Der Ausbildungsplan dient während deiner Ausbildung als Orientierungshilfe – sowohl für dich als auch für deine/n Ausbilder/in. Hier erfährst du, was der Ausbildungsplan genau ist und welche Inhalte er umfassen sollte.
Dein Ausbilder oder deine Ausbilderin erstellt den sogenannten „betrieblichen Ausbildungsplan“ auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans, der wiederum Teil der Ausbildungsordnung ist. Das Ziel deines Ausbildungsplans ist die Planung eines pädagogisch sinnvollen und sachlich und zeitlich korrekten Ausbildungsverlaufs.
Der Ausbildungsplan legt deshalb wichtige Lernziele deiner Ausbildung fest – also die Fähigkeiten und Kenntnisse, die dir vermittelt werden sollen. Dabei ist er auf die speziellen Gegebenheiten im Betrieb abgestimmt. Der Ausbildungsplan wird dir vor Beginn des Arbeitsverhältnisses vertraglich ausgehändigt und ist Teil des Ausbildungsvertrags.
Diese Punkte sollte ein betrieblicher Ausbildungsplan enthalten
◾Ausbildungsunternehmen
◾Zuständiger Berufsschulstandort
◾Zeitliche Abfolge
◾Es müssen alle im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten sein.
◾Auch die Probezeit ist im Ausbildungsplan aufgeführt. Sie sollte so gestaltet sein, dass sich der Betrieb anschließend über die Eignung und Interessen der/des Auszubildenden ein Urteil bilden kann.
◾Der Plan sollte in eine überschaubare Anzahl an Ausbildungseinheiten unterteilt werden. Dazu sollten Kenntnisse und Fähigkeiten zusammengefasst werden, die einzelnen Abteilungen innerhalb des Betriebs zugeordnet werden können.
◾Der Inhalt muss die Reihenfolge der Abschlussprüfung berücksichtigen.
◾Sofern einzelne Ausbildungseinheiten über Lehrgänge oder durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden, sollte berücksichtigt werden, dass betriebliche und außerbetriebliche Maßnahmen zeitlich ineinander greifen und aufeinander aufbauen.
◾Jede zeitliche Gliederung soll überschaubare Abschnitte von höchstens sechs Monaten vorsehen und den Urlaub berücksichtigen. Wenn möglich, sind Unterabschnitte anzugeben.
Unterschied von Ausbildungsplan und Ausbildungsrahmenplan
Der betriebliche Ausbildungsplan wird auf Basis des Ausbildungsrahmenplans erstellt. Du möchtest wissen, was der Unterschied zwischen einem betrieblichen Ausbildungsplan und einem Ausbildungsrahmenplan ist? Hier zeigen wir dir mit Beispielen, wie sich die Inhalte voneinander unterscheiden.
Quelle und sehr zu empfehlen: https://ausbildung-me.de/blog/blog-detail/was-ist-ein-ausbildungsrahmenplan
Ausbildung: Was ist ein Rahmenlehrplan?
Der Rahmenlehrplan legt die Ziele und Inhalte einer Ausbildung fest, die im Unterricht in der Berufsschule vermittelt werden sollen. Hier findest du Beispiele und erfährst, was der Unterschied zum Ausbildungsrahmenplan ist.
Rund um die duale Ausbildung gibt es viele Begriffe mit unterschiedlichen Bedeutungen, bei denen man leicht durcheinanderkommen kann. Dazu gehören
◾die Ausbildungsordnung,
◾der betriebliche Ausbildungsplan,
◾der Ausbildungsrahmenplan und auch der Rahmenlehrplan, den wir hier erläutern und von den anderen Begrifflichkeiten abgrenzen möchten.
Die duale Ausbildung findet sowohl im Ausbildungsunternehmen als auch in der Berufsschule statt. In der Praxis sieht das meist so aus, dass du 3 Tage in der Woche im Unternehmen arbeitest und lernst und 2 Tage die Woche in die Berufsschule gehst. Während der Ausbildungsrahmenplan festlegt, welche Inhalte in der dualen Ausbildung im Unternehmen vermittelt werden (z.B. Kfz-Mechatroniker/innen sollen innerhalb von drei Wochen im ersten Ausbildungsjahr im Betrieb lernen, wie man elektrotechnische Gefahren beurteilt und analysiert), legt der Rahmenlehrplan die Inhalte fest, die in der Berufsschule gelehrt werden sollen.
Wer erstellt Rahmenlehrpläne?
Quelle: https://ausbildung-me.de/blog/blog-detail/ausbildung-was-ist-ein-rahmenlehrplan
Rahmenlehrpläne werden von der Kultusministerkonferenz beschlossen, nachdem sie mit den Ausbildungsordnungen abgestimmt wurden, und werden dann von den Bundesländern übernommen oder von den Berufsschulen in eigene Lehrpläne umgesetzt. Da die Berufsschulen von Menschen mit ganz unterschiedlichen Vorkenntnissen besucht werden, sind die Rahmenlehrpläne so offen gestaltet, dass sie an die Erfordernisse des jeweiligen Unterrichts angepasst werden können. Grundsätzlich bauen sie auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses auf.
Wo finde ich die Rahmenlehrpläne?
Die Rahmenlehrpläne für die verschiedenen Ausbildungsberufe kannst du dir auf der Website der Kultusministerkonferenz herunterladen.
Mündige Auszubildende informieren sich selbständig über die Inhalte Ihrer Ausbildung.
Auch Landmaschinenmechatroniker, sowie KFZ-Mechatroniker sollten hier nach etwas runterscrollen fündig werden:
WICHTIG – WICHTIG - WICHTIG – WICHTIG - WICHTIG – WICHTIG :
Anklicken und weiter runterscrollen bis:
Land- und Baumaschinenmechatroniker und
Land- und Baumaschinenmechatronikerin
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.05.2003 i.d.F. vom 27.06.2014
Lernfelder Fachkunde, Technologie (Stand September 2025):
Und für WiSo-Berufsschulunterricht im gewerblich-technischen Bereich:
Kraftfahrzeugmechatroniker/in (Beschluss 25.04.2013):
https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/KFZ-Mechatroniker13-04-25-E.pdf
Betrieblicher Ausbildungsplan, Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan (KMK) – Unterschiede, Zusammenspiel, Quellen
Worum geht es?
Der betriebliche Ausbildungsplan dient während der Ausbildung als Orientierung – für Auszubildende und Ausbildende. Er wird vom Betrieb auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt und legt pädagogisch sinnvoll sowie sachlich und zeitlich strukturiert fest, welche Fähigkeiten und Kenntnisse im Betrieb vermittelt werden. Die sachliche und zeitliche Gliederung ist Vertragsinhalt nach § 11 BBiG; sie ist dem Ausbildungsvertrag als Anlage beizufügen.
Wer erstellt was?
Der Ausbildungsrahmenplan ist Teil der Ausbildungsordnung (Bundesrecht). Er beschreibt verbindlich, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Betrieb zu vermitteln sind und wie ihre Vermittlung sachlich/zeitlich zu gliedern ist. Darauf basiert der betriebliche Ausbildungsplan des Unternehmens.
Der Rahmenlehrplan legt die Ziele und Inhalte des schulischen Teils in der Berufsschule fest und wird von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen; er ist mit der Ausbildungsordnung abgestimmt.
Wie ist die duale Ausbildung organisiert?
Die Ausbildung findet im Betrieb und in der Berufsschule statt. Der Rahmenlehrplan bestimmt die schulischen Inhalte; sie sind mit den betrieblichen Lernzielen abgestimmt. Die konkrete Organisation (Blockunterricht, 1–2 Schultage/Woche etc.) legt die zuständige Stelle bzw. das Land fest; beides ist möglich. Ein Schema „3 Tage Betrieb / 2 Tage Schule“ ist ein Beispiel, keine bundesweit starre Regel.
Was muss ein betrieblicher Ausbildungsplan enthalten
– Angaben zum Ausbildungsunternehmen und (soweit relevant) Berufsschulstandort
– Zeitliche Abfolge der Ausbildung im Betrieb (sachliche/zeitliche Gliederung)
– Abdeckung aller im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten/Kenntnisse
– Zuordnung der Inhalte zu Abteilungen/Arbeitsplätzen im Betrieb; sinnvolle Ausbildungseinheiten
– Berücksichtigung von Reihenfolgen und Prüfungsanforderungen der Ausbildungsordnung
– Abstimmung und Verzahnung mit außerbetrieblichen Lehrgängen (z. B. ÜLU/ÜBL), wenn vorgesehen
– Plan mit überschaubaren Abschnitten (Praxis: häufig halbe-Jahres-Bausteine) und Urlaubsplanung
Rechtsgrundlagen/Hintergrund: BBiG § 5 (Ausbildungsordnung inkl. Ausbildungsrahmenplan); § 11 (sachliche/zeitliche Gliederung im Vertrag). Praxis-/IHK-Hinweise bekräftigen die Pflicht, die Gliederung dem Vertrag beizufügen.
Unterschied: Ausbildungsrahmenplan vs. betrieblicher Ausbildungsplan
Der Ausbildungsrahmenplan (Bund) definiert Mindestinhalte und eine Anleitung zur sachlichen/zeitlichen Gliederung. Der betriebliche Ausbildungsplan setzt diese Vorgaben betriebsbezogen um (Standort, Abteilungen, Geräte, Zeitfolge) und ist Bestandteil der Vertragsunterlagen.
Rahmenlehrplan: Was ist das? Wer beschließt ihn? Wo finde ich ihn?
Der Rahmenlehrplan regelt die schulischen Inhalte (Berufsschule), wird von der KMK nach Abstimmung mit der Ausbildungsordnung beschlossen und von den Ländern übernommen bzw. in Lehrpläne umgesetzt. Abruf im KMK-Downloadbereich. Für eigenständige Recherche: KMK-Seite „Rahmenlehrpläne und Ausbildungsordnungen“ (mit Downloadliste).
Hinweis für Auszubildende
Mündige Auszubildende informieren sich selbständig über die Inhalte ihrer Ausbildung; für Land- und Baumaschinenmechatroniker/innen, Kfz-Mechatroniker/innen u. a. sind die KMK-Rahmenlehrpläne online verfügbar (KMK-Downloadbereich). (Originalhinweis „anklicken und runterscrollen“ sinngemäß beibehalten.)
Arbeitsaufgaben mit Lösungsvorschlägen
1. Unterscheide Ausbildungsordnung/Ausbildungsrahmenplan, betrieblicher Ausbildungsplan und Rahmenlehrplan (je 2–3 Sätze) und nenne, wer jeweils zuständig ist.
Lösung :
– Ausbildungsordnung: regelt Beruf, Dauer, Mindestinhalte, Prüfungen; enthält Ausbildungsrahmenplan (Anleitung zur sachlichen/zeitlichen Gliederung).
– Betrieblicher Ausbildungsplan (Betrieb): setzt Rahmenplan betriebsbezogen um; sachliche/zeitliche Gliederung ist Vertragsanlage (§ 11 BBiG).
– Rahmenlehrplan (KMK/Länder): regelt schulische Inhalte der Berufsschule; mit der Ausbildungsordnung abgestimmt.
2. Welche Pflichtangaben zum Ausbildungsvertrag sind hier besonders relevant?
Lösung (Stichpunkte): § 11 BBiG – u. a. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung; Beginn/Dauer; Ausbildungsstätte; ggf. außerbetriebliche Maßnahmen; Probezeit; Vergütung; Urlaub; Kündigungsvoraussetzungen. Sachliche/zeitliche Gliederung als Anlage beizufügen (IHK/BIBB-Hinweis).
3. Suche den Rahmenlehrplan deines Berufs im KMK-Downloadbereich und notiere zwei Lernfelder deines aktuellen Ausbildungsjahres.
Lösung (Stichpunkte): KMK-Downloadbereich öffnen → Beruf auswählen → PDF „Rahmenlehrplan“ → Lernfelder (Bezeichnungen variieren je Beruf) notieren; Quelle dokumentieren (Titel, Datum).
Multiple-Choice-Aufgaben (A–D; eine Antwort richtig) –
4. Wer beschließt die Rahmenlehrpläne für die Berufsschule? A Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) B Kultusministerkonferenz (KMK) C Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) allein D Industrie- und Handelskammern (IHK) Lösung: B ist richtig. (Themenhinweis: Rahmenlehrplan/KMK)
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5. Was ist Bestandteil der Ausbildungsordnung nach § 5 BBiG? A Der betriebliche Ausbildungsplan des einzelnen Betriebs B Der Ausbildungsrahmenplan (Anleitung zur sachlichen/zeitlichen Gliederung) C Die individuelle Urlaubsplanung D Die Kammertermine des nächsten Jahres Lösung: B ist richtig. (Themenhinweis: BBiG/§ 5)
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6. Welche Aussage ist richtig?
A Der betriebliche Ausbildungsplan ist freiwillig und kein Vertragsbestandteil.
B Die sachliche/zeitliche Gliederung wird dem Ausbildungsvertrag als Anlage beigefügt.
C Der Rahmenlehrplan gilt nur für vollzeitschulische Ausbildungen.
D Der Unterrichtsmodus „3 Tage Betrieb/2 Tage Schule“ ist bundesweit vorgeschrieben.
Lösung: B ist richtig. (Themenhinweis: BBiG/§ 11; Duale Organisation)
Themenbereich 2: Duales System der Berufsausbildung: „Rechte und Pflichten der Beteiligten“
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:
Ich kann die Rechte und Pflichten von Auszubildenden im dualen System nach dem BBiG erläutern (z. B. Lernpflicht, Sorgfaltspflicht, Berichtsheft führen; Rechte auf angemessene Vergütung, Ausbildungsmittel, Urlaub und ein qualifiziertes Zeugnis). (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die Pflichten und Fürsorgepflichten des Ausbildenden beschreiben (z. B. Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Ausbildungsordnung, Ausbildungsvertrag, Freistellung für die Berufsschule, keine ausbildungsfremden Tätigkeiten, Schutzvorschriften beachten). (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die Aufgaben der Lernorte Betrieb und Berufsschule unterscheiden und den Beitrag beider zum Ausbildungsziel darstellen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die Rolle der Kammern (IHK/HWK) im dualen System erklären (Eintragung und Beratung, Überwachung der Ausbildung, Schlichtung bei Konflikten, Organisation von Zwischen- und Abschlussprüfungen). (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann typische Konfliktfälle rechtlich einordnen und Lösungsschritte begründen (z. B. Überstunden, ausbildungsfremde Tätigkeiten, Kündigung in der Probezeit, Verstöße gegen Jugendarbeitsschutz) und geeignete Ansprechstellen benennen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Im Zusammenhang mit dem Fach Wirtschafts- und Sozialkunde versteht man unter dem Begriff „Duales System“ die Berufsausbildung, die in Betrieben und in der Berufsschule durchgeführt wird. Die beiden Schienen Praxis im Fachbetrieb und Theorie plus teilweise auch Praxis in der Berufsschule sind seit Jahrzehnten ein Erfolgsmodell, das von vielen Ländern versucht wird, zu kopieren.
Das Arbeitsrecht wird im Dualen System durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Das Berufsbildungsgesetz gilt für die Berufsausbildung, Fortbildung, Umschulung und die Berufsausbildungsvorbereitung. (U13) So gilt das Berufsbildungsgesetz für Berufe wie Bau- und Landmaschinen-Mechatroniker, Maurer, Kfz-Mechatroniker, Werkzeugmechaniker usw. .
Was ist die Berufsausbildungsvorbereitung?
Berufs(ausbildungs)vorbereitung bezeichnet qualifizierende Angebote für junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt, aber auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt keinen Platz gefunden haben. Sie wird von verschiedenen Seiten übernommen: (berufsbildende) Schule, Berufskollegs, Jugendhilfe und Bundesagentur für Arbeit. Ziel ist es diesen Jugendlichen zu helfen den Anforderungen der Berufsausbildungen zu entsprechen.
Ist die Anwesenheit für den Auszubildenden in der Berufsschule Pflicht?
Der regelmäßige Besuch der Berufsschule ist zwingend notwendig für das Gelingen der Ausbildung. Daher haben Ausbildende Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§15 BBiG) und sie sind verpflichtet, die Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten (§14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG)
Das Berufsbildungsgesetz gilt nicht für Ausbildungsgänge wie das Abitur, eine Berufsfachschule, eine schulische Laufbahn, z. B. für die Karriere eines Polizisten und erst recht nicht für VHS Kurse.
Praktische Auswirkungen des Berufsbildungsgesetzes können sein …
Der Ausbilder oder Ausbildende muss dem Auszubildenden kostenlos die Mittel zur Verfügung stellen, die für das Ablegen der Abschlussprüfung erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem auch die Werkzeuge und die Werkstoffe. Dies muss kostenlos geschehen.
(H)
Des Weiteren regelt das Berufsbildungsgesetz, dass die Abschlussprüfung von dem Prüfungsausschuss, der aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Berufsschullehrern besteht, festgestellt werden muss.
Arbeitsaufgabe: In welchem Gesetz sind die wichtigsten Grundlagen für die Ausbildung geregelt?
Arbeitsaufgabe: Erkläre mit eigenen Worten die folgenden Begriffe.
Der Ausbildungsplan ist…
Die Ausbildungsordnung________________________
Der betriebliche Ausbildungsplan ist..___________________________
Der Ausbildungsrahmenplan ist…_______________________________
Merke dir die folgenden Aussagen zum „Dualen System der Berufsausbildung“!
(A) Duales System bedeutet, dass die Ausbildung durch den Betrieb und die Berufsschule erfolgt
(B) Als Partner des „Dualen Systems“ ist der Betrieb verpflichtet, Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen –
(C) Der Berufsausbildungsvertrag im Handwerk wird im „Dualen System“ bei der Handwerkskammer eingetragen.
(D) Auszubildende benötigen für den Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags im „Dualen System“ keinen Schulabschluss, außer der Arbeitgeber verlangt das.
(E) Die Kündigungsvoraussetzungen während der Berufsausbildung sind im Berufsbildungsgesetz geregelt.
(F) Nach Ablauf der Probezeit können Auszubildende nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden.
Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
Nach Beendigung der Ausbildung hat der Auszubildende das Anrecht auf ein einfaches Arbeits- oder Ausbildungszeugnis. In diesem Zeugnis müssen die folgenden Angaben enthalten sein:
- erworbene Fertigkeiten,
- Dauer, Art
- und Ziel der Ausbildung.
Dieses einfache Arbeitszeugnis wird zum qualifizierten Zeugnis, wenn auch das Verhalten und/ oder die Leistung des Auszubildenden erwähnt wird. Dies darf aber nur geschehen, wenn der Auszubildende dieses verlangt.
Ausbildungsverträge müssen von dem Chef bzw. der Chefin (Ausbildende), dem Auszubildenden und - bei Minderjährigkeit – vom gesetzlichen Vertreter oder Vertreterin unterschrieben werden.
Was gehört laut Berufsbildungsgesetz zu jedem Berufsausbildungsvertrag?
Antwort: Der Ausbildungsplan des Ausbildungsbetriebes.
Auszubildende und Auszubildende müssen sich während der Ausbildung an Regeln halten und Pflichten erfüllen.
Merke dir die Aussagen zu Regeln und Pflichten von Azubis und Chefs
(A) Die Meister (Ausbildende) haben die Pflicht, die rechtzeitige Anmeldung zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen zu tätigen sowie zur Prüfung freizustellen.
(B) Die Azubis haben die Pflicht, Ordnungsvorschriften wie z. B. Kleiderordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Bestimmungen zur Schutzbekleidung, Rauchverbot usw. einzuhalten –
(C) Ausbildende haben die Verpflichtung, ausschließlich Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und den körperlichen Kräften angemessen sind – Ausbildende
(D) Azubis haben die Pflicht, Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und diese nur für die aufgetragenen Tätigkeiten zu verwenden.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt einen gesetzlichen Anspruch auf eine Mindestanzahl von Urlaubstagen. Diese gelten auch, wenn in den jeweiligen Bereichen keinerlei tarifliche Vereinbarung bezüglich des Urlaubs vorhanden ist. Tarifliche Vereinbarungen dürfen über die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes hinausgehen und eine höhere Anzahl von Urlaubstagen vorgeben.
Dies bedeutet, dass gemäß Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage jeder Arbeitnehmer als Urlaub nehmen darf. Eine Unterschreitung widerspricht dem Gesetz.
Der gesetzliche Mindesturlaub wird zum Beispiel auch an dem folgenden Fallbeispiel 1 deutlich:
Nach drei Monaten Probezeit scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb aus. Die Probezeit endet am letzten Tag des März. Im Arbeitsvertrag sind 28 Urlaubstage vereinbart. Dies bedeutet gemäß Bundesurlaubsgesetz, dass er entsprechend der drei Monate, also einem Viertel eines ganzen Jahres, nun auch ein Viertel von diesen 28 Urlaubstagen erhält. Dies bedeutet konkret, dass er einen Anspruch auf sieben Tage Urlaub hat.
