Themenbereich 12: Die Rolle des Verbrauchers

Produkthaftung, Reklamation und Kaufvertrag (AGB, Geschäfts- und Rechtsfähigkeit)

 

 Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:

1. Ich kann das Produkthaftungsgesetz erklären und an Beispielen die Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte beschreiben. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

2. Ich kann die Unterschiede zwischen Gewährleistung, Garantie, Reklamation und Widerruf rechtssicher erläutern. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

3. Ich kann darstellen, wie Verträge durch Angebot und Annahme zustande kommen, was Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln und welche Rolle die Geschäfts- und Rechtsfähigkeit spielt. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

4. Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!

 

Das Produkthaftungsgesetz

Geregelt ist die Produkthaftung im Produkthaftungsgesetz (Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte). Es besagt, dass der Hersteller eines Produktes für Folgeschäden haftet, wenn diese durch die Benutzung eines fehlerhaften Produktes entstanden sind. Das Gesetz dient dem Verbraucherschutz. (Erläuterung nach Verbraucherzentrale Bayern: Produkthaftung – Wann Verbraucher Anspruch haben.),

 

Reklamation und Gewährleistung

Unter einer Reklamation versteht man in der Wirtschaft umgangssprachlich eine Mängelanzeige, mit der der Auftraggeber, Besteller oder Käufer den Mangel einer Kaufsache oder Dienstleistung gegenüber dem Verkäufer rügt. Stellt beispielsweise der Käufer eines Treckers fest, dass der Motor defekt ist, so kann er diesen Mangel beim Verkäufer reklamieren. Bei einer Reklamation beruft sich ein Käufer oder Kunde auf sein Recht auf Gewährleistung; die Gewährleistung bezeichnet die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Garantie ist demgegenüber eine freiwillige, zusätzliche Hersteller- oder Händlerleistung. (Überblick und Praxistipps: Verbraucherzentrale „So reklamieren Sie richtig“.)

 

Wie lange kann man eine Reparatur reklamieren? Für Werkleistungen (z. B. Werkstattreparatur) verjähren Mängelansprüche in der Regel nach zwei Jahren (§ 634a BGB). Es ist sinnvoll, die Arbeiten zeitnah nach dem Werkstattbesuch zu kontrollieren und gegebenenfalls zu reklamieren. Für Kaufverträge über bewegliche Sachen gilt ebenfalls in der Regel eine zweijährige Verjährungsfrist (§ 438 BGB).

 

 

Der Vertrag

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – zustande. Dies muss nicht zwingend schriftlich geschehen. Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft. Einseitige Rechtsgeschäfte, zum Beispiel die Kündigung eines Arbeitsvertrages, bestehen demgegenüber aus einer Willenserklärung.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsregeln, die eine Vertragspartei für viele Verträge vorbereitet und der anderen Seite beim Abschluss stellt (§§ 305 ff. BGB). Sie gelten nur, wenn vor Vertragsschluss darauf hingewiesen wurde, eine Kenntnisnahmemöglichkeit bestand und die andere Seite zustimmt (§ 305 Abs. 2 BGB).

Überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil (§ 305c Abs. 1 BGB), unklare Klauseln werden zulasten des Verwenders ausgelegt (§ 305c Abs. 2 BGB), und eine Inhaltskontrolle verhindert unangemessene Benachteiligungen (§ 307 BGB; ergänzend § 308, § 309 BGB).

 

Kaufvertrag: Inhalt, Widerruf, Fernabsatz

Der Kaufvertrag ist die wichtigste Form des vertragsbasierten Güterumsatzes. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum daran frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen; der Käufer schuldet den Kaufpreis. Typische Angaben in Kaufverträgen sind insbesondere: Angebot und Annahme, Preis und Kaufgegenstand, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen und ggf. Gerichtsstand.

 

 

 

Bei einem Kaufvertrag mit einem gewerblichen Onlinehändler hat ein Verbraucher bei sogenannten Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g, § 355 BGB). Es gibt gesetzliche Ausnahmen (z. B. versiegelte Hygieneartikel nach Öffnen). Ein generelles „Zwei-Wochen-Rücktrittsrecht“ für alle Kaufverträge besteht nicht; außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle ist ein Rücktritt nur nach den jeweiligen vertraglichen oder gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

 

Zustandekommen eines Kaufvertrags

Ein Kaufvertrag entsteht, wenn zwei Personen sich über Kauf und Verkauf einig sind: Ein Angebot (z. B. „Ich verkaufe dir mein Fahrrad für 200 €.“) trifft auf eine Annahme (z. B. „Ich nehme an.“). Eine bloße Anfrage ist kein Angebot. Eine abgeänderte Annahme („Ja, aber nur für 150 €.“) gilt als neues Angebot.

 

Geltend machen von Sachmängelhaftung bei Kaufverträgen

Bei Kaufverträgen zwischen Verbraucher und Unternehmer gelten die Regeln des BGB zur Sachmängelhaftung.

Ein sofortiger Rücktritt „in jedem Fall“ ist nicht möglich. Zuerst hat der Verkäufer das Recht, den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern (Nacherfüllung). Rücktritt ist erst erlaubt, wenn die Nacherfüllung scheitert, verweigert wird oder unzumutbar ist.

