankung weiterhin finanziell versorgt sind und ihre Existenzgrundlage erhalten bleibt. Deshalb ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eines der zentralen Elemente zum Schutz der Arbeitnehmerrechte in Deutschland.

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer in einem regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis Anspruch darauf.

Das heißt, nicht nur Vollzeitbeschäftige, sondern auch Arbeitnehmer in Teilzeit und in Minijobs, Werkstudenten und Saisonarbeiter genießen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit.

 

Lediglich folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

•        Der Arbeitnehmer muss länger als vier Wochen bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein.

•        Der Arbeitnehmer muss arbeitsunfähig (vom Arzt bestätigt) sein.

•        Die Erkrankung muss unverschuldet sein.

•        Die Erkrankung muss während der regulären Arbeitszeit bestehen.“

 

Die Quelle dieses Textes und weitere Informationen finden sich hier: https://www.personio.de/hr-lexikon/lohnfortzahlung-im-krankheitsfall/

 

Vor und Nachteile von Teilzeitbeschäftigten

Vorteile: Die Arbeitnehmer können flexibler Privatleben und Berufsleben vereinbaren. Ein beruflicher Wiedereinstieg nach Krankheit oder Schwangerschaft könnte dazu leichter fallen. (U12)

Das Einkommen und die Renteneinzahlungen könnten zu gering sein, so dass Altersarmut entstehen kann.

 

Worauf muss ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall achten?

Wenn ein Arbeitnehmer krank wird, sollte er umgehend den Arbeitgeber telefonisch, per E-Mail oder persönlich informieren. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte spätestens am dritten Werktag beim Arbeitgeber vorliegen. Aus praktischen Gründen ist dringend zu empfehlen diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: AU, umgangssprachlich auch Attest genannt) per Einschreibebrief mit Rückschein dem Arbeitgeber zukommen zu lassen. Dies mag nicht notwendig sein, wenn ein ausgesprochen gutes Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorhanden ist.

Sollte es aber Schwierigkeiten in der innerbetrieblichen Verwaltung geben, dient der Rückschein des Einschreibebriefs als Beweis dafür, dass der Arbeitnehmer seiner Pflicht nachgekommen ist.

Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit endet die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger dauern, dann muss der Arbeitnehmer Krankengeld bei seiner Krankenkasse beantragen. Diese zahlt dann das Krankengeld, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet.

Dies bedeutet, dass wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt ist und für genau diesen Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt ausgestellt bekommt, dann gelten eben diese Tage nicht als Urlaubstage.

 

 Wiederholende und vertiefende Merksätze:

Arbeitgeber müssen vom Brutto-Arbeitsentgelt Lohnsteuer und Sozialversicherungsanteile abziehen und das, was dann übrigbleibt, gilt als Nettolohn.

Ein Geselle musste früher bei Antritt einer neuen Arbeitsstelle in jedem Fall dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte und den Sozialversicherungsnachweis vorlegen.

 

Arbeitsaufgabe 21: Notiere die drei Prüfungsgebiete im Fach WiSo für die Abschlussprüfungen von Land- und Baumaschinenmechatroniker (Siehe Inhaltsverzeichnis):

Lösung: Lohnformen, Lohnfortzahlung, Krankheit & Urlaub, Unterlagen bei Neueinstellung (ELStAM/Pflegeversicherung)

 

 Arbeitsaufgabe 22: Erkläre in eigenen Worten den Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn. Nenne mindestens vier Abzüge, die vom Bruttolohn heruntergerechnet werden, und erkläre kurz, welche zusätzlichen Kosten der Arbeitgeber noch trägt.

Lösungsvorschlag: Der Bruttolohn ist der Lohn, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Zum Bruttolohn können auch vermögenswirksame Leistungen gehören. Der Nettolohn ist der Lohn nach den Abzügen und wird in der Regel auf das Girokonto überwiesen. Vom Bruttolohn werden zum Beispiel die Einkommensteuer, Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Kirchensteuer kann auch dazugehören, wenn der Arbeitnehmer Mitglied einer Kirche ist. Der Arbeitgeber hat zusätzlich eigene Anteile an bestimmten Sozialabgaben zu zahlen.

 

Arbeitsaufgabe 23: Erkläre den Begriff Tarifvertrag und beschreibe die wichtigsten Merksätze dazu. Gehe dabei auf Tarifautonomie, Urabstimmung, Allgemeinverbindlichkeit und Unabdingbarkeit ein und formuliere zu jedem Begriff einen kurzen Satz.

Lösungsvorschlag: Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber. Darin stehen Regeln für Arbeit und Bezahlung, zum Beispiel Lohnhöhe, Arbeitszeit, Urlaubstage und Zuschläge. Tarifautonomie bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände diese Verträge selbstständig aushandeln. Ob ein Streik stattfinden soll, entscheiden die Gewerkschaftsmitglieder in einer Urabstimmung. Wenn ein Tarifvertrag für alle verbindlich erklärt wird, nennt man das Allgemeinverbindlichkeit. Unabdingbarkeit bedeutet, dass ein einzelner Arbeitsvertrag die Regeln eines Tarifvertrags nicht verschlechtern darf.

 

Arbeitsaufgabe 24: Erstelle einen kurzen Überblick über Lohnformen und Lohnfortzahlung. Nenne drei Lohnformen und erkläre den Unterschied zwischen Zeitlohn und Leistungslohn. Nenne danach drei Situationen, in denen der Arbeitgeber laut Text Lohn weiterzahlen muss, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird.