Fallbeispiel 2: Ein Arbeitnehmer scheidet nach einer viermonatigen Probezeit zum 31. 12. aus dem Betrieb aus. Im Arbeitsvertrag war ein Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen vereinbart. Da die vier Monate ein Drittel des ganzen Jahres ausmachen, hat er nun laut Bundesurlaubsgesetz auch den Anspruch auf ein Drittel dieser 30 Tage. Somit hat er also einen Anspruch auf 10 Urlaubstage (PAL 51).
Fallbeispiel 3: Laut Bundesurlaubsgesetz darf der Urlaub nicht mit Geld abgegolten werden. Dies gilt auch,
a. wenn der Arbeitnehmer den Urlaub aus persönlichen Gründen nicht nehmen will, oder
b. wenn aus betrieblichen Gründen der Urlaub nicht gewährt werden kann.
Ausnahme: Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde (beispielsweise durch Kündigung) und daher der Urlaub nicht mehr gewährt werden kann, dürfen ausnahmsweise die verbleibenden Urlaubstage als Geldbetrag abgegolten werden.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) :
Das Bundesurlaubsgesetz regelt, dass jeder Arbeitnehmer, egal ob Arbeiter, Angestellter, Auszubildende oder in einer sogenannten arbeitnehmerähnlichen Situation, Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat.
Diese Mindestforderung ist auch unabhängig davon, was Tarifverträge vereinbart haben. Tarifverträge können eine höhere Anzahl von Urlaubstagen beinhalten als das Bundesurlaubsgesetz es verlangt. Das Bundesurlaubsgesetz formuliert also einen Mindestanspruch an Urlaub. Dabei gilt, dass es mindestens 24 Werktage, also sprich vier Wochen, sein müssen. Es gilt: Jede Woche hat sechs Werktage, einschließlich des Samstags.
Das Bundesurlaubsgesetz ist relevant auch für die Lohnfortzahlung. Das Urlaubsentgelt ist die gesetzlich vorgeschriebene Zahlung des Lohnes während des Urlaubs. Der Arbeitnehmer erlangt den vollen Urlaubsanspruch nach mindestens sechs Arbeits-Monaten pro Jahr arbeitet.
Deshalb ist es auch meistens üblich, dass in den ersten sechs Monaten nach Beginn einer Tätigkeit kein Urlaub genommen wird. Nach gemeinsamer Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind hier vereinzelt Ausnahmen möglich, aber es handelt sich nicht um ein Recht des Arbeitnehmers, das er einfach verlangen könnte.
Der volle Urlaubsanspruch auf die 24 Werktage ergibt sich erst nach sechs Monaten Beschäftigung beim Arbeitsgeber. Sollte der Anspruch auf Urlaub aufgrund des Jahreswechsels verfallen, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, vorher darauf hinzuweisen. Eine Erwerbstätigkeit oder ein sonstiges Engagement des Arbeitnehmers während des Erholungsurlaubs ist nur in Ordnung, wenn dies dem Erholungszweck nicht widerspricht und mit dem Arbeitgeber abgesprochen wurde.
Wenn ein Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, so muss er mit dem Nehmen des Urlaubs so lange warten, bis er den vollen Urlaubsanspruch, nämlich nach sechs Monaten, erworben hat. (U9)
WICHTIG: Hat der Arbeitnehmer bei seinem vorherigen Arbeitgeber bereits den vollen Urlaubsanspruch genutzt, so kann er beispielsweise, wenn er Anfang November ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, in diesem Kalenderjahr keinen neuen Urlaub nehmen.
Bei der Festlegung des Urlaubes sind die zeitlichen Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, aber auch die jeweilige Situation im Betrieb. Wenn gerade sehr viele Gesellen oder Facharbeiter ausgefallen sind, dann muss es möglich sein, den Urlaub zu verschieben, damit der Arbeitsprozess des Betriebs weitergehen kann.
Eine 17-jährige Schülerin möchte über mögliche Aspekte in der Ausbildung informiert werden. Merken Sie sich hierzu die folgenden Aussagen:
(A) In der Probezeit ist eine Kündigung ohne Nennung von Gründen von beiden Seiten aus möglich.
(B) Kündigung in der Probezeit: Nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz kann das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit unter erleichterten Bedingungen von beiden Seiten gekündigt werden: Es kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
(C) Die Höchstarbeitszeit ist - wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet - im Arbeitszeitgesetz festgelegt.
(D) Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt die Höchstgrenzen für die wöchentliche Arbeitszeit fest, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Deshalb wird es oft auch Arbeitszeitschutzgesetz genannt.
(E) Pro Woche darf ein Arbeitnehmer dem Arbeitszeitgesetz zufolge höchstens 48 Stunden arbeiten, (U10) und zwar für 48 Wochen im Jahr. Denn ihm stehen gesetzlich mindestens vier Wochen Urlaub zu. Das Arbeitszeitgesetz geht also von einer maximalen Arbeitszeit von 2.304 Stunden pro Jahr aus.
(F) Der Mindesturlaub beträgt bei einer Sechs-Tage-Woche jährlich 24 Werktage. Als Werktag gilt jeder Kalendertag, der nicht Sonn- oder gesetzlicher Feiertag ist.
(G) Laut Bundesurlaubsgesetz besteht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer 5-Tage- Arbeitswoche in Deutschland ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr., anders formuliert 24 Werktage. Tarifvertraglich sind aber meist höhere Urlaubsansprüche vereinbart.
(H) Krankheits- und Rehabilitationstage werden nicht auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch angerechnet
(I) Im Krankheitsfall muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bis zu 6 Wochen lang Lohn zahlen. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld.
Siehe auch: https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/urlaub/
Teilnahmepflicht an der Berufsschule und Freistellung
Der regelmäßige Besuch der Berufsschule ist für das Gelingen der Ausbildung zwingend. Ausbildende müssen Auszubildende für den Berufsschulunterricht freistellen; außerdem bestehen konkrete Freistellungs- und Anrechnungsregeln (z. B. vor Prüfungen). [Quellen: § 15 BBiG; IHK-Erläuterung zu § 15. ]
Ausbildende sind zudem verpflichtet, eine Berufsausbildung planmäßig, sachlich und zeitlich gegliedert so zu gestalten, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. [Quelle: § 14 Abs. 1 BBiG. ]
Abgrenzung: Für welche Bildungsgänge gilt das BBiG nicht?
Das BBiG gilt nicht für rein schulische Bildungsgänge wie das Abitur, schulische Vollzeitausbildungen außerhalb des BBiG-Bereichs oder andere rein schulische Laufbahnen (z. B. Polizeivollzugsdienst). Das System der Berufsbildung im Sinne des BBiG ist die betriebliche bzw. duale Berufsausbildung.
Praktische Auswirkungen des BBiG im Ausbildungsalltag
Ausbildende müssen die Mittel bereitstellen, die für die Abschlussprüfung erforderlich sind (z. B. Werkzeuge, Werkstoffe). Das muss kostenlos erfolgen. [Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 1 BBiG (Ausbildungsdurchführung und Mittel). ]
Das Ergebnis der Abschlussprüfung wird durch einen Prüfungsausschuss festgestellt, dem Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehören; mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule wirkt mit. [Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 BBiG; Beispiel: Prüfungsordnungen von IHK/HWK. ]
Begriffe rund um Ordnungsmittel und betriebliche Planung
Die Ausbildungsordnung ist eine bundesrechtliche Rechtsverordnung, die den betrieblichen Teil der Ausbildung (u. a. Fertigkeiten, Kenntnisse, Prüfungen) regelt. Sie wird vom Bund erlassen und regelmäßig mit der KMK abgestimmt. [Quellen: BBiG-Systematik; BIBB-Handreichung/Infos. ]
Krank im Urlaub: Durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet. [Quelle: § 9 BUrlG. ]
Urlaubsentgelt: Während des Urlaubs ist das Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG zu zahlen. [Quelle: § 11 BUrlG. ]
Arbeitszeit: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist auf 8 Stunden begrenzt; sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. [Quelle: § 3 ArbZG. ]
Auf EU-Ebene ist zusätzlich festgelegt, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden einschließlich Überstunden nicht überschreiten darf. [Quelle: Richtlinie 2003/88/EG Art. 6. ]
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall („Lohnfortzahlung“)
Arbeitgeber müssen bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen Entgelt fortzahlen; der Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochenem Bestand des Arbeitsverhältnisses. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. [Quellen: § 3 Abs. 1 und Abs. 3 EntgFG; BMG-Übersicht. ]
Eingebaute Aktualitäts-Prüfung mit klarer Kennzeichnung
[AKTUALITÄTS-HINWEIS] „Der Arbeitnehmer erlangt den vollen Urlaubsanspruch nach mindestens sechs Arbeits-Monaten pro Jahr arbeitet.“ –
„Zulässig ist eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden; eine starre Jahresstundenzahl nennt das Gesetz nicht.“ [Quellen: § 3 ArbZG; Art. 6 RL 2003/88/EG. ]
Arbeitsaufgaben
1. Erläutern Sie das „Duale System“ und nennen Sie die gesetzliche Grundlage.
Lösung: Das Duale System ist die Berufsausbildung an den Lernorten Betrieb und Berufsschule; die gesetzliche Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz. [§ 1 Abs. 1 BBiG. ]
2. Stellen Sie die Unterschiede zwischen Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan und betrieblichem Ausbildungsplan dar.
Lösung: Die Ausbildungsordnung ist eine bundesrechtliche Verordnung; sie regelt Ziele, Inhalte und Prüfungen. Der Ausbildungsrahmenplan ist Teil dieser Verordnung und ordnet die zu vermittelnden betrieblichen Inhalte sachlich und zeitlich. Der betriebliche Ausbildungsplan setzt den Rahmenplan innerbetrieblich um und ordnet konkrete Ausbildungseinheiten Abteilungen und Zeiträumen zu. [BIBB/KMK-Verfahren. ]
3. Begründen Sie, warum Auszubildende für die Berufsschule freizustellen sind und welche Konsequenz das für den Betrieb hat.
Lösung: Ausbildende müssen die Teilnahme am Berufsschulunterricht ermöglichen, weil der schulische Teil gesetzlich vorgeschrieben ist; die Zeit wird angerechnet. Der Betrieb plant deshalb Personal und Arbeitseinsatz unter Berücksichtigung der Freistellung. [§ 15 BBiG. ]
Multiple-Choice-Aufgaben
4. Welche Aussage zur arbeitszeitrechtlichen Obergrenze ist korrekt? A) 8 Stunden werktäglich sind immer die absolute Obergrenze, Verlängerungen sind unzulässig. B) 10 Stunden werktäglich sind immer zulässig, ohne Ausgleich. C) 10 Stunden werktäglich sind zulässig, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden. D) 12 Stunden werktäglich sind zulässig, wenn 48 Wochen pro Jahr gearbeitet wird.
Lösung: C ist richtig. (siehe Arbeitszeitgesetz) |
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5. Welche Aussage zum gesetzlichen Mindesturlaub trifft zu? A) 23 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche sind gesetzliches Minimum. B) 20 Werktage sind gesetzliches Minimum. C) 24 Werktage sind gesetzliches Minimum; bei 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. D) Der Mindesturlaub ist tariflich beliebig abdingbar. Lösung: C ist richtig. (siehe Bundesurlaubsgesetz) [§ 3 BUrlG. ]
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6. Wodurch wird Urlaub ausnahmsweise in Geld abgegolten? A) Durch Wunsch des Arbeitgebers. B) Durch Wunsch der Arbeitnehmerin in Elternzeit. C) Wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. D) Wenn der Urlaub im laufenden Jahr nicht genommen wurde, ohne weiteren Grund. Lösung: C ist richtig. (siehe Bundesurlaubsgesetz) [§ 7 Abs. 4 BUrlG. ] |
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7. Welche Pflicht trifft Ausbildende (Chefs) unmittelbar nach BBiG? A) Die Auszubildenden vor Unterrichtsbeginn ab 7 Uhr einzusetzen. B) Die Auszubildenden für Berufsschule und Prüfungen freizustellen. C) Die Auszubildenden nur für ausbildungsfremde Tätigkeiten einzusetzen. D) Den Berufsschulunterricht privat zu finanzieren. Lösung: B ist richtig. (siehe BBiG) [§ 15 BBiG. ] |
8. Welche Aussage zum Prüfungsausschuss ist korrekt? A) Er besteht ausschließlich aus Lehrkräften. B) Er besteht nur aus Arbeitgebervertretern. C) Er setzt sich u. a. paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen, zudem wirkt mindestens eine Lehrkraft mit. D) Er wird ausschließlich durch das Kultusministerium berufen. Lösung: C ist richtig. (siehe Berufsbildung) [§ 40 Abs. 2 BBiG. ] |
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9. Welche Aussage zur Krankheitszeit im Urlaub trifft zu? A) Krankheitstage zählen immer als Urlaubstage. B) Krankheitstage werden mit Attest nicht auf den Urlaub angerechnet. C) Krankheitstage führen stets zu Urlaubsabgeltung. D) Krankheitstage verlängern den Urlaub automatisch um eine Woche. Lösung: B ist richtig. (siehe Bundesurlaubsgesetz) [§ 9 BUrlG. ] |
10. Wer legt die Inhalte des schulischen Teils der dualen Ausbildung fest? A) Der einzelne Ausbildungsbetrieb. B) Die Kultusministerkonferenz in Form von Rahmenlehrplänen. C) Die Bundesagentur für Arbeit als alleinige Stelle. D) Die jeweilige Kammer durch Ordnungsmittel. Lösung: B ist richtig. (siehe Rahmenlehrpläne)
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11. Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch? A) Sofort mit Vertragsbeginn. B) Nach drei Monaten. C) Nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer. D) Erst nach einem Jahr Beschäftigungsdauer. Lösung: C ist richtig. (siehe Bundesurlaubsgesetz) [§ 4 BUrlG. ]
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12. Welche Aussage zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist korrekt? A) Sie beträgt in jedem Fall zwölf Wochen. B) Sie beträgt bis zu sechs Wochen; der Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochenem Arbeitsverhältnis. C) Sie beträgt vier Wochen und entsteht sofort. D) Sie wird von der Krankenkasse gezahlt. Lösung: B ist richtig. (siehe EntgFG) [§ 3 Abs. 1 und Abs. 3 EntgFG. ]
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Fallbeispiele zum Bundesurlaubsgesetz
Fallbeispiel 1:
Nach drei Monaten Probezeit scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb aus; die Probezeit endet am letzten Tag des März. Im Arbeitsvertrag sind 28 Urlaubstage vereinbart. Gemäß Teilurlaubsregel entsteht für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Bei drei Monaten ergibt sich 28 × 3/12 = 7 Urlaubstage. (Rechtsgrundlagen: § 5 Abs. 1 BUrlG zur Teilurlaub-Quote; Mindesturlaubsmaßstab und Werktagsbegriff in § 3 BUrlG.)
Fallbeispiel 2:
Ein Arbeitnehmer scheidet nach einer viermonatigen Probezeit zum 31.12. aus dem Betrieb aus. Im Arbeitsvertrag war ein Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen vereinbart. Da vier volle Monate vorliegen, entsteht 30 × 4/12 = 10 Urlaubstage. *(Hinweis im Original: „PAL 51“.) (Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 BUrlG; Mindesturlaubsmaßstab und Werktagsbegriff in § 3 BUrlG.)
Fallbeispiel 3:
Urlaub darf nicht mit Geld abgegolten werden, auch nicht, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub aus persönlichen Gründen nicht nehmen will oder wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen zunächst nicht gewährt werden kann. Ausnahme: Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde und der Resturlaub deshalb nicht mehr gewährt werden kann, ist der verbleibende Urlaub in Geld abzugelten. (Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 BUrlG.)
MERKE: Begriffserläuterung (aus dem Gesetz):
„Werktage“ sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (also grundsätzlich Montag bis Samstag). (Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 BUrlG.)
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:
1. Ich kann Zweck, Anwendungsbereich und Schwellenwerte des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) korrekt erklären und von Sonderkündigungsschutz-Regelungen abgrenzen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
2. Ich kann ordentliche (personen-/verhaltens-/betriebsbedingt) und außerordentliche (fristlose) Kündigungen unterscheiden, typische Beispiele zuordnen und die dreiwöchige Klagefrist nennen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
3. Ich kann die Anforderungen an Schriftform und Zugang einer Kündigung sowie die Beteiligung des Betriebsrats und die Rechtsfolgen bei Verstößen beschreiben. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
4. Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Das Kündigungsschutzgesetz hat die Aufgabe, Arbeitnehmer vor willkürlichen, grundlosen Kündigungen zu schützen. Es gilt allerdings nur für Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind, die also die Probezeit überstanden haben. Darüber hinaus ist die Größe des Betriebes wichtig:
Arbeitnehmer, die seit dem 01.01.2004 im Betrieb tätig sind, haben keinen Anspruch auf das Kündigungsschutzgesetz, wenn zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt sind. Bei Arbeitnehmern, die länger beschäftigt sind, ist die Barriere bei fünf oder weniger Arbeitnehmern gegeben.
Arbeitnehmer, die besonders schutzwürdig sind, haben einen besonderen Kündigungsschutz.
Dies sind
- Auszubildende,
- Soldaten beziehungsweise Zivildienstleistende, einen Monat vor und nach der entsprechenden Zeit,
- bei unverschuldeter Krankheit oder Unfall während des ersten Dienstjahres gilt dann ein Kündigungsschutz von 30 Tagen, vom zweiten und fünften Dienstjahr 90 Tage und im sechsten Dienstjahr für 180 Tage.
Des Weiteren gilt ein besonderer Kündigungsschutz für
- Frauen bei Schwangerschaften, sowie 16 Wochen nach der Entbindung,
- für Mütter und Väter, die sich in Elternzeit befinden,
- für Schwerbehinderte mit mindestens 50 % Schwerbehinderung,
- für Betriebs- und Personalratsmitgliedern innerhalb der gewählten Zeit sowie innerhalb des ersten Jahres ab Beendigung dieser Zeit. Diese Personen dürfen nicht gekündigt werden.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Bei den Kündigungen muss zwischen ordentlicher Kündigung und außerordentlicher Kündigung unterschieden werden. Generell ist die außerordentliche Kündigung auch als „fristlose Kündigung“ bekannt. Der Unterschied zu einer ordentlichen Kündigung liegt darin, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, da das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden soll.
Die ordentliche Kündigung beinhaltet betriebsbedingte, personenbedingte und nach entsprechenden Fristen auch krankheitsbedingte Kündigungen.
Des Weiteren gehört hier auch die verhaltensbedingte Kündigung hinein.
Die außerordentliche Kündigung
Die außerordentliche Kündigung bezieht sich auf einen äußerst triftigen Grund und ist de facto eine fristlose Kündigung. Ein Beispiel für eine korrekte, außerordentliche Kündigung: Eine angestellte Person wird eine Woche nach dem Bekanntwerden einer Unterschlagung oder eines Diebstahls fristlos entlassen.
Dabei genügt nicht der Verdacht, sondern die Beweislage muss eindeutig sein. Der gekündigte Arbeitnehmer kann dann innerhalb einer Frist von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht klagen. (U22)
Aber auch Arbeitnehmer können unter Umständen ihr Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund dafür kann beispielsweise das wiederholte verspätete Zahlen des Lohns sein. (U23)
Beispiele dafür sind: Diebstahl, massive Beleidigung, Alkoholmissbrauch, Konkurrenztätigkeit, Korruption, nicht erlaubter Internetzugang während der Arbeit, Fernbleiben von der Arbeit, …
Bei den ordentlichen Kündigungen gibt es beispielsweise Gründe personenbedingter Art: Lange Krankheit, Minderung der Leistung um mindestens 30 %, negative Genesungsprognose, fehlende Arbeitserlaubnis, auftretende Freiheitsstrafe.
Gründe für die verhaltensbedingte Kündigung können sein: Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen, Verrat von Betriebsgeheimnissen, nicht erlaubte Nebentätigkeit, Beleidigung.
Die betriebsbedingten Kündigungen können begründet werden durch: Veränderung der Witterung und des Wetters, Rationalisierung, Fremdvergabe, Konkurs eines Betriebes, Umsatzrückgang und allgemeine wirtschaftliche Schwierigkeiten am Markt. Hier sind jeweils entsprechend der Dienst- oder Berufsjahre Fristen einzuhalten.
Wichtig: Sollte der Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht einverstanden sein, sann kann er beim Arbeitsgericht dagegen innerhalb einer Frist von drei Wochen klagen. (U22).
Beispiele für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses:
(A) durch eine ordentliche oder außerordentliche (fristlose) Kündigung;
(B) durch den Ablauf eines befristeten Zeitvertrages;
(C) durch einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen;
(D) bei Auftragsrückgang sind betriebsbedingte Kündigungen möglich.
Die folgenden Aussagen über eine Kündigung sind wichtig:
a) Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung, durch die das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll;
b) das Recht der Kündigung steht beiden Vertragspartnern zu;
c) die Kündigung mit dem Zugang der Kündigung wirksam, deshalb wird sie in der Regel per Einschreiben mit Rückschein oder vor Zeugen ausgehändigt;
d) die Kündigung kann einseitig nicht mehr zurückgenommen werden.
Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und bedarf daher zu ihrer Wirksamkeit nicht die Zustimmung des Vertragspartners.
Durch den Verkauf eines Betriebes endet kein Arbeitsverhältnis, da der neue Besitzer die Arbeitsverträge alle in unveränderter Form mit übernehmen muss.
WICHTIG: Eine ordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die sich an eine Kündigungsfrist halten muss. Diese ist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. In Betrieben mit einem Betriebsrat muss vor der Kündigung der Betriebsrat angehört werden. Wenn ein Arbeitnehmer die Kündigung nicht für gerechtfertigt hält, so muss er innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sind Pflicht für den Arbeitnehmer. Die Verantwortung, dass dies tatsächlich geschieht, liegt beim Arbeitgeber.
Merksätze: Auch Arbeitnehmer müssen sich, wenn sie ihre Tätigkeit kündigen, an Fristen halten. Es gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.
Arbeitsverhältnisse können..
a) durch den Zeitablauf bei einem Zeitvertrag;
b) durch einen Aufhebungsvertrag;
c) durch eine schriftliche Kündigung
aufgelöst werden.
„Wann darf ein Arbeitgeber die Kündigung wegen Auftragsrückgangs aussprechen?
Anders als bei verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigungen, liegen die Gründe zur Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses in der Sphäre des Arbeitgebers. Grundsätzlich ist Auftragsrückgang durchaus ein geeignetes Argument, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis aus dringenden betriebsbedingten Gründen zu beenden.
Eine betriebsbedingte Kündigung wegen Auftragsmangels ist nur dann wirksam, wenn der Auftragsrückgang unmittelbare Auswirkungen auf das Beschäftigungsfeld des Mitarbeiters hat. Mit anderen Worten: Der Beschäftigungsbedarf des betreffenden Mitarbeiters muss ganz weggefallen sein, sodass seine Arbeitskraft im Betrieb nicht länger benötigt wird. Unter Umständen muss der Arbeitgeber jedoch prüfen, ob eine Anpassung der Arbeitszeit, an das tatsächlich anfallende Arbeitsvolumen, möglich ist.“
Quelle und weitere Informationen:
https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht-arbeitnehmer/kuendigung-wegen-auftragsrueckgang s
Zusammenfassung und Vertiefung
Drei-Wochen-Frist zur Klage
Hält ein Arbeitnehmer eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Zusätzlich kann binnen einer Woche Einspruch beim Betriebsrat eingelegt werden (§ 3 KSchG).
Form und Zugang der Kündigung, Beteiligung des Betriebsrats
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen; elektronische Formen (E-Mail, Fax, SMS, Scan) sind unwirksam (§ 623 BGB). Wirksam wird die Erklärung mit Zugang beim Empfänger (§ 130 BGB). Der Zugang liegt vor, wenn die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und unter gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist. Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören; ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam (§ 102 BetrVG).
Besondere Schutzrechte (Sonderkündigungsschutz)
Besonders schutzwürdige Gruppen unterliegen eigenständigen Schutzregimen: – Schwangere und Wöchnerinnen: Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung (§ 17 MuSchG).
– Elternzeit: Kündigungsschutz ab Verlangen der Elternzeit; Details in § 18 BEEG (beginnend regelmäßig frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit bis zum 3. Lebensjahr bzw. 14 Wochen bei Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes).
– Schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen: Jede Kündigung bedarf vorab der Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX).
– Wehrdienst/Wehrübung: Kündigungsverbot ab Zustellung des Einberufungsbescheids bis Beendigung des Dienstes (§ 2 ArbPlSchG).
Betriebsübergang (Verkauf des Betriebs)
Beim Übergang eines Betriebs/Betriebsteils tritt der Erwerber kraft Gesetzes in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein; ein bloßer Eigentümerwechsel beendet das Arbeitsverhältnis nicht (§ 613a BGB). Einseitige Verschlechterungen sind ohne Zustimmung unzulässig.
Arbeitsschutz: Pflichten von Arbeitgeber und Beschäftigten
Der Arbeitgeber hat alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und fortlaufend zu überprüfen (§ 3 ArbSchG). Beschäftigte müssen nach ihren Möglichkeiten für die eigene Sicherheit und die anderer Personen sorgen (§ 15 ArbSchG).
Die folgenden Aussagen über eine Kündigung sind wichtig:
a) Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis beendet werden soll.
b) Das Kündigungsrecht steht beiden Vertragspartnern zu.
c) Wirksam wird die Kündigung mit Zugang; deshalb wird sie häufig per Einwurf/Einschreiben oder gegen Zeugen übergeben.
d) Eine einmal zugegangene Kündigung kann einseitig nicht zurückgenommen werden; eine Fortsetzung erfordert eine einvernehmliche Lösung (z. B. Widerruf/Neuvertrag).
(§ 130 BGB Zugang; § 623 BGB Schriftform).
Gesetzliche Kündigungsfristen: Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende; für Arbeitgeber richten sich längere Fristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit (§ 622 BGB).
„Wann darf ein Arbeitgeber wegen Auftragsrückgangs kündigen?“
Eine betriebsbedingte Kündigung wegen Auftragsmangels ist nur wirksam, wenn der Auftragsrückgang konkret den Beschäftigungsbedarf entfallen lässt und keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht (ggf. unter geänderten Bedingungen). Andernfalls sind mildere Mittel zu prüfen (z. B. Arbeitszeitreduzierung). (Rechtsmaßstab: § 1 Abs. 2 KSchG; betriebliche Erfordernisse; Sozialauswahl).
Arbeitsaufgaben (mit Operator) + Lösungsvorschläge
1. 🔎 Erläutere, ob in einem Betrieb mit 9 Beschäftigten, in dem du seit 8 Monaten arbeitest, der allgemeine Kündigungsschutz nach KSchG gilt.
Lösung: In Betrieben mit regelmäßig mehr als zehn Beschäftigten gilt das KSchG; bei nur 9 Beschäftigten handelt es sich um einen Kleinbetrieb. Trotz Wartezeit von über sechs Monaten greift der allgemeine Kündigungsschutz hier nicht. Andere Schutzrechte (z. B. MuSchG, BEEG, SGB IX) bleiben unberührt. (Quelle: § 23 KSchG).
2. 💡 Begründen: Eine Arbeitnehmerin erhält während der Schwangerschaft eine Kündigung. Beurteile die Rechtslage.
Lösung: Die Kündigung ist grundsätzlich unzulässig; es gilt ein Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung (§ 17 MuSchG). Nur in seltenen Ausnahmefällen mit behördlicher Zulässigkeitserklärung wäre sie denkbar.
3. 🚀 Darstellen: Beschreibe Schritt für Schritt, was ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung tun muss, wenn er sie für sozial ungerechtfertigt hält.
Lösung: Zunächst das Zugangsdatum dokumentieren (Fristbeginn). Innerhalb einer Woche Einspruch beim Betriebsrat einlegen (§ 3 KSchG). Spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Falls ein Betriebsrat existiert, prüfen, ob er vorher ordnungsgemäß angehört wurde (§ 102 BetrVG).
Multiple-Choice-Aufgaben
MC 1 (Thema: KSchG – Geltung) Ab wann gilt der allgemeine Kündigungsschutz des KSchG? A) Ab sofort nach Vertragsunterzeichnung, unabhängig von der Betriebsgröße. B) Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und in Betrieben mit regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmern. C) Nur in tarifgebundenen Unternehmen. D) Erst nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit. Lösung: Bist richtig. (siehe KSchG § 1, § 23). |
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MC 2 (Thema: Kündigungsarten) Welche Aussage beschreibt die außerordentliche Kündigung richtig? A) Sie erfolgt immer mit gesetzlicher Frist. B) Sie ist nur bei betriebsbedingten Gründen zulässig. C) Sie setzt einen wichtigen Grund voraus und erfolgt fristlos. D) Sie ist stets unwirksam, wenn kein Betriebsrat besteht. Lösung: C ist richtig. (siehe § 626 BGB). |
MC 3 (Thema: Klagefrist) Die Kündigungsschutzklage muss binnen welcher Frist erhoben werden? A) Innerhalb einer Woche. B) Innerhalb von zwei Wochen. C) Innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. D) Innerhalb von sechs Wochen. Lösung: C ist richtig. (siehe § 4 KSchG). |
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MC 4 (Thema: Schriftform/Zugang) Welche Form ist für eine Kündigung zwingend erforderlich? A) E-Mail mit qualifizierter Signatur. B) Mündliche Erklärung vor Zeugen. C) Schriftform mit Originalunterschrift; Zugang beim Empfänger. D) SMS plus Briefankündigung. Lösung: C ist richtig. (siehe § 623 BGB) |
MC 5 (Thema: Sonderkündigungsschutz – Schwangerschaft) Während welcher Zeit besteht grundsätzlich ein Kündigungsverbot? A) Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung. B) Nur im Mutterschutzurlaub (6 Wochen vor/8 Wochen nach Entbindung). C) Nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche. D) Kein besonderer Schutz. Lösung: A ist richtig. (siehe § 17 MuSchG). |
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MC 6 (Thema: Elternzeit) Der Kündigungsschutz nach § 18 BEEG beginnt regelmäßig… A) mit Geburt des Kindes automatisch. B) frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (bis zum 3. Lebensjahr). C) erst nach Beginn der Elternzeit. D) gar nicht, es gibt keinen besonderen Schutz. Lösung: B ist richtig. (siehe § 18 BEEG).
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7. Welche Voraussetzung ist für die Kündigung schwerbehinderter Menschen vor Ausspruch der Kündigung erforderlich? A) Zustimmung des Betriebsrats. B) Zustimmung der Agentur für Arbeit. C) Zustimmung des Integrationsamts/Inklusionsamts. D) Keine besondere Voraussetzung. Lösung: C ist richtig. (siehe § 168 SGB IX). |
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MC 8 (Thema: Betriebsübergang) Beim Betriebsverkauf gilt: A) Alle Arbeitsverträge enden automatisch. B) Der neue Inhaber tritt in die bestehenden Arbeitsverträge ein. C) Arbeitsverträge müssen vollständig neu verhandelt werden. D) Der Arbeitnehmer verliert alle Ansprüche. Lösung: Bist richtig. (siehe § 613a BGB). |
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MC 9 (Thema: Kündigungsfristen) Welche Grundfrist gilt für Arbeitnehmer-Kündigungen, wenn nichts anderes vereinbart ist? A) Zwei Wochen zum Monatsende. B) Vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. C) Sechs Wochen zum Quartalsende. D) Drei Monate zum Monatsende. Lösung: B ist richtig. (siehe § 622 Abs. 1 BGB).
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Arbeitsaufgabe: Suchen Sie im Internet Beispiele aus der Praxis für Kündigungen wegen Auftragsrückgangs.
Mutterschutzgesetz, Jobcenter vs. Agentur für Arbeit, Arbeitsgericht, Jugendarbeitsschutz, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten: Ich kann die zentralen Schutzfristen, Verbote, Ansprüche und den Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes rechtssicher erklären, einschließlich aktueller Neuerungen ab 2024/2025. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann Aufgaben, Zuständigkeiten und Unterschiede zwischen Jobcenter (Bürgergeld) und Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I) korrekt unterscheiden und formale Pflichten (Meldungen, Sperrzeitrisiken) benennen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die Zuständigkeit und Besetzung des Arbeitsgerichts sowie typische Streitgegenstände schildern und den zwingenden Anhörungsprozess des Betriebsrats vor Kündigungen darstellen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die wichtigsten Regeln des Jugendarbeitsschutzes zu Arbeitszeit, Berufsschule, Prüfungsfreistellung und Akkordverbot erläutern und Arbeitgeberverbände sowie Gewerkschaften als Tarifparteien mit Beispielen zuordnen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Zusammenfassung Das Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Der Mutterschutz beginnt, sobald Sie schwanger sind. Er gilt bis nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Was sind die wichtigsten Inhalte des Mutterschutzgesetzes?
Damit der Mutterschutz in Kraft treten kann, muss die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilen. Die wichtigsten Punkte aus dem Mutterschutzgesetz betreffen die Mutterschutzfristen, den Kündigungsschutz, die Arbeitsplatzgestaltung und das Mutterschaftsgeld.
Welche Vorgaben gibt es in der Rechtsprechung bezüglich des Mutterschutzes?
Gemäß §§ 3 bis 8 MuSchG tritt automatisch sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot in Kraft (bei Früh- oder Mehrlinggeburten sind es sogar zwölf Wochen). Während dieses Zeitraums darf das Unternehmen nicht verlangen, dass eine schwangere Frau arbeitet.
Gemäß §§ 9 und 10 MuSchG sind Arbeitgeber zu einer Gefährdenschutzbeurteilung verpflichtet. Zum Mutterschutz zähle demnach auch, dass der Arbeitsplatz der Schwangeren weder für sie noch für ihr Kind gefährlich ist.
Gemäß § 11 dürfen werdende Mütter keine körperlich anstrengenden Aufgaben verrichten.
Gemäß § 16 besteht ebenfalls ein Beschäftigungsverbot, wenn ein:e Ärzt:in bestätigt, dass die Tätigkeit gefährlich für Mutter oder Kind sein kann.
Gemäß § 17 MuSchG haben Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nicht entlassen werden.
Gemäß § 18 MuSchG stehen Müttern sogenannte Entgeltersatzleistungen zu. Beispiele hierfür sind das Mutterschafts- oder auch das Elterngeld.
Arbeitgeber/innen dürfen auf keinen Fall gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen. Halten sie sich nicht an das Beschäftigungsverbot oder an den Kündigungsschutz, ist dies als Straftat zu werten.
Im Falle eines komplizierten Falls, wie Diebstahl der Arbeitnehmerin und kurz darauf bekanntgewordene Schwangerschaft der selben Dame, kann der Arbeitgeber bei der zuständigen obersten Landesbehörde beantragen, dass seine fristlose Kündigung trotz Schwangerschaft für gültig erklärt wird. (U24)
Quelle und weitere Informationen: https://www.lohnabrechnung-software.com/mutterschutzgesetz
Welche Aufgaben haben Jobcenter?
Definition: Jobcenter sind Einrichtungen, die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld betreuen. Mit dem Begriff Jobcenter werden die gemeinsamen Einrichtungen (gE) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und eines kommunalen Trägers (zum Beispiel einer Stadt) bezeichnet.
Hinweis: Bürgergeld-Antrag bei Agentur für Arbeit stellen
Sie stellen Ihren Antrag auf Arbeitslogengeld (ALG) bei Ihrer lokalen Agentur für Arbeit, den Antrag auf Bürgergeld aber beim Jobcenter. Wie kommt das? Also: Ihr ALG bekommen Sie, weil Sie vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Es orientiert sich an Ihrem Gehalt. Das alles fällt in den Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit, also zahlt die BA auch das Geld.
Merksatz fürs Leben: Wenn ein Arbeitnehmer schuldlos vom Betrieb gekündigt wurde, dann bekommt er Arbeitslosengeld , wenn er persönlich den Antrag bei der Agentur für Arbeit stellt und innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Der AN muss unbedingt am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der ArGe vorstellig werden.
Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit verhängen und die Leistungen für den Arbeitnehmer einstellen, wenn beispielsweise der Versicherte sich weigert, eine ihm zumutbare Arbeit auszuführen.
Das Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezogen auf die berufliche Tätigkeit sowie zuständig für Streitigkeiten zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
Wann geht man als Arbeitnehmer zum Arbeitsgericht?
Antwort: Wenn der Arbeitnehmer bezüglich der Einhaltung von vertraglichen Aspekten mit dem Chef eine Meinungsverschiedenheit hat oder Streitigkeiten hat, die sich vorher im Gespräch nicht regeln lassen, dann kann das Arbeitsgericht tätig werden. Dies ist dann wichtig, wenn man sich nicht vorher einig wird. Das Arbeitsgericht setzt sich zusammen aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter.
Dabei muss einer der ehrenamtlichen Richter ein Arbeitnehmer sein und der andere muss ein Arbeitgeber sein. Das Arbeitsgericht ist zuständig zum Beispiel auch bei Streit über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung.
Wichtig ist, zu sehen, dass der einzelne Richter beim Arbeitsgericht nur dem Gesetz unterworfen ist und nicht etwa den Vorgaben eines vorgesetzten Richters. Sie dürfen auch nicht durch die öffentliche Meinung beeinflusst werden.
Ungültige Kündigung eines Facharbeiters: Wenn in einem Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist und dieser über eine Kündigung des Arbeitnehmers nicht informiert wurde, kann die Kündigung rückgängig gemacht werden.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält Vorschriften für Jugendliche unter 18 Jahren, dabei ist es egal, ob sie als Hilfsarbeiter oder als Azubis tätig sind.
Ziel dieses Gesetzes ist es, die jungen Menschen vor einer Bedrohung ihrer Entwicklung oder Gesundheit zu beschützen. Sein Geltungsbereich umfasst sämtliche Beschäftigungsverhältnisse, also auch die duale Ausbildung im Handwerk und Industrie.
Beispiele für Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes:
Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Jugendliche haben das Recht, an dem Arbeitstag der verschiedenen Abschlussprüfungen und auch der Berufsschule freigestellt zu werden.
Der Arbeitsschutz ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, wie dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz, dem Mutterschutzgesetz, dem Kündigungsschutzgesetz, dem SGB IX (Schwerbehindertengesetz) und dem Bundesurlaubsgesetz.
Merke dir die folgenden Aussagen und Zuordnungen:
(A) Jugendliche dürfen nicht mit Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann, beschäftigt werden – Jugendarbeitsschutzgesetz;
(B) Der Urlaub der Arbeitnehmenden beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sohn- oder gesetzliche Feiertage sind – Bundesurlaubsgesetz;
(C) Zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten Schicht muss sich mindestens eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden befinden – Arbeitszeitgesetz
(D) Die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt gemäß Arbeitszeitgestz 8 Stunden, die maximale wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden – Jugendarbeitsschutzgesetz
(E) Die Verteilung der Arbeitszeit von Montag bis Samstag ist zulässig, weil nach Arbeitszeitgesetz auch der Samstag ein Werktag ist. (U8).
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (= Tarifparteien, Tarifpartner)
In Deutschland legen die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften die Lohn- und Gehaltstarife fest.
Die Arbeitgeberverbände
Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern mit dem Ziel, gemeinsame Interessen gegenüber dem Gesetzgeber aber auch gegenüber den Gewerkschaften durchzusetzen. Ein Arbeitgeberverband ist quasi das Sprachrohr der Arbeitsgeber bezüglich Tarifpolitik, sozial-, arbeitsmarkt- und auch gesellschaftspolitischer Aspekte.
Beispiele für Arbeitgeberverbände sind der
(E) Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI),
(F) Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA),
(G) Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie (Gesamtmetall).
Um die oben genannten Ziele zu erreichen, wirken Arbeitgeberverbände bei der Vorbereitung von Gesetzen durch Stellungnahmen und Vorschläge mit. Dasselbe kann man aber auch über Gewerkschaften sagen.
Ein typisches Ziel der Arbeitgeberverbände ist es, die Flexibilisierung der Arbeitszeit anzustreben. Das bedeutet, dass viel flexibler als bislang die Anzahl und Terminierung Arbeitsstunden nach saisonalen Bedingungen erhöht, reduziert verlegt werden sollen. Hier ist als Gegenpart die Gewerkschaft darauf konzentriert, dass eine Flexibilisierung nicht so weit geht, dass persönliche Belange der Arbeitnehmer zu sehr leiden. Die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband aber auch in einer Gewerkschaft ist freiwillig. Ein weiteres Ziel des Arbeitgeberverbandes ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit seiner Mitgliedsverbände.
Ein Dachverband der Deutschen Arbeitgeberverbände ist der BDA (Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände). Die BDA hat die Aufgabe, die wirtschaftspolitischen Interessen der Arbeitgeber gegenüber Parlament, Regierung und Gewerkschaften zu vertreten.
Die Gewerkschaften
Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Die Gewerkschaft vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Die Gewerkschaft verhandelt zum Beispiel mit den Arbeitgebern. Dabei kann es zum Beispiel um den Lohn gehen, um die Urlaubstage, die Pausen oder Fortbildungen.
Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bietet verschiedene Vorteile:
- Beratung im Arbeitsrecht
- Kostenfreie Rechtsberatung und Rechtsschutz.
- Arbeitszeugnisberatung.
- Freizeit-Unfallleistungen. (nicht bei jeder Gewerkschaft)
- Lohnsteuer-Service. ...
- Streikunterstützung (Zahlung von Streikgeldern)
- Rentenberatung.
Weiter Infos unter: https://rps.verdi.de/service/++co++465758ec-eb76-11eb-be40-001a4a160100
Das übergeordnete Ziel aller Gewerkschaften ist es, für bessere Arbeitsbedingungen von Beschäftigten zu sorgen. Dies beinhaltet die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Belangen.
Welche Gewerkschaft wäre für dich zuständig?
Die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
• IG BAU. IG Bauen-Agrar-Umwelt. ...
• IG BCE. IG Bergbau, Chemie, Energie. ...
