Themenbereich 6: Betriebliche Mitbestimmung – Gewerkschaften, Tarifvertrag, Arbeitskampf, Betriebsrat (BetrVG)

 

Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten: Ich kann die Rollen, Ziele und Instrumente von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden erklären und voneinander unterscheiden (z. B. Lohnpolitik vs. Flexibilisierung der Arbeitszeit). (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

 Ich kann Tarifautonomie, Arten und Inhalte von Tarifverträgen (inkl. Friedenspflicht und Allgemeinverbindlicherklärung) rechtlich korrekt darstellen und auf betriebliche Situationen anwenden. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

Ich kann Rechte und Grenzen kollektiver Arbeitskampfmittel (Streik, Urabstimmung, Streikposten, Aussperrung) erläutern und typische Missverständnisse rechtssicher auflösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

 

 

Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!

 

Betriebliche Mitbestimmung

Die Gewerkschaften

 

Gewerkschaften sind Interessenvertretungsverbände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie verhandeln teils mit einzelnen Arbeitgebern, meistens jedoch mit Arbeitgeberverbänden. Es geht dabei unter anderem um höheren Lohn, Urlaubstage, Pausen, gleiche und gerechte Entlohnung sowie um eine allgemeine Verbesserung der Arbeitssituation. Ein besonderer Vorteil für Mitglieder ist der arbeitsrechtliche Rechtsschutz: Durch die Mitgliedsbeiträge finanzieren Gewerkschaften Beratung und – nach Maßgabe ihrer Satzungen – auch gerichtliche Vertretung. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind die Tarifvertragsparteien.

 

Ziele von Gewerkschaften können beispielsweise sein:

a) den Lebensstandard der Arbeitnehmer zu erhöhen;

b) Arbeitszeit bei gleicher Entlohnung zu kürzen;

c) Arbeitsplätze zu schaffen und auch die Mitbestimmung zu stärken;

d) Erhöhung des Lohns.

 

Ziele der Arbeitgeberverbände sind:

a) Personalkosten senken;

b) eventuell Arbeitsplätze abbauen, wenn die Personalkosten zu hoch sind;

c) Flexibilisierung der Arbeitszeit, zum Beispiel Schichtarbeit und Wochenendarbeit.

 

Was versteht man unter Tarifautonomie?

Tarifautonomie bedeutet das Recht der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Tarifverträge ohne staatliche Einmischung auszuhandeln und abzuschließen. Die Tarifvertragsparteien handeln dabei frei von staatlichem Zwang. (Rechtsgrundlage: Tarifvertragsgesetz – TVG.)

Der Tarifvertrag

Tarifverträge regeln Bedingungen von Arbeitsverhältnissen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Mitglied in den jeweiligen Verbänden, die den Tarifvertrag abschließen. Es gibt Arbeitgeber, die keinem Arbeitgeberverband angehören; mit ihnen können Gewerkschaften Haustarifverträge vereinbaren. Ist ein Arbeitgeber in einem kleinen handwerklichen Bereich tätig, kann es zweckmäßig sein, sich freiwillig an tarifliche Bestimmungen und Vereinbarungen zu halten.

 

 In einem Tarifvertrag dürfen unter anderem geregelt werden:

(H) die Dauer des Urlaubs,

(I) die Regelung zur Kurzarbeit,

(J) die Vergütung von Überstunden,

(K) die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit.

 

 Nicht geregelt werden dürfen Abweichungen von zwingendem Gesetzesrecht, etwa die Zulassung von Akkordarbeit für Jugendliche oder Auszubildende, soweit diese dem Schutzrecht widerspricht.

 

Für Jugendliche gilt: Akkordarbeit ist verboten; Arbeiten mit dauerhaft erzwungenem Arbeitstempo sind unzulässig (§§ 22–23 JArbSchG). Für Auszubildende gilt zudem, dass nur ausbildungszweckdienliche Tätigkeiten übertragen werden dürfen. Akkordtätigkeiten sind regelmäßig unzulässig.

 

Ein Arbeitgeber darf in Ausnahmefällen untertarifliche Löhne zahlen, wenn er kein Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist und der betreffende Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde; verweist der Einzelarbeitsvertrag allerdings auf einen Tarifvertrag, sind dessen Regelungen einzuhalten (§ 5 TVG zur Allgemeinverbindlicherklärung).

 

Allgemeinverbindlich erklärt

Ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Geltungsbereich – auch für nicht Verbandsangehörige (§ 5 TVG). Eine Pflicht zur „Aushängung“ ergibt sich aus den Bekanntmachungs- und Auslegungspflichten.