Lösungsvorschlag: Es gibt verschiedene Lohnformen, zum Beispiel Zeitlohn, Leistungslohn und Beteiligungslohn. Zeitlohn richtet sich nach der Arbeitszeit. Kurzfristig führt mehr oder weniger Leistung dabei nicht automatisch zu mehr oder weniger Lohn. Leistungslohn ist oft Akkordlohn und bezahlt die tatsächlich erbrachte Leistung. Beteiligungslohn bedeutet, dass Arbeitnehmer am Gewinn oder Erfolg des Unternehmens beteiligt werden, um Leistungsanreize zu schaffen. Lohnfortzahlung kann es geben, obwohl keine Arbeit geleistet wird, zum Beispiel bei einer Tätigkeit als Zeuge vor Gericht, bei einem Seminar als Betriebsratsmitglied oder während der ersten sechs Wochen einer Krankheit.

 

Arbeitsaufgabe 25:  Welche Aussage beschreibt den Bruttolohn am treffendsten?

A Der Bruttolohn ist der Betrag, der nach allen Abzügen auf das Girokonto überwiesen wird.

B Der Bruttolohn ist das vom Arbeitgeber aufgebrachte Geld vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben; dazu können auch vermögenswirksame Leistungen gehören.

C Der Bruttolohn besteht nur aus Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung.

D Der Bruttolohn ist identisch mit dem Netto-Reallohn.

E Der Bruttolohn enthält ausschließlich die Kirchensteuer.

Lösung: B ist richtig (siehe Bruttolohn/Nettolohn).

 

Arbeitsaufgabe 26: Welche Abgabe gehört nach dem Text nicht zu den typischen Abzügen vom Lohn?

A Einkommensteuer

B Krankenversicherung

C Rentenversicherung

D Kirchensteuer (bei Kirchenmitgliedschaft)

E Mehrwertsteuer

Lösung: E ist richtig (siehe Lohnabzüge).

 

Arbeitsaufgabe 27: Was bedeutet „Netto-Reallohn“ nach dem Text?

A Der um Preissteigerungen bereinigte Nettolohn.

B Der Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

C Der Nettolohn ohne Kirchensteuer.

D Der Lohn, der nur bei Akkordarbeit gezahlt wird.

E Der gesetzliche Mindestlohn nach Tarifvertrag.

Lösung: A ist richtig (siehe Netto-Reallohn/Inflation).

 

Arbeitsaufgabe 28:  Welche Aussage zur Probezeit im Text passt am besten?

 A Eine Probezeit ist immer genau drei Monate lang.

B Eine Probezeit ist nur in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern erlaubt.

C Eine Probezeit ist nur für Auszubildende möglich.

D Es können bis zu sechs Monate Probezeit vereinbart werden.

E Eine Probezeit ist in Tarifverträgen grundsätzlich verboten.

Lösung: D ist richtig

 

Arbeitsaufgabe 28 b. Welche Aussage beschreibt die „Unabdingbarkeit von Tarifverträgen“ korrekt?

 A Tarifverträge dürfen in Einzelarbeitsverträgen immer verschlechtert werden, wenn beide Seiten zustimmen.

B Tarifverträge gelten nur für Arbeitnehmer, nicht für Arbeitgeber.

C Bestimmungen aus Tarifverträgen dürfen in Einzelarbeitsverträgen nicht verschlechtert werden.

D Tarifverträge sind nur Empfehlungen ohne Wirkung.

E Unabdingbarkeit bedeutet, dass ein Tarifvertrag automatisch allgemeinverbindlich ist.

Lösung: C ist richtig (siehe Unabdingbarkeit).

 

Arbeitsaufgabe 29: Ein Arbeitsvertrag enthält eine Regelung, die für den Arbeitnehmer schlechter ist als die für ihn geltende tarifvertragliche Bestimmung. Welche Aussage beschreibt die Wirkung der Unabdingbarkeit am besten?
A Die schlechtere Regelung gilt, wenn der Arbeitnehmer sie unterschrieben hat.
B Die schlechtere Regelung gilt nur während der Probezeit.
C Die tarifvertragliche Bestimmung darf im Einzelarbeitsvertrag nicht zulasten des Arbeitnehmers verschlechtert werden.
D Die schlechtere Regelung gilt, wenn der Arbeitgeber sie schriftlich begründet.
E Jeder Tarifvertrag ist wegen der Unabdingbarkeit automatisch allgemeinverbindlich.   Lösung: C ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 30: Zwei Arbeitnehmer erhalten ihren Lohn nach unterschiedlichen Verfahren. Bei Arbeitnehmer 1 richtet sich die Bezahlung nach der Arbeitszeit, bei Arbeitnehmer 2 nach der tatsächlich erbrachten Leistung. Welche Zuordnung ist richtig?
A Arbeitnehmer 1 erhält Leistungslohn, Arbeitnehmer 2 erhält Zeitlohn.
B Beide Arbeitnehmer erhalten Zeitlohn, weil beide während ihrer Arbeitszeit bezahlt werden.
C Beide Arbeitnehmer erhalten Leistungslohn, weil beide eine Arbeitsleistung erbringen.
D Arbeitnehmer 1 erhält Zeitlohn, Arbeitnehmer 2 erhält Leistungslohn.
E Arbeitnehmer 1 erhält Akkordlohn, Arbeitnehmer 2 erhält ausschließlich Zeitlohn. Lösung: D ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 31: Ein Arbeitnehmer vergleicht den gesetzlichen Mindestlohn im Dezember 2025 mit den vorgesehenen Beträgen für 2026 und 2027. Welche Zahlenfolge ist richtig?
A Dezember 2025: 12,82 Euro; 2026: 13,90 Euro; 2027: 14,60 Euro brutto pro Stunde.
B Dezember 2025: 12,82 Euro; 2026: 14,60 Euro; 2027: 13,90 Euro brutto pro Stunde.
C Dezember 2025: 13,90 Euro; 2026: 12,82 Euro; 2027: 14,60 Euro brutto pro Stunde.
D Dezember 2025: 12,82 Euro; 2026: 13,90 Euro; 2027: 14,60 Euro netto pro Stunde.
E Dezember 2025: 14,60 Euro; 2026: 13,90 Euro; 2027: 12,82 Euro brutto pro Stunde. 
Lösung: A ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 32: Ein Arbeitnehmer wird krank und überlegt, wie er sich gegenüber seinem Arbeitgeber verhalten soll. Welche Handlung entspricht den vorgegebenen Regelungen am besten?
A Er wartet grundsätzlich eine Woche, bevor er seinen Arbeitgeber über die Krankheit informiert.
B Er lässt die Krankheit als Urlaub eintragen, damit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich ist.
C Er reicht grundsätzlich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, wenn er seinem Arbeitgeber telefonisch Bescheid gegeben hat.
D Er kann nach sechs Wochen automatisch weiterhin Lohnfortzahlung durch seinen Arbeitgeber verlangen.
E Er informiert seinen Arbeitgeber über seine Arbeitsunfähigkeit und sorgt dafür, dass der erforderliche Nachweis rechtzeitig vorliegt.
Lösung: E ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 33: Ein Arbeitnehmer beginnt ein neues Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber möchte die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen. Welche Angaben muss der Arbeitnehmer hierfür typischerweise mitteilen?
A Sozialversicherungsnummer, Führerscheinnummer und Geburtsdatum.
B Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsdatum und die Angabe, ob es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis oder einen Nebenjob handelt.
C Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsort und Krankenkasse.
D Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsdatum und die Angabe, ob es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis oder einen Hauptjob handelt.
E Papier-Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsnummer und Arbeitsvertrag.
Lösung: B ist richtig.