• EVG. EVG - Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft. ...
• GEW. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. ...
• IG Metall. IG Metall. ...
• NGG. Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. ...
• GdP. Gewerkschaft der Polizei. ...
• ver.di. (Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft).
Darüber hinaus gibt es weitere kleinere Gewerkschaften, die nicht im DGB sind.
Arbeitsaufgabe: Finde heraus welche Gewerkschaft für deinen Beruf bzw. für deinen Betrieb zuständig ist. Telefoniere! Rufe beim DGB an, oder frage per E-Mail.
Notiere die für dich zuständige Adresse:_________________________________________
Schutzfristen, Gefährdungsbeurteilung und Verbote
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gilt ein Beschäftigungsverbot; bei Früh- oder Mehrlingsgeburten und bei Geburt eines Kindes mit Behinderung verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass keine Gefahr für Mutter oder Kind besteht; schwere körperliche Arbeiten sind unzulässig. Zusätzlich sind ärztlich bescheinigte Beschäftigungsverbote möglich, wenn die Tätigkeit Mutter oder Kind gefährdet. Rechtsgrundlagen: §§ 3, 6, 8, 9–11, 16 MuSchG.
Aktualitätshinweis: Seit 2024/2025 wurden Regelungen erweitert, u. a. zum Schutz nach Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche sowie zur Klarstellung bei Arbeitgebererstattungen; Details und amtliche Erläuterungen stellen Bundesministerium für Familie und Bundesregierung bereit.
Kündigungsschutz und seltene Ausnahmen
Schwangere haben besonderen Kündigungsschutz: Eine Kündigung ist grundsätzlich unzulässig. Nur in besonderen Fällen kann die zuständige Landesbehörde ausnahmsweise zustimmen; ohne diese Zustimmung ist eine Kündigung unwirksam. Rechtsgrundlage: § 17 MuSchG.
Erläuterung eines Grenzfalls: Bei einem schwerwiegenden Pflichtverstoß wie belegtem Diebstahl kann der Arbeitgeber eine behördliche Zulässigkeitserklärung beantragen. Erst wenn diese erteilt würde, könnte eine fristlose Kündigung trotz Schwangerschaft wirksam werden. Die bloße Verdachtslage genügt nicht; die Beweislage muss eindeutig sein. Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 2–3 MuSchG.
Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und Erstattung (U2)
Während der Schutzfristen zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld; der Arbeitgeber ergänzt bis zum durchschnittlichen Nettolohn durch den Arbeitgeberzuschuss. Dieser Zuschuss sowie Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten werden Arbeitgebern über das Umlageverfahren U2 vollständig erstattet (Aufwendungsausgleichsgesetz – AAG). Rechtsgrundlagen: §§ 19–20 MuSchG; AAG/Umlage U2 (Knappschaft-Bahn-See/AOK). Hinweis: Elterngeld ist keine Leistung des MuSchG, sondern des BEEG.
Rechtsfolgen bei Verstößen
Nicht jeder Verstoß ist automatisch eine Straftat. Das MuSchG unterscheidet Ordnungswidrigkeiten (§ 32 MuSchG) und Straftaten (§ 33 MuSchG). Welche Kategorie greift, hängt vom konkreten Verstoß ab.
Jobcenter (Bürgergeld) und Agentur für Arbeit
Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers; sie sind für das Bürgergeld nach SGB II zuständig. Rechtsgrundlage: § 44b SGB II. Arbeitslosengeld I nach SGB III zahlt die Agentur für Arbeit; Voraussetzung ist u. a. eine versicherungspflichtige Vorbeschäftigung. Der Antrag auf Bürgergeld wird beim Jobcenter gestellt, der Antrag auf ARBEITSLOSENGELD bei der Agentur für Arbeit.
Meldepflichten: Man muss sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden; das geht persönlich oder – rechtlich wirksam – elektronisch über die eID/Online-Funktion der Bundesagentur. Versäumt man Mitwirkungspflichten oder lehnt eine zumutbare Beschäftigung ab, droht eine Sperrzeit nach § 159 SGB III. Rechtsgrundlagen: § 141 SGB III (Arbeitslosmeldung), § 159 SGB III (Sperrzeit), BA-Hinweise.
Sozialer Arbeitsschutz – Einordnung zentraler Gesetze
Zum sozialen Arbeitsschutz gehören u. a. das Arbeitszeitgesetz (max. 8 Stunden werktäglich; Ausnahmen bis 10 Stunden bei Ausgleich; Ruhezeit 11 Stunden), das Bundesurlaubsgesetz (Mindesturlaub 24 Werktage), das Mutterschutzgesetz und das JArbSchG. Rechtsgrundlagen: § 3, § 5 ArbZG; § 3 BUrlG.
Merksätze und Zuordnungen: Jugendliche dürfen nicht in Akkord beschäftigt werden – das ergibt sich aus § 23 JArbSchG. Der Urlaub beträgt mindestens 24 Werktage nach BUrlG; Werktage sind Montag bis Samstag. Zwischen Arbeitsende und -beginn müssen 11 Stunden Ruhezeit liegen (§ 5 ArbZG). Die Verteilung der Arbeitszeit auf Montag bis Samstag ist möglich, weil der Samstag Werktag ist.
1. Arbeitsaufgabe – erklären 💡
Erklären Sie in ganzen Sätzen die Unterschiede zwischen Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und Elterngeld.
Lösung: Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse während der Schutzfristen; der Arbeitgeber zahlt ergänzend den Arbeitgeberzuschuss bis zum durchschnittlichen Nettolohn. Das Elterngeld ist dagegen eine Familienleistung nach dem BEEG und dient dem Ausgleich von Einkommensausfall nach der Geburt.
2. Arbeitsaufgabe – analysieren 🔎
Analysieren Sie, in welchen Fällen trotz Schwangerschaft eine Kündigung ausnahmsweise zulässig sein kann und beschreiben Sie das notwendige behördliche Verfahren.
Lösung: Grundsätzlich besteht ein umfassender Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn die zuständige Landesbehörde diese ausnahmsweise genehmigt. Der Arbeitgeber muss einen Antrag mit Begründung stellen; erst mit schriftlicher Zustimmung wäre eine Kündigung wirksam. Bloße Verdachtslagen reichen nicht aus; die Beweise müssen eindeutig sein.
3. Arbeitsaufgabe – vergleichen 🚀
Vergleichen Sie Jobcenter und Agentur für Arbeit hinsichtlich Zuständigkeiten, Leistungen und Meldepflichten.
Lösung: Jobcenter (gE nach § 44b SGB II) sind für Bürgergeld zuständig; die Agentur für Arbeit ist für ARBEITSLOSENGELD zuständig. Bürgergeld wird bei Hilfebedürftigkeit beantragt, ARBEITSLOSENGELD setzt Versicherungszeiten voraus. Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen; dies ist persönlich oder elektronisch möglich. Bei Pflichtverletzungen drohen Sperrzeiten nach § 159 SGB III.
Multiple-Choice
4. MC. Welche Aussage zum Kündigungs-schutz nach Mutterschutzgesetz trifft zu? A) Eine Kündigung ist immer möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. B) Eine Kündigung ist nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Landesbehörde ausnahmsweise zulässig. C) Eine Kündigung ist zulässig, wenn die Arbeitnehmerin in der Probezeit ist. D) Eine Kündigung ist zulässig, wenn der Betriebsrat zustimmt. Lösung: B ist richtig. |
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5. Multiple-Choice Welche Leistung gehört NICHT in das Mutterschutzgesetz? A) Mutterschaftsgeld B) Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld C) Elterngeld D) Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot Lösung: C ist richtig. |
6. Welche Aussage zur Durchsetzung bei Verstößen gegen das MuSchG ist korrekt? A) Jeder Verstoß ist automatisch eine Straftat. B) Verstöße sind nur Ordnungswidrigkeiten. C) Das Gesetz unterscheidet Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. D) Verstöße sind folgenlos. Lösung: C ist richtig. (siehe MuSchG §§ 32–33) |
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7. Wofür ist das Jobcenter zuständig? A) Für Arbeitslosengeld I nach SGB III B) Für Bürgergeld nach SGB II C) Für Kindergeld D) Für Elterngeld Lösung: B ist richtig. (siehe Jobcenter/Agentur) |
8. Bis wann muss sich eine Person arbeitslos melden, um Ansprüche auf ARBEITSLOSENGELD nicht zu gefährden? A) Innerhalb von 14 Tagen nach Kündigung B) Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit; die Meldung kann auch elektronisch erfolgen C) Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist D) Nur persönlich vor Ort, Online-Meldungen sind unwirksam Lösung: B ist richtig. (siehe SGB III/BA) |
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9. Multiple-Choice Wie ist die Kammer eines Arbeitsgerichts besetzt? A) Ein Berufsrichter B) Zwei Berufsrichter C) Ein Berufsrichter sowie zwei ehrenamtliche Richter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite D) Drei ehrenamtliche Richter Lösung: C ist richtig. (siehe ArbGG) |
10. Welche Aussage zum Jugendarbeitsschutz ist richtig? A) Jugendliche dürfen regulär 9 Stunden täglich arbeiten. B) Akkordarbeit ist für Jugendliche erlaubt. C) Berufsschul- und Prüfungszeiten sind freizustellen; Wegezeiten werden angerechnet. D) Jugendliche dürfen vor 9 Uhr beschäftigt werden, auch wenn die Schule vor 9 Uhr beginnt. Lösung: C ist richtig. (siehe JArbSchG §§ 10, 23) |
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11.Welche Aussage zum Arbeitszeit-/Urlaubsrecht ist korrekt? A) Die werktägliche Arbeitszeit beträgt gesetzlich 10 Stunden. B) Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen beträgt 9 Stunden. C) Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage, wobei Samstag als Werktag gilt. D) Der Samstag ist kein Werktag. Lösung: C ist richtig. (siehe ArbZG/BUrlG) |
12. Welche Aussage zu Tarifparteien/Koalitionsfreiheit trifft zu? A) Der Staat setzt Löhne zentral fest; Tarifverträge sind verboten. B) Tarifautonomie bedeutet das freie Aushandeln von Arbeitsbedingungen durch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften; die Mitgliedschaft ist freiwillig. C) Nur Arbeitgeber dürfen Vereinigungen gründen. D) Gewerkschaften sind Behörden. Lösung: B ist richtig. (siehe Art. 9 Abs. 3 GG) |
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13. Welche der folgenden Organisationen ist keine Gewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)? (A) IG Metall (B) ver.di (Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft) (C) GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) (D) GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) Lösung: D ist richtig (siehe Gewerkschaften/Tarifautonomie). |
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Themenbereich 3: Nachhaltiges Handeln – Begriff und Leitgedanke
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten: Ich kann die DGB-Gewerkschaften korrekt benennen und der Zuständigkeit für Berufe/Betriebe zuordnen, einschließlich Kontaktaufnahme zur zuständigen Gewerkschaft. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann den Begriff „Nachhaltigkeit“ nach der Brundtland-Definition erklären und alltagsnahe sowie betriebliche Maßnahmen des nachhaltigen Handelns beschreiben. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann Ziele und Instrumente der Umweltpolitik (z. B. Auflagen, Abgaben, Steuern, Subventionen; Verursacherprinzip) benennen und Beispiele für betriebliche Umsetzung geben. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Nachhaltig handeln im Alltag und im Betrieb – erste Schritte
„Nachhaltiges Handeln beim Waschen, Spülen und Reinigen im Haushalt hat das Ziel, ressourceneffiziente, sozial verantwortlich produzierte Produkte und Geräte sowie Methoden einzusetzen, die materialschonend sind und in Nutzung und Entsorgung möglichst gesundheits- und umweltverträglich.“
Tipps mit großer Wirkung – auch übertragbar in Betriebe:
1. Konsumverhalten überdenken.
2. Energie sparen.
3. Clever und nachhaltig einkaufen.
4. Weniger Müll produzieren.
5. Rad fahren, zu Fuß gehen, ÖPNV nutzen.
6. Weniger Fleisch und Milchprodukte essen.
In diesem Zusammenhang ist auf das Projekt „HANDWERK N – Nachhaltigkeit in Handwerksbetrieben stärken!“ hinzuweisen. Hier können praktische Tipps für Nachhaltigkeit im Betrieb bestellt werden. Quellen: Offizielles Portal „Nachhaltiges Handwerk“; Projektsteckbrief/Träger (ZWH/BMBF).
Ein interessanter Bericht über Nachhaltigkeit im Handwerk findet sich hier auf YouTube:
https://www.youtube.com/watch?v=cW8dYB40bz4
Denkanstöße für nachhaltiges betriebliches Engagement
„Denkanstöße für nachhaltiges Engagement:
* Bilden Sie Ihren Nachwuchs selbst aus.
* Planen Sie rechtzeitig Ihre Betriebsnachfolge.
* Schicken Sie Ihr Personal regelmäßig zu Fortbildungen.
* Sorgen Sie für ein offenes Betriebsklima – frei von Diskriminierungen.
* Engagieren Sie sich in Ihrem sozialen Umfeld.
* Kalkulieren Sie Ihre Aufträge nach.
* Überprüfen Sie Ihre Lieferantenbeziehungen auf ökologische und soziale Aspekte.
* Arbeiten Sie ressourcenschonend mit Energie, Wasser und Materialien.
* Vermeiden Sie Umweltschäden.
* Modernisieren Sie Ihren Fuhrpark.“
Quelle: Selbstständig im Handwerk (Ratgeberseite).
Arbeitsaufgabe : Diskutiere mit deinem Sitznachbarn Sinn und Zweck der folgenden Maßnahmen der Arbeitsorganisation, um die Nachhaltigkeit und die Kosten in einem Betrieb senken zu können: sparsamer Umgang mit Kleinteilen und Betriebsstoffen, konsequente Beachtung der Umwelt- und Unfallschutzgesetze, effektives Vorgehen bei der Mängeleingrenzung und Mängelbeseitigung von Kundenaufträgen durch ausführliches Anleiten der Auszubildenden.
Merksatz zur Definition nachhaltiger Entwicklung
Nach der Definition der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung aus dem Jahr 1987 ist eine Entwicklung dann nachhaltig, wenn sie die Bedürfnisse der heutigen Generation zu decken vermag, ohne für zukünftige Generationen die Möglichkeiten zu schmälern, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Quelle: Brundtland-Bericht.
Umweltpolitik – Ziele, Maßnahmen, Verursacherprinzip
Der Begriff „Umweltpolitik“ bezeichnet die Gesamtheit politischer Bestrebungen, um die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen sowie der Natur zu erhalten. Umweltpolitische Maßnahmen können ordnungsrechtlich (z. B. Gesetze, Grenzwerte), ökonomisch (z. B. Steuern, Abgaben, Subventionen) oder informatorisch (z. B. Kennzeichnungen, Beratung) sein. Das Verursacherprinzip ordnet die Kosten der Vermeidung, Beseitigung oder des Ausgleichs von Umweltbelastungen dem Verursacher zu. Quellen: BMUV-Programme; Lehr-/Fachübersichten.
Der Staat kann durch Auflagen, Abgaben, Steuern und Subventionen Luftreinheit und andere Umweltbereiche positiv beeinflussen. Ziel ist es u. a., von fossilen Energieträgern wie Kohle und Erdgas wegzukommen und erneuerbare Energieträger wie Wasser, Wind und Sonne stärker zu nutzen. Dies dient der Nachhaltigkeit in Gesellschaft und Privatleben. Quelle: BMUV (strategische Programme).
Nachhaltigkeit in Ausbildungsordnungen – betriebliche Kompetenzziele (Auszug)
2 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen – während der gesamten Ausbildung.
b) Bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen.
c) Für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten.
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen.
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln.
f) Unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren.
Arbeitsaufgaben
1. Arbeitsaufgabe – erklären 💡
Erkläre in ganzen Sätzen, warum die acht DGB-Gewerkschaften unterschiedliche Branchen vertreten, und nenne die für deinen Ausbildungsberuf zuständige Gewerkschaft samt Kontaktadresse.
Lösung: Die DGB-Gewerkschaften sind branchenspezifisch organisiert, damit sie die jeweiligen Arbeitsbedingungen, Tarifverträge und Interessen passgenau vertreten können. Für Bau-, Agrar- und Umweltberufe ist die IG BAU zuständig; für Metall- und Elektroberufe die IG Metall; für Dienstleistungen ver.di; für Chemie/Energie die IG BCE; für Bahn/Verkehr die EVG; für Bildung die GEW; für Polizei die GdP; für Nahrung/Genuss/Gaststätten die NGG. Die zuständige Adresse ermittle ich über den DGB-Kontakt oder die jeweilige Gewerkschaftsseite. Quellen: DGB-Mitgliedsgewerkschaften.
2. Arbeitsaufgabe – analysieren 🔎
Analysiere an drei Beispielen, wie ein Handwerksbetrieb mit „HANDWERK N“ seine Ressourcenverbräuche (Energie, Wasser, Materialien) senken kann, und formuliere je einen konkreten Umsetzungsschritt.
Lösung: Mit dem Zukunfts-Kompass/Leitfäden identifiziert der Betrieb Effizienzpotenziale: (1) Energie: Austausch alter Kompressoren und Einführung von Lastgangmessung; (2) Wasser: Kreislaufführung bei Reinigungsprozessen; (3) Materialien: standardisierte Wiederaufbereitung von Kleinteilen und sortenreine Trennung. Umsetzungsschritte sind die Bestandsaufnahme mit dem Online-Tool, das Festlegen von Zielwerten und das Einführen von Monitoring. Quellen: Nachhaltiges Handwerk/Projektsteckbrief.
3. Arbeitsaufgabe – begründen 🚀
Begründe in ganzen Sätzen, weshalb das Verursacherprinzip ein zentrales Leitprinzip der Umweltpolitik ist, und gib ein Beispiel aus deinem Ausbildungsbetrieb.
Lösung: Das Verursacherprinzip sorgt dafür, dass Umweltkosten nicht sozialisiert werden, sondern dort anfallen, wo die Belastung entsteht. Dadurch entstehen Anreize, Emissionen zu vermeiden. Ein Beispiel ist eine Abwasserabgabe, die der Betrieb durch Prozessumstellung reduziert; so rechnet sich die Investition betriebswirtschaftlich und ökologisch. Quelle: Umweltpolitisches Instrumentarium.
Multiple-Choice
4. Welche Aussage zu den Mitgliedsgewerkschaften des DGB ist korrekt?
A) Es gibt sechs Mitgliedsgewerkschaften.
B) Es gibt acht Mitgliedsgewerkschaften.
C) Es gibt neun Mitgliedsgewerkschaften.
D) Es gibt vier Mitgliedsgewerkschaften.
Lösung: B ist richtig. (siehe DGB-Mitglieder)
5. Multiple-Choice
Welche Definition von „nachhaltiger Entwicklung“ entspricht der Brundtland-Kommission?
A) Maximierung des heutigen Konsums bei gleichzeitiger Reduktion zukünftiger Bedürfnisse.
B) Befriedigung gegenwärtiger Bedürfnisse ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden.
C) Priorisierung ökonomischer Ziele vor ökologischen Zielen.
D) Nur ökologische Ziele sind maßgeblich.
Lösung: B ist richtig. (Brundtland)
6. Multiple-Choice
Welches Instrument gehört zu den ökonomischen Instrumenten der Umweltpolitik?
A) Emissionsgrenzwert als Pflicht.
B) Umweltsteuer/Abgabe.
C) Umweltverträglichkeitsprüfung als Zulassungsvoraussetzung.
D) Produktkennzeichnung als Information.
Lösung: B ist richtig. (Instrumente)
7. Multiple-Choice
Welches Ziel verfolgt das Projekt „HANDWERK N“ vorrangig?
A) Die Privatisierung kommunaler Dienstleistungen.
B) Die Einführung einer Branchensteuer im Handwerk.
C) Die Stärkung von Nachhaltigkeit in Handwerksbetrieben durch Werkzeuge und Leitfäden.
D) Die Ersetzung dualer Ausbildung durch schulische Ausbildung.
Lösung: C ist richtig. (Projektziel)
8. Multiple-Choice
Welches Prinzip ordnet Kosten der Umweltbelastung dem Verursacher zu?
A) Gemeinlastprinzip
B) Solidaritätsprinzip
C) Verursacherprinzip
D) Exportschlagerprinzip
Lösung: C ist richtig. (Prinzipien)
9. Multiple-Choice
Welche Aussage passt zur Rolle des Staates in der Umweltpolitik?
A) Der Staat kann Umweltziele nur durch freiwillige Selbstverpflichtungen erreichen.
B) Der Staat verfügt über Auflagen, Abgaben, Steuern und Subventionen als Instrumente.
C) Der Staat hat keine Rolle, da der Markt alles regelt.
D) Der Staat darf keine erneuerbaren Energien fördern.