 

Unter „tariflicher Friedenspflicht“ versteht man die Pflicht der Tarifparteien, während der Laufzeit eines Tarifvertrags keine Arbeitskampfmaßnahmen zur Änderung dieses Tarifinhalts zu ergreifen (bis zur Kündigung/Ablauf).

 

 

 

Arbeitskampf: Streik, Urabstimmung, Streikposten, Aussperrung

Streiks sind rechtmäßig, wenn sie von einer Gewerkschaft geführt werden, ein tariffähiges Ziel verfolgen und die Friedenspflicht geendet hat. Urabstimmungen und deren Quoren sind satzungsrechtliche Fragen der jeweiligen Gewerkschaft.

 

Beispiel: IG Metall verlangt in ihrer Satzung üblicherweise eine 75-%-Zustimmung für die Aufnahme eines Streiks. Die Urabstimmung bezieht sich auf das jeweilige Tarifgebiet (nicht schematisch auf „Bundesländer“).

 

Streikposten

Streikposten sind zulässig, solange sie nicht in verbotene Nötigung, Gewalt oder rechtswidrige Blockaden umschlagen; das folgt aus der verfassungsrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit und der dazu entwickelten Rechtsprechung.

 

Aussperrung

Arbeitgeber können als Reaktion aussperren (Ausschluss von der Arbeit), in der Regel unter Entfall der Vergütung; die Zulässigkeit richtet sich nach denselben arbeitskampfrechtlichen Grundsätzen (Verhältnismäßigkeit, Tarifzielbezug).

 

 Betriebsverfassungsgesetz: Mitwirkung, Mitbestimmung, Betriebsrat

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten in Betrieben der Privatwirtschaft. Es bestimmt die umfangreichen Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Es dient auch dazu, die Einhaltung zugunsten der Arbeitnehmer geltender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sicherzustellen. Zudem verpflichtet es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Maßnahmen zu beantragen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen.

 

Der Betriebsrat

Der Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewählte Interessenvertretung im Betrieb. Die Amtszeit beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 21 BetrVG).

 

 Voraussetzungen für die Wahl und Größe eines Betriebsrats

Ein Betriebsrat kann gewählt werden, wenn in der Regel mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt sind; bei 5–20 Wahlberechtigten besteht der Betriebsrat aus einem Mitglied (§ 9 BetrVG). Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ab 16 Jahren (§ 7 BetrVG); wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb seit sechs Monaten angehört (§ 8 BetrVG).

 

Leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG gelten nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes und werden nicht vom Betriebsrat vertreten.

 

Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen

Bei Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen hat der Betriebsrat in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Zustimmungsrecht (§ 99 BetrVG).

 

Kosten, Wahl und Tätigkeit

Der Arbeitgeber trägt die notwendigen Kosten der Betriebsratsarbeit, einschließlich Sachmittel. Arbeitnehmer jeder Nationalität ab 18 Jahren können kandidieren; die Mindestbetriebszugehörigkeit beträgt regelmäßig sechs Monate (§ 8 BetrVG). Der oder die Vorsitzende des Betriebsrats lädt zu den Sitzungen ein; die hierfür erforderlichen Aufwendungen trägt der Arbeitgeber.

 

Arbeitsaufgabe 110: (🔎): Erkläre mit eigenen Worten, warum Tarifautonomie ohne staatliche Einmischung funktioniert und welche Rolle die Allgemeinverbindlicherklärung in der Praxis spielt.

 

Lösung: Die Tarifautonomie überlässt die Aushandlung von Löhnen/Arbeitsbedingungen den Tarifparteien. Der Staat greift nicht in die Inhalte ein, kann aber nach § 5 TVG einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären, sodass er auch für Nicht-Verbandsmitglieder gilt; dadurch wird Wettbewerbsverzerrung reduziert und einheitliche Mindeststandards werden gesichert.

 

Arbeitsaufgabe 112: (🛠️): Analysiere, ob ein Streik rechtmäßig wäre, wenn er von einer Gruppe unorganisierter Beschäftigter ohne Gewerkschaftsaufruf begonnen wird und die Friedenspflicht noch läuft.

 

Lösung: Der Streik wäre rechtswidrig, weil er nicht von einer Gewerkschaft geführt wird und zudem die Friedenspflicht verletzt wäre; ein tariffähiges Ziel und formgerechte Beendigung der Friedenspflicht sind erforderlich.

 

 

 

 

 

Arbeitsaufgabe 113 (💡): Vergleiche die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Einstellungen in Betrieben mit 15 und mit 50 wahlberechtigten Beschäftigten.