Arbeitsaufgabe 34: Ein neuer Arbeitnehmer fragt, warum sein Arbeitgeber seine persönlichen Daten für ELStAM benötigt. Welche Erklärung ist am zutreffendsten?
A ELStAM dient dazu, die Sozialversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers durch die Krankenkasse festzulegen.
B ELStAM ersetzt den Arbeitsvertrag und übermittelt die vereinbarte Höhe des Bruttolohns an das Finanzamt.
C ELStAM ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Arbeitnehmer mit einem Nebenjob.
D Der Arbeitgeber ruft über das elektronische Verfahren die Lohnsteuermerkmale bei der Finanzverwaltung ab, um die Lohnsteuer korrekt berechnen zu können.
E ELStAM ist ein Tarifvertrag, durch den die Lohnsteuer für eine gesamte Branche festgelegt wird. Lösung: D ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 35: Ein Arbeitnehmer scheidet aus seinem Betrieb aus und verlangt ausdrücklich ein Zeugnis, das auch seine Leistung und sein Verhalten bewertet. Welches Zeugnis verlangt er?
A Ein einfaches Arbeitszeugnis, weil jedes Arbeitszeugnis automatisch Leistung und Verhalten beurteilt.
B Ein einfaches Arbeitszeugnis, weil ein qualifiziertes Zeugnis nur für Führungskräfte vorgesehen ist.
C Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das zusätzlich Leistung und Verhalten beurteilt.
D Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das ausschließlich die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestätigt.
E Ein Arbeitszeugnis kann nur freiwillig durch den Arbeitgeber ausgestellt werden. Lösung: C ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 36: Ein Arbeitnehmer behauptet: „Wenn ein Tarifvertrag unabdingbar ist, muss er automatisch für sämtliche Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland gelten.“ Welche Beurteilung ist richtig?
A Die Aussage ist richtig, weil Unabdingbarkeit und Allgemeinverbindlichkeit dasselbe bedeuten.
B Die Aussage ist falsch, weil Unabdingbarkeit nicht bedeutet, dass ein Tarifvertrag automatisch allgemeinverbindlich ist.
C Die Aussage ist richtig, sofern der Tarifvertrag einen Mindestlohn enthält.
D Die Aussage ist richtig, sobald ein Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft ist.
E Die Aussage ist falsch, weil Tarifverträge grundsätzlich nur unverbindliche Empfehlungen darstellen. Lösung: B ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 37: Ein Betrieb möchte die Entlohnung stärker von der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung abhängig machen. Welches Entlohnungsprinzip passt dazu am besten?
A Zeitlohn, weil sich die Bezahlung ausschließlich nach der Dauer der Arbeitszeit richtet.
B Zeitlohn, weil dabei die tatsächlich erbrachte Leistung die Grundlage der Bezahlung bildet.
C Leistungslohn, weil sich die Bezahlung ausschließlich nach der Dauer der Anwesenheit richtet.
D Leistungslohn, weil die tatsächlich erbrachte Leistung für die Bezahlung maßgeblich ist.
E Mindestlohn, weil dieser automatisch die individuelle Arbeitsleistung bewertet. Lösung: D ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 38: Ein Arbeitnehmer beginnt einen neuen Job und erklärt: „Ich muss meinem Arbeitgeber wieder eine Papier-Lohnsteuerkarte geben, damit er meine Lohnsteuermerkmale kennt.“ Welche Aussage korrigiert ihn am besten?
A Die Papier-Lohnsteuerkarte ist weiterhin erforderlich, zusätzlich muss ELStAM verwendet werden.
B Die Papier-Lohnsteuerkarte ist nur bei einem Hauptarbeitsverhältnis erforderlich.
C Der Arbeitgeber erhält die erforderlichen Lohnsteuermerkmale grundsätzlich über das elektronische ELStAM-Verfahren.
D Der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuermerkmale ausschließlich von der Krankenkasse.
E ELStAM wird ausschließlich bei Minijobs eingesetzt.
Lösung: C ist richtig.