Lösung: B ist richtig. (BMUV/Programme, Instrumente)N
Themenbereich 4: Digitalisierung (Politik und WiSo)
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten: Ich kann den Begriff „Digitalisierung“ in Wirtschaft, Handwerk und Gesellschaft fachlich korrekt erklären und die damit verbundenen Kernprozesse benennen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann Chancen und Risiken der Digitalisierung (z. B. Automatisierung, Vernetzung, IT-Sicherheitsrisiken, Rolle von Gatekeepern) anhand geprüfter Beispiele darstellen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die besonderen Aspekte der Digitalisierung im Handwerk erläutern und typische Umsetzungsfelder im Betrieb zuordnen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Bedeutung des Begriffes „Digitalisierung“
Digitalisierung bezeichnet die Einbeziehung digitaler Technologien in geschäftliche (einschließlich handwerklicher) und soziale Prozesse mit dem Ziel, diese zu verbessern; sie verändert Interaktionen mit Kunden, Arbeitsweisen und häufig auch Erlösmodelle. Diese Definition deckt sich mit Regierungs- und Fachquellen zur digitalen Transformation.
Bestandteile der Digitalisierung
Zur Digitalisierung gehört die Umwandlung analoger Informationen in digitale Informationen (zum Beispiel die digitale Erfassung eines Papierdokuments), die Umwandlung analoger Medien in digitale Medien (zum Beispiel die Digitalisierung von Fotos oder Videos), die Umwandlung analoger Abläufe in digitale Prozesse (zum Beispiel digitale Workflows statt Papierformulare) sowie die digitale Repräsentation physischer Objekte (zum Beispiel CAD-Modelle oder digitale Zwillinge).
Digitalisierung heute
Ursprünglich bedeutete Digitalisierung vor allem das Konvertieren analoger Informationen in digitale Formate. Heute bezeichnet sie den umfassenden digitalen Wandel von Privat- und Geschäftsleben: Informationen werden digital erfasst, gemessen und ausgewertet; Betriebe erwarten Zeitersparnis, höhere Leistungsfähigkeit und dadurch besseren Umsatz bzw. Gewinn.
Digitalisierung in der Arbeitswelt
In der Arbeitswelt bedeutet Digitalisierung vor allem Vernetzung von Prozessen und Daten: Unternehmensdaten stehen berechtigten Mitarbeitenden orts- und zeitunabhängig zur Verfügung. Ein anschauliches Beispiel aus dem Schulkontext ist ein digitales Klassenbuch, das Anwesenheiten in Echtzeit dokumentiert; im Betrieb sind es etwa digitale Auftrags- und Zeiterfassungssysteme.
Vorteile der Digitalisierung
Häufig genannte Vorteile sind die Automatisierung und Vereinfachung von Geschäftsprozessen, die Erweiterung des Angebots (zum Beispiel durch digitale Services), schneller Wissenstransfer mit effizienterer Zusammenarbeit, wirksamere Öffentlichkeitsarbeit und höhere Flexibilität. Diese Punkte werden in behördlichen und Verbandsdarstellungen zur digitalen Wirtschaft bestätigt.
Nachteile und Risiken der Digitalisierung
Wesentliche Risiken sind:
erstens erhöhte Angriffsflächen für Cyberangriffe (IT-Sicherheitslageberichte heben die Relevanz für Unternehmen ausdrücklich hervor), zweitens Datenschutzrisiken, drittens Reputationsrisiken durch digitale Kommunikationsdynamiken (Shitstorms), viertens Abhängigkeiten von „digitalen Gatekeepern“ (zum Beispiel sehr großen Plattformen), sowie fünftens Kosten- und zeitintensive Umstellungen. Der Gatekeeper-Begriff ist in der EU-Verordnung über digitale Märkte (DMA) definiert und betrifft große Plattformen mit gefestigter Vermittlungsposition.
Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Qualifikationen
Digitalisierung wirkt auf den Arbeitsmarkt vor allem durch Technisierung von Arbeit (Automatisierung), durch veränderte Geschäftsmodelle, durch neue Organisationsformen (zum Beispiel remote und vernetzte Arbeit) und durch geänderte Kompetenzanforderungen (mehr digitale, daten- und IT-Sicherheitskompetenzen). Diese Entwicklungen werden in ministeriellen Dossiers und Handwerksanalysen beschrieben.
Digitalisierung im Handwerk:
„Was ist das?“ Im Handwerk meint Digitalisierung die systematische Unterstützung analoger Arbeitsprozesse durch digitale Technologien, um Abläufe effizienter, transparenter und fehlerärmer zu machen (zum Beispiel digitale Zeiterfassung, Material- und Lagerverwaltung, mobile Auftragsabwicklung, 3D-Planung, Diagnose-Tools). Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hebt Chancen und Praxisbeispiele hervor.
Warum Digitalisierung im Handwerk?
Erfahrungen und Befragungen zeigen positive Effekte auf Prozesseffizienz, Kundenzufriedenheit und Neukundengewinnung; das wird von Handwerksverbänden und Netzwerken mit Best-Practice-Sammlungen belegt. Zudem unterstützt das vom Bund geförderte Netzwerk „Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk“ Betriebe bei der Umsetzung.
Brancheneinblick Land- und Baumaschinenmechatronik
Auch der Beruf des Land- und Baumaschinenmechatronikers ist im digitalen Wandel; Fachbeiträge berichten über moderne Diagnosesysteme, vernetzte Wartung und neue Ausbildungsprofile.
Arbeitsaufgaben (mit Lösungen)
1. 🔍 Erkläre in ganzen Sätzen, was unter Digitalisierung im Handwerk zu verstehen ist, und nenne zwei typische Einsatzfelder in einem Handwerksbetrieb.
Lösung: Digitalisierung im Handwerk bedeutet, dass der Betrieb analoge Arbeitsabläufe mit digitaler Technik unterstützt, um effizienter und fehlerärmer zu arbeiten. Typische Einsatzfelder sind die digitale Auftrags- und Zeiterfassung sowie die digitale Lager- und Materialverwaltung. (Bezug: ZDH/Mittelstand-Digital)
2. Beschreibe je zwei Chancen und zwei Risiken der Digitalisierung für einen kleinen Handwerksbetrieb in ganzen Sätzen. Lösung: Eine Chance ist die Automatisierung wiederkehrender Tätigkeiten, wodurch Zeit gespart wird. Eine weitere Chance ist die bessere Kundenkommunikation durch digitale Kanäle. Ein Risiko ist die höhere Angriffsfläche für Cyberangriffe. Ein weiteres Risiko ist die Abhängigkeit von großen Plattformen als Gatekeeper. (Bezug: BMWK/BSI/DMA)
3. 🚀 Übertragen: Nenne ein konkretes Digitalisierungsprojekt für einen Ausbildungsbetrieb im Gewerk Land- und Baumaschinenmechatronik und formuliere in ganzen Sätzen, welchen Nutzen es hat. Lösung: Der Betrieb führt eine mobile, vernetzte Diagnose- und Dokumentationslösung für Maschinen ein. Dadurch können Mitarbeitende Fehler schneller finden, Wartungen dokumentieren und Kundentermine effizienter planen, was Ausfallzeiten reduziert und die Kundenzufriedenheit steigert. (Bezug: Branchenbericht/Erfolgsgeschichten)
Multiple-Choice-Aufgaben (A–D; nur eine richtig)
4. Welche Aussage beschreibt den heutigen Bedeutungswandel von „Digitalisierung“ am treffendsten?
A) Sie meint ausschließlich das Scannen von Papier in PDFs.
B) Sie umfasst den breiten digitalen Wandel von Privat- und Geschäftsleben.
C) Sie beschränkt sich auf Social-Media-Marketing.
D) Sie bezieht sich nur auf die Rechenleistung von Computern.
Lösung: B ist richtig. (siehe Digitalisierung allgemein)
5. Welche Kombination gehört zu den Kernbestandteilen der Digitalisierung?
A) Analoge Medien beibehalten, analoge Prozesse beschleunigen, Papier verbessern.
B) Analoge Informationen, Medien und Prozesse digital abbilden sowie Objekte digital repräsentieren.
C) Nur Hardware anschaffen, Software vermeiden, Prozesse nicht ändern.
D) Nur E-Mail einführen, sonst alles analog lassen.
Lösung: B ist richtig. (siehe Bestandteile)
6. Worin besteht ein zentrales Risiko der Digitalisierung für Betriebe?
A) Ausschließlich höhere Papierkosten.
B) Verringerte Datensicherheit durch neue Angriffsflächen.
C) Zwang zur Sonntagsarbeit.
D) Automatisches Umsatzverbot.
Lösung: B ist richtig. (siehe IT-Sicherheitsrisiken)
8. Welche Aussage zur Digitalisierung im Handwerk trifft zu?
A) Sie ist nur für Industriebetriebe relevant.
B) Sie bietet Chancen, Prozesse effizienter zu gestalten und Kundenbeziehungen zu verbessern.
C) Sie wird vom ZDH als nicht notwendig eingestuft.
D) Sie ist rechtlich untersagt.
Lösung: B ist richtig. (siehe ZDH/Mittelstand-Digital)
9. Welche Wirkung digitaler Vernetzung in Betrieben ist typisch?
A) Daten stehen nur der Geschäftsführung in Papierform zur Verfügung.
B) Berechtigte Mitarbeitende können Daten orts- und zeitunabhängig nutzen, was Abläufe beschleunigt.
C) Vernetzung verhindert jede Prozessänderung.
D) Vernetzung ersetzt jede Ausbildung.
Lösung: B ist richtig. (siehe Arbeitswelt)
Themenbereich 5 : Politische Allgemeinbildung (Politik und WiSo)
Lückentext: Demokratie in Deutschland relevant für die Fächer Politik und WiSo
Manche Prüfungsausschüsse formulieren in schriftlichen Abschlussprüfungen teilweise u.a. Aufgaben außerhalb der Themenbereiche, die von der KMK vorgegeben sind. Man möchte damit einen Anreiz schaffen eine gewisse Allgemeinbildung anzustreben. Unsere Gesellschaft möchte keine ______________Gesellen, Facharbeiter oder Meister haben, sondern mündige Bürger, die Nachrichten verstehen und die dadurch geschützt sind vor _________News, Verschwörungsgeschichten und unbewiesenen Gerüchten.
Demokratie in Deutschland
Das politische System in der Bundesrepublik Deutschland wird „parlamentarische Demokratie“ genannt.
Wir haben in der Bundesrepublik die Exekutive (=vollziehende und ausübende Gewalt), die Legislative (= gesetzgebende Gewalt) und die Judikative ( = rechtssprechende Gewalt).
Die gesetzgebende Gewalt, also der Bundestag, wird vom _______gewählt. Der Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Der Bundestag wählt den __________________bzw. die Bundeskanzlerin.
Der Bundestag setzt sich aus den regierenden ____________und der parlamentarischen Opposition (die zwar dem Bundestag angehörenden, aber nicht-regierenden Parteien zusammen.
Es gilt die 5 % Klausel, das heißt, dass unter ___________________keine Partei in den Bundestag reinkommt.
Erst- und Zweitstimme
Warum hat jeder zwei Stimmen?
Bei der Bundestagswahl haben Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen – die Erst- und die ____________stimme. Wen wählt man mit diesen beiden Stimmen? Und was ist der Unterschied zwischen ihnen?
Bei der Bundestagswahl und bei vielen Landtagswahlen in Deutschland wählt man mit der Erststimme (auch Wahlkreisstimme oder Direktstimme) einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis.
Die Zweitstimme ist eine Stimme bei einer Wahl. Mit der Zweitstimme entscheiden die Bürger und Bürgerinnen, wie viele Sitze eine ________ im Parlament bekommt.
Erhält eine Partei mehr Direktmandate, als ihr aufgrund der Zweitstimmen zu stehen, so ergeben sich Überhangsmandate.
„Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, die Erst- und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete durch eine Direktwahl bestimmt. Die Erststimme wird auf der ________________Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte _______________ .
Die Erststimme
Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Insgesamt ist die Bundesrepublik Deutschland für die Bundestagswahl in 299 Wahlkreise aufgeteilt. In jedem davon leben im Durchschnitt 250.000 Menschen. In den einzelnen Wahlkreisen konkurrieren die Kandidaten um die Erststimmen der Wähler. Jede Partei darf einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufstellen, aber auch unabhängige Kandidaturen sind möglich. Die Kandidatin oder der Kandidat, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhält, ist __________ und zieht in den Bundestag ein. Somit werden 299 Abgeordnete in Direktwahl über die Erststimme gewählt.
Die Zweitstimme
Die Zweitstimme ist wichtig für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Sie entscheidet darüber, wie viele der insgesamt _________im Bundestag jeweils einer Partei____________. Damit ist die Zweitstimme trotz ihres Namens wichtiger als die Erststimme.
Die Zweitstimmen zählen jedoch nur, wenn Parteien mindestens _________ Prozent aller Zweitstimmen oder drei Wahlkreise gewonnen haben. Wenn nicht, verfallen die Zweitstimmen.
Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Auf dieser ________stehen die Kandidaten, die eine Partei für das jeweilige Bundesland in den Bundestag schicken möchte.
Die Landeslisten von Parteien sind sogenannte geschlossene Listen, weil die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber von den Parteien durch Wahl festgelegt ____________und nicht verändert werden kann. Dabei kommt es auf die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste an, denn die Parteien entsenden ihre Kandidaten im Verhältnis zu ihren gewonnenen Zweitstimmen nach Berlin. Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate____________, der auf eine Partei entfällt. Von diesen Gesamtmandaten einer Partei werden die Direktmandate abgezogen, die die Partei bereits errungen hat. Nur die übrigen Mandate werden an die Kandidaten auf den Landeslisten der Partei gegeben. Bei der Sitzverteilung im Bundestag gilt dann folgendes: Zuerst werden die Plätze an die Direktkandidaten einer Partei______________ . Dann folgen die Kandidaten von den Landeslisten.“ Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/bundestagswahl-2021/bundestagswahl-erst-und-zweitstimme-1947318
In Deutschland haben wir das Mehrheits- und Verhältnis_____________.
Weitere Informationen zum Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland finden sich hier: https://www.youtube.com/watch?v=qP6ye8R_QEA und https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/bundestagswahl-2021/bundestagswahl-erst-und-zweitstimme-1947318
Die Bundesversammlung wählt den_______________. Er hat in erster Linie die Aufgabe Deutschland zu ______________und unterschreibt u.a. die vom Bundesrat ( = Länderkammer) beschlossenen Gesetze.
Weitere Informationen zum Bundespräsidenten finden sich hier: https://www.bundespraesident.de/DE/Header/Leichte-Sprache/leichtesprache_node.html
Fülle die richtigen Begriffe in die richtigen Lücken:
dummen; -wahlrecht; repräsentieren; Bundespräsidenten; 5 % Stimmenanteil; Verhältniswahl; Volk; Bundeskanzler; festgelegt; Parteien; Fake; linken; Zweit; Partei; 598 Sitze; gewählt; Liste; fünf; vergeben; wurde; zustehen.
Beantworte die folgenden Arbeitsaufgaben mit eigenen Worten schriftlich in ganzen Sätzen:
- Welches Wahlrecht wird bei der Bundestagswahl und bei der NRW-Landtagswahl angewendet?
- Wie viele Stimmen haben die Wähler/innen bei der Bundestagswahl?
- Was versteht man unter der 5 %-Klausel bei der Bundestagswahl?
- Was sind Überhangsmandate?
- Wer wählt den Bundespräsidenten? Welche Aufgaben hat er?
- Erkläre in mehreren eigenen Sätzen den Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme!
Themenbereich 6: Betriebliche Mitbestimmung – Gewerkschaften, Tarifvertrag, Arbeitskampf, Betriebsrat (BetrVG)
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten: Ich kann die Rollen, Ziele und Instrumente von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden erklären und voneinander unterscheiden (z. B. Lohnpolitik vs. Flexibilisierung der Arbeitszeit). (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann Tarifautonomie, Arten und Inhalte von Tarifverträgen (inkl. Friedenspflicht und Allgemeinverbindlicherklärung) rechtlich korrekt darstellen und auf betriebliche Situationen anwenden. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann Rechte und Grenzen kollektiver Arbeitskampfmittel (Streik, Urabstimmung, Streikposten, Aussperrung) erläutern und typische Missverständnisse rechtssicher auflösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Betriebliche Mitbestimmung
Die Gewerkschaften (Vertiefung)
Gewerkschaften sind Interessenvertretungsverbände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie verhandeln teils mit einzelnen Arbeitgebern, meistens jedoch mit Arbeitgeberverbänden. Es geht dabei unter anderem um höheren Lohn, Urlaubstage, Pausen, gleiche und gerechte Entlohnung sowie um eine allgemeine Verbesserung der Arbeitssituation. Ein besonderer Vorteil für Mitglieder ist der arbeitsrechtliche Rechtsschutz: Durch die Mitgliedsbeiträge finanzieren Gewerkschaften Beratung und – nach Maßgabe ihrer Satzungen – auch gerichtliche Vertretung. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind die Tarifvertragsparteien.
Ziele von Gewerkschaften können beispielsweise sein:
a) den Lebensstandard der Arbeitnehmer zu erhöhen;
b) Arbeitszeit bei gleicher Entlohnung zu kürzen;
c) Arbeitsplätze zu schaffen und auch die Mitbestimmung zu stärken;
d) Erhöhung des Lohns.
Ziele der Arbeitgeberverbände sind:
a) Personalkosten senken;
b) eventuell Arbeitsplätze abbauen, wenn die Personalkosten zu hoch sind;
c) Flexibilisierung der Arbeitszeit, zum Beispiel Schichtarbeit und Wochenendarbeit.
Was versteht man unter Tarifautonomie?
Tarifautonomie bedeutet das Recht der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Tarifverträge ohne staatliche Einmischung auszuhandeln und abzuschließen. Die Tarifvertragsparteien handeln dabei frei von staatlichem Zwang. (Rechtsgrundlage: Tarifvertragsgesetz – TVG.)
Der Tarifvertrag
Tarifverträge regeln Bedingungen von Arbeitsverhältnissen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Mitglied in den jeweiligen Verbänden, die den Tarifvertrag abschließen. Es gibt Arbeitgeber, die keinem Arbeitgeberverband angehören; mit ihnen können Gewerkschaften Haustarifverträge vereinbaren. Ist ein Arbeitgeber in einem kleinen handwerklichen Bereich tätig, kann es zweckmäßig sein, sich freiwillig an tarifliche Bestimmungen und Vereinbarungen zu halten.
In einem Tarifvertrag dürfen unter anderem geregelt werden:
(H) die Dauer des Urlaubs,
(I) die Regelung zur Kurzarbeit,
(J) die Vergütung von Überstunden,
(K) die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit.
Nicht geregelt werden dürfen Abweichungen von zwingendem Gesetzesrecht, etwa die Zulassung von Akkordarbeit für Jugendliche oder Auszubildende, soweit diese dem Schutzrecht widerspricht. Für Jugendliche gilt: Akkordarbeit ist verboten; Arbeiten mit dauerhaft erzwungenem Arbeitstempo sind unzulässig (§§ 22–23 JArbSchG; vgl. auch behördliche Auslegung). Für Auszubildende gilt zudem, dass nur ausbildungszweckdienliche Tätigkeiten übertragen werden dürfen; Akkordtätigkeiten sind regelmäßig unzulässig.
Ein Arbeitgeber darf in Ausnahmefällen untertarifliche Löhne zahlen, wenn er kein Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist und der betreffende Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde; verweist der Einzelarbeitsvertrag allerdings auf einen Tarifvertrag, sind dessen Regelungen einzuhalten (§ 5 TVG zur Allgemeinverbindlicherklärung).
Ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertraggilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Geltungsbereich – auch für nicht Verbandsangehörige (§ 5 TVG). Eine Pflicht zur „Aushängung“ ergibt sich aus den Bekanntmachungs- und Auslegungspflichten; maßgeblich ist § 8 TVG („Bekanntmachung des Tarifvertrags“) sowie einschlägige Aushangpflichten im Betrieb.
Unter „tariflicher Friedenspflicht“ versteht man die Pflicht der Tarifparteien, während der Laufzeit eines Tarifvertrags keine Arbeitskampfmaßnahmen zur Änderung dieses Tarifinhalts zu ergreifen (bis zur Kündigung/Ablauf). (Allgemeiner Grundsatz des Tarifrechts; vgl. BMAS-Übersichten.)
Arbeitskampf: Streik, Urabstimmung, Streikposten, Aussperrung
Streiks sind rechtmäßig, wenn sie von einer Gewerkschaft geführt werden, ein tariffähiges Ziel verfolgen und die Friedenspflicht geendet hat. Urabstimmungen und deren Quoren sind satzungsrechtliche Fragen der jeweiligen Gewerkschaft (kein einheitliches Gesetzesquorum). Beispiel: IG Metall verlangt in ihrer Satzung üblicherweise eine 75-%-Zustimmung für die Aufnahme eines Streiks. Die Urabstimmung bezieht sich auf das jeweilige Tarifgebiet (nicht schematisch auf „Bundesländer“).
Streikposten sind zulässig, solange sie nicht in verbotene Nötigung, Gewalt oder rechtswidrige Blockaden umschlagen; das folgt aus der verfassungsrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit und der dazu entwickelten Rechtsprechung.