 

Lösung: Bei 15 Wahlberechtigten greift § 99 BetrVG noch nicht (Schwelle: mehr als 20), daher besteht kein Zustimmungsrecht; bei 50 Wahlberechtigten muss der Arbeitgeber den Betriebsrat beteiligen und dessen Zustimmung einholen oder gegebenenfalls ersetzen lassen.

 

Multiple-Choice Aufgaben

 

Arbeitsaufgabe 114: Ein Arbeitnehmer ist kein Gewerkschaftsmitglied. Sein Arbeitgeber gehört dem Arbeitgeberverband an, der einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Welche Aussage zur unmittelbaren Tarifbindung ist grundsätzlich richtig?

A Der Tarifvertrag gilt allein wegen der Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband unmittelbar für jeden Arbeitnehmer des Betriebs.

B Der Tarifvertrag gilt grundsätzlich unmittelbar, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden sind und das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt.

C Ein Tarifvertrag gilt ausschließlich in Betrieben mit einem Betriebsrat.

D Der Arbeitnehmer wird automatisch Gewerkschaftsmitglied, sobald sein Arbeitgeber tarifgebunden ist.

E Tarifverträge gelten grundsätzlich nur für Auszubildende.

Lösung: B ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 115: Ein Tarifvertrag wird nach § 5 TVG (= Tarifvertragsgesetz) für allgemeinverbindlich erklärt. Welche Folge kann dies für einen nicht tarifgebundenen Arbeitgeber im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags haben?

A Er muss den Tarifvertrag nur beachten, wenn mindestens die Hälfte seiner Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglieder sind.

B Er kann selbst entscheiden, welche tariflichen Regelungen er übernimmt.

C Die tariflichen Regelungen gelten nur für Mitglieder des Arbeitgeberverbandes.

D Die Rechtsnormen des Tarifvertrags erfassen in seinem Geltungsbereich auch bisher nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

E Der Tarifvertrag wird dadurch zu einer freiwilligen Empfehlung.

Lösung: D ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 116: Während der Laufzeit eines Tarifvertrags fordert eine Gewerkschaft mit einem Streik eine Änderung genau der Arbeitsbedingungen, die in diesem Tarifvertrag abschließend geregelt sind. Welcher Grundsatz steht einem solchen Arbeitskampf grundsätzlich entgegen?

A Die tarifliche Friedenspflicht.

B Die Tarifautonomie.

C Die Allgemeinverbindlicherklärung.

D Die betriebliche Mitbestimmung.

E Die Koalitionsfreiheit.

Lösung: A ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 117: Ein Arbeitgeber möchte einen 17-jährigen Auszubildenden regelmäßig im Akkord einsetzen, damit dieser durch schnelleres Arbeiten ein höheres Entgelt erzielen kann. Welche Aussage trifft zu?

A Akkordarbeit ist für Jugendliche erlaubt, wenn der Arbeitgeber einen Zuschlag zahlt.

B Akkordarbeit ist für Jugendliche nur an Berufsschultagen verboten.

C Akkordarbeit ist für Jugendliche erlaubt, sobald der Betriebsrat zustimmt.

D Akkordarbeit ist für Jugendliche erlaubt, wenn sie Bestandteil eines Tarifvertrags ist.

E Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht mit Akkordarbeit beschäftigt werden, bei der durch gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann.

Lösung: E ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 118: Ein Unternehmen möchte die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, die Vergütung von Überstunden und die Dauer des Urlaubs tariflich regeln. Welche Aussage ist richtig?

A Tarifverträge dürfen ausschließlich die Höhe des Arbeitsentgelts regeln.

B Arbeitszeit und Urlaub dürfen ausschließlich in Einzelarbeitsverträgen geregelt werden.

C Solche Arbeitsbedingungen können Gegenstand eines Tarifvertrags sein.

D Tarifverträge dürfen Arbeitsbedingungen nur für Gewerkschaftsfunktionäre festlegen.

E Tarifverträge dürfen ausschließlich Regelungen über Streiks und Aussperrungen enthalten.

Lösung: C ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 119: In einem Betrieb arbeiten dauerhaft fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer. Von ihnen sind drei wählbar. Die Arbeitnehmer möchten einen Betriebsrat wählen. Welche Aussage entspricht § 1 BetrVG (= Betriebsverfassungsgesetz)?

A Ein Betriebsrat kann erst ab zehn wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden.

B Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl eines Betriebsrats sind hinsichtlich der erforderlichen Arbeitnehmerzahl erfüllt.

C Ein Betriebsrat kann nur gegründet werden, wenn der Arbeitgeber vorher zustimmt.