 

Worauf muss ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall achten?

Pflichten: unverzüglich informieren; Attest gem. § 5 EntgFG (spätestens am 4. Kalendertag; früher auf Verlangen). Seit 1. 1. 2023 ruft der Arbeitgeber die elektronische AU (eAU) bei der Krankenkasse ab; Beschäftigte müssen die AU ärztlich feststellen lassen, aber keine Papierbescheinigung mehr beim Arbeitgeber einreichen (Ausnahmen: Privatärzte, Ausland etc.). Nach 6 Wochen endet die Entgeltfortzahlung; danach Krankengeld bei der Krankenkasse.

 

Krankheit und Urlaub

Erkrankt man während des bewilligten Urlaubs, zählen die mit Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht als Urlaubstage (§ 9 BUrlG).

 

Heutzutage verlangt die Lohnbuchhaltung am neuen Arbeitsplatz u.a. die folgenden Angaben:

-        Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Arbeitnehmers,

-        Steueridentifikationsnummer ( = Steuer-ID beim Bundesamt für Steuern zu beantragen);

-        Sozialversicherungsnummer (erhält man bei seiner Krankenkasse),

-        für den Nachweis der Elterneigenschaft (wenn Kinder vorhanden sind) die Fotokopie der Geburtsurkunden der Kinder, seit 2024 als Nachweis für den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung);

-        Kontoverbindung für den Lohn.

 

Wiederholende/vertiefende Merksätze

Arbeitgeber ziehen vom Bruttolohn die Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer (8 % in BY/BW, sonst 9 %) und Sozialversicherungsbeiträge (KV, RV, ALV, PV) ab;

die Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber. Mehrwertsteuer wird nicht vom Lohn einbehalten.

(1) Seit 2023 ruft der Arbeitgeber die eAU elektronisch ab; Beschäftigte informieren unverzüglich und sorgen für ärztliche Feststellung. Vorschlag: „Arbeitgeber sofort informieren; AU ärztlich feststellen lassen; Papiernachweis nur in Sonderfällen.“

(Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung 3,6 %. Kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren zahlen zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Dadurch liegt der Beitragssatz für Kinderlose bei 4,2 %.

 

Seit dem 1. Juli 2025 ist das digitale Verfahren DaBPV verpflichtend. Damit sollen Arbeitgeber die Elterneigenschaft und die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder elektronisch abrufen, statt diese Nachweise wie früher überwiegend manuell einzusammeln. Für Beschäftigte, die schon vor dem 1. Juli 2025 im Betrieb waren, ist ein Initialabruf vorgesehen, der bis Ende 2025 abgeschlossen werden muss.

 

Kleine Vokabelliste (muss nicht für die Prüfung gelernt werden):

DaBPV heißt Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung. Damit werden Elterneigenschaft und Kinderzahl digital abgefragt, damit der richtige Pflegeversicherungsbeitrag mit Zu- oder Abschlägen berechnet werden kann.

BZSt heißt Bundeszentralamt für Steuern. Es stellt für das DaBPV wichtige Daten bereit.

DRV heißt Deutsche Rentenversicherung.

DSRV heißt Datenstelle der Rentenversicherung. Über diese technischen Wege läuft der Datenaustausch im DaBPV.

PUEG heißt Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz. Es ist die Grundlage dafür, dass der Pflegeversicherungsbeitrag nach Kinderzahl differenziert wird.

ELStAM heißt Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Das sind die elektronischen Daten für die Lohnsteuer, die Arbeitgeber für die korrekte Lohnabrechnung abrufen.

 

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geld, das dein Arbeitgeber für dich in einen Sparvertrag einzahlen kann. Damit sollst du Schritt für Schritt Vermögen aufbauen. Ob du diese Leistung bekommst und wie hoch sie ist, steht meist im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in deinem Arbeitsvertrag. Häufig sind bis zu 40 Euro im Monat möglich.

 

Der Arbeitgeber überweist das Geld direkt auf ein Anlagekonto, das du angibst. Das kann zum Beispiel ein Bausparvertrag oder ein Fonds- oder ETF-Sparplan sein. Wenn der Arbeitgeber weniger zahlt, kannst du freiwillig selbst aufstocken. Diese Eigenleistung ist nicht verpflichtend und kann vom Gehalt abgezogen werden.

 

Wenn dein Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, kann der Staat das Sparen zusätzlich fördern, zum Beispiel durch die Arbeitnehmersparzulage.

 

Wie werden vermögenswirksame Leistungen versteuert?                                                    Vermögenswirksame Leistungen werden vom Finanzamt als zusätzliches Einkommen betrachtet, und sind damit steuer- und sozialabgabenpflichtig. Es fallen also Einkommensteuer, eventuell Kirchensteuer sowie Abgaben zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung an. Dies gilt jedoch nur für den AG-Anteil, da dieser zum Bruttoeinkommen zählt. Der Eigenbeitrag des Arbeitnehmers ist dagegen steuerfrei, da der Abzug vom bereits versteuerten Netto erfolgt. Quelle und siehe auch: https://www.vermoegenswirksame-leistungen.de/lohnabrechnung/

 

Arbeitsaufgabe 39: Als neuer Geselle erhältst du im Monat 15,50 € pro Stunde. Dabei kommst du auf 168 Arbeitsstunden. Zusätzlich erhältst du – so wie alle Arbeitnehmer in deinem Unternehmen – zusätzlich 52 € vermögenswirksame Leistungen pro Monat.

A)     Berechne den Gesamtbruttolohn.

B)     Berechne danach anhand der folgenden Beitragssätze den Nettolohn.

