Themenbereich 10: Soziale Sicherheit und Sozialstaat
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die frühere Bürgergeld-Leistung Grundsicherungsgeld. Sie gehört zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (= Sozialgesetzbuch Zweites Buch). Zuständig ist grundsätzlich das Jobcenter.
Wann hilft die Grundsicherung?
Sie
hilft Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem
Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Grundsätzlich muss eine Person
mindestens 15 Jahre alt sein, die Altersgrenze für die Rente noch
nicht erreicht haben, in Deutschland leben, mindestens drei Stunden täglich
arbeiten können und hilfebedürftig sein.
Muss man arbeitslos sein?
Nein.
Auch jemand, der arbeitet, aber mit seinem Einkommen den Lebensunterhalt nicht
ausreichend finanzieren kann, kann Grundsicherungsgeld als aufstockende
Leistung erhalten.
Was wird berücksichtigt?
Das
Jobcenter prüft insbesondere das Einkommen und verwertbare Vermögen.
Dabei gelten gesetzliche Freibeträge. Außerdem kann die sogenannte Bedarfsgemeinschaft eine
Rolle spielen. Dazu können beispielsweise Partner und Kinder gehören, die
zusammenleben.
Welche Leistungen gibt es?
Das
Grundsicherungsgeld soll insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt sichern.
Hinzukommen können Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie
weitere gesetzlich vorgesehene Bedarfe. Das Jobcenter unterstützt außerdem bei
der Suche nach Arbeit und kann unter bestimmten Voraussetzungen
Qualifizierungen oder Weiterbildungen fördern.
Wo wird die Grundsicherung beantragt?
Der
Antrag wird beim zuständigen Jobcenter gestellt. Er kann auch
online gestellt werden. Die Leistung wird normalerweise für zwölf Monate bewilligt;
in bestimmten Fällen beträgt der Bewilligungszeitraum sechs Monate. Danach kann
ein Weiterbewilligungsantrag erforderlich sein.
Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Grundsicherungsgeld
Arbeitslosengeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III (= Sozialgesetzbuch Drittes Buch). Arbeitnehmer haben vorher Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt und müssen die erforderlichen Versicherungszeiten erfüllen. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
Das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II ist dagegen eine steuerfinanzierte, bedürftigkeitsabhängige Leistung. Entscheidend ist nicht in erster Linie, wie lange jemand vorher Beiträge gezahlt hat, sondern ob der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert werden kann. Zuständig ist das Jobcenter. Andere mögliche Sozialleistungen – beispielsweise Arbeitslosengeld – sind grundsätzlich vorrangig.
Ein wichtiger Fall: Ein Arbeitsloser kann zunächst Arbeitslosengeld erhalten. Ist dieses so niedrig, dass es für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreicht, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich Grundsicherungsgeld gezahlt werden. Endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld und besteht weiterhin Hilfebedürftigkeit, kann ebenfalls Grundsicherungsgeld in Betracht kommen.
Merksatz: Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung – Grundsicherungsgeld ist eine steuerfinanzierte Leistung bei Hilfebedürftigkeit.
Die Sozialhilfe – einfach erklärt
Die Sozialhilfe ist die grundlegende staatliche Absicherung für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst bezahlen können und nicht in die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (= Sozialgesetzbuch Zweites Buch) fallen. Die Sozialhilfe ist im SGB XII (= Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe) geregelt.
Wer
bekommt Sozialhilfe?
Für den Lebensunterhalt muss man vor allem unterscheiden, ob jemand noch
erwerbsfähig ist. Wer grundsätzlich mindestens drei Stunden täglich arbeiten
kann, gehört bei Hilfebedürftigkeit normalerweise in die Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem SGB II. Wer dagegen nicht mindestens drei Stunden
täglich arbeiten kann, kann – je nach Dauer der Erwerbsminderung und Alter
– Leistungen nach dem SGB XII erhalten.
Wann
bekommt man Hilfe zum Lebensunterhalt?