D Ein Betriebsrat kann erst ab 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden.

E Ein Betriebsrat kann nur gewählt werden, wenn alle Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglieder sind.

Lösung: B ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 120: Ein Betrieb erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Betriebsrat. Der Arbeitgeber erklärt jedoch, dass er die Wahl nicht wünsche und deshalb nicht genehmige. Wie ist diese Aussage zu beurteilen?

A Ohne Zustimmung des Arbeitgebers darf keine Betriebsratswahl stattfinden.

B Der Arbeitgeber kann die Wahl verhindern, wenn kein Tarifvertrag besteht.

C Der Arbeitgeber kann die Wahl verhindern, wenn weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglieder sind.

D Die Zustimmung des Arbeitgebers ist keine Voraussetzung für die Wahl eines Betriebsrats.

E Der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob Arbeitnehmer eine betriebliche Interessenvertretung wählen dürfen.

Lösung: D ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 121: Bei einem rechtmäßigen Arbeitskampf stehen Streikposten vor einem Betrieb und versuchen, Kollegen mit Gesprächen und Argumenten zur Teilnahme am Streik zu bewegen. Sie wenden weder Gewalt noch verbotene Nötigung an und errichten keine rechtswidrige Blockade. Welche Aussage trifft zu?

A Streikposten sind unter diesen Voraussetzungen grundsätzlich zulässig.

B Streikposten sind grundsätzlich verboten, sobald sie andere Arbeitnehmer ansprechen.

C Streikposten sind nur zulässig, wenn der Arbeitgeber vorher zustimmt.

D Streikposten dürfen grundsätzlich nur Mitglieder des Betriebsrats sein.

E Streikposten sind ausschließlich innerhalb des Betriebsgebäudes zulässig.

Lösung: A ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 122: Eine Gewerkschaft und ein Arbeitgeberverband verhandeln über einen neuen Tarifvertrag. Die Bundesregierung möchte ihnen verbindlich vorschreiben, auf welche Lohnerhöhung sie sich einigen müssen. Welcher Grundgedanke der Tarifautonomie spricht dagegen?

A Tarifverträge dürfen ausschließlich durch Betriebsräte ausgehandelt werden.

B Über Tarifverträge dürfen ausschließlich einzelne Arbeitnehmer abstimmen.

C Tarifvertragsparteien handeln Tarifverträge grundsätzlich eigenständig und ohne staatliche Festlegung des Verhandlungsergebnisses aus.

D Arbeitgeberverbände dürfen an Tarifverhandlungen nicht beteiligt werden.

E Gewerkschaften dürfen ausschließlich über Arbeitszeiten, nicht aber über Entgelt verhandeln.

Lösung: C ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 123: Ein Arbeitgeber ist nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbandes. Er möchte dennoch unmittelbar mit einer Gewerkschaft einen Tarifvertrag für sein Unternehmen abschließen. Welche Aussage ist richtig?

A Das ist ausgeschlossen, weil ausschließlich Arbeitgeberverbände Tarifverträge abschließen dürfen.

B Das ist nur möglich, wenn im Betrieb kein Betriebsrat besteht.

C Das ist nur möglich, wenn sämtliche Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglieder sind.

D Das ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber vorher einem Arbeitgeberverband beitritt.

E Ein einzelner Arbeitgeber kann mit einer Gewerkschaft einen Firmentarifvertrag beziehungsweise Haustarifvertrag abschließen.

**Lösung: E ist richtig.**

 

Betriebsratswahlen, Betriebsvereinbarung, Betriebsrat, JAV, Personalakte

 

 Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:

Ich kann die Voraussetzungen, Abläufe und Rechte rund um Betriebsratswahlen verständlich erklären und auf konkrete Gesetzesstellen beziehen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Ich kann die Unterschiede zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag beschreiben und die jeweiligen Regelungsgrenzen darstellen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

 

 

Ich kann Mitwirkungs-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats unterscheiden und anhand betrieblicher Beispiele zuordnen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Betriebsratswahlen (Zusammenfassung)

Ein Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Beschäftigten in einem Betrieb. Er wird gewählt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Leiharbeitskräfte dürfen im entleihenden Betrieb mitwählen, wenn sie dort voraussichtlich länger als drei Monate eingesetzt sind.

 

Wählbar in den Betriebsrat sind Beschäftigte ab 18 Jahren, die dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören. Wenn es den Betrieb noch keine sechs Monate gibt, gibt es eine erleichterte Regel: Dann kann man trotzdem kandidieren. Leiharbeitskräfte sind im entleihenden Betrieb in der Regel nicht wählbar.