 

Gesamtbeitragssätze in % vom Bruttolohn:

-        Lohnsteuer 14 %

-        Kirchensteuer 9 % von der Lohnsteuer

-        Krankenversicherung 15 %

-        Rentenversicherung 20 %

-        Arbeitslosenversicherung 2,5 %

-        Pflegeversicherung 3 %

 

Lösungsvorschlag:

A) Berechne den Gesamtbruttolohn.

Schritt 1: Stundenlohn mit Dreisatz berechnen.

 

1 Stunde entspricht 15,50 €.

168 Stunden entsprechen dann:

 

15,50 € × 168

Ich rechne das gut nachvollziehbar aus:

 

15,50 € × 100 = 1.550,00 €

15,50 € × 60 = 930,00 €

15,50 € × 8 = 124,00 €

 

Jetzt addieren:

1.550,00 € + 930,00 € + 124,00 € = 2.604,00 €

 

Das ist der Bruttolohn aus den Arbeitsstunden.

 

Schritt 2: Vermögenswirksame Leistungen dazurechnen.

2.604,00 € + 52,00 € = 2.656,00 €

Gesamtbruttolohn = 2.656,00 €.

 

B) Berechne danach anhand der folgenden Beitragssätze den Nettolohn.

Wir rechnen jede Abgabe mit einem Dreisatz vom Bruttolohn 2.656,00 €.

 

Lohnsteuer 14 % vom Bruttolohn:

 

Lösung:

100 % entsprechen 2.656,00 €.

1 % entspricht 2.656,00 € ÷ 100 = 26,56 €.

14 % entspricht 26,56 € × 14 = 371,84 €.

Kirchensteuer 9 % von der Lohnsteuer:

 

100 % entsprechen 371,84 €.

1 % entspricht 371,84 € ÷ 100 = 3,7184 €.

9 % entspricht 3,7184 € × 9 = 33,4656 € ≈ 33,47 €.

 

Krankenversicherung 15 % vom Bruttolohn:

 

1 % entspricht 26,56 €.

15 % entspricht 26,56 € × 15 = 398,40 €.

 

Rentenversicherung 20 % vom Bruttolohn:

20 % entspricht 26,56 € × 20 = 531,20 €.

 

Arbeitslosenversicherung 2,5 % vom Bruttolohn:

2,5 % entspricht 2.656,00 € × 0,025 = 66,40 €.

 

Pflegeversicherung 3 % vom Bruttolohn:

3 % entspricht 26,56 € × 3 = 79,68 €.

 

Jetzt addieren wir alle Abzüge:

 

Lohnsteuer 371,84 €

Kirchensteuer 33,47 €

Krankenversicherung 398,40 €

Rentenversicherung 531,20 €

Arbeitslosenversicherung 66,40 €

Pflegeversicherung 79,68 €

 

Summe Abzüge:

371,84 + 33,47 + 398,40 + 531,20 + 66,40 + 79,68 = 1.480,99 €

 

Nettolohn:

2.656,00 € − 1.480,99 € = 1.175,01 €

 

Ergebnis:

A) Gesamtbruttolohn: 2.656,00 €.

B) Nettolohn (nach den gegebenen Sätzen): 1.175,01 €.

 

 

Arbeitsaufgabe 40: Nenne drei Beispiele für verschiedene Lohnformen.

 

Lösung (Stichpunkte): Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn (ergänzend: Beteiligungs-/Erfolgsbeteiligung).

 

Arbeitsaufgabe 41: Ordne die drei Fälle „Betriebsratsseminar (erforderlich)“, „Zeugenladung“ und „Stromausfall im Betrieb“ den passenden Rechtsgrundlagen zu. Begründe den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber jeweils in 1–2 ganzen Sätzen.

 

Lösungsvorschlag: Beim erforderlichen Betriebsratsseminar hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf Freistellung ohne Minderung des Arbeitsentgelts. Die Kosten der Schulung, einschließlich notwendiger Reise- und Nebenkosten, trägt der Arbeitgeber. Grundlage sind § 37 Abs. 6 und Abs. 2 sowie § 40 BetrVG.

 

Bei einer Zeugenladung oder Tätigkeit als Schöffe wird der Arbeitnehmer für die Zeit der Heranziehung freigestellt. Entsteht ein Verdienstausfall, kann eine Entschädigung nach § 22 JVEG in Betracht kommen.

 

Fällt die Arbeit wegen eines Stromausfalls im Betrieb aus, trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko. Der Arbeitnehmer behält deshalb seinen Vergütungsanspruch, obwohl er nicht arbeiten kann, und muss die ausgefallene Zeit nicht nacharbeiten. Grundlage ist § 615 BGB.

 

Arbeitsaufgabe 42: Nenne und erkläre je zwei Vor- und zwei Nachteile von Zeitlohn und Leistungslohn aus Sicht der Berufspraxis.

 

Lösung (Stichpunkte):

– Zeitlohn: Vorteile:  einfach/planbar; Qualität statt Tempo.

Nachteile: kein direkter Leistungsanreiz; Leistungsunterschiede kurzfristig egal.

 

– Leistungslohn (Akkord/Prämie):

Vorteile: starker Anreiz/Mehrverdienst möglich;

Nachteile: Risiko für Qualität/Überlastung, Messbarkeit nötig.