Bei Neuware verjähren Mängelansprüche grundsätzlich in zwei Jahren ab Lieferung; diese Frist darf gegenüber Verbrauchern bei Neuware nicht verkürzt werden. (Hinweis: Bei gebrauchten Sachen kann die Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.)

Verbraucher können Nacherfüllung verlangen und zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen (sofern nicht unmöglich oder unzumutbar).

 

Für die Beweislast gilt: Zeigt sich der Mangel innerhalb von 12 Monatennach Übergabe, wird vermutet, dass der Mangel schon bei Lieferung vorlag (widerlegbar). Ausnahme: Beim Kauf lebender Tiere gilt die Vermutung nur 6 Monate.

 

 Zahlungsarten im Alltag

Für Zahlungen gibt es unterschiedliche Wege. Jede Zahlungsart ist für eine bestimmte Situation besonders praktisch:

 

Barzahlung: Sofort und direkt, z. B. im Supermarkt.

Kreditkarte: Vor allem online oder bei Hotelbuchungen.

 

Dauerauftrag: Für regelmäßige Zahlungen mit immer gleichem Betrag, z. B. Miete.

SEPA-Lastschriftverfahren: Für regelmäßige Zahlungen mit schwankender Höhe, z. B. Strom oder Umsatzsteuer.

 

Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähig ist, wer Rechtsgeschäfte wirksam selbst schließen darf. Voll geschäftsfähig sind Personen ab 18 Jahren. Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig; Willenserklärungen sind nichtig. Personen von sieben bis 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und benötigen grundsätzlich die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) erlaubt ausnahmsweise, dass ein Minderjähriger einen Vertrag wirksam erfüllt, wenn er ihn mit eigenen, zur freien Verfügung überlassenen Mitteln vollständig bezahlt hat. (Praxisdarstellung: Verbraucherzentrale zum „Taschengeldparagraphen“.)

 

Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Natürliche Personen sind von der Geburt bis zum Tod rechtsfähig. Juristische Personen (z. B. Verein, GmbH, Stiftung) erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch den jeweils vorgesehenen Gründungs- oder Eintragungsakt. (Grundbegriffe z. B. in Standardkommentaren; vgl. Überblicksdarstellungen im Zivilrechtsunterricht.)

 

Arbeitsaufgabe 215:  Erläutere mit eigenen Worten den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie und nenne je ein Beispiel aus dem Werkstatt- bzw. Kaufalltag.

Lösung: Die Gewährleistung bezeichnet die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer bzw. Werkunternehmer (z. B. kostenlose Nachbesserung einer mangelhaft durchgeführten Reparatur innerhalb der Verjährungsfrist). Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung eines Herstellers oder Händlers mit selbst festgelegten Bedingungen (z. B. „3-Jahres-Garantie“ auf ein Ersatzteil).


Arbeitsaufgabe 216(🔎): Ein Kunde kauft online ein Ersatzteil. Zwei Tage nach Lieferung entscheidet er, es doch nicht zu benötigen. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat er und was muss er beachten?

Lösung: Da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, hat der Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Er muss den Widerruf fristgerecht erklären und die Ware zurücksenden; Ausnahmen (z. B. benutzte Hygieneartikel) sind zu beachten. Die Rückzahlung muss der Unternehmer binnen 14 Tagen nach Widerruf leisten; Wertersatz kann fällig werden, wenn die Ware über eine reine Prüfung hinaus genutzt wurde.

 

Arbeitsaufgabe 217 (🛠️): Vergleiche die Verjährungsfristen für Mängelansprüche nach einer Werkstattreparatur und nach dem Kauf eines Gerätes. Welche Normen sind einschlägig?

Lösung: Für Werkleistungen gilt regelmäßig § 634a BGB mit zwei Jahren Verjährung (Ausnahmen z. B. Bauwerke). Für den Kauf beweglicher Sachen gilt § 438 BGB mit in der Regel zwei Jahren Verjährung. Beide Fristen beginnen ab Abnahme (Werkvertrag) bzw. Ablieferung (Kauf).

 

Arbeitsaufgabe 218: Ein Kunde kauft einen neuen Akkuschrauber. Nach acht Monaten tritt ein Defekt auf. Welche Aussage zur gesetzlichen Gewährleistung bei einem Verbrauchsgüterkauf trifft grundsätzlich zu?

A Der Kunde kann nur Ansprüche geltend machen, wenn der Hersteller eine Garantie gegeben hat.
B Nach sechs Monaten bestehen grundsätzlich keine gesetzlichen Mängelrechte mehr.
C Der Kunde hat grundsätzlich Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer; zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang, greift grundsätzlich die gesetzliche Vermutung, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
D Der Kunde muss innerhalb des ersten Jahres in jedem Fall beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.
E Der Verkäufer muss den Kaufpreis sofort zurückzahlen, ohne zunächst eine Nacherfüllung zu ermöglichen. Lösung: C ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 219: Ein Kunde bringt seinen Traktor zur Reparatur in eine Werkstatt. Nach der Reparatur zeigt sich ein Mangel an der ausgeführten Arbeit. Welche Aussage zur Verjährung der Mängelansprüche bei einer solchen Werkleistung ist grundsätzlich richtig?