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist vor allem für finanziell
hilfebedürftige Menschen gedacht, die vorübergehend voll erwerbsgemindert sind
und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Ein Beispiel: Ein
45-jähriger Mensch kann wegen einer schweren Erkrankung voraussichtlich für
längere Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten. Die Erwerbsminderung
ist aber nicht dauerhaft. Dann kann Hilfe zum Lebensunterhalt infrage kommen.
Wann
bekommt man Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
Hier muss man aufpassen, weil ebenfalls das Wort „Grundsicherung“ verwendet
wird. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ist
etwas anderes als die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.
Die Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten finanziell hilfebedürftige Menschen, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder als Erwachsene dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Eine 40-jährige Person, die wegen einer schweren Erkrankung dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, kann also Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten. Eine bedürftige Person im Rentenalter kann Grundsicherung im Alter erhalten.
Wo
bekommt man Sozialhilfe?
Zuständig ist grundsätzlich der örtliche Sozialhilfeträger, praktisch
häufig das Sozialamt der Stadt oder des Kreises. Für die
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist dagegen grundsätzlich das
Jobcenter zuständig.
Wie viel Geld bekommt eine alleinstehende Person?
Im
Jahr 2026 beträgt der Regelbedarf für eine alleinstehende erwachsene Person
563 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist zum Beispiel für Lebensmittel,
Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsstrom und persönliche Bedürfnisse
vorgesehen.
Die 563 Euro sind aber nicht die gesamte Unterstützung. Zusätzlich werden grundsätzlich die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Außerdem können in bestimmten Situationen Mehrbedarfe und weitere Leistungen hinzukommen.
Konkretes Beispiel: Eine alleinstehende Person hat kein Einkommen und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Sie ist vorübergehend voll erwerbsgemindert und erhält Hilfe zum Lebensunterhalt. Ihr Bedarf könnte vereinfacht so aussehen:
563 Euro Regelbedarf + angemessene Miete und Heizkosten + eventuell Mehrbedarf = Gesamtbedarf.
Hat die Person beispielsweise Einkommen, wird dieses grundsätzlich berücksichtigt. Auch vorhandenes Vermögen wird geprüft, wobei gesetzliche Freibeträge und Schonvermögen zu beachten sind. Deshalb kann man nicht allgemein sagen: „Jeder Sozialhilfeempfänger bekommt 563 Euro plus seine komplette Miete.“ Entscheidend ist immer die individuelle Berechnung.
Wie bekommt man die Leistung?
Wer
dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die Altersgrenze erreicht hat und Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung benötigt, muss diese grundsätzlich beantragen.
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ist ein förmlicher Antrag dagegen nicht in
gleicher Weise zwingende Voraussetzung; praktisch sollte man sich trotzdem sofort
an den zuständigen Sozialhilfeträger wenden, sobald die finanzielle Notlage
besteht.
Warum gibt es Sozialhilfe?
Sie
soll das notwendige Existenzminimum sichern, wenn ein Mensch seinen
Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch vorrangige Leistungen
sichern kann. Sozialhilfe ist deshalb grundsätzlich nachrangig: Eigenes
Einkommen und Vermögen sowie andere vorrangige Ansprüche werden geprüft.
Die
wichtigste Abgrenzung für Schüler:
Erwerbsfähig und hilfebedürftig → grundsätzlich Jobcenter und SGB II.
Vorübergehend voll erwerbsgemindert → grundsätzlich Hilfe zum
Lebensunterhalt nach SGB XII.
Dauerhaft voll erwerbsgemindert oder Regelaltersgrenze erreicht → grundsätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII.
Merksatz: Sozialhilfe ist das soziale Auffangnetz für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst sichern können und für die insbesondere die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II nicht zuständig ist.
Multiple Choice Aufgaben
Arbeitsaufgabe 175: Ein 35-jähriger Arbeitnehmer verliert seinen
Arbeitsplatz. Er erfüllt die erforderliche Anwartschaftszeit und hat zunächst
Anspruch auf Arbeitslosengeld. Welche Aussage beschreibt die rechtliche
Einordnung am besten?
A Er erhält Sozialhilfe, weil jede staatliche Leistung bei Arbeitslosigkeit zur
Sozialhilfe gehört.