 

 

Arbeitsaufgabe 43: Multiple-Choice-Aufgaben

 

43a: Ein Arbeitnehmer wird während eines genehmigten Urlaubs krank und kann die Erkrankung ärztlich nachweisen. Welche Folge ergibt sich daraus?
A Die nachgewiesenen Krankheitstage werden nur zur Hälfte als Urlaubstage angerechnet.
B Die Krankheitstage werden weiterhin als Urlaubstage angerechnet, weil der Urlaub bereits genehmigt wurde.
C Die Krankheitstage werden nur dann nicht als Urlaubstage angerechnet, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
D Die ärztlich nachgewiesenen Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet.
E Die Krankheitstage werden nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt nicht als Urlaubstage angerechnet. Lösung: D ist richtig.

 

43b: In einem Betrieb fällt wegen einer Betriebsstörung die Arbeit aus. Der Arbeitnehmer ist arbeitsbereit, kann aber wegen der Störung nicht arbeiten. Welche Aussage trifft zu?
A Der Lohnanspruch entfällt grundsätzlich, weil keine Arbeitsleistung erbracht wurde.
B Der Lohnanspruch bleibt beim Betriebsrisiko grundsätzlich bestehen.
C Der Lohnanspruch besteht nur, wenn die Betriebsstörung durch einen Streik verursacht wurde.
D Der Lohnanspruch bleibt nur im öffentlichen Dienst bestehen.
E Der Lohnanspruch besteht nur bei Krankheit des Arbeitnehmers weiter.
Lösung: B ist richtig.

 

43c: Ein Betrieb bezahlt Mitarbeiter danach, wie viele Stücke sie innerhalb einer bestimmten Zeit herstellen. Welcher Lohnform lässt sich dieses Verfahren zuordnen?
A Zeitlohn, weil für die Berechnung ausschließlich die Anwesenheitsdauer entscheidend ist.
B Zeitlohn, weil die Stückzahl während einer bestimmten Arbeitszeit ermittelt wird.
C Akkordlohn, weil das Mengenergebnis beziehungsweise die Stückzahl je Zeit für die Vergütung maßgeblich ist.
D Akkordlohn, weil ausschließlich Qualitätsprämien vergütet werden.
E Zeitlohn, weil der Umsatz des Betriebes die Vergütung bestimmt. Lösung: C ist richtig.

 

43d: Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig erkrankt und erfüllt die Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung. Welche Aussage beschreibt die zeitliche Begrenzung des Anspruchs richtig?
A Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht bis zu sechs Wochen je Erkrankung.
B Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht grundsätzlich unbegrenzt.
C Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur für Vollzeitkräfte.
D Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht bis zu sechs Monate je Erkrankung.
E Der Anspruch entfällt grundsätzlich, wenn sich der Arbeitnehmer rechtzeitig krankmeldet.
Lösung: A ist richtig.

 

43e: Ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig. Wie gelangen die entsprechenden AU-Daten im elektronischen Verfahren grundsätzlich zum Arbeitgeber?
A Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber grundsätzlich den „gelben Schein“ per Post schicken.
B Der Arzt übermittelt die AU-Daten unmittelbar an den Arbeitgeber.
C Der Arbeitnehmer ruft die AU-Daten bei der Krankenkasse ab und leitet sie elektronisch an den Arbeitgeber weiter.
D Die Krankenkasse sendet jedem Arbeitgeber die AU-Daten automatisch zu, ohne dass ein Abruf erforderlich ist.
E Der Arbeitgeber ruft die AU-Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab. Lösung: E ist richtig.

 

43f: Ein Arbeitnehmer beginnt ein neues Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber benötigt Angaben, um die ELStAM elektronisch abzurufen. Welche Kombination ist erforderlich?
A Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung und Sozialversicherungsnummer.
B Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsdatum und Angabe „erstes/weiteres Dienstverhältnis“.
C Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum und Papier-Lohnsteuerkarte.
D Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsdatum und Angabe „erstes/weiteres Versicherungsverhältnis“.
E Bankverbindung, Geburtsdatum und Angabe „erstes/weiteres Dienstverhältnis“.
Lösung: B ist richtig.

 

43g: Ein Betriebsratsmitglied nimmt an einem erforderlichen Betriebsratsseminar teil. Neben der Seminargebühr entstehen notwendige Reise- und Übernachtungskosten. Welche Aussage trifft zu?
A Der Arbeitnehmer trägt sämtliche Kosten selbst, weil die Teilnahme außerhalb der eigentlichen Arbeitsleistung liegt.
B Der Arbeitgeber übernimmt ausschließlich die Seminargebühr, nicht aber Reise- und Übernachtungskosten.
C Die Kosten werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
D Der Arbeitgeber trägt die erforderlichen Kosten einschließlich Seminar, Reise und Übernachtung.
E Der Arbeitgeber übernimmt diese Kosten nur in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern.Lösung: D ist richtig.

 

43h: Ein Arbeitnehmer möchte erklären, worin der entscheidende Unterschied zwischen Zeitlohn und Akkordlohn liegt. Welche Gegenüberstellung ist zutreffend?
A Beim Zeitlohn richtet sich die Vergütung nach der vereinbarten Arbeitszeit; beim Akkordlohn ist das Mengenergebnis beziehungsweise die Stückzahl je Zeit maßgeblich.
B Beim Zeitlohn richtet sich die Vergütung nach der Stückzahl; beim Akkordlohn nach der vereinbarten Arbeitszeit.
C Beim Zeitlohn entscheidet ausschließlich der Umsatz; beim Akkordlohn ausschließlich die Anwesenheit.
D Zeitlohn und Akkordlohn unterscheiden sich nicht in der Grundlage der Vergütung.
E Akkordlohn liegt nur dann vor, wenn zusätzlich eine Qualitätsprämie gezahlt wird. Lösung: A ist richtig.