A Die Ansprüche verjähren bereits nach sechs Monaten.
B Die Ansprüche verjähren grundsätzlich nach einem Jahr.
C Die Ansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren.
D Die Ansprüche verjähren bei einer solchen Werkleistung grundsätzlich nach zwei Jahren ab der Abnahme.
E Die Ansprüche bestehen zeitlich unbegrenzt. Lösung: D ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 220: Ein Hersteller wirbt für eine Maschine mit einer freiwilligen dreijährigen Garantie. Gleichzeitig bestehen gesetzliche Mängelrechte. Was ist der entscheidende Unterschied?

A Die Gewährleistung beruht auf gesetzlichen Mängelrechten, eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Verpflichtung.
B Die Garantie ersetzt immer vollständig die gesetzliche Gewährleistung.
C Die Gewährleistung wird freiwillig vom Hersteller angeboten, die Garantie ist gesetzlich vorgeschrieben.
D Garantie und Gewährleistung sind zwei Bezeichnungen für genau dasselbe Recht.
E Eine Garantie kann ausschließlich vom Verkäufer und niemals vom Hersteller gegeben werden. Lösung: A ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 221: Ein Verbraucher bestellt bei einem gewerblichen Onlinehändler einen handelsüblichen Werkzeugkoffer. Nach der Lieferung stellt er fest, dass er ihn doch nicht benötigt. Welche Aussage trifft grundsätzlich zu?

A Ein Widerruf ist nur möglich, wenn der Werkzeugkoffer mangelhaft ist.
B Für jeden Kaufvertrag besteht automatisch ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
C Der Verbraucher kann den Vertrag grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ohne Begründung widerrufen.
D Ein Widerruf ist nur mit Zustimmung des Händlers möglich.
E Bei einem Fernabsatzvertrag besteht für Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht; gesetzliche Ausnahmen sind möglich.

Lösung: E ist richtig.

Arbeitsaufgabe 222: Ein Kunde kauft einen Rasenmäher direkt im Ladengeschäft. Einen Tag später gefällt ihm ein anderes Modell besser. Der gekaufte Rasenmäher ist mangelfrei. Welche Aussage ist grundsätzlich richtig?

A Auch beim Kauf im Geschäft besteht immer ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.
B Ein allgemeines gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht besteht für diesen Kauf im Ladengeschäft nicht.
C Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Grund rückgängig machen, wenn er bar bezahlt hat.
D Der Verkäufer muss mangelfreie Ware innerhalb von zwei Wochen zurücknehmen.
E Die zweijährige Gewährleistungsfrist gibt dem Kunden gleichzeitig ein zweiwöchiges Rückgaberecht. Lösung: B ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 223: Ein Betrieb verwendet für viele Kunden immer wieder dieselben vorformulierten Vertragsbedingungen. Wann werden solche AGB gegenüber einem Verbraucher grundsätzlich wirksam in den Vertrag einbezogen?

A Es genügt, dass die AGB irgendwo auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht wurden.
B AGB gelten automatisch für jeden Vertrag eines Unternehmens.
C Der Kunde muss die AGB vollständig auswendig kennen.
D Der Unternehmer muss bei Vertragsschluss grundsätzlich auf die AGB hinweisen, eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme geben und der Kunde muss mit ihrer Geltung einverstanden sein.
E AGB werden erst wirksam, wenn sie von einem Notar geprüft wurden.

Lösung: D ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 224: Die 16-jährige Lea erhält von ihren Eltern 80 € zur freien Verfügung. Sie kauft davon in einem Geschäft Kopfhörer für 70 € und bezahlt den vollständigen Preis sofort. Die Eltern waren beim Kauf nicht dabei. Welche Aussage trifft grundsätzlich zu?

A Der Vertrag kann nach § 110 BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch) wirksam sein, weil Lea die vereinbarte Leistung vollständig mit Mitteln bewirkt hat, die ihr zur freien Verfügung überlassen wurden.
B Der Vertrag ist immer unwirksam, weil Personen unter 18 Jahren keine Verträge schließen dürfen.
C Der Vertrag wird erst an Leas 18. Geburtstag wirksam.
D Der Vertrag ist nur wirksam, wenn der Verkäufer vorher telefonisch die Eltern informiert.
E Der Taschengeldparagraph gilt ausschließlich für Käufe bis 50 €.

Lösung: A ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 225: Der 16-jährige Tim möchte ohne Zustimmung seiner Eltern ein Smartphone für 900 € auf zwölf Monatsraten kaufen. Er verfügt über monatliches Taschengeld. Warum greift § 110 BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch) nicht allein deshalb, weil Tim die ersten Raten bezahlen könnte?

A Weil Minderjährige grundsätzlich keine Smartphones kaufen dürfen.
B Weil § 110 BGB ausschließlich bei Käufen unter 100 € gilt.
C Weil für § 110 BGB grundsätzlich die vertragsmäßige Leistung mit den überlassenen Mitteln bewirkt sein muss; das bloße Bezahlen einzelner Raten genügt dafür nicht.
D Weil der Taschengeldparagraph nur bei Verträgen zwischen Minderjährigen gilt.
E Weil Ratenkäufe grundsätzlich erst ab 21 Jahren erlaubt sind.

Lösung: C ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 226: Ein Landmaschinenhändler verkauft einem Verbraucher einen neuen Rasenmäher. Nach vier Monaten zeigt sich ein Sachmangel. Welche Aussage beschreibt die Nacherfüllung richtig?