 

Ein Betriebsrat kann gewählt werden, wenn im Betrieb normalerweise mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte arbeiten und davon mindestens drei wählbar sind. Für Betriebe mit 5 bis 100 Wahlberechtigten gibt es ein vereinfachtes Wahlverfahren.

 

Rechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz das Recht, eine Betriebsversammlung, an der alle Arbeitnehmer des Betriebes teilnehmen können, einzuberufen. Sie findet während der Arbeitszeit statt. Die Anzahl der Mitglieder eines Betriebsrats ist abhängig von der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Unternehmen. Weitere interessante Informationen zum Thema Gründung eines Betriebsrats finden sich hier: https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/betriebsrat-gruenden/

 

 Die Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist ein zentrales Instrument der Betriebsratsarbeit. Es handelt sich um eine Übereinkunft zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die rechtsverbindlich ist und – genauso wie Gesetze oder Tarifverträge – das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer gestaltet. Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Regelung auf Betriebsebene, die für alle Beschäftigten des Betriebs gilt.

 

Unterschied  zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag

Der Unterschied zwischen einer Betriebsvereinbarung und einem Tarifvertrag ist, dass die Betriebsvereinbarung für einen einzelnen Betrieb gilt und vom Betriebsrat ausgehandelt wurde, und der Tarifvertrag gilt für einen ganzen Wirtschaftszweig oder eine Region und wurde in der Regel zwischen dem Arbeitnehmerverband und einer Gewerkschaft ausgehandelt.

 

Eine Betriebsvereinbarung, wie zum Beispiel die Einführung einer Überwachungskamera oder dergleichen, darf nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Betriebsvereinbarungen sind besondere Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Sie gelten für alle Arbeitnehmer eines Betriebes.

 

 Zum Beispiel können Angelegenheiten geregelt werden, die nicht in Tarifverträgen geregelt wurden. Dies können sein:

 

(L) Zeit und Ort der Entgeltzahlung,

(M) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit in dem jeweiligen Betrieb,

(N) zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen,

(O) Kostenübernahme bei externen Weiterbildungsmaßnahmen.

 

Die Betriebsvereinbarungen können nicht die Höhe des Tariflohns regeln.

 

Befugnisse von Mitgliedern des Betriebsrats

Mitglieder des Betriebsrates dürfen…

(P) Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz besuchen,

(Q) zur Betriebsratssitzung einen Gewerkschaftsvertreter einladen,

(R) dem Arbeitgeber die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen zumindest teilweise verweigern,

(S) informiert im Betrieb vertretende Gewerkschaften über den Termin und die Tagesordnung einer Betriebsversammlung.

 

 

 

Ein Betriebsratsmitglied darf nicht im Betrieb für eine politische Partei werben. Der Betriebsrat hat, sofern vorhanden, die Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu suchen.

 

 Fallbeispiel: Durchsetzung von Rechten:

 

Fallbeispiel: Ein Arbeitgeber verstößt in grober Weise gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Die folgenden Maßnahmen des Betriebsrates sind zulässig:

a) Antrag beim Arbeitsgericht, um den Arbeitgeber zu zwingen, seine Verpflichtung zu erfüllen;

b) Hinzuziehen eines Beauftragten der zuständigen Gewerkschaft zu den Beratungen des Betriebsrates;

c) Einladung des Arbeitgebers zu der Betriebsratssitzung, in der der Verstoß behandelt wird;

d) Antrag beim Arbeitsgericht, den Arbeitgeber zu einem Ordnungsgeld zu verurteilen, wenn er trotz Gerichtsentscheid seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Der Betriebsrat ist grundsätzlich nicht berechtigt, einen Warnstreik auszurufen. Das darf nur die Gewerkschaft.

 

Mitwirkung, Konsultation und Mitbestimmung

Zu den Rechten des Betriebsrates gehört es, bei einzelnen Themen mitzubestimmen. Da, wo der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht, sondern nur ein Konsultationsrecht hat, dort muss der Arbeitgeber die Maßnahme mit dem Betriebsrat zwar erörtern, ist aber nicht gebunden an Entscheidungen des Betriebsrates. Das bedeutet, der Arbeitgeber kann in diesem Bereich freie Entscheidungen nach der Beratung treffen. Ein Konsultationsrecht bedeutet, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren und seine Ansicht anhören muss, ohne an dessen Zustimmung gebunden zu sein.

 

Da, wo der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, ist es so, dass der Arbeitgeber eine bestimmte Maßnahme nur mit Zustimmung des Betriebsrates durchführen kann. Ein Mitbestimmungsrecht bedeutet, dass eine Maßnahme ohne die Zustimmung des Betriebsrats nicht eingeführt werden darf.