 

43i: Für die Pflegeversicherung wird ein allgemeiner Beitragssatz und zusätzlich ein Kinderlosenzuschlag genannt. Welche Kombination ist richtig?
A Allgemeiner Satz 3,6 %; Kinderlosenzuschlag 0,25 Prozentpunkte.
B Allgemeiner Satz 4,2 %; Kinderlosenzuschlag 0,6 Prozentpunkte.
C Allgemeiner Satz 3,6 %; Kinderlosenzuschlag 0,6 Prozentpunkte.
D Allgemeiner Satz 3,0 %; Kinderlosenzuschlag 0,6 Prozentpunkte.
E Allgemeiner Satz 3,6 %; Kinderlosenzuschlag 0,6 Prozent. Lösung: C ist richtig.

 

43j: In einem Produktionsbetrieb führt ein Stromausfall zu einer Betriebsstörung. Ein Arbeitnehmer ist arbeitsbereit, kann deshalb aber vorübergehend nicht beschäftigt werden. Welche Beurteilung entspricht dem Grundsatz des Betriebsrisikos?
A Weil der Arbeitnehmer tatsächlich nicht arbeitet, entfällt sein Lohnanspruch in jedem Fall.
B Der Lohnanspruch bleibt grundsätzlich bestehen, wenn die Arbeit wegen einer Betriebsstörung ausfällt.
C Der Lohnanspruch bleibt grundsätzlich nicht bestehen, wenn die Arbeit wegen einer Betriebsstörung ausfällt.
D Ein Lohnanspruch besteht in einem solchen Fall ausschließlich im öffentlichen Dienst.
E Ein Lohnanspruch besteht ausschließlich dann, wenn gleichzeitig ein Streik stattfindet. Lösung: B ist richtig.

 

 

 43k. Was kennzeichnet Zeitlohn?

A Vergütung pro Stückzahl.

B Vergütung nach vereinbarter Arbeitszeit.

C Vergütung ausschließlich nach Umsatz.

D Vergütung nur bei Erreichen von Qualitätszielen.

Lösung: B ist richtig. (siehe Lohnformen)

 

 43 l Akkordlohn bedeutet…

A Entgelt nach Anwesenheitstagen.

B Entgelt nach Mengenergebnis/Stückzahl je Zeit.

C Entgelt nur nach Qualitätsprämien.

D Entgelt ausschließlich als Gewinnbeteiligung.

Lösung: B ist richtig. (siehe Akkordlohn-Definition)

 

 

43m) Welche Aussage zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist korrekt?

A Gesetzlicher Anspruch besteht unbegrenzt.

B Anspruch besteht für bis zu 6 Wochen je Erkrankung.

C Anspruch besteht nur für Vollzeitkräfte.

D Anspruch entfällt bei rechtzeitiger Krankmeldung.

Lösung: B ist richtig. (siehe § 3 EntgFG)

 

43n) eAU – was gilt seit 2023?

A Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber den „gelben Schein“ per Post schicken.

B Arbeitgeber rufen AU-Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab.

C eAU gilt nur für Großunternehmen.

D eAU gilt nur im öffentlichen Dienst.

Lösung: B ist richtig. (eAU-Pflicht/Abruf)

 

43o). Krankheit im Urlaub (§ 9 BUrlG):

A Krankheitstage zählen immer als Urlaubstage.

B Krankheitstage werden nicht auf Urlaub angerechnet, wenn ärztlich nachgewiesen.

C Nur bei stationärem Aufenthalt werden Tage gutgeschrieben.

D Es entscheidet allein der Arbeitgeber.

Lösung: B ist richtig. (siehe § 9 BUrlG)

 

43p) ELStAM – welche Angabe braucht der Arbeitgeber für den Abruf?

A Nur die Bankverbindung.

B Nur die Sozialversicherungsnummer.

C Steuer-IdNr. und Geburtsdatum, außerdem Angabe „erstes/weiteres Dienstverhältnis“.

D Eine Papier-Lohnsteuerkarte.

Lösung: C ist richtig. (ELStAM-Verfahren/BZSt/Länderinfos)

 

43q). Pflegeversicherung 2025 – was stimmt?

A Allgemeiner Satz 3,0 %; Kinderlosenzuschlag 0,25 %.

B Allgemeiner Satz 3,6 %; Kinderlosenzuschlag 0,6 %-Punkte.

C Allgemeiner Satz 4,2 % für alle.

D Beitrag nur für Arbeitgeber.

Lösung: B ist richtig. (Beitragssätze/Elterneigenschaft)

 

43r). Betriebsratsseminar (erforderlich) – was gilt zu den Kosten?

A Der/die Beschäftigte trägt sie selbst.

B Nur Seminargebühren, keine Reisekosten.

C Arbeitgeber trägt erforderliche Kosten (Seminar, Reise, Übernachtung).

D Nur bei Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter.

Lösung: C ist richtig. (BAG, § 40 i. V. m. § 37 BetrVG)

 

43s). Betriebsrisiko nach § 615 BGB heißt:

A Fällt Arbeit wegen Betriebsstörung aus (z. B. Strom), bleibt Lohnanspruch grundsätzlich bestehen.

B Bei Materialmangel entfällt der Lohnanspruch immer.

C Nur im öffentlichen Dienst relevant.

D Gilt nur bei Streik.

Lösung: A ist richtig. (siehe § 615 BGB/Grundsatz)

 

Arbeitszeugnisse Teilzeit

Ich-kann-Sätze

Ich kann den Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis erklären, typische Formulierungen rechtlich einordnen und Ansprüche korrekt benennen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Ich kann Rechte zur (befristeten und unbefristeten) Teilzeit nach dem TzBfG erläutern und praktische Vor- und Nachteile von Teilzeit – einschließlich Auswirkungen auf die Rente – sachgerecht darstellen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!