B Er erhält Arbeitslosengeld als Leistung der Arbeitslosenversicherung nach dem
SGB III (= Sozialgesetzbuch Drittes Buch).
C Er erhält automatisch Grundsicherung nach dem SGB II, weil Arbeitslosengeld
erst nach Ablauf der Grundsicherung gezahlt wird.
D Er erhält Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
(= Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch).
E Er kann zwischen Arbeitslosengeld und Sozialhilfe frei wählen.
Lösung: B ist richtig.
Arbeitsaufgabe 176: Eine alleinstehende Person ist erwerbsfähig und
arbeitet 25 Stunden pro Woche. Ihr Einkommen reicht trotz der Beschäftigung
nicht aus, um ihren notwendigen Lebensunterhalt zu sichern. Welche Aussage
trifft grundsätzlich zu?
A Grundsicherung nach dem SGB II kann grundsätzlich auch ergänzend zu einem
niedrigen Arbeitseinkommen geleistet werden.
B Sozialhilfe ist zwingend zuständig, weil Grundsicherung nach dem SGB II
ausschließlich vollständig Arbeitslosen zusteht.
C Arbeitslosengeld muss das Arbeitseinkommen unabhängig von vorherigen
Versicherungszeiten bis zum Existenzminimum ergänzen.
D Eine staatliche Unterstützung ist ausgeschlossen, solange eine Person
überhaupt Arbeitseinkommen erzielt.
E Zuständig ist grundsätzlich die Deutsche Rentenversicherung, weil eine
Beschäftigung ausgeübt wird. Lösung: A ist richtig.
Arbeitsaufgabe 177: Eine 46-jährige alleinstehende Person kann wegen
einer schweren Erkrankung vorübergehend weniger als drei Stunden täglich
arbeiten. Sie hat kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen. Welche Leistung
kommt für die Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich in Betracht?
A Arbeitslosengeld, weil eine Erkrankung automatisch einen Anspruch aus der
Arbeitslosenversicherung begründet.
B Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, weil jede Person unterhalb
der Regelaltersgrenze als erwerbsfähig gilt.
C Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII, weil jede erkrankte Person
unabhängig vom Alter als Rentner gilt.
D Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, wenn die volle Erwerbsminderung
nur vorübergehend besteht und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
E Pflegegeld, weil eine zeitweise fehlende Erwerbsfähigkeit automatisch
Pflegebedürftigkeit bedeutet. Lösung: D ist richtig.
Arbeitsaufgabe 178: Eine 50-jährige Person ist dauerhaft voll
erwerbsgemindert und kann ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen
oder Vermögen bestreiten. Welche Zuordnung ist grundsätzlich richtig?
A Arbeitslosengeld nach dem SGB III, weil dauerhaft Erwerbsgeminderte dem
Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
B Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, weil das Alter unterhalb
der Regelaltersgrenze entscheidend ist.
C Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, wenn die
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
D Hilfe zum Lebensunterhalt ist zwingend die einzige mögliche Leistung, weil
Grundsicherung nach dem SGB XII erst ab der Regelaltersgrenze möglich ist.
E Arbeitslosengeld und Grundsicherung nach dem SGB XII müssen immer
gleichzeitig in gleicher Höhe gezahlt werden. Lösung: C ist richtig.
Arbeitsaufgabe 179: Eine alleinstehende Person erhält 2026 Sozialhilfe
nach dem SGB XII und hat kein anzurechnendes Einkommen. Welche Aussage über die
Höhe der Unterstützung ist grundsätzlich richtig?
A Sie erhält ausschließlich 563 Euro; Kosten für Unterkunft und Heizung können
niemals zusätzlich berücksichtigt werden.
B Sie erhält unabhängig von ihren tatsächlichen Verhältnissen immer 563 Euro
zuzüglich der vollständigen Kosten jeder beliebig teuren Wohnung.
C Sie erhält grundsätzlich 563 Euro Regelbedarf; angemessene Kosten für
Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls weitere gesetzlich vorgesehene
Bedarfe können hinzukommen.