A Der Verkäufer kann den Kunden grundsätzlich zwingen, die mangelhafte Ware dauerhaft zu behalten.
B Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache wählen.
C Der Käufer muss bei jedem Mangel sofort vom Vertrag zurücktreten.
D Nacherfüllung bedeutet ausschließlich eine Reparatur; eine Ersatzlieferung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
E Nacherfüllung bedeutet, dass der Hersteller dem Käufer freiwillig einen Rabatt anbietet. Lösung: B ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 227: Welche Aussage unterscheidet Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit richtig?

A Rechtsfähigkeit bedeutet, selbst jeden Vertrag wirksam abschließen zu dürfen; Geschäftsfähigkeit bedeutet nur, Eigentum besitzen zu dürfen.
B Beide Begriffe haben dieselbe Bedeutung.
C Rechtsfähig sind ausschließlich volljährige Menschen.
D Geschäftsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können; Rechtsfähigkeit bedeutet, Verträge selbst wirksam schließen zu können.
E Rechtsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können; Geschäftsfähigkeit betrifft die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbst wirksam vorzunehmen.                       Lösung: E ist richtig.


Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:

1. Ich kann die Abstufungen der Geschäftsfähigkeit (geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig, voll geschäftsfähig) sicher erklären und passende Alltagsbeispiele nennen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

2. Ich kann erläutern, wann Kinder unter sieben Jahren geschäftsunfähig sind und welche Rolle die Eltern als gesetzliche Vertreter übernehmen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

3. Ich kann den Taschengeldparagrafen anwenden und begründen, wann ein mit eigenen Mitteln vollständig bezahlter Kauf durch Minderjährige wirksam ist.  (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

4. Ich kann erklären, in welchen Grenzen Minderjährige Arbeitsverträge eingehen dürfen und wie über das daraus erzielte Einkommen verfügt wird. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

5. Ich kann die Begriffe Reklamation, Kulanz, Annahmeverzug sowie Lieferklauseln wie „frei Haus“ korrekt beschreiben und voneinander abgrenzen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

6. Ich kann Rabatt und Skonto unterscheiden und die Preiswirkung beider Nachlässe rechnerisch darstellen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

7. Ich kann das ökonomische Prinzip mit Minimal- und Maximalprinzip erklären und auf konkrete Entscheidungssituationen übertragen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

8. Ich kann gängige Zahlungsarten (Giroverkehr, Dauerauftrag, Lastschrift) zu passenden Anwendungssituationen zuordnen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

9. Ich kann grundlegende Kreditarten (Überziehungskredit/Dispo, Ratenkredit) vergleichen, den effektiven Jahreszins einordnen und das gesetzliche Widerrufsrecht benennen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

10. Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)

 

Geschäftsfähigkeit: Definition

Bei der Geschäftsfähigkeit handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der einordnet, inwieweit eine Person ein rechtskräftiges Geschäft tätigen kann. Im deutschen Recht wird dabei zwischen verschiedenen Formen von Geschäftsfähigkeit unterschieden:

 

-        volle Geschäftsfähigkeit,

-       beschränkte Geschäftsfähigkeit,

-       partielle ( = teilweise) Geschäftsfähigkeit,

-       Geschäftsunfähigkeit

 

Die Geschäftsfähigkeit einer Person ist abhängig von deren Alter und geistigem Gesundheitszustand. Die Geschäftsfähigkeit ist im deutschen Recht verankert, um geschäftsunfähige Personen vor finanziellen Schäden zu bewahren.

 

Geschäftsfähigkeit: Stufen

Die Geschäftsfähigkeit wird in verschiedene Stufen eingeteilt, die sich am Alter bzw. am geistigen Gesundheitszustand der Person orientieren.

 

Geschäftsunfähigkeit gilt bei Kindern und Erwachsenen mit beispielsweise kognitiven ( = geistigen) Handicaps.

 

 Geschäftsfähigkeit: Kinder

Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind grundsätzlich geschäftsunfähig. Sie dürfen keine Geschäfte des täglichen Lebens tätigen (z.B. im Supermarkt selbst etwas kaufen, auch wenn es vom eigenen Taschengeld bezahlt wird). Die Willenserklärung des Kindes geben in diesem Fall immer die Eltern ab.

 

Geschäftsfähigkeit: Erwachsene

Eine Person mit einer geistigen Behinderung, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, jedoch eingeschränkt in ihrer freien Willensbestimmung ist, ist geschäftsunfähig. Schließt eine solche Person ein Geschäft ab, ist es nichtig, sofern der Vormund nicht zustimmt.

Ausnahme ist der Abschluss von geringfügigen Geschäften des täglichen Lebens, wenn es mit geringwertigen Mitteln bewirkt wird (z.B. Einkauf von Lebensmitteln).

 

Beschränkte Geschäftsfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen

Minderjährige, die das siebte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht volljährig sind, sind beschränkt geschäftsfähig. Geben sie eine Willenserklärung ab, um ein Geschäft zu tätigen, muss der gesetzliche Vertreter zustimmen, damit das Geschäft rechtswirksam wird (z.B. das Eröffnen eines Bankkontos).

Eine Ausnahme stellen dabei rechtlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte dar. Bei diesen gehen Minderjährige keine Verpflichtungen ein und sind nach Abschluss des Geschäfts im Vorteil. Klassisches Beispiel hierfür ist die Annahme eines Geschenks. In diesem Fall muss der gesetzliche Vertreter dem Geschäft nicht zustimmen.