 

In den folgenden Punkten hat der Betriebsrat ein Mitwirkungs- oder ein Mitbestimmungsrecht:

 

a) Durchführung der Berufsausbildung;

b) Betreiben einer Kantine und die dortige Organisation;

c) Einstellung von Arbeitnehmern und auch die Entlassung.

 

 Weitere Aspekte, bei denen der Betriebsrat mitbestimmen kann:

a) bei der Arbeitszeit- und Pausenregelung;

b) bei der Aufstellung des Urlaubsplanes;

c) bei der Verwaltung von betrieblichen Sozialeinrichtungen.

 

 Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Preise für die erzeugten Güter.

 

 Wenn sich der Betriebsrat und der Arbeitgeber eines Unternehmens über einen Sachverhalt, bei dem der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, nicht einigen können, so ist das Arbeitsgericht das entscheidende Gremium. Der Betriebsrat darf ebenfalls nicht bei einer geplanten Erweiterung der Produktion mitbestimmen.

 

Merksatz: Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Wahl eines Betriebsrates. Dies gilt aber für Betriebe mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei wählbar sind. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, unter anderem Betriebsvereinbarungen abzuschließen.

 

 

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die JAV hat gemäß Betriebsverfassungsgesetz die Aufgabe, Belange und Interessen der Jugendlichen, meistens Auszubildende, gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und insbesondere auch den Betriebsrat quasi an wichtige Aspekte der Arbeitssituation der Jugendlichen zu erinnern. Die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung setzt voraus, dass in einem Betrieb eine Mindestzahl von fünf Jugendlichen und zur Berufsausbildung Beschäftigte unter 25 Jahren arbeiten. Es ist wichtig, dass nicht jeder Betrieb eine JAV bekommen kann, sondern eben nur, wenn mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, die zwischen 16 und 17 Jahre beziehungsweise unter 18 Jahre alt sind. Die Amtszeit eines JAV-Vertreters dauert zwei Jahre. Es dürfen nur Arbeitnehmer kandidieren, die unter 25 Jahre alt sind. Die JAV kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden.

 

 

 

Aspekte der JAV-Arbeit sind unter anderem:

a) Maßnahmen der Berufsausbildung beim Betriebsrat zu beantragen;

b) darauf zu achten, dass das Jugend-Arbeitsschutzgesetz eingehalten wird;

c) Anregungen jugendlicher Arbeitnehmer entgegenzunehmen und gegebenenfalls weiterzuleiten;

d) die Einberufung der JAV Versammlung.

 

Die JAV ist nicht berechtigt, Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu schließen. Dafür ist ausschließlich der Betriebsrat zuständig.

 

Die Personalakte

Über jeden Arbeitnehmer wird in einer Firma, aber auch in einer Behörde, eine Personalakte geführt. Darin sind wichtige Informationen wie zum Beispiel Name, Alter, Ausbildung, bisherige Arbeitszeugnisse, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und dergleichen enthalten.

 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, gemäß Betriebsverfassungsgesetz, dem Arbeitnehmer Einsicht in die Personalakte zu gewähren.

 

Arbeitsaufgabe 124:💡 Erklären Sie in ganzen Sätzen, wodurch sich eine Betriebsvereinbarung von einem Tarifvertrag unterscheidet und warum eine Betriebsvereinbarung die Höhe tariflicher Löhne nicht regeln darf.

 

Lösung: Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat für einen einzelnen Betrieb geschlossen und gilt für alle Beschäftigten dieses Betriebs. Ein Tarifvertrag wird zwischen Arbeitgeberverband oder Arbeitgeber und Gewerkschaft für eine Branche oder Region geschlossen. Eine Betriebsvereinbarung darf die Höhe tariflicher Löhne nicht regeln, weil Entgeltfragen dem Tarifvertrag vorbehalten sind und der Tarifvorrang gilt.

 

Arbeitsaufgabe 125:🔎  Analysieren Sie den Fall, dass der Arbeitgeber ohne Beteiligung des Betriebsrats eine Videoüberwachung in der Werkhalle einführen will. Begründen Sie die rechtlich richtige Vorgehensweise.

 

Lösung: Die Einführung und Nutzung technischer Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachen können, erfordert die Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat beteiligen und darf die Maßnahme ohne Zustimmung nicht einführen; bei Streit entscheidet die Einigungsstelle.

 

 

 

 

 

Arbeitsaufgabe 126:  Stellen Sie gegenüber, was „Konsultationsrecht“ und was „Mitbestimmungsrecht“ bedeutet, und nennen Sie je ein Beispiel.