D Sie erhält immer genau den gleichen Betrag wie ihr letztes Arbeitseinkommen.
E Die Höhe richtet sich ausschließlich nach der Zahl der zuvor gezahlten
Sozialversicherungsbeiträge. Lösung: C ist richtig.
Arbeitsaufgabe 180: Drei Personen benötigen finanzielle Unterstützung:
Person X hat ausreichend lange Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt
und wird arbeitslos. Person Y ist erwerbsfähig, aber hilfebedürftig und hat
keinen ausreichenden Anspruch auf Arbeitslosengeld. Person Z ist dauerhaft voll
erwerbsgemindert und hilfebedürftig. Welche Zuordnung ist grundsätzlich
richtig?
A X: Arbeitslosengeld nach SGB III – Y: Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
SGB II – Z: Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII.
B X: Sozialhilfe nach SGB XII – Y: Arbeitslosengeld nach SGB III – Z:
Grundsicherung nach SGB II.
C X: Grundsicherung nach SGB II – Y: Rentenversicherung – Z: Arbeitslosengeld
nach SGB III.
D X: Grundsicherung bei Erwerbsminderung – Y: Sozialhilfe nach SGB XII – Z:
Arbeitslosengeld nach SGB III.
E X, Y und Z erhalten dieselbe Leistung, weil alle drei ihren Lebensunterhalt
nicht vollständig durch Erwerbsarbeit sichern. Lösung: A ist richtig.
Begriffe aus der Wirtschaft Inflation: Begriff und Messung
Inflation bedeutet: Die Preise für viele Waren und Dienstleistungen steigen insgesamt und über längere Zeit. Dadurch kann man sich für 1 € weniger kaufen – das Geld verliert Kaufkraft.
Gemessen wird Inflation meist mit der Inflationsrate: Sie zeigt, wie stark der Verbraucherpreisindex im Vergleich zu früher gestiegen ist. Der Verbraucherpreisindex (VPI) zeigt, wie stark sich die durchschnittlichen Preise für Dinge und Dienste ändern, die private Haushalte kaufen; er wird aus einem „Warenkorb“ berechnet, daraus ergibt sich die Inflationsrate als prozentuale Veränderung zum Vorjahr.
Einfaches Beispiel: Kostet ein Brötchen heute 40 Cent und nächstes Jahr 44 Cent, und steigen viele andere Preise ähnlich, spricht man von Inflation.
Deflation und Preisentwicklung
Deflation bedeutet: Die Preise insgesamt fallen über längere Zeit. Man misst das ebenfalls am Verbraucherpreisindex; dann ist die Inflationsrate unter 0 % (negativ).
Ursachen für Preisauf- und -abtrieb
Erstens: Steigende Rohstoffpreise machen Produktion und Transport teurer. Das treibt die Inflation nach oben, weil Firmen höhere Kosten oft an Kundinnen und Kunden weitergeben.
Zweitens: Sinkt die Güternachfrage im In- und Ausland, gewähren Unternehmen Preisnachlässe. Das wirkt deflationär.
Drittens: Hohe Zinsen und staatliche Sparmaßnahmen dämpfen Kredite, Konsum und Investitionen. Das bremst die Nachfrage und senkt Inflation bzw. wirkt deflationär (zumindest nach einiger Zeit).
Viertens: Produktionsengpässe (z. B. Lieferkettenstörungen) bedeuten: Es gibt zu wenig Angebot. Bei stabiler Nachfrage steigen dann die Preise – also Inflation.