 

Der Taschengeldparagraf

Wichtig im Zusammenhang mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen ist der sogenannte Taschengeldparagraf. Dieser erlaubt Minderjährigen, rechtskräftig ein Geschäft ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abzuschließen, sofern das Geschäft aus eigenen Mitteln (Taschengeld) finanziert wird oder mit Mitteln, die zu einem bestimmten Zweck vom gesetzlichen Vertreter überlassen worden sind.

 

Zu geringfügigen Geschäften zählen dabei z.B. das Einkaufen im Supermarkt, das Erwerben von Fahr- oder Kinoeintrittskarten und der Kauf von anderen geringfügigen Gegenständen wie Schreibwaren, Kleidung und Kosmetik.

 

Eingehen von Arbeitsverhältnissen

Minderjährige zwischen 13 und 17 Jahren dürfen sich unter Zustimmung der Eltern auch zur Arbeit verpflichten und über ihr daraus erworbenes Einkommen selbst bestimmen. Den Arbeitsvertrag unterschreiben die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter und der/die arbeitswillige Minderjährige.


Wichtige Begriffe im Wirtschaftsleben eines Verbrauchers

 

Rabatt

Bei einem Rabatt handelt es sich um einen Preisnachlass auf Produkte und Dienstleistungen.

 

Der Mengenrabatt wird oft in Form von Prozentsätzen angegeben, manchmal aber auch in Stückzahlen.

Unter Mengenrabatt versteht man beim Einkauf, dass der Käufer bei einer größeren Menge einen günstigeren Stückpreis erhält. Der Mengenrabatt wird oft in Form von Prozentsätzen angegeben.

 

Annahmeverzug = Vertragsstörung

Andreas Müller kauft einen neuen Kühlschrank. Die Lieferung erfolgt „frei Haus“. Unter diesem Vermerk im Kaufvertrag meint man, dass der Käufer keine Transportkosten zahlen muss. Wenn ein Kunde seine bestellte Ware nicht rechtzeitig beim Lieferanten, zum Beispiel die Post oder ein sonstiger Paketdienst, nicht rechtzeitig abholt, dann liegt hier ein Annahmeverzug vor und somit eine Vertragsstörung.

 

Einseitige und zweiseitige Rechtsgeschäfte

Ein Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand aus einer oder mehrerer Willenserklärungen, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmal eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt ist.

 

Beispiel dafür sind zum Beispiel einseitige Rechtsgeschäfte wie Kündigungen. Des Weiteren gibt es zweiseitige Rechtsgeschäfte, dazu gehören die Verträge und die mehrseitigen Rechtsgeschäfte, dazu gehören die Gesellschaftsverträge.

 

Merksätze:

Ein einseitiges Rechtsgeschäft ist beispielsweise eine Kündigung aber auch ein Testament.

Ein zweiseitiges Rechtsgeschäft geschieht, wenn zwei Seiten (Käufer und Verkäufer) sich einig sind über Preis und Ware und es nun zu einem Deal kommt.

 

Fallbeipiele zum Begriff Rechtsgeschäft

Fallbeispiel 1: Tim (18) verkauft sein altes Handy bar an Ben (20). Es gibt keinen schriftlichen Vertrag. Das ist gültig. Beide sind volljährig. Beim Kauf beweglicher Sachen ist die Schriftform nicht nötig (Formfreiheit).

 

Fallbeispiel 2: Lara (6) kauft am Kiosk Bonbons für 50 Cent. Das ist ungültig. Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig; ihre Erklärungen sind nichtig. Der „Taschengeld-Paragraf“ gilt erst ab 7 Jahren.

Fallbeispiel 3: Max (16) kauft allein ein Mountainbike für 400 € im Ausverkauf und will in 8 Monatsraten zahlen. Ohne Zustimmung der Eltern ist das vorerst nicht wirksam (schwebend unwirksam). Jugendliche ab 7 bis unter 18 sind beschränkt geschäftsfähig; für Verträge, die nicht nur vorteilhaft sind, braucht es die Einwilligung der Eltern. Der „Taschengeld-Paragraf“ hilft hier nicht, weil nicht sofort vollständig bezahlt wird (Ratenkauf).

 

Fallbeispiel 4:  Lukas (20) schließt mit Herrn Wagner (69) einen Grundstückskaufvertrag, nur in Anwesenheit eines Rechtsanwalts. Das ist ungültig. Für Grundstückskäufe ist ein Notar Pflicht; ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag nichtig.

 

Kredite

Oft sind Kredite notwendig, um einen Betrieb, aber auch den persönlichen Haushalt zu finanzieren. Dies sollte allerdings nur im äußersten Notfall geschehen, da man durch die Zinszahlungen Geld verliert. Der Überziehungskredit, auch Dispositionskredit, hat einen deutlich höheren Zinssatz als die anderen Bankkredite. Deshalb ist es manchmal für Privatpersonen sehr sinnvoll, einen Überziehungskredit, den sie Monate oder womöglich schon Jahre lang mit sich herumschleppen, in einen normalen Bankkredit umzuwandeln. Dies ist oft beim Kreditinstitut möglich. Die geringeren Zinsen und festen Raten helfen dann auch, diese Schulden systematisch abzutragen. Ein Kreditvertrag kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Die Rückzahlung wird vertraglich vereinbart. Bei einem Kredit muss man unbedingt auf einen effektiven Jahreszins achten. In diesem Zinssatz sind sämtliche Kosten des Kredits eingerechnet.