 

Lösung: Das Konsultationsrecht verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat zu informieren und seine Ansicht anzuhören, ohne an dessen Entscheidung gebunden zu sein; ein Beispiel ist die Erörterung einer Maßnahme ohne Zustimmungszwang. Das Mitbestimmungsrecht verlangt die Zustimmung des Betriebsrats; Beispiele sind die Regelung der Arbeitszeit und die Aufstellung des Urlaubsplans.

 

Arbeitsaufgabe 127: In einem Betrieb arbeiten regelmäßig fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer. Drei von ihnen sind wählbar. Welche Aussage zur Betriebsratswahl ist richtig?

A Ein Betriebsrat kann erst ab zehn wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden.

B Ein Betriebsrat kann gewählt werden, weil mindestens fünf Arbeitnehmer wahlberechtigt und mindestens drei davon wählbar sind.

C Ein Betriebsrat kann nur gewählt werden, wenn alle fünf Arbeitnehmer wählbar sind.

D Ein Betriebsrat kann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers gewählt werden.

E Ein Betriebsrat kann erst gewählt werden, wenn mindestens fünf Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehören. Lösung: B ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 128: Eine 17-jährige Arbeitnehmerin arbeitet in einem Betrieb, in dem eine Betriebsratswahl stattfindet. Welche Aussage trifft zu?

A Sie darf weder wählen noch für den Betriebsrat kandidieren.

B Sie darf nur wählen, wenn sie bereits sechs Monate im Betrieb arbeitet.

C Sie darf wählen und unabhängig von ihrem Alter auch für den Betriebsrat kandidieren.

D Sie ist wahlberechtigt, kann aber wegen ihres Alters noch nicht in den Betriebsrat gewählt werden.

E Sie darf nur mit Zustimmung ihrer Eltern an der Wahl teilnehmen.

Lösung: D ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 129: Eine 25-jährige Arbeitnehmerin ist erst seit zwei Monaten in einem Betrieb beschäftigt, der bereits seit vielen Jahren besteht. Sie möchte für den Betriebsrat kandidieren. Welche Aussage ist grundsätzlich richtig?

A Sie ist noch nicht wählbar, weil grundsätzlich eine sechsmonatige Betriebszugehörigkeit erforderlich ist.

B Sie ist wählbar, weil für eine Kandidatur nur das Mindestalter von 18 Jahren entscheidend ist.

C Sie ist automatisch wählbar, sobald sie Gewerkschaftsmitglied ist.

D Sie ist nur dann wählbar, wenn der Arbeitgeber ihrer Kandidatur zustimmt.

E Sie ist erst nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit wählbar.

Lösung: A ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 130: In einem Betrieb mit 80 Wahlberechtigten soll ein Betriebsrat gewählt werden. Welches Wahlverfahren ist grundsätzlich vorgesehen?

A Das allgemeine Wahlverfahren, weil das vereinfachte Wahlverfahren nur bis 20 Wahlberechtigte gilt.

B Eine Betriebsratswahl ist bei weniger als 100 Wahlberechtigten nicht möglich.

C Das vereinfachte Wahlverfahren.

D Eine öffentliche Abstimmung während einer Betriebsversammlung.

E Eine Wahl, deren Verfahren der Arbeitgeber allein festlegt. Lösung: C ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 131: Arbeitgeber und Betriebsrat möchten eine verbindliche betriebliche Regelung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit treffen. Welches Instrument kommt dafür grundsätzlich in Betracht?

A Ein Haustarifvertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

B Eine einseitige Anordnung des Betriebsrats.

C Eine Satzung der zuständigen Gewerkschaft.

D Eine Jugend- und Auszubildendenvereinbarung.

E Eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Lösung: E ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 132: Ein Arbeitgeber möchte gemeinsam mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) eine Betriebsvereinbarung abschließen. Der Betriebsrat soll daran nicht beteiligt werden. Welche Aussage ist richtig?

A Die JAV kann jede Betriebsvereinbarung selbstständig abschließen, wenn ausschließlich Auszubildende betroffen sind.

B Die JAV kann keine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abschließen; Vertragspartner einer Betriebsvereinbarung ist der Betriebsrat.

C Die JAV kann Betriebsvereinbarungen abschließen, sobald mindestens fünf Auszubildende beschäftigt sind.

D Die JAV darf Betriebsvereinbarungen abschließen, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

E Die JAV ersetzt bei Ausbildungsfragen automatisch den Betriebsrat.