Sparen und Vorsorgen: Sparbuch, Wertpapiere, Immobilie
Das Sparbuch ist eines der beliebtesten Rücklageprojekte der Deutschen. Diese Geldanlage ist risikoarm, und man kann allerdings nur bis zu einem bestimmten Betrag kostenfrei Geld abheben. Allerdings ist seit einigen Jahren zu vermerken, dass dazu 0 % Zinsen
bezahlt werden. Ganz aktuell ist die Inflationsrate so hoch, dass de facto ein Vermögensverlust bei Beträgen auf dem Sparbuch zu verzeichnen ist (Standhinweis im Text: Februar 2022). Mit einem höheren Risiko, aber auch der Möglichkeit einer höheren Rendite, bilden Aktien eine Möglichkeit für das Alter vorzusorgen. Mit dem Kauf von Aktien beteiligt man sich an einem Unternehmen, und bei geschickter Strategie können Aktien den Ruhestand im Alter sichern. Sinnvoll ist eine Misch-Strategie von Sparbuch, Aktien und Immobilien. Erstrebenswert ist es tatsächlich, unbedingt eine eigene Immobilie anzuschaffen, die spätestens bei Renteneintritt schuldenfrei ist.
Steuern: Zweck und Beispiele
Steuern sind Geldleistungen, die der Staat für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens von jedem Bürger einzieht. Der Staat zieht Steuern ein, um Staatsausgaben zu finanzieren. Von den Steuern werden Schulen, Straßen, öffentliche Gebäude, Polizisten, Lehrer, Bundeswehr, teilweise Krankenhäuser und vieles mehr bezahlt.
Steuern dürfen vom Bund, den Ländern und den Gemeinden erhoben werden.
Grundfreibetrag und Azubi-Hinweis
Ein Auszubildender zahlt keine Lohnsteuer, sofern seine jährliche Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Der Grundfreibetrag wurde zum Veranlagungszeitraum 2025 auf 12.096 €.
Der Grundfreibetrag ist der wichtigste Steuer-Freibetrag. Jeder Bürger hat Anspruch darauf, egal ob Kleinkind, Arbeitnehmer oder Rentner.
Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung von staatlichen Aufgaben ist die Möglichkeit, Staatseigentum zu verkaufen. So wurde beispielsweise in den neunziger Jahren unter dem damaligen Finanzminister Lafontaine einige bundeseigene Wohnimmobilien an die Bewohner verkauft. Beispiele für Steuerarten: Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer. Bei der Mehrwertsteuer erhöht sich der Steuerbetrag für den Verbraucher automatisch mit jeder Preissteigerung.
Direkte und indirekte Steuern
Indirekte Steuern sind Steuern, die durch den Kauf von Waren mit erhoben werden und im Kaufpreis enthalten sind. Der Käufer, der die Steuer letztlich tragen soll (Steuerträger), zahlt sie mit; der Verkäufer überweist als Steuerschuldner und Steuerzahler den Steueranteil an das Finanzamt. Bei direkten Steuern handelt es sich beim Steuerträger und beim Steuerschuldner um ein und dieselbe Person oder um dasselbe Unternehmen.
Bei indirekten Steuern hingegen sind der Steuerträger und der Steuerschuldner verschiedene Personen.
Beispiele für direkte Steuern: Kfz-Steuer, Lohnsteuer, Hundesteuer, Einkommensteuer.
Beispiele für indirekte Steuern: Mehrwertsteuer, Kaffeesteuer, Tabaksteuer, Versicherungssteuer.
Lohnsteuerklassen und Steuerprogression
Die Lohnsteuerklasse bestimmt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschland den Lohnsteuerabzug sowie – bei Kirchenzugehörigkeit – die Kirchensteuer.
Das Einkommensteuergesetz kennt sechs Lohnsteuerklassen, die vor allem vom Familienstand abhängig sind:
Lohnsteuerklasse 1 = ledig, kinderlos, verwitwet, getrennt oder geschieden.
Lohnsteuerklasse 2 = alleinerziehend.
Lohnsteuerklasse 3 = verheiratet (besser verdienender Ehepartner).
Lohnsteuerklasse 4 = verheiratet (beide Partner verdienen in etwa gleich).
Lohnsteuerklasse 5 = Ehepartner in Kombination mit Steuerklasse 3.
Lohnsteuerklasse 6 = Berufstätige mit Nebenjobs.
Arbeitsaufgabe 181: Welche Lohnsteuerklasse hat ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder?
Lösung: Lohnsteuerklasse 1.