 

Skonto

Der Begriff Skonto bedeutet, dass bei der Bezahlung eines Rechnungsbetrages innerhalb einer Frist, beispielsweise innerhalb von 14 Tagen, ein gewisser Prozentsatz an Ermäßigung dem Käufer eingeräumt wird.

 

Das Minimalprinzip

Der Grundsatz des Minimalprinzips lautet: Ein gestecktes Ziel (beispielsweise die Reparatur eines PKW`s) soll mit möglichst wenig Mitteln (möglichst wenige Arbeitsstunden) erreicht werden. Man möchte also den größtmöglichen Ertrag (erfolgreiche TÜV-gerechte Reparatur) mit möglichst wenig Input erzielen.

 

Das Maximalprinzip

Beim Maximalprinzip handelt es sich um das entgegengesetzte Modell zum Minimalprinzip. Heißt also: Ein bestimmter Aufwand, etwa ein Budget oder andere Mittel, werden festgelegt und damit wird versucht, den größtmöglichen Ertrag zu generieren.

Beim Maximalprinzip will man dagegen mit vorgegebenen Mitteln oder Ressourcen das bestmögliche Ziel erreichen.

 

Ökonomisches Prinzip

Das ökonomische Prinzip sagt, wie man mit knappen Mitteln vernünftig wirtschaftet.

 

Übertragen auf die folgenden Situationen gilt: Zuerst ist der „Kauf eines möglichst guten Handys für 900 Euro“ das Maximalprinzip (fester Geldbetrag, möglichst viel Qualität).

Danach ist die „Autofahrt von Dortmund nach München mit möglichst wenig Kraftstoff“ das Minimalprinzip (Ziel fest, Treibstoff sparen). Außerdem folgt der „Abschluss eines Mobilfunkvertrags mit einem möglichst kostengünstigen monatlichen Tarif“ ebenfalls dem Minimalprinzip (Leistung bleibt, Kosten runter).

Schließlich entspricht der „Verkauf eines Fahrzeugs zu einem möglichst hohen Preis“ das Maximalprinzip (gegebener Verkaufsakt, Ergebnis maximieren).

 

Weitere Fachbegriffe aus dem Leben eines Verbrauchers

 

Existenzbedürfnisse

Existenzbedürfnisse sind Essen, Trinken, Unterkunft, Kleidung. Ein Auto gehört nicht zu den Existenzbedürfnissen.

 

Kulanz

Der Begriff Kulanz bedeutet, dass ein Händler, in einem Teilaspekt dem Kunden freiwillig entgegenkommt, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist.

 

Lebensversicherung

Eine Kapital-Lebensversicherung zählt zur privaten Alterssicherung. Sie ist jahrzehntelang ein gern genommenes Produkt, um eben die Zeit des Ruhestandes besser zu finanzieren. In Zeiten von niedrigen Zinsen wird aber in der Regel davon abgeraten. Informiere dich aktuell!

 

Heutiger Stand

Grundsätzlich ist es wertvoll, bevor man eine Kapital-Lebensversicherung oder auch andere Versicherungsverträge unterzeichnet, sich bei der Stiftung Warentest über diese Produkte aktuell zu informieren.

 

Sparbrief: Bei einem Sparbrief garantiert die Bank feste Zinseinkünfte, die in der Regel höher sind als die Zinseinkünfte auf dem einfachen Sparbuch.

 

Tipp für den Alltag: Verzugszinsen

Für eine Lieferung können Verzugszinsen vereinbart werden, wenn vereinbarte Lieferungstermine nicht eingehalten werden.

 

Garantie versus Gewährleistung

Im Gegensatz zur „Garantie“ versteht man unter „Gewährleistung“ eine sechsmonatige Frist zum Umtauschen von defekten Produkten.

 

Werkvertrag

Unter einem Werkvertrag versteht man beispielsweise das Bringen des eigenen PKWs in die Werkstatt zur Reparatur. Später bezahle ich für die vereinbarte Reparatur (Ergebnis).

 

Sicherheits- und/oder Qualitätszeichen – wichtige Hinweise für den Verbraucher

Durch die folgenden Güte- und Prüfzeichen werden Mindestanforderungen für Sicherheit und Qualität festgelegt: DIN EN (Europäische Norm)  –, VDE –, GS – Zeichen.

 

VDE

VDE = Verband der Elektrotechnik (früher: Verband deutscher Elektrotechniker).

Das VDE Zeichen steht für die Sicherheit des Produktes hinsichtlich elektrischer, mechanischer, thermischer, toxischer, radiologischer und sonstiger Gefährdung und ermöglicht durch die hohe Akzeptanz der zertifizierten Prüfleistung einen unkomplizierten Zutritt zu den Weltmärkten.

 

Das GS-Zeichen steht für geprüfte Sicherheit.

 

DIN EN (Europäische Norm)

EN ist kein Prüfzeichen. Europäische Normen legen technische Anforderungen und Regeln fest.