 

Arbeitszeugnis: Anspruch, Arten, Inhalt

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Das einfache Zeugnis enthält mindestens Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis umfasst zusätzlich Leistung und Verhalten. Zeugnisse müssen klar und verständlich sein; versteckte Codes sind unzulässig. Rechtsgrundlage ist § 109 Gewerbeordnung.

 

Zeugnissprache: „er bemühte sich“

Zur Zeugnissprache hat das Bundesarbeitsgericht geklärt: Ein Anspruch auf die Note „gut“ besteht nicht automatisch; die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ entspricht regelmäßig befriedigend, „stets zur vollen Zufriedenheit“ steht für gut, jeweils abhängig von der Gesamtleistung im Einzelfall.

Hinweis zur Praxis: Dankes- und Wunschformeln sind kein Rechtsanspruch, können aber üblich sein; maßgeblich bleibt, dass das Zeugnis wahr, klar und wohlwollend ist (ohne Doppelbotschaften). Rechtsgrundlage bleibt § 109 GewO; Einzelfälle entscheidet die Rechtsprechung.

 

Teilzeit nach TzBfG: unbefristet und befristet (Brückenteilzeit)

Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Das TzBfG ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Es regelt, wann du deine Arbeitszeit dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit verringern kannst.

 

Bei der unbefristeten Teilzeit nach § 8 TzBfG kannst du eine dauerhafte Verringerung deiner Arbeitszeit verlangen. Das gilt, wenn dein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Beschäftigte hat. Der Arbeitgeber darf den Antrag nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen, zum Beispiel wenn dadurch Abläufe im Betrieb stark gestört würden oder unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Der Arbeitgeber muss dir spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich sagen, ob er zustimmt. Wenn er nicht rechtzeitig antwortet, gilt dein Antrag als angenommen.

 

Bei der befristeten Teilzeit, auch Brückenteilzeit genannt, nach § 9a TzBfG kannst du deine Arbeitszeit für eine begrenzte Zeit reduzieren und danach wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. Ein Anspruch besteht nur, wenn dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Beschäftigte hat. In Betrieben mit 46 bis 200 Beschäftigten gibt es eine Zumutbarkeitsgrenze: Der Arbeitgeber kann ablehnen, wenn bereits zu viele Beschäftigte gleichzeitig Brückenteilzeit nutzen, grob gesagt etwa eine Person pro 15 Beschäftigte. Während einer laufenden Brückenteilzeit kannst du grundsätzlich keine weitere Verringerung oder Verlängerung dieser Brückenteilzeit verlangen.

 

Teilzeit: Vor- und Nachteile

Vorteile: Bessere Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben; Wiedereinstieg nach Krankheit/Elternzeit fällt oft leichter (je nach Betriebsorganisation).

Nachteile/Risiken: Geringere laufende Einkommen und geringere Rentenansprüche, da die gesetzliche Rente maßgeblich von Beitragszeiten und -höhe über das gesamte Erwerbsleben abhängt. Das bestätigt die Deutsche Rentenversicherung allgemein („Rente – was zählt?“).

Weitere Hinweise: Teilzeitgestaltung (z. B. Halbtags- vs. Block- oder Gleitzeitmodelle) beeinflusst Organisation und Karrierechancen je nach Beruf.

 

 Nachteile:

 Es ist wichtig zu erkennen, dass die konkrete Rentenhöhe von individuellen Beiträgen/Zeiten abhängt und eine Beratung bei der DRV empfohlen ist. Teilzeit verringert die spätere Rentenhöhe:

 

Arbeitsaufgabe 44: Nenne drei Gründe, warum ein Antrag auf unbefristete Teilzeit vom Arbeitgeber abgelehnt werden kann, und zwei formale Voraussetzungen für den Anspruch.

Lösung: Betriebliche Gründe (§ 8 Abs. 4 TzBfG), z. B. erhebliche Störung der Abläufe, wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit, unverhältnismäßige Kosten.

Voraussetzungen: Beschäftigungsdauer mehr als sechs  6 Monate; der Betrieb hat mehr als 15 Beschäftigte; rechtzeitiger Antrag.

 

 

Arbeitsaufgabe 45: Multiple-Choice-Aufgabe: Welche Aussage zur Zeugnissprache trifft typischerweise zu?

A „Zur vollen Zufriedenheit“ = sehr gut.

B „Stets zur vollen Zufriedenheit“ entspricht regelmäßig gut.

C Arbeitnehmer haben immer Anspruch auf die Note „gut“.

D Dankesformeln sind zwingend.

Lösung: B ist richtig. (Themenhinweis: Arbeitsrecht/Zeugnissprache)

 

Arbeitsaufgabe 46: Teilzeit nach § 8 TzBfG – was gilt?

A Anspruch nur in Betrieben bis 15 Beschäftigte.

B Anspruch besteht nach 3 Monaten Betriebszugehörigkeit.

C Der Arbeitgeber muss 1 Monat vor Beginn schriftlich entscheiden; sonst gilt der Antrag.

D Teilzeit kann nur aus familiären Gründen verlangt werden.

Lösung: C ist richtig. (Themenhinweis: Teilzeitrecht)

 

Arbeitsaufgabe 47:  Nenne und notiere mindestens vier Themenbereiche, die zum Prüfgebiet „Nachhaltige Existenzsicherung“ in der Abschlussprüfung gehören. (Siehe Inhaltsverzeichnis).

 

Arbeitsaufgabe 48: Nenne und notiere mindestens vier Themenbereiche, die zum Prüfgebiet „Unternehmer und Verbraucher in Wirtschaft und Gesellschaft sowie im Rahmen weltwirtschaftlicher Verflechtungen“ in der Abschlussprüfung gehören. (Siehe Inhaltsverzeichnis).