Was ist die Steuerprogression
Die Steuerprogression sorgt dafür, dass der Steuersatz mit wachsendem Einkommen steigt. Anders formuliert: Unter Steuerprogression versteht man, dass der, der mehr verdient, auch prozentual mehr Steuern zahlt.
Arbeitsaufgaben
Arbeitsaufgabe 182: 🔎 Erklären: Erkläre anhand eigener Worte den Unterschied zwischen direkten und indirekten Steuern und nenne zu beiden je zwei Beispiele aus dem Text.
Lösung: Direkte Steuern werden von derjenigen Person gezahlt, die die Steuer schuldet (Steuerschuldner = Steuerträger), z. B. Einkommensteuer und Lohnsteuer. Indirekte Steuern sind im Preis von Waren/Dienstleistungen enthalten; der Käufer trägt die Steuer, der Verkäufer führt sie ab, z. B. Mehrwertsteuer und Tabaksteuer.
Arbeitsaufgabe 183: Begründe, warum bei anhaltend hoher Inflation eine reine Geldanlage auf dem Sparbuch zu realen Vermögensverlusten führen kann.
Lösung: Bei Null- oder Niedrigzinsen bleibt der Nennbetrag auf dem Sparbuch gleich, während die Kaufkraft durch steigende Preise sinkt. Wenn die Inflationsrate über der Verzinsung liegt, kann man sich später für denselben Betrag weniger kaufen – somit entsteht ein realer Verlust.
Arbeitsaufgabe 184: Ordne die folgenden Personen einer Lohnsteuerklasse zu und begründe kurz:
(a) lediger Mechatroniker ohne Kinder; (b) verheiratetes Paar mit ähnlichem Einkommen; (c) verheiratetes Paar, bei dem eine Person deutlich mehr verdient; (d) Beschäftigte mit einem zweiten Job.
Lösung: (a) Klasse 1, da ledig ohne Kinder; (b) Klasse 4/4, da ähnliche Einkommen; (c) Klasse 3/5, da ein Partner deutlich mehr verdient; (d) Klasse 6 für den Nebenjob, weil für ein weiteres Dienstverhältnis die Steuerklasse 6 gilt.
Multiple-Choice-Aufgaben
Arbeitsaufgabe 185: Ein Arbeitnehmer erhält eine Lohnerhöhung von 3 %.
Gleichzeitig steigen die durchschnittlichen Preise der von ihm gekauften Waren
und Dienstleistungen um 5 %. Welche wirtschaftliche Folge ist grundsätzlich zu
erwarten?
A Seine Kaufkraft steigt um 8 %, weil Lohn- und Preissteigerung
zusammengerechnet werden.
B Seine Kaufkraft sinkt, weil die Preise stärker steigen als sein Einkommen.
C Seine Kaufkraft bleibt unverändert, weil sein nominales Einkommen gestiegen
ist.
D Es liegt Deflation vor, weil sein Einkommen langsamer steigt als die Preise.
E Seine Kaufkraft steigt, weil jede Lohnerhöhung automatisch einen realen
Einkommenszuwachs bedeutet. Lösung: B ist richtig.
Arbeitsaufgabe 186: Die Zentralbank erhöht die Zinsen deutlich. Kredite
für Unternehmen und private Haushalte werden dadurch teurer. Welche Wirkung
kann dies auf die Inflation haben?
A Höhere Zinsen führen zwingend und unmittelbar zu höheren Verbraucherpreisen.
B Unternehmen und Verbraucher nehmen tendenziell mehr Kredite auf, wodurch die
Nachfrage steigt.
C Die Geldanlage verliert durch höhere Zinsen grundsätzlich vollständig ihre
Bedeutung.
D Kredite können weniger attraktiv werden, Konsum und Investitionen können
zurückgehen und dadurch kann der Preisanstieg gedämpft werden.
E Höhere Zinsen beseitigen Produktionsengpässe unmittelbar und senken deshalb
automatisch alle Preise. Lösung: D ist richtig.
Arbeitsaufgabe 187: Aufgrund einer internationalen Lieferkettenstörung
können Unternehmen deutlich weniger Waren produzieren. Die Nachfrage bleibt
zunächst unverändert. Welche Entwicklung ist am ehesten zu erwarten?