Unfreie Sendung – Bedeutung und Praxis im Jahr 2026

Eine Sendung ist unfrei, wenn der Absender die Versandkosten nicht bezahlt und der Empfänger die Kosten übernehmen soll. Früher war dieser Versandweg häufiger. Im Jahr 2026 ist er bei normalen Paketen von Privatkunden kaum noch üblich. Meist muss der Absender das Paket frankieren oder ein vom Händler bereitgestelltes Retourenlabel verwenden. Im Geschäftsverkehr gibt es unfreie Sendungen jedoch weiterhin. DPD bietet beispielsweise einen solchen Service für Geschäftskunden an, wenn entsprechende vertragliche Voraussetzungen bestehen. Bei nicht oder nicht ausreichend frankierten Briefen kann die Deutsche Post unter bestimmten Bedingungen vom Empfänger ein Nachentgelt verlangen.

Für Verbraucher ist wichtig, Waren nicht einfach ungefragt unfrei an einen Händler zurückzuschicken. Bei einem Widerruf eines Onlinekaufs sollte zuerst geprüft werden, wer die Rücksendekosten trägt und welchen Rücksendeweg der Händler vorgibt. Nach § 357 BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch) kann der Verbraucher die unmittelbaren Rücksendekosten tragen müssen, wenn er darüber vorher ordnungsgemäß informiert wurde.

Auch für Kfz-Werkstätten und Landmaschinenwerkstätten ist dieses Wissen praktisch wichtig. Defekte oder falsch gelieferte Ersatzteile, Steuergeräte, Anlasser, Lichtmaschinen oder andere Bauteile müssen häufig an Händler oder Hersteller zurückgeschickt werden. Auch bei Garantie- und Gewährleistungsfällen oder bei der Rückgabe von Altteilen sollte vorher geklärt werden, wer die Versandkosten bezahlt und wie die Ware zurückgesendet werden soll. Besonders bei schweren Bauteilen wie Motoren oder Getrieben können erhebliche Transportkosten entstehen.

Die Handelsklausel EXW (= Ex Works / Ab Werk) ist nicht dasselbe wie eine unfreie Sendung. Bei EXW stellt der Verkäufer die Ware am vereinbarten Ort bereit; Transport und Kosten übernimmt grundsätzlich der Käufer.

Merke: Vor jeder Rücksendung zuerst klären: Wer bezahlt den Versand und welcher Versandweg wurde vereinbart?

