Denkbare Bewertungskriterien der mündlichen (Fach)-

abiturprüfungsleistungen

Der Prüfling ist in der Lage...

Ja/ gut

teilw

Zu

wenig

Nein/ falsch

(1)...die Fähigkeit, in der gegebenen Zeit

 für die gestellte Aufgabe ein fachlich richtiges

Ergebnis zu finden und es in einem Kurzvortrag darzulegen;

 

 

 

 

(2)...sich klar, differenziert und strukturiert auszudrücken;

 

 

 

 

(3)...anhand von Aufzeichnungen frei und zusammen-hängend

 in normen- und fachgerechter Sprache zu reden;

 

 

 

 

(4)...ein themengebundenes Gespräch zu führen,

 

 

 

 

(5)...eigene sach- und problemgerechte Beiträge 

 einzubringen;

 

 

 

 

(6)...sich klar und verständlich zu artikulieren;

 

 

 

 

(7)...den Vortrag auf der Basis sicherer

aufgabenbezogener Kenntnisse (Kenntnisse

und Anwendung der Operatoren) zu halten;

 

 

 

 

(8)...zur  Berücksichtigung der Fachsprache;

 

 

 

 

(9)...zur Beherrschung fachspezifischer

Methoden und Verfahren für den Vortrag;

 

 

 

 

(10)...das Gespräch in angemessener

Darstellungs-/Stilebene, zu führen;

 

 

 

 

(11)...zur Fähigkeit zur Einordnung in größere

fachliche Zusammenhänge;

 

 

 

 

(12)...zur eigenständigen Auseinandersetzung

mit Sachverhalten und Problemen,

 

 

 

 

(13)...zur begründeten eigenen Stellungnahme /

 Beurteilung / Wertung;

 

 

 

 

(14)...zur Beherrschung angemessener Argumentations-formen;

 

 

 

 

(15)...zur  Fähigkeit  flexibel und angemessen 

auf Fragen und Impulse fachlich richtig zu reagieren;

 

 

 

 

(16)...eigene sach- und problemgerechte Beiträge

 zu weiteren Aspekten zu formulieren.

 

 

 

 

Quelle: Schulministerium NRW: AHR-Bildungspläne

zur Erprobung: Erziehungswissenschaften.

 Aus dem Internet am 23. Januar 2009 kopiert:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/RuL/RuLProbe/Bk/Berufsfachschule/AnlageD/Erziehung_und_

Soziales/Teil_III/LP_Erziehungswissenschaften.pdf