A Das verringerte Angebot kann bei gleichbleibender Nachfrage zu steigenden
Preisen führen.
B Das verringerte Angebot führt automatisch zu Deflation, weil weniger Waren
verkauft werden.
C Die Preise bleiben zwingend unverändert, weil ausschließlich eine steigende
Nachfrage Inflation verursachen kann.
D Die Kaufkraft des Geldes steigt automatisch, weil weniger Waren angeboten
werden.
E Produktionsengpässe beeinflussen ausschließlich die Beschäftigung, nicht aber
das Preisniveau. Lösung: A ist richtig.
Arbeitsaufgabe 188: Eine Person vergleicht verschiedene Möglichkeiten der
langfristigen Geldanlage. Welche Aussage berücksichtigt Inflation, Rendite und
Risiko am zutreffendsten?
A Geld auf einem Sparbuch behält unabhängig von Verzinsung und Inflation immer
seine Kaufkraft.
B Aktien garantieren langfristig einen Gewinn und sind deshalb für die
Altersvorsorge risikofrei.
C Liegt die Verzinsung einer Geldanlage unter der Inflationsrate, kann ihre
reale Kaufkraft sinken; Anlagen mit höheren Renditechancen können zugleich mit
höheren Risiken verbunden sein.
D Bei Inflation steigt der reale Wert unverzinster Geldanlagen automatisch.
E Für den realen Vermögenswert ist ausschließlich die Höhe des angelegten
Geldbetrags entscheidend. Lösung: C ist richtig.
Arbeitsaufgabe 189: Ein Kunde kauft eine Ware. Im Verkaufspreis ist
Umsatzsteuer enthalten. Das Unternehmen führt die geschuldete Umsatzsteuer an
das Finanzamt ab. Welche Aussage beschreibt dieses Beispiel zutreffend?
A Es handelt sich um eine direkte Steuer, weil der Kunde die Steuer
wirtschaftlich trägt.
B Es handelt sich um eine direkte Steuer, weil Unternehmen und Kunde gemeinsam
Steuerschuldner sind.
C Es handelt sich um keine Steuer, weil die Umsatzsteuer bereits im
Verkaufspreis enthalten ist.
D Es handelt sich um eine indirekte Steuer, weil der Kunde die Umsatzsteuer
selbst unmittelbar an das Finanzamt überweist.
E Es handelt sich um eine indirekte Steuer: Der Endverbraucher trägt die
Umsatzsteuer wirtschaftlich, während das Unternehmen sie grundsätzlich
gegenüber dem Finanzamt schuldet. Lösung: E ist richtig.
Arbeitsaufgabe 190: Ein Auszubildender möchte wissen, welche Aussage über
den Grundfreibetrag und die Lohnsteuer im Jahr 2026 richtig ist. Welche Antwort
trifft zu?
A Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro. Bis zu diesem zu
versteuernden Einkommen beträgt die tarifliche Einkommensteuer grundsätzlich 0
Euro; der Grundfreibetrag ist nicht mit dem Bruttoarbeitslohn gleichzusetzen.
B Der Grundfreibetrag beträgt 2026 weiterhin 12.096 Euro und gilt
ausschließlich für Arbeitnehmer.
C Jeder Auszubildende mit einem Bruttojahresverdienst von mehr als 12.348 Euro
muss auf den gesamten Bruttoverdienst Einkommensteuer zahlen.
D Der Grundfreibetrag gilt nur für Arbeitnehmer in Steuerklasse I.
E Der Grundfreibetrag ist eine Grenze für Sozialversicherungsbeiträge und hat
mit der Einkommensteuer nichts zu tun. Lösung: A ist richtig.
Arbeitsaufgabe 191: Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst …
(A) die Löhne aller Beschäftigten.
(B) die Preisentwicklung eines repräsentativen Warenkorbs privater Haushalte.
(C) die Gewinne der Unternehmen.
(D) ausschließlich Energiepreise.
Lösung: B ist richtig.