Lösung: B ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 133: Der Arbeitgeber plant eine Regelung zur Lage der täglichen Arbeitszeit. Der Betriebsrat besitzt in dieser Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht. Arbeitgeber und Betriebsrat können sich nicht einigen. Welche Aussage beschreibt das Verfahren grundsätzlich richtig?

A Der Arbeitgeber darf die Regelung wegen der fehlenden Einigung allein festlegen.

B Die Gewerkschaft entscheidet verbindlich anstelle des Betriebsrats.

C Die Arbeitnehmer müssen unmittelbar über die Regelung abstimmen.

D Bei einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit kann die Einigungsstelle angerufen werden.

E Der Betriebsrat darf wegen der Meinungsverschiedenheit einen Warnstreik ausrufen. Lösung: D ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 134: Ein Arbeitgeber möchte die Verkaufspreise der vom Unternehmen hergestellten Produkte verändern. Welche Aussage zur betrieblichen Mitbestimmung trifft zu?

A Der Betriebsrat besitzt grundsätzlich kein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Verkaufspreise der erzeugten Güter.

B Der Betriebsrat muss jeder Preisänderung vorher zustimmen.

C Der Betriebsrat legt die Verkaufspreise gemeinsam mit der Gewerkschaft fest.

D Die JAV muss einer Preisänderung zustimmen, wenn im Betrieb Auszubildende beschäftigt sind.

E Die Verkaufspreise müssen durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Lösung: A ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 135: Ein Arbeitnehmer möchte wissen, welche persönlichen Informationen der Arbeitgeber über ihn in seiner Personalakte gespeichert hat. Welche Aussage trifft zu?

A Der Arbeitnehmer darf seine Personalakte nur nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einsehen.

B Ein Einsichtsrecht besteht nur für Mitglieder des Betriebsrats.

C Der Arbeitnehmer hat das Recht, Einsicht in die über ihn geführte Personalakte zu nehmen.

D Der Arbeitgeber kann die Einsicht grundsätzlich ohne Begründung verweigern.

E Eine Einsicht ist nur mit Zustimmung der Gewerkschaft möglich.

Lösung: C ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 136: Ein Betriebsratsmitglied möchte einen Arbeitnehmer an dessen Arbeitsplatz aufsuchen, weil es um eine konkrete Angelegenheit der Betriebsratsarbeit geht. Welche Aussage trifft grundsätzlich zu?

A Betriebsratsmitglieder dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nur außerhalb des Betriebs sprechen.

B Ein Besuch am Arbeitsplatz ist nur mit Zustimmung der Gewerkschaft möglich.

C Betriebsratsmitglieder dürfen Arbeitnehmer ausschließlich während einer Betriebsversammlung ansprechen.

D Ein Betriebsratsmitglied darf den Arbeitsplatz nur betreten, wenn der Arbeitgeber bei dem Gespräch anwesend ist.

E Betriebsratsmitglieder dürfen im Rahmen ihrer Betriebsratsaufgaben Arbeitnehmer grundsätzlich auch an deren Arbeitsplatz aufsuchen.

Lösung: E ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 137: Textboxaufgabe – Betriebsrat, Mitbestimmung und JAV

 

In einem Betrieb arbeiten 85 wahlberechtigte Arbeitnehmer. Da mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind und mindestens drei von ihnen wählbar sind, kann grundsätzlich ein Textbox 1: ___ gewählt werden. Bei der Wahl muss zwischen Wahlberechtigung und Wählbarkeit unterschieden werden. Beschäftigte dürfen bereits ab 16 Jahren wählen, während sie für die Wählbarkeit grundsätzlich mindestens Textbox 2: ___ Jahre alt sein müssen.

 

Arbeitgeber und Betriebsrat können für den Betrieb verbindliche Regelungen treffen. Eine solche schriftliche Regelung nennt man Textbox 3: ___. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt besonders die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden. Sie darf eine solche Vereinbarung jedoch nicht selbst mit dem Arbeitgeber abschließen. Dafür ist der Textbox 4: ___ zuständig.

 

Textbox 1: ___

A Arbeitgeberverband

B Betriebsrat

C Tarifvertrag

D Jugendvertretung

 

Textbox 2: ___

A 16

B 17

C 18

D 21

 

Textbox 3: ___

A Betriebsvereinbarung

B Arbeitsvertrag

C Tarifautonomie

D Betriebsversammlung

 

Textbox 4: ___

A Arbeitgeberverband

B Wahlvorstand

C Gewerkschaftsvertreter

D Betriebsrat

 

Lösungen: Textbox 1: B – Betriebsrat; Textbox 2: C – 18; Textbox 3: A – Betriebsvereinbarung; Textbox 4: D – Betriebsrat.