Arbeitsaufgabe 228: Die sechsjährige Lara kauft allein am Kiosk Bonbons für 50 Cent und bezahlt sofort mit Münzen aus ihrem Sparschwein. Welche Aussage ist rechtlich richtig?
A) Der Kaufvertrag ist wirksam, weil der Preis sehr niedrig ist.
B) Laras Willenserklärung ist nichtig, weil sie das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
C) Der Kaufvertrag wird wirksam, wenn Lara die Bonbons sofort vollständig bezahlt.
D) Der Taschengeldparagraph macht den Kauf wirksam, weil Lara eigenes Geld verwendet.
E) Der Vertrag ist zunächst schwebend unwirksam und wird nach sieben Tagen automatisch wirksam. Lösung: B ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 229:Wann kann ein volljähriger Mensch nach dem BGB geschäftsunfähig sein?
A) Sobald bei ihm eine geistige oder psychische Erkrankung festgestellt wurde.
B) Wenn für ihn ein rechtlicher Betreuer bestellt worden ist.
C) Wenn er wegen einer Behinderung bei wichtigen Entscheidungen Unterstützung benötigt.
D) Wenn eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit die freie Willensbestimmung ausschließt und dieser Zustand nicht nur vorübergehend ist.
E) Wenn er alltägliche Kaufentscheidungen nicht ohne fremde Beratung treffen kann. Lösung: D ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 230: Max ist 16 Jahre alt. Ohne Zustimmung seiner Eltern kauft er ein Mountainbike für 400 Euro und vereinbart acht Monatsraten. Welche Aussage trifft grundsätzlich zu?
A) Der Vertrag hängt grundsätzlich von der Genehmigung der gesetzlichen Vertreter ab; § 110 BGB macht einen solchen Ratenkauf nicht allein durch die erste Rate wirksam.
B) Der Vertrag ist sofort wirksam, weil Max bereits das 14. Lebensjahr vollendet hat.
C) § 110 BGB gilt, sobald Max mindestens eine Rate aus seinem Taschengeld bezahlt hat.
D) Der Vertrag ist von Anfang an nichtig und kann später auch nicht mehr genehmigt werden.
E) Der Kauf ist ohne Zustimmung wirksam, sofern jede einzelne Monatsrate aus Taschengeld bezahlt werden könnte. Lösung: A ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 231: Welche Zuordnung von Rechtsgeschäften ist richtig?
A) Eine Kündigung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, weil sie einem Empfänger zugehen muss.
B) Ein Kaufvertrag ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, wenn nur der Verkäufer ein Angebot macht.
C) Ein Testament ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, weil später ein Erbe beteiligt ist.
D) Ein Kaufvertrag ist einseitig, solange der Käufer den Kaufpreis noch nicht bezahlt hat.
E) Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft; ein Kaufvertrag entsteht durch übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragsparteien.
Lösung: E ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 232: Lukas und Herr Wagner einigen sich über den Verkauf eines Grundstücks. Sie unterschreiben einen Vertrag lediglich in Anwesenheit eines Rechtsanwalts. Eine notarielle Beurkundung findet nicht statt. Welche Aussage ist richtig?
A) Der Vertrag ist wirksam, weil ein Rechtsanwalt den Abschluss begleitet hat.
B) Die Schriftform genügt, wenn Käufer und Verkäufer voll geschäftsfähig sind.
C) Ein Grundstückskaufvertrag bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung; die bloße Anwesenheit eines Rechtsanwalts ersetzt diese nicht.
D) Eine notarielle Beurkundung ist nur erforderlich, wenn das Grundstück finanziert wird.
E) Ein Grundstückskauf ist formfrei, wenn sich beide Seiten über Grundstück und Kaufpreis einig sind. Lösung: C ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 233: Eine Werkstatt erhält eine Rechnung über 2.000 Euro. Auf der Rechnung steht: „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen.“ Was bedeutet das?
A) Die Werkstatt muss zusätzlich 2 % zahlen, wenn sie innerhalb von zehn Tagen bezahlt.
B) Bei rechtzeitiger Zahlung darf die Werkstatt den vereinbarten Skontobetrag vom Rechnungsbetrag abziehen.
C) Die Werkstatt erhält unabhängig vom Zahlungszeitpunkt einen dauerhaften Preisnachlass von 2 %.
D) Die Rechnung muss erst nach zehn Tagen bezahlt werden und wird danach automatisch um 2 % niedriger.
E) Skonto bedeutet, dass 2 % des Rechnungsbetrags erst bei der nächsten Bestellung bezahlt werden. Lösung: B ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 234: Eine Kfz-Werkstatt muss ein Fahrzeug fachgerecht und nach den vorgegebenen Anforderungen reparieren. Sie möchte dieses festgelegte Ziel mit möglichst geringem Einsatz von Arbeitszeit und Material erreichen, ohne die geforderte Qualität zu unterschreiten. Welches wirtschaftliche Prinzip wird beschrieben?
A) Das Maximalprinzip, weil jede Reparatur den größtmöglichen Gewinn erzielen soll.
B) Das Maximalprinzip, weil mit unbegrenzt verfügbaren Mitteln eine Reparatur durchgeführt wird.
C) Das Minimalprinzip, weil möglichst wenig repariert werden soll.
D) Das Minimalprinzip, weil ein festgelegtes Ziel mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht werden soll.
E) Das Maximalprinzip, weil der Betrieb die Zahl der Arbeitsstunden verringern möchte. Lösung: D ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 235: Ein Kunde kauft ein neues Ersatzteil. Nach einigen Monaten zeigt sich ein Sachmangel. Welche Aussage unterscheidet gesetzliche Mängelrechte und Garantie richtig?
A) Die gesetzlichen Mängelrechte bestehen aufgrund des Gesetzes; eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillig übernommene Verpflichtung eines Garantiegebers.
B) Eine Garantie ersetzt immer sämtliche gesetzlichen Mängelrechte des Käufers.
C) Gesetzliche Mängelrechte bestehen bei neuen Waren grundsätzlich nur sechs Monate lang.
D) Eine Garantie muss jeder Hersteller für mindestens zwei Jahre anbieten.
E) Gesetzliche Mängelrechte können nur beansprucht werden, wenn zusätzlich eine Herstellergarantie besteht. Lösung: A ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 236: Eine Werkstatt kauft ein elektrisches Prüfgerät mit VDE-Zeichen. Welche Aussage zum VDE-Zeichen ist richtig?
A) Es ist eine staatliche Zulassung, die jedes elektrische Produkt in Deutschland zwingend tragen muss.
B) Es bestätigt ausschließlich, dass das Gerät besonders energiesparend hergestellt wurde.
C) Es besagt lediglich, dass der Hersteller seinen Unternehmenssitz in Deutschland hat.
D) Es ist mit der CE-Kennzeichnung identisch und wird grundsätzlich vom Hersteller selbst vergeben.
E) Es kennzeichnet bei entsprechenden elektrotechnischen Erzeugnissen die geprüfte Übereinstimmung mit einschlägigen VDE-Bestimmungen bzw. harmonisierten Normen und Sicherheitsanforderungen. Lösung: E ist richtig.

 

Arbeitsaufgabe 237: Eine Landmaschinenwerkstatt möchte ein Ersatzteil an einen Geschäftspartner zurückschicken. Der Empfänger soll die Transportkosten übernehmen. Was bedeutet eine „unfreie“ Sendung im heutigen Paketverkehr am zutreffendsten?
A) Der Absender bezahlt das Porto und fordert es später automatisch vom Empfänger zurück.
B) Jede private Paketsendung kann ohne vorherige Vereinbarung unfrei an einen Händler geschickt werden.
C) Der Empfänger übernimmt die Versandkosten; bei DPD ist dies ein besonderer Service, der einen entsprechend eingerichteten Geschäftskunden als Empfänger voraussetzt.
D) Unfrei bedeutet lediglich, dass das Paket keine Briefmarke trägt, die Versandkosten aber trotzdem vom Absender bezahlt wurden.
E) Unfreie Sendungen sind seit 2019 bei allen Paketdiensten in Deutschland gesetzlich verboten. Lösung: C ist richtig.