Arbeitgeber können als Reaktion aussperren (Ausschluss von der Arbeit), in der Regel unter Entfall der Vergütung; die Zulässigkeit richtet sich nach denselben arbeitskampfrechtlichen Grundsätzen (Verhältnismäßigkeit, Tarifzielbezug).
Betriebsverfassungsgesetz: Mitwirkung, Mitbestimmung, Betriebsrat
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten in Betrieben der Privatwirtschaft. Es bestimmt die umfangreichen Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Es dient auch dazu, die Einhaltung zugunsten der Arbeitnehmer geltender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sicherzustellen. Zudem verpflichtet es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Maßnahmen zu beantragen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen.
Der Betriebsrat
Der Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewählte Interessenvertretung im Betrieb. Die Amtszeit beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 21 BetrVG).
Voraussetzungen für die Wahl und Größe
Ein Betriebsrat kann gewählt werden, wenn in der Regel mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt sind; bei 5–20 Wahlberechtigten besteht der Betriebsrat aus einem Mitglied (§ 9 BetrVG). Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ab 16 Jahren (§ 7 BetrVG); wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb seit sechs Monaten angehört (§ 8 BetrVG). (Korrektur gegenüber verbreiteten Fehlannahmen, wonach Wahlberechtigung erst ab 18 bestünde.)
Leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG gelten nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes und werden nicht vom Betriebsrat vertreten.
Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
Bei Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen hat der Betriebsrat in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Zustimmungsrecht (§ 99 BetrVG).
Kosten, Wahl und Tätigkeit
Der Arbeitgeber trägt die notwendigen Kosten der Betriebsratsarbeit, einschließlich Sachmittel. Arbeitnehmer jeder Nationalität ab 18 Jahren können kandidieren; die Mindestbetriebszugehörigkeit beträgt regelmäßig sechs Monate (§ 8 BetrVG). Der oder die Vorsitzende des Betriebsrats lädt zu den Sitzungen ein; die hierfür erforderlichen Aufwendungen trägt der Arbeitgeber.
Arbeitsaufgaben
1. Erklären (🔎): Erkläre mit eigenen Worten, warum Tarifautonomie ohne staatliche Einmischung funktioniert und welche Rolle § 5 TVG (Allgemeinverbindlicherklärung) in der Praxis spielt.
Lösung: Die Tarifautonomie überlässt die Aushandlung von Löhnen/Arbeitsbedingungen den Tarifparteien. Der Staat greift nicht in die Inhalte ein, kann aber nach § 5 TVG einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären, sodass er auch für Nicht-Verbandsmitglieder gilt; dadurch wird Wettbewerbsverzerrung reduziert und einheitliche Mindeststandards werden gesichert.
2. Analysieren (🛠️): Analysiere, ob ein Streik rechtmäßig wäre, wenn er von einer Gruppe unorganisierter Beschäftigter ohne Gewerkschaftsaufruf begonnen wird und die Friedenspflicht noch läuft.
Lösung: Der Streik wäre rechtswidrig, weil er nicht von einer Gewerkschaft geführt wird und zudem die Friedenspflicht verletzt wäre; ein tariffähiges Ziel und formgerechte Beendigung der Friedenspflicht sind erforderlich.
3. Vergleichen (💡): Vergleiche die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Einstellungen in Betrieben mit 15 und mit 50 wahlberechtigten Beschäftigten.
Lösung: Bei 15 Wahlberechtigten greift § 99 BetrVG noch nicht (Schwelle: mehr als 20), daher besteht kein Zustimmungsrecht; bei 50 Wahlberechtigten muss der Arbeitgeber den Betriebsrat beteiligen und dessen Zustimmung einholen oder gegebenenfalls ersetzen lassen.
Multiple Choice
4. Multiple Choice: Wer ist nach BetrVG wahlberechtigt für die Betriebsratswahl?
A) Alle Beschäftigten ab 18 Jahren
B) Alle Beschäftigten ab 16 Jahren
C) Nur Vollzeitkräfte ab 18 Jahren
D) Nur Gewerkschaftsmitglieder ab 16 Jahren
Lösung: B ist richtig. (siehe BetrVG § 7)
5. Multiple Choice: Welche Aussage zur Wählbarkeit in den Betriebsrat trifft zu?
A) Wählbar ist, wer 21 Jahre alt ist und 3 Monate im Betrieb ist.
B) Wählbar ist jede Person mit Arbeitsvertrag.
C) Wählbar ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist und i. d. R. 6 Monate dem Betrieb angehört.
D) Wählbar ist nur, wer deutscher Staatsbürger ist.
Lösung: C ist richtig. (siehe BetrVG § 8)
6. Multiple Choice: Ab welcher Betriebsgröße besteht der Betriebsrat aus nur einer Person?
A) 3–10 wahlberechtigte Arbeitnehmer
B) 5–20 wahlberechtigte Arbeitnehmer
C) 21–50 wahlberechtigte Arbeitnehmer
D) Unabhängig von der Größe immer drei Personen
Lösung: B ist richtig. (siehe BetrVG § 9)
7. Multiple Choice: Was beschreibt die tarifliche Friedenspflicht am treffendsten?
A) Ein gesetzliches Streikverbot in Deutschland
B) Die Pflicht, während der Laufzeit eines Tarifvertrags keine Arbeitskämpfe zur Änderung dieses Tarifvertrags zu führen
C) Ein Verbot von Gewerkschaften, spontane Versammlungen abzuhalten
D) Die Pflicht, jeden Tarifvertrag automatisch zu verlängern
Lösung: B ist richtig. (siehe Tarifrecht/TVG-Grundsätze)
8. Multiple Choice: Welche Aussage zur Urabstimmung ist rechtlich korrekt?
A) Gesetzlich sind immer 75 % Zustimmung vorgeschrieben.
B) Gesetzlich sind 50 % vorgeschrieben.
C) Quoren regeln die Satzungen der Gewerkschaften; bei IG Metall sind i. d. R. 75 % erforderlich.
D) Urabstimmungen sind verboten.
Lösung: C ist richtig. (siehe IG-Metall-Satzung)
9. Multiple Choice: Welche Maßnahme darf ein Streikposten rechtmäßig ergreifen?
A) Physische Blockade aller Werkstore
B) Nötigung einzelner Beschäftigter
C) Friedliches Ansprechen und Werben ohne Zwang
D) Beschlagnahme betrieblicher Fahrzeuge
Lösung: C ist richtig. (siehe Rechtsprechung zu Arbeitskampf/Streikposten)
10. Multiple Choice: Welche Aussage zur Allgemeinverbindlicherklärung ist zutreffend?
A) Sie macht Tarifnormen nur für Gewerkschaftsmitglieder verpflichtend.
B) Sie bewirkt Geltung für alle Arbeitgeber/Arbeitnehmer im Geltungsbereich, auch ohne Verbandsmitgliedschaft.
C) Sie gilt nur im öffentlichen Dienst.
D) Sie hebt die Friedenspflicht auf.
Lösung: B ist richtig. (siehe TVG § 5)
12. Multiple Choice: Welche Aussage zur Akkordarbeit ist richtig?
A) Jugendliche dürfen Akkordarbeit leisten, wenn sie zustimmen.
B) Jugendliche dürfen nie arbeiten.
C) Jugendliche dürfen keine Akkordarbeit leisten; bei Auszubildenden sind ausbildungsfremde Akkordtätigkeiten unzulässig.
D) Akkordarbeit ist immer zulässig, wenn ein Tarifvertrag dies vorsieht.
Lösung: C ist richtig. (siehe JArbSchG; BBiG-Schutzgedanke)
Betriebsratswahlen, Betriebsvereinbarung, Betriebsrat, JAV, Personalakte
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:
Ich kann die Voraussetzungen, Abläufe und Rechte rund um Betriebsratswahlen verständlich erklären und auf konkrete Gesetzesstellen beziehen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die Unterschiede zwischen Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag beschreiben und die jeweiligen Regelungsgrenzen darstellen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann Mitwirkungs-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats unterscheiden und anhand betrieblicher Beispiele zuordnen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht!
1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer!
3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher!
5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Betriebsratswahlen (Zusammenfassung)
Ein Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Beschäftigten in einem Betrieb. Er wird gewählt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Leiharbeitskräfte dürfen im entleihenden Betrieb mitwählen, wenn sie dort voraussichtlich länger als drei Monate eingesetzt sind.
Wählbar in den Betriebsrat sind Beschäftigte ab 18 Jahren, die dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören. Wenn es den Betrieb noch keine sechs Monate gibt, gibt es eine erleichterte Regel: Dann kann man trotzdem kandidieren. Leiharbeitskräfte sind im entleihenden Betrieb in der Regel nicht wählbar.
Ein Betriebsrat kann gewählt werden, wenn im Betrieb normalerweise mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte arbeiten und davon mindestens drei wählbar sind. Für Betriebe mit 5 bis 100 Wahlberechtigten gibt es ein vereinfachtes Wahlverfahren.
Rechte des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz das Recht, eine Betriebsversammlung, an der alle Arbeitnehmer des Betriebes teilnehmen können, einzuberufen. Sie findet während der Arbeitszeit statt. Die Anzahl der Mitglieder eines Betriebsrats ist abhängig von der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Unternehmen. Weitere interessante Informationen zum Thema Gründung eines Betriebsrats finden sich hier: https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/betriebsrat-gruenden/
Arbeitsaufgabe: Wovon ist die Anzahl der Mitglieder eines Betriebsrates abhängig?
Die Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung ist ein zentrales Instrument der Betriebsratsarbeit. Es handelt sich um eine Übereinkunft zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die rechtsverbindlich ist und – genauso wie Gesetze oder Tarifverträge – das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer gestaltet. Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Regelung auf Betriebsebene, die für alle Beschäftigten des Betriebs gilt.
Der Unterschied zwischen einer Betriebsvereinbarung und einem Tarifvertrag ist, dass die Betriebsvereinbarung für einen einzelnen Betrieb gilt und vom Betriebsrat ausgehandelt wurde, und der Tarifvertrag gilt für einen ganzen Wirtschaftszweig oder eine Region und wurde in der Regel zwischen dem Arbeitnehmerverband und einer Gewerkschaft ausgehandelt.
Eine Betriebsvereinbarung, wie zum Beispiel die Einführung einer Überwachungskamera oder dergleichen, darf nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Betriebsvereinbarungen sind besondere Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Sie gelten für alle Arbeitnehmer eines Betriebes.
Zum Beispiel können Angelegenheiten geregelt werden, die nicht in Tarifverträgen geregelt wurden. Dies können sein:
(L) Zeit und Ort der Entgeltzahlung,
(M) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit in dem jeweiligen Betrieb,
(N) zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen,
(O) Kostenübernahme bei externen Weiterbildungsmaßnahmen.
Die Betriebsvereinbarungen können nicht die Höhe des Tariflohns regeln.
Befugnisse von Mitgliedern des Betriebsrats
Mitglieder des Betriebsrates dürfen…
(P) Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz besuchen,
(Q) zur Betriebsratssitzung einen Gewerkschaftsvertreter einladen,
(R) dem Arbeitgeber die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen zumindest teilweise verweigern,
(S) informiert im Betrieb vertretende Gewerkschaften über den Termin und die Tagesordnung einer Betriebsversammlung.
Ein Betriebsratsmitglied darf nicht im Betrieb für eine politische Partei werben. Der Betriebsrat hat, sofern vorhanden, die Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu suchen.
Fallbeispiel: Durchsetzung von Rechten
Fallbeispiel: Ein Arbeitgeber verstößt in grober Weise gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Die folgenden Maßnahmen des Betriebsrates sind zulässig:
a) Antrag beim Arbeitsgericht, um den Arbeitgeber zu zwingen, seine Verpflichtung zu erfüllen;
b) Hinzuziehen eines Beauftragten der zuständigen Gewerkschaft zu den Beratungen des Betriebsrates;
c) Einladung des Arbeitgebers zu der Betriebsratssitzung, in der der Verstoß behandelt wird;
d) Antrag beim Arbeitsgericht, den Arbeitgeber zu einem Ordnungsgeld zu verurteilen, wenn er trotz Gerichtsentscheid seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Der Betriebsrat ist grundsätzlich nicht berechtigt, einen Warnstreik auszurufen. Das darf nur die Gewerkschaft.
Mitwirkung, Konsultation und Mitbestimmung des Betriebsrats
Zu den Rechten des Betriebsrates gehört es, bei einzelnen Themen mitzubestimmen. Da, wo der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht, sondern nur ein Konsultationsrecht hat, dort muss der Arbeitgeber die Maßnahme mit dem Betriebsrat zwar erörtern, ist aber nicht gebunden an Entscheidungen des Betriebsrates. Das bedeutet, der Arbeitgeber kann in diesem Bereich freie Entscheidungen nach der Beratung treffen. Ein Konsultationsrecht bedeutet, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren und seine Ansicht anhören muss, ohne an dessen Zustimmung gebunden zu sein.
Da, wo der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, ist es so, dass der Arbeitgeber eine bestimmte Maßnahme nur mit Zustimmung des Betriebsrates durchführen kann. Ein Mitbestimmungsrecht bedeutet, dass eine Maßnahme ohne die Zustimmung des Betriebsrats nicht eingeführt werden darf.
In den folgenden Punkten hat der Betriebsrat ein Mitwirkungs- oder ein Mitbestimmungsrecht:
a) Durchführung der Berufsausbildung;
b) Betreiben einer Kantine und die dortige Organisation;
c) Einstellung von Arbeitnehmern und auch die Entlassung.
Weitere Aspekte, bei denen der Betriebsrat mitbestimmen kann:
a) bei der Arbeitszeit- und Pausenregelung;
b) bei der Aufstellung des Urlaubsplanes;
c) bei der Verwaltung von betrieblichen Sozialeinrichtungen.
Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Preise für die erzeugten Güter.
Wenn sich der Betriebsrat und der Arbeitgeber eines Unternehmens über einen Sachverhalt, bei dem der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, nicht einigen können, so ist das Arbeitsgericht das entscheidende Gremium. Der Betriebsrat darf ebenfalls nicht bei einer geplanten Erweiterung der Produktion mitbestimmen.
Merksatz: Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Wahl eines Betriebsrates. Dies gilt aber für Betriebe mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei wählbar sind. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, unter anderem Betriebsvereinbarungen abzuschließen.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Die JAV hat gemäß Betriebsverfassungsgesetz die Aufgabe, Belange und Interessen der Jugendlichen, meistens Auszubildende, gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und insbesondere auch den Betriebsrat quasi an wichtige Aspekte der Arbeitssituation der Jugendlichen zu erinnern. Die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung setzt voraus, dass in einem Betrieb eine Mindestzahl von fünf Jugendlichen und zur Berufsausbildung Beschäftigte unter 25 Jahren arbeiten. Es ist wichtig, dass nicht jeder Betrieb eine JAV bekommen kann, sondern eben nur, wenn mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, die zwischen 16 und 17 Jahre beziehungsweise unter 18 Jahre alt sind. Die Amtszeit eines JAV-Vertreters dauert zwei Jahre. Es dürfen nur Arbeitnehmer kandidieren, die unter 25 Jahre alt sind. Die JAV kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden.
Aspekte der JAV-Arbeit sind unter anderem:
a) Maßnahmen der Berufsausbildung beim Betriebsrat zu beantragen;
b) darauf zu achten, dass das Jugend-Arbeitsschutzgesetz eingehalten wird;
c) Anregungen jugendlicher Arbeitnehmer entgegenzunehmen und gegebenenfalls weiterzuleiten;
d) die Einberufung der JAV Versammlung.
Die JAV ist nicht berechtigt, Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu schließen. Dafür ist ausschließlich der Betriebsrat zuständig.
Die Personalakte
Über jeden Arbeitnehmer wird in einer Firma, aber auch in einer Behörde, eine Personalakte geführt. Darin sind wichtige Informationen wie zum Beispiel Name, Alter, Ausbildung, bisherige Arbeitszeugnisse, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und dergleichen enthalten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, gemäß Betriebsverfassungsgesetz, dem Arbeitnehmer Einsicht in die Personalakte zu gewähren.
Arbeitsaufgabe: Welche Mitbestimmungsrechte hat ein Betriebsrat? Auf welcher Seite findest du die Antwort?
Arbeitsaufgaben mit Lösungsvorschlägen
1. 💡 Erklären: Erklären Sie in ganzen Sätzen, wodurch sich eine Betriebsvereinbarung von einem Tarifvertrag unterscheidet und warum eine Betriebsvereinbarung die Höhe tariflicher Löhne nicht regeln darf.
Lösung: Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat für einen einzelnen Betrieb geschlossen und gilt für alle Beschäftigten dieses Betriebs. Ein Tarifvertrag wird zwischen Arbeitgeberverband oder Arbeitgeber und Gewerkschaft für eine Branche oder Region geschlossen. Eine Betriebsvereinbarung darf die Höhe tariflicher Löhne nicht regeln, weil Entgeltfragen dem Tarifvertrag vorbehalten sind und der Tarifvorrang gilt.
2. 🔎 Analysieren: Analysieren Sie den Fall, dass der Arbeitgeber ohne Beteiligung des Betriebsrats eine Videoüberwachung in der Werkhalle einführen will. Begründen Sie die rechtlich richtige Vorgehensweise.
Lösung: Die Einführung und Nutzung technischer Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachen können, erfordert die Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat beteiligen und darf die Maßnahme ohne Zustimmung nicht einführen; bei Streit entscheidet die Einigungsstelle.
3.Stellen Sie gegenüber, was „Konsultationsrecht“ und was „Mitbestimmungsrecht“ bedeutet, und nennen Sie je ein Beispiel aus dem Text.
Lösung: Das Konsultationsrecht verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat zu informieren und seine Ansicht anzuhören, ohne an dessen Entscheidung gebunden zu sein; ein Beispiel ist die Erörterung einer Maßnahme ohne Zustimmungszwang. Das Mitbestimmungsrecht verlangt die Zustimmung des Betriebsrats; Beispiele sind die Regelung der Arbeitszeit und die Aufstellung des Urlaubsplans.
Multiple-Choice-Aufgaben
4. Wer ist bei der Betriebsratswahl wahlberechtigt, und unter welcher Bedingung dürfen Leiharbeitskräfte im Entleiherbetrieb mitwählen?
A) Ab 18 Jahren; Leiharbeitskräfte ohne Zusatzbedingung
B) Ab 16 Jahren; Leiharbeitskräfte bei voraussichtlich mehr als drei Monaten Einsatz
C) Ab 16 Jahren; Leiharbeitskräfte nur mit schriftlicher Erlaubnis der Leihfirma
D) Ab 18 Jahren; Leiharbeitskräfte bei voraussichtlich mehr als sechs Monaten Einsatz
Lösung: B ist richtig. (siehe Betriebliche Mitbestimmung)
5. Welche Aussage zur Wählbarkeit in den Betriebsrat trifft zu?
A) Leiharbeitskräfte sind im Entleiherbetrieb wählbar.
B) Wählbar ist, wer 18 ist und dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehört.
C) Wählbar ist jede beschäftigte Person unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
D) Wählbar sind nur unbefristet Beschäftigte.
Lösung: B ist richtig. (siehe Betriebliche Mitbestimmung)
6. Welche Ebene regelt eine Betriebsvereinbarung?
A) Sie regelt immer eine ganze Branche.
B) Sie regelt einen einzelnen Betrieb zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
C) Sie regelt nur einzelne Abteilungen ohne Rechtswirkung.
D) Sie regelt ausschließlich Löhne und Gehälter.
Lösung: B ist richtig. (siehe Betriebsvereinbarung)
7. Welche Maßnahme erfordert zwingend die Mitbestimmung des Betriebsrats?
A) Die Festlegung der Produktpreise.
B) Die Einführung einer betrieblichen Kantine.
C) Die Erweiterung der Produktion.
D) Die Aufstellung des Urlaubsplans.
Lösung: D ist richtig. (siehe Mitbestimmung)
8. Welche Aussage ist korrekt?
A) Der Betriebsrat darf im Betrieb für eine politische Partei werben.
B) Der Betriebsrat kann eigenständig einen Warnstreik ausrufen.
C) Der Betriebsrat kann einen Gewerkschaftsvertreter zu Beratungen hinzuziehen.
D) Der Arbeitgeber legt die Betriebsvereinbarung allein fest.
Lösung: C ist richtig. (siehe Betriebsratsarbeit)
9. Wofür ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zuständig?
A) Für das eigenständige Abschließen von Betriebsvereinbarungen.
B) Für die Vertretung der Belange jugendlicher Beschäftigter und Auszubildender.
C) Für die Festsetzung der Löhne im Betrieb.
D) Für die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden.
Lösung: B ist richtig. (siehe JAV)
Themenbereich 7: Lebenslanges Lernen
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:
Ich kann die Bedeutung von lebenslangem Lernen für berufliche Mobilität erklären und typische Maßnahmen nennen (Weiterbildung, Fortbildung, Umschulung).
(Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann Umschulung und berufliche Fortbildung unterscheiden und passende Beispiele aus dem Handwerk zuordnen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die Weiterbildung „Servicetechniker Land- und Baumaschinen“ inhaltlich beschreiben und ihren Nutzen für Facharbeiter begründen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Lebenslanges Lernen in der modernen Arbeitswelt
In der heutigen beruflichen Situation, in der sich die meisten Arbeitnehmer bewähren müssen, ist es wichtig, dass man sich ständig beruflich weiter- und fortbildet. Durch ein lebens- und arbeitsbegleitendes Lernen kann der Wandel von der Produktions- zur Dienstleistungsgesellschaft beispielsweise gestemmt werden. Für die geistige berufliche Mobilität ist die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen Voraussetzung.
Die moderne Arbeitswelt verlangt „berufliche Mobilität“. Durch den Besuch von Lehrgängen zur Weiterbildung in dem ausgeübten Beruf kann diese verbessert werden.
Rechtsgrundlagen und Förderung (SGB III)
Das Sozialgesetzbuch, drittes Buch (SGB III) – Arbeitsförderung – fördert auf unterschiedliche Weise die berufliche Weiterbildung. Dafür sind insbesondere die Vorschriften zur Förderung der beruflichen Weiterbildung maßgeblich (z. B. §§ 81 ff. SGB III). Quelle: Gesetze im Internet / AZAV-Verordnung mit Verweis auf §§ 81, 82 SGB III.
Bessere Aufstiegschancen durch Qualifikation
Zu Beginn dieses Readers wurde schon festgestellt, dass ausgebildete Facharbeiter beziehungsweise ausgebildete Gesellen im Vergleich zum ungelernten Arbeitnehmer eindeutig bessere Aufstiegsmöglichkeiten haben. Diese Aufstiegsmöglichkeiten erhöhen sich noch durch ständige Weiter- und Fortbildungen. Je mehr ein Arbeitnehmer weiß, desto unverzichtbarer ist er für den Betrieb und wird entsprechend in Krisenzeiten lange nicht als erster gekündigt. Diese berufliche Flexibilität ermöglicht auch einen freiwilligen, eventuell gewünschten Betriebswechsel durch den Arbeitnehmer. Unter anderem ist die berufliche Flexibilität für Arbeitnehmer deshalb immer wichtiger, weil Unternehmen häufig den Standort ihrer Betriebe wechseln.
Mit betrieblicher oder beruflicher Flexibilität ist gemeint, dass man durchaus bereit ist,
(T) einige hundert Kilometer umzuziehen,
(U) Fort- und Weiterbildungen durchzuführen,
(V) sich innerhalb eines Betriebes in möglichst verschiedene und vielfältige Aufgaben einzuarbeiten, um die Arbeitsplatzsicherheit weiter zu verstärken.
Je mehr man fort- und weitergebildet ist, desto eher hat man möglicherweise die Chance, heimatnah einen anderen Betrieb zu finden.
Umschulung: Ziel, Zuständigkeiten und Ablauf
Es gibt Situationen, in denen Facharbeiter merken, dass sie in ihrem Beruf nicht mehr tätig sein können. Gewisse gesundheitliche Probleme können dies verursachen. Dann wird eine Umschulung ratsam. Merksatz: Unter Umschulung versteht man die Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit. Kenntnisse und Erfahrungen aus der vorigen Tätigkeit erlauben oft eine Verkürzung der Ausbildung zum neuen Berufsbild gegenüber einem Anfänger. Die Umschulung soll es ermöglichen, nach einer Erstausbildung einen anderen Beruf zu ergreifen, weil beispielsweise gesundheitliche Probleme bei der Ausübung des ersten Berufs aufgetreten sind. (U14)
Die Agentur für Arbeit ist dafür zuständig, über eventuelle Umschulungsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer zu informieren. Sie ist verpflichtet, hier eine gründliche Beratung durchzuführen. Das sogenannte BIZ (Berufsinformationszentrum) gibt tatsächlich viele und gute Informationen über Berufe. Der Besuch eines BIZ ist also nicht nur für Schüler kurz vor dem Abschluss wertvoll, sondern auch für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen durch die Umschulung einen anderen Beruf anstreben. Eine Umschulung ist eine Ausbildungsmaßnahme für Erwachsene, die den Übergang in eine andere, zukunftsorientierte Tätigkeit ermöglichen soll.
Bei der Umschulung ist es wichtig, dass die IHK beziehungsweise die HWK die Abschlussprüfungen inhaltlich identisch mit denen der regulären Ausbildungen gestalten. Umschulungsmaßnahmen können durchgeführt werden von entsprechenden Berufsbildungswerken, teilweise auch von Berufskollegs und auch von einzelnen Betrieben, die berechtigt sind, Auszubildende zu beschäftigen. Gesetzliche Beauftragungen zur Überwachung dieser Umschulungsmaßnahmen liegen in der Industrie bei der IHK und im Handwerk bei der HWK. (U15) (U16)
Berufliche Fortbildung: Inhalte und Beispiele
Das Hauptziel einer Umschulung ist die Verhinderung von Arbeitslosigkeit. Zu unterscheiden von der Umschulung ist eine berufliche Fortbildung.
Die berufliche Fortbildung: Hier handelt es sich darum, dass man innerhalb seines ausgeübten Berufes durch Kurse und Seminare seine Kenntnisse und Fähigkeiten an den aktuellen Stand anpasst beziehungsweise erweitert. Ein Beispiel dafür ist: Herr Egon nimmt als ausgebildeter Mechatroniker an einem Fernlehrgang „Technisches Französisch“ teil. Dies macht er möglicherweise mit Blick auf anstehende Montagetätigkeiten in Frankreich.
Eine weitere Maßnahme der beruflichen Fortbildung ist zum Beispiel, wenn ein Berufsfortbildungswerk einen Lehrgang zur Normänderung für technische Produkthersteller durchführt. Unter beruflicher Fortbildung sind in diesem Kontext nicht innerbetriebliche Ausbildungen oder Lehrgänge für Auszubildende gemeint, sondern es geht darum, ausgelernte Arbeitnehmer in ihren beruflichen Fähigkeiten voranzubringen.
Die berufliche Fortbildung soll die Handlungsfähigkeit eines Arbeitnehmers erhalten und erweitern, dabei auch eine höhere berufliche Qualifikation erwirken. Beispiel: die Fortbildung zum Meister. (U14)
Ein Fallbeispiel: Eine berufliche Fortbildung ist, wenn Herr Willy als ausgebildeter Landmaschinenmechatroniker an einem Fernlehrgang für die Funktionsweise der neuesten Traktoren teilnimmt.
Das Sozialgesetzbuch (SGB III) hat die Aufgabe, Arbeitslosigkeit beziehungsweise minderwertige Tätigkeiten zu verhindern. Daher sind die Fortbildungsmöglichkeiten so wichtig. (Vgl. Förderung beruflicher Weiterbildung nach §§ 81 ff. SGB III.)
Bei der Fort- und Weiterbildung geht es unter anderem darum, fachliche Kompetenz zu steigern. Sie ist für jeden Arbeitnehmer wichtig, um auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen oder sich auch weiterzuentwickeln. Kompetenz erkennt man an der Fähigkeit, fachliche Probleme sicher und zeitsparend zu lösen.
Förderung: Aufstiegs-BAföG (früher Meister-Bafög)
Welche Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung gibt es?
a) Fachliche Fortbildungslehrgänge bei der Handwerkskammer.
b) Fachliche Fortbildungslehrgänge bei den Verbänden, zum Beispiel Meister-Vorbereitungslehrgang.
Hierbei ist es wichtig, dass es mittlerweile auch ein *Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG“) * gibt. Staatliche Unterstützung zur beruflichen Fortbildung kann man in Form eines Zuschusses und Darlehens über das Aufstiegs-BAföG beantragen. Informationen stellt das Bundesbildungsministerium über das offizielle Portal bereit. Quelle: Aufstiegs-BAföG – offizielles Informationsportal.
Staatliche Unterstützung zur beruflichen Fortbildung kann man außerdem in Form eines Kredits bei der Hausbank oder über die eigene Hausbank bei der KfW-Bank beantragen.
Weiterbildungsprofil „Servicetechniker Land- und Baumaschinen“
Was ist ein Servicetechniker? Der Begriff Servicetechniker ist in Deutschland eine ungeschützte Tätigkeitsbezeichnung. Trotzdem gibt es klare Vorstellungen und Empfehlungen für Landmaschinenmechatroniker, sich zum Servicetechniker weiterzubilden.
Die Handwerkskammer Braunschweig bietet hierzu folgende Weiterbildung an:
„Im Zentrum dieser Weiterbildung steht die sichere und professionelle Kommunikation mit den Kunden. Daneben wird Know-how auf allen wichtigen technischen Feldern vermittelt. Die Inhalte sind in folgende zehn Module gegliedert:
Service-Kommunikation, Recht
Fahrzeugübergabe
Elektrik/Elektronik
Fachkundige Person Hochvolt (FHV)
Hydraulik, Pneumatik-Diagnose
Fahrwerk und Bremsen
Klimatisierung (Aufbau, Funktion, Wartung und gesetzliche Bestimmungen inkl. Sachkundenachweis)
Motortechnologie
Antriebsstrang
Fahrzeugsysteme/Zusatzeinrichtungen
Franz Hensen, Leiter Kundendienst CLAAS Vertriebsgesellschaft mbH schreibt:
"Der 'Servicetechniker Land- und Baumaschinen' ist der Spezialist in technischen Fragen in der Werkstatt – etwa in der Fehlerdiagnose – und steht zwischen Gesellen und Meister. Er wird – basierend auf dem Gesellenbrief ‚Landmaschinenmechaniker/in‘ oder Mechaniker/in für Land- & Baumaschinentechnik – ebenfalls für die Dienstleistungen im technischen Service auf die Bedürfnisse der Branche – Fahrzeug-, Maschinen- und Anlagenbezogen – ausgebildet. Ein Fachmann, den die Branche benötigt!"
Weitere Infos und Quelle: https://www.hwk-bls.de/artikel/servicetechnikerin-fuer-land-und-baumaschinen-hwk-22,0,309.html
Falls dieser Link nicht mehr funktioniert, dann werden die folgenden Suchbegriffe für die Suchmaschine empfohlen: Servicetechniker Handwerkskammer Braunschweig.
Es werden von Servicetechnikern die folgenden Kompetenzen verlangt:
a) Fundierte (informations-)technische Kenntnisse.
b) Fähigkeit zum Lesen von technischen Zeichnungen und Schaltplänen.
c) Handwerkliches Geschick.
d) Technisches und kaufmännisches Verständnis.
e) Sorgfältige und selbständige Arbeitsweise.
f) Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit.
Die Aus- oder Weiterbildung zum Servicetechniker wird insbesondere den Landmaschinen-Mechatronikern empfohlen als besonders geeignete Weiterbildungsmaßnahme.
Merksätze zum lebenslangen Lernen
Merksatz: Unter dem Begriff berufliche Flexibilität versteht man unter anderem auch die Fähigkeit, sich den ändernden Anforderungen am Arbeitsplatz und der Berufswelt anzupassen.
Merksatz: Eine empfehlenswerte Weiterbildungsmaßnahme ist der Besuch einer Meisterschule der HWK (Handwerkskammer) …
Arbeitsaufgaben
1. Arbeitsaufgabe (erklären) 💡: Erkläre in ganzen Sätzen den Unterschied zwischen Umschulung und beruflicher Fortbildung und nenne zu beiden jeweils ein Beispiel aus dem Handwerk.
Lösung: Eine Umschulung führt in einen neuen Beruf und dient dem Wechsel des Tätigkeitsfeldes, zum Beispiel von einem Landmaschinenmechatroniker zu einem Technischen Fachberater (U14). Eine berufliche Fortbildung vertieft Fähigkeiten im bestehenden Beruf, zum Beispiel ein Lehrgang zur Normänderung oder ein Fernkurs „Technisches Französisch“ für Montageeinsätze.
2. 🔎: Analysiere deine persönliche Situation und formuliere drei konkrete Schritte, wie du in den nächsten zwölf Monaten lebenslanges Lernen umsetzen würdest.
Lösung: Ich besuche einen fachspezifischen Kurs an der HWK (z. B. Hydraulik-Diagnose), ich plane eine Zertifizierung (z. B. Fachkunde Hochvolt), und ich vereinbare im Betrieb eine Projekteinsatz-Rotation, um zusätzliche Aufgabenfelder kennenzulernen.
3. Arbeitsaufgabe (bewerten) 🚀: Bewerte die Weiterbildung „Servicetechniker Land- und Baumaschinen“: Nenne zwei Vorteile und einen möglichen Aufwand/Nachteil.
Lösung: Die Weiterbildung erhöht meine Diagnosekompetenz und verbessert meine Kundenkommunikation, was meine Beschäftigungsfähigkeit steigert. Als Aufwand nenne ich die zusätzliche Lernzeit neben der Arbeit sowie Kurs- und Reisekosten.
Multiple Choice-Aufgaben
4. In welchem Ziel unterscheiden sich Umschulung und berufliche Fortbildung am klarsten?
A) Beide zielen auf denselben Beruf ab.
B) Umschulung führt in einen neuen Beruf, Fortbildung vertieft den bisherigen.
C) Fortbildung führt in einen neuen Beruf, Umschulung vertieft den bisherigen.
D) Beide sind nur für Auszubildende gedacht.
Lösung: B ist richtig. (siehe Lebenslanges Lernen)
6. Welcher Satz beschreibt das BIZ zutreffend?
A) Es ist ausschließlich für Schüler vor dem Abschluss zuständig.
B) Es informiert nur über Studiengänge.
C) Es ist eine Informationsstelle der Agentur für Arbeit zu Berufen und Bildungswegen.
D) Es ist eine Kammerprüfungskommission.
Lösung: C ist richtig. (siehe Umschulung)
7. Welche Aussage passt zum Aufstiegs-BAföG in der aktuellen Bezeichnung am besten?
A) Es heißt offiziell weiterhin ausschließlich „Meister-BAföG“.
B) Es ist nur für Erstausbildungen anwendbar.
C) Es fördert Aufstiegsfortbildungen wie Meisterkurse mit Zuschuss/Darlehen.
D) Es ist eine Steuervergünstigung für Betriebe.
Lösung: C ist richtig. (siehe Aufstiegs-BAföG)
8. Welches Beispiel ist eine Fortbildung und keine Umschulung?
A) Wechsel vom Mechatroniker zum Erzieher.
B) Lehrgang „Technisches Französisch“ für Montageeinsätze.
C) Wechsel vom Landmaschinenmechatroniker zum Zerspanungsmechaniker.
D) Ausbildungsverkürzung für einen neuen Beruf.
Lösung: B ist richtig. (siehe Fortbildung)
9. Welcher Nutzen von lebenslangem Lernen wird im Text ausdrücklich genannt?
A) Garantie auf Beförderung nach sechs Monaten.
B) Unkündbarkeit in Krisenzeiten.
C) Höhere Unverzichtbarkeit durch mehr Wissen und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
D) Anspruch auf Homeoffice.
Lösung: C ist richtig. (siehe Lebenslanges Lernen)
10. Welche Stelle berät zu Umschulungsmöglichkeiten und führt das BIZ?
A) Handwerkskammer allein
B) Industrie- und Handelskammer
C) Agentur für Arbeit
D) Arbeitgeberverband
Lösung: C ist richtig. (siehe Umschulung)
11. Welche Aussage zur Servicetechniker-Weiterbildung trifft zu?
A) Sie ersetzt den Gesellenbrief.
B) Sie fokussiert ausschließlich auf kaufmännische Inhalte.
C) Sie umfasst u. a. Elektrik/Elektronik, Hochvolt, Hydraulik/Pneumatik und Kommunikation.
D) Sie ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung.
Lösung: C ist richtig. (siehe Servicetechniker)
12. Welche Aussage zur beruflichen Flexibilität deckt sich mit dem Text?
A) Sie bedeutet ausschließlich, jederzeit umzuziehen.
B) Sie umfasst u. a. Fortbildungen und das Einarbeiten in verschiedene Aufgabenbereiche.
C) Sie ist nur für Großbetriebe relevant.
D) Sie ersetzt jede formale Qualifikation.
Lösung: B ist richtig. (siehe Lebenslanges Lernen)
Themenbereich 8: Leben, lernen und arbeiten in Europa
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:
Ich kann den Unterschied zwischen dem Kontinent Europa und der Europäischen Union erklären und die Entstehung der EU sowie ihre Grundziele darstellen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts benennen und ihre Bedeutung für Bürgerinnen, Bürger und Betriebe erläutern. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die Instrumente Europass, Erasmus+ und den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) beschreiben und für Ausbildung, Karriere und Mobilität nutzen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Europa und Europäische Union (Überblick)
Europa ist einer von sieben Kontinenten. Geografisch bildet Europa zusammen mit Asien den Kontinent Eurasien, wird aber meist als eigenständiger Kontinent betrachtet. Derzeit gibt es 46 Staaten, die ganz oder teilweise in Europa liegen; die Grenzen sind nicht überall eindeutig. Europa hat insgesamt über 700 Millionen Einwohner und gehört damit zu den dichter besiedelten Teilen der Erde.
Entstehung der EU und Mitgliedstaaten
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund. Die Europäische Union gibt es seit 1992. Entstanden ist sie durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und EURATOM, die europäische Atomgemeinschaft. Nicht alle Länder Europas sind Mitglied der EU. Wer der EU beitreten will, muss zunächst zu Europa gehören. Eine vollständige und aktuelle Liste der Mitgliedstaaten ist beim Auswärtigen Amt abrufbar. Heute zählt die EU 27 Mitgliedstaaten (Aktualisierung gegenüber älteren Angaben „28“; Quelle-Hinweis: EU/Europa-Portal, Auswärtiges Amt).
Friedensprojekt und Ziele der EU
Zwischen den europäischen Ländern gab es über Jahrhunderte Kriege und Unruhen. Die heutige EU ist eines der erfolgreichsten Friedensprojekte: Seit 1945 herrscht im Gebiet der heutigen EU Frieden. Die EU wahrt und fördert demokratische Werte, stärkt Frieden und Sicherheit, unterstützt eine nachhaltige Entwicklung, freien und fairen Handel, den Schutz der Menschenrechte und den Abbau von Armut. Auf wirtschaftlichem Gebiet ist die Einigung besonders weit fortgeschritten.
Binnenmarkt, Drittländer und Grundfreiheiten
Der europäische Binnenmarkt ist der gemeinsame Wirtschaftsraum der EU-Mitgliedstaaten. Eine Firma aus Kempen darf ihre Produkte und Dienstleistungen in allen EU-Staaten anbieten. „Drittländer“ sind Staaten außerhalb der EU, mit denen dennoch Handel getrieben wird, zum Beispiel die Ukraine.
Hierzu gelten die Grundfreiheiten :
(W) Freier Personenverkehr.
(X) Freier Warenverkehr.
(Y) Freier Dienstleistungsverkehr.
(Z) Freier Kapitalverkehr.
Soziale Rechte in Europa
Die europäische Sozialcharta ist ein Abkommen, das soziale Grundrechte garantiert (Europarat). Daneben sichert die Charta der Grundrechte der Europäischen Union Grundrechte innerhalb der EU. Beide Dokumente dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, haben aber unterschiedliche Träger.
Der Europass
Der Europass ist eine europäische Online-Bewerbungsmappe zur Dokumentation von beruflichen Fähigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen. Im Europass-Profil können Kompetenzen beschrieben, Lebenslauf und Anschreiben erstellt sowie passende Stellen- und Lernangebote gefunden werden. Das Profil lässt sich mit Beraterinnen, Arbeitgebern und Institutionen teilen, auch um Chancen im europäischen Ausland zu nutzen. Der heimatverbundene Land- und Baumaschinenmechatroniker mag denken, dass Europa ihn nicht interessiert. Aber vielleicht gibt es im Nachbarland interessante Möglichkeiten? Und der eine oder andere Handwerker soll durch eine Urlaubsliebe plötzlich großes Interesse für Europa entwickelt haben 😉.
Erasmus+
Erasmus+ fördert die allgemeine und berufliche Bildung in Europa, u. a. durch finanzierte Austauschprogramme für Auszubildende und Berufsschüler. Für 2021–2027 nennt Erasmus+ zentrale Schwerpunkte: (AA) Soziale Inklusion.
(BB) Grüner und digitaler Wandel.
(CC) Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Zusätzlich verfolgt Erasmus+ Ziele in den Bereichen Jugendstrategien, Arbeit, Sport und soziale Rechte.
Leonardo da Vinci (Programmhistorie, Gesellenprüfungen abgefragt)
Das Programm Leonardo da Vinci war Teil der EU-Programme zum lebenslangen Lernen und stärkte Aus- und Weiterbildung in Europa, vor allem durch grenzüberschreitende Mobilität. Heute sind die Inhalte in Erasmus+ integriert. Projekte werden von Institutionen in den Mitgliedstaaten organisiert.
Europäische Geldpolitik
Die Geldpolitik im Euroraum wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) verantwortet.
Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR)
Der EQR ordnet Qualifikationen in acht Niveaus ein. Er erleichtert Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Abschlüssen in der EU. Damit werden Schul- und Berufsabschlüsse zwischen Ländern besser vergleichbar, was Mobilität und Anerkennung fördert.
Arbeitsaufgaben mit Lösungsvorschlägen
1. Erklären Sie den Unterschied zwischen Europa und der EU und nennen Sie die heutige Zahl der EU-Mitgliedstaaten. ✍️
Lösung: Europa ist der geografische Kontinent mit 46 Staaten, während die EU ein politischer Staatenverbund ist. Die EU umfasst heute 27 Mitgliedstaaten.
2. Analysieren Sie die Bedeutung der vier Grundfreiheiten (W–Z) für einen Handwerksbetrieb mit Kunden in Belgien. 🧠
Lösung: Der freie Warenverkehr erleichtert Lieferungen ohne Zölle; der freie Dienstleistungsverkehr ermöglicht Montage- und Serviceeinsätze; der freie Personenverkehr erlaubt die kurzfristige Entsendung von Personal; der freie Kapitalverkehr vereinfacht Zahlungen und Investitionen über Grenzen hinweg.
3. Bewerten Sie, wie Europass und Erasmus+ die Karrierechancen von Auszubildenden verbessern können. ⭐
Lösung: Der Europass macht Kompetenzen europaweit sichtbar und standardisiert Bewerbungen; Erasmus+ erweitert Fachwissen und Soft Skills durch Auslandsaufenthalte, verbessert Sprachkenntnisse und fördert Mobilität, was die Beschäftigungsfähigkeit messbar steigert.
Multiple-Choice-Aufgaben
4. Die EU entstand aus EWG, EGKS und EURATOM und besteht heute aus:
A) 25 Mitgliedstaaten
B) 27 Mitgliedstaaten
C) 28 Mitgliedstaaten
D) 30 Mitgliedstaaten Lösung: B ist richtig (siehe Europa).
5. Welche Aussage beschreibt keine der vier Grundfreiheiten?
A) Freier Personenverkehr
B) Freier Warenverkehr
C) Freier Informationsverkehr
D) Freier Dienstleistungsverkehr Lösung: C ist richtig (siehe Europa).
6. Wofür eignet sich der Europass in erster Linie?
A) Für die Beantragung von Zollbefreiungen
B) Für die Dokumentation von Kompetenzen und die Erstellung eines europäischen Lebenslaufs
C) Für die Beantragung von Studienkrediten bei der EZB
D) Für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen, Lösung: B ist richtig (siehe Europa).
Themenbereich 9: Grundzüge des sozialen Sicherungssystems – Sozialversicherung
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:
Ich kann die fünf Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland vollständig benennen und ihre Grundaufgaben in ganzen Sätzen erklären. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann das Solidaritätsprinzip und die Pflichtversicherung in eigenen Worten definieren und an Beispielen (Familienversicherung, Beiträge bei Arbeitslosigkeit) erläutern. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die Finanzierung der einzelnen Zweige (insbesondere Arbeitgeberanteil, Arbeitnehmeranteil, alleinige Finanzierung der Unfallversicherung) rechtlich korrekt darstellen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Grundidee und historische Entwicklung
Das soziale Sicherungssystem beruht in Deutschland auf den gesetzlichen Sozialversicherungen und auf freiwilligen, aber notwendigen privatrechtlichen Individual-Versicherungen. Die Sozialversicherung ist in ihrer heutigen Form auf die sogenannte „kaiserliche Botschaft“ von 1881 und auf die Bismarckschen Sozialgesetze zur Krankenversicherung (1883), Unfallversicherung (1884) sowie zur Invaliden- und Alterssicherung (1889) aufgebaut. Im Laufe der Zeit wurden weitere Risiken einbezogen: die Arbeitslosenversicherung (1927) und die Pflegeversicherung (1995). Diese Entwicklung wird in der deutschen und europäischen Sozialversicherungsgeschichte ausführlich beschrieben.
Die fünf Säulen / Zweige der Sozialversicherung
Die fünf Säulen der Sozialversicherung (auch „fünf Säulen des Sozialstaates“ genannt) bilden die Basis der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Die Zweige sind: (1) die Krankenversicherung, (2) die Unfallversicherung, (3) die Rentenversicherung, (4) die Pflegeversicherung und (5) die Arbeitslosenversicherung. Quelle: https://www.bwl-lexikon.de/wiki/saeulen-der-sozialversicherung/
Zentrale Merkmale und Prinzipien
Wichtig sind folgende Merkmale der Sozialversicherung:
(DD) Die Leistungen werden in der Regel durch Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern finanziert;
(EE) der Anspruch auf Leistung besteht ohne individuelle Bedürftigkeitsprüfung;
(FF) die Versicherungspflicht besteht für Arbeitnehmer per Gesetz. Hier gilt ein Versicherungszwang. Dies gilt nicht für Beamte und Selbständige; seit Jahren wird politisch diskutiert, auch diese Berufsgruppen stärker einzubeziehen. Die Rahmenbedingungen der Sozialversicherung werden durch das Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Die Sozialversicherungen haben das Ziel, eine menschenwürdige Existenz bei persönlicher oder beruflicher Notlage zu sichern.
Finanzierung und Beitragseinzug
Die Beiträge werden in der Regel von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen; die Überweisung führt der Arbeitgeber an die zuständigen Stellen ab. Eine wichtige Ausnahme: Die gesetzliche Unfallversicherung wird zu 100 % vom Arbeitgeber finanziert; Arbeitnehmer zahlen hierfür keine Beiträge. Damit soll der Arbeitgeber besonders motiviert sein, Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
Solidaritätsprinzip und Familienversicherung
Das Solidaritätsprinzip bedeutet: Viele tragen gemeinsam die Risiken weniger. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das besonders sichtbar, zum Beispiel über die beitragsfreie Familienversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehepartnerinnen/Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die GKV stellt sicher, dass alle Versicherten medizinisch versorgt werden. Sie übernimmt die Behandlungskosten, das gesetzliche Krankengeld, das Mutterschaftsgeld, anerkannte psychotherapeutische Leistungen, bestimmte Leistungen für Sehhilfen, die Familienversicherung, eine Haushaltshilfe in gesetzlich geregelten Fällen sowie Pflegeleistungen über die Pflegekasse (Pflegegeld u. a.). Pflichtversicherte haben Anspruch auf Behandlung durch zugelassene Vertragsärztinnen und -ärzte („Kassenzulassung“). Wer ärztliche Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Anspruch nimmt, trägt die Kosten grundsätzlich selbst. Rechtsgrundlagen hierfür finden sich im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), insbesondere zur freien Wahl unter zugelassenen Ärztinnen/Ärzten.
Beitragssätze in der GKV (Aktualitätsprüfung)
Der Beitragssatz ist gesetzlich auf 14,6 % festgelegt (§ 241 SGB V). Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Seit 2019 werden Zusatzbeitrag und Grundbeitrag paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (GKV-VEG). Somit ist der Gesamtbeitrag nicht in jeder Kasse gleich, weil der Zusatzbeitrag je Kasse variiert; die Parität der Finanzierung gilt jedoch einheitlich.
Beiträge während Arbeitslosigkeit
Wenn ein Arbeitnehmer Arbeitslosengeld I bezieht, ist er in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert; die Bundesagentur für Arbeit trägt die Beiträge. Das gilt regelmäßig auch während einer Sperrzeit unter bestimmten Bedingungen.
Beispiel zur Leistungspflicht der GKV
Beispiel: Stefan Groß spielt in seiner Freizeit mit Kollegen in der Turnhalle Fußball. Dabei bricht er sich seinen Knöchel. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten.
Zusammenfassung der Beiträge und Zuständigkeiten
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden im Wesentlichen aus Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert; der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % (gesetzlich), hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der ebenfalls paritätisch getragen wird. Pflichtversicherte nutzen die vertragsärztliche Versorgung. Die Unfallversicherung ist allein vom Arbeitgeber zu finanzieren.
Hinweis auf historische Erweiterung des Versichertenkreises
Mehr und mehr wurden weitere Kreise der Bevölkerung in den Versicherungsschutz einbezogen; besonders sichtbar ist dies am Ausbau der Familienversicherung und an der Pflichtversicherung während des Bezugs von Lohnersatzleistungen.
Arbeitsaufgaben
1. Erkläre die fünf Zweige der deutschen Sozialversicherung in ganzen Sätzen und gib zu jedem Zweig eine typische Leistung an. 💡
Lösungsvorschlag: Die Krankenversicherung übernimmt die medizinische Behandlung und das Krankengeld. Die Unfallversicherung erbringt Leistungen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Rentenversicherung zahlt die Altersrente und Rehabilitationsleistungen. Die Pflegeversicherung finanziert pflegerische Leistungen wie Pflegegeld. Die Arbeitslosenversicherung zahlt das Arbeitslosengeld I und fördert die berufliche Eingliederung.
2. Analysiere, warum die gesetzliche Unfallversicherung vollständig vom Arbeitgeber finanziert wird, und leite daraus zwei erwartete Effekte im Betrieb ab. 🔧
Lösungsvorschlag: Die alleinige Finanzierung durch den Arbeitgeber soll die Präventionsbereitschaft erhöhen. Daraus folgen die Investition in Arbeitsschutzmaßnahmen und die konsequente Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, weil jeder Unfall die Umlagekosten der Unternehmen steigern kann.
3. Vergleichen: Vergleiche die Begriffe Solidaritätsprinzip und Pflichtversicherung und zeige an einem Beispiel aus der GKV, wie beide zusammenwirken. 🚀
Lösungsvorschlag: Das Solidaritätsprinzip bedeutet, dass Stärkere Schwächere mittragen; die Pflichtversicherung stellt sicher, dass alle Arbeitnehmer Teil der Risikogemeinschaft sind. In der GKV zeigt sich dies an der beitragsfreien Familienversicherung: Durch die Pflichtversicherung vieler Erwerbstätiger können Ehepartner und Kinder ohne eigenen Beitrag mitversichert sein.
Multiple-Choice-Aufgaben
4. Welche Aussage zur Finanzierung der GKV ist richtig?
A) Der gesamte GKV-Beitrag ist in allen Kassen identisch.
B) Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich fix; der Zusatzbeitrag variiert je Kasse.
C) Seit 2019 zahlt nur der Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag allein.
D) Den Zusatzbeitrag legt das Finanzamt fest.
Lösung: B ist richtig. (siehe Grundzüge des sozialen Sicherungssystems)
5. Wer trägt die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung?
A) Arbeitnehmer allein
B) Arbeitgeber allein
C) Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte
D) Der Staat über Steuern
Lösung: B ist richtig. (siehe Grundzüge des sozialen Sicherungssystems)
6. Welche Aussage zur vertragsärztlichen Versorgung trifft zu?
A) Pflichtversicherte können ärztliche Leistungen nur privat in Anspruch nehmen.
B) Pflichtversicherte wählen frei unter zugelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten.
C) Vertragsärzte behandeln nur Privatversicherte.
D) Die GKV zahlt ausschließlich für Krankenhausärzte.
Lösung: B ist richtig. (siehe Grundzüge des sozialen Sicherungssystems)
7. Welche Leistung ist typisch für die Arbeitslosenversicherung?
A) Pflegegeld
B) Arbeitslosengeld und Fördermaßnahmen zur Eingliederung
C) Mutterschaftsgeld
D) Rehabilitationsleistung „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ der Rentenversicherung
Lösung: B ist richtig. (siehe Grundzüge des sozialen Sicherungssystems)
8. Welche Kombination ordnet Zweig und Beispiel korrekt zu?
A) Pflegeversicherung – Behandlung eines Sportunfalls in der Freizeit
B) Krankenversicherung – Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit
C) Unfallversicherung – Altersrente
D) Rentenversicherung – Mutterschaftsgeld
Lösung: B ist richtig. (siehe Grundzüge des sozialen Sicherungssystems)
9. Was bedeutet das Solidaritätsprinzip in der GKV?
A) Jeder zahlt nur exakt das, was er verbraucht.
B) Beiträge richten sich ausschließlich nach Alter und Geschlecht.
C) Viele tragen gemeinsam die Kosten weniger Menschen; beitragsfreie Familienversicherung ist ein Beispiel.
D) Nur Familien mit Kindern erhalten Leistungen.
Lösung: C ist richtig. (siehe Grundzüge des sozialen Sicherungssystems)
Gesetzliche Unfallversicherung und Gesetzliche Rentenversicherung)
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:
Ich kann erklären, wann die gesetzliche Unfallversicherung greift, welche Leistungen sie erbringt und welche Rolle die Berufsgenossenschaften haben. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann beschreiben, wie die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert, wer Beiträge zahlt, welche Rentenarten es gibt und was „Generationenvertrag“ bedeutet.
(Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann unterscheiden, welche Ereignisse ein Arbeits- oder Wegeunfall sind und welche Fälle stattdessen in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung fallen.
(Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein weiterer Zweig der Sozialversicherung. Sie tritt ein, wenn ein Unfall im Zusammenhang mit dem Beruf beziehungsweise der beruflichen Tätigkeit geschehen ist.
Die Leistungen der Unfallversicherung umfassen in diesem Fall: a) die Heilbehandlungsmaßnahmen,
b) die medizinische Rehabilitation zur Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit,
c) die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
d) gegebenenfalls die Umschulungen,
e) die Geldleistungen an Versicherte, zum Beispiel die Lohnersatzleistungen und die Rentenleistungen, und
f) im Todesfall die Hinterbliebenenleistungen, zum Beispiel die Witwen- und Waisenrenten.
Die Beiträge für die Unfallversicherung werden ausschließlich vom Arbeitgeber bezahlt. Der Träger der Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft. Sie erstellt unter anderem die Unfallverhütungsvorschriften, die für den Betreiber eines Betriebs und für die Arbeitnehmer bindend sind.
Die Unfallversicherung bezieht sich auf die Unfälle am Arbeitsplatz wie auch auf dem Arbeitsweg. Der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung geschieht durch die verpflichtende Mitgliedschaft eines Arbeitgebers bei einer Berufsgenossenschaft.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. Dazu zählen die Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg und die Unfälle von Auszubildenden in Lehrwerkstätten oder Kursen. Rein private Ereignisse, zum Beispiel der Sport nach Feierabend, sowie normale Krankheiten wie eine Erkältung mit Fieber fallen nicht darunter. In diesen Fällen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung. Die Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in § 8 SGB VII (Arbeits- und Wegeunfälle) und § 2 SGB VII (versicherte Personen, Lernende).
Die wichtigste Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und die Versicherung der Arbeitnehmer. Wenn sich beispielsweise ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit (kein Umweg) ein Bein bricht, so wird die Berufsgenossenschaft diese Kosten übernehmen.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen wird darauf geachtet, dass Sofort- oder Spätschäden entstehen können. Daher werden alle Unfallverhütungsvorschriften diesbezüglich strengstens eingehalten. Das gilt auch für Schweißarbeiten. Arbeitsunfälle können verhindert werden, wenn die Sicherheitskleidung getragen wird und auch hier die Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden.
Wichtiger Merksatz: Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) bietet den Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten.
Beispiele für Arbeitsunfälle, die von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden:
(2) Hans hilft einem Kollegen beim Beladen des Firmen-Lieferwagens und quetscht sich dabei die linke Hand.
(3) Der Azubi Yassin wird vom Ausbilder in das Farbengeschäft Gromyko geschickt und wird dabei von einem Auto angefahren.
(4) Herr Heckhoff stolpert beim Betriebsausflug über einen Stein und bricht sich ein Bein.
(5) Frau Fischer rutscht in der Mittagspause auf dem Weg zur Werkskantine aus und bricht sich das Steißbein.
(6) Eine Arbeitnehmerin verunglückt auf dem Weg zur Arbeit.
Beispiele, bei denen ein Auszubildender in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist:
a) auf dem Weg zur Berufsschule oder zur Abschlussprüfung,
b) beim Arbeiten und Lernen in der Berufsschule und beim Anfertigen praktischer Werkstücke,
c) auf dem Heimweg vom Betrieb oder auch von der Abschlussprüfung.
Die Finanzierung der Unfallversicherung erfolgt allein durch den Arbeitgeber. Die Berufsgenossenschaft zahlt bei einem Arbeitsunfall so lange, wie die Voraussetzungen für die Leistungen gegeben sind. Das bedeutet: Solange die Folgen des Unfalls vorhanden sind, besteht grundsätzlich der Anspruch auf Leistungen.
Bei allen diesen Unfällen besteht immer ein Bezug zur Arbeit, und sie sind deshalb über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Bei den Unfällen in der Freizeit, im eigenen Garten zum Beispiel, ist nicht die Unfallversicherung zuständig. Beispielsweise kann die Unfallversicherung die Leistung bei einem Arbeitsunfall ablehnen, der auf übermäßigen Alkoholgenuss zurückzuführen ist.
Wichtig: Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird nicht nur durch die Berufsgenossenschaft, sondern auch durch das Gewerbeaufsichtsamt durchgeführt und überwacht.
Neben der beruflichen Unfallversicherung, deren Beiträge ausschließlich vom Arbeitgeber geleistet werden, können Arbeitnehmer eine freiwillige, private Unfallversicherung abschließen. Hier erfolgt die Beitragszahlung allein durch den Arbeitnehmer.
Die gesetzliche Rentenversicherung
Die im Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelte gesetzliche Rentenversicherung schützt die Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie im Todesfall deren Hinterbliebene durch Rentenzahlungen für die verschiedenen Rentenarten. Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems, der die Berufstätigen im Alter finanziell absichern soll. Die zentrale Aufgabe der Rentenversicherung ist die Ersetzung des ausgefallenen Arbeitseinkommens nach dem Ruhestand; generell gilt der Leitspruch „Reha vor Rente“.
Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung. Die Höhe der Altersrente richtet sich vor allem nach der Dauer und nach der Höhe der Beitragszahlungen. Jeder Arbeitnehmer ist grundsätzlich gesetzlich rentenversichert. Dies gilt nicht für Beamte.
Die Beiträge werden zu einer Hälfte vom Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Bruttogehalt.
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden durch die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und die Bundesregierung finanziert.
Typische Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
(b) das Altersruhegeld,
(c) die Erwerbsminderungsrente beziehungsweise die Erwerbsunfähigkeitsrente,
(d) die Rehabilitationsmaßnahmen und die Kuren zur Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit,
(e) die Hinterbliebenenrente.
Die gesetzliche Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip des Generationenvertrages. Das bedeutet, dass aus den Beiträgen der erwerbstätigen Generation die Renten der nicht mehr erwerbstätigen Generation bezahlt werden.
Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt nicht die Förderung der beruflichen Fortbildung. Der Beitragssatz wird durch den Bundestag festgelegt.
Die zusätzliche private Alterssicherung dient einem höheren Einkommen im Alter.
– Träger einer privaten Rentenversicherung ist eine Versicherungsgesellschaft.
Arbeitsaufgaben (mit Lösungen)
1. 🔎 Erkläre in ganzen Sätzen, was ein Wegeunfall ist und in welchem Fall er von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen wird.
Lösung: Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem direkten Weg zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte oder zurück. Er wird von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen, wenn der Weg ohne private Umwege zurückgelegt wurde und der Unfall in diesem unmittelbaren Zusammenhang passiert ist.
2. Begründe, warum die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich vom Arbeitgeber getragen werden.
Lösung: Die Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen, damit der Arbeitgeber einen starken Anreiz hat, den Arbeitsschutz ernst zu nehmen und Unfälle durch sichere Betriebsabläufe, Unterweisungen und Schutzmaßnahmen zu vermeiden.
3. Analysiere den Unterschied zwischen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung anhand eines kurzen Beispiels.
Lösung: Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei einem arbeitsbedingten Unfall sofortige Heilbehandlung, Rehabilitation und gegebenenfalls eine Unfallrente; die gesetzliche Rentenversicherung sichert das Einkommen im Alter sowie bei Erwerbsminderung ab. Wenn sich eine Beschäftigte auf dem Werksgelände das Bein bricht, erbringt die Unfallversicherung die Akut- und Rehaleistungen, während die Rentenversicherung erst im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung zahlt.
Multiple-Choice-Aufgaben
4. Welche Aussage beschreibt die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung zutreffend?
A) Sie zahlt bei allen Freizeitunfällen und Erkältungskrankheiten.
B) Sie ist nur für Berufskrankheiten zuständig.
C) Sie ist für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und anerkannte Berufskrankheiten zuständig.
D) Sie ersetzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig.
Lösung: C ist richtig. (siehe Sozialversicherung)
5. Wer trägt die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung?
A) Allein die Arbeitnehmer.
B) Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte.
C) Der Bund über Steuern.
D) Allein die Arbeitgeber.
Lösung: D ist richtig. (siehe Sozialversicherung)
6. Wodurch wird der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt?
A) Durch eine freiwillige Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
B) Durch den Bundestag im Rahmen gesetzlicher Regelungen des SGB VI.
C) Durch die Deutsche Rentenversicherung ohne gesetzliche Grundlage.
D) Durch die Länderparlamente im Rahmen des Haushalts.
Lösung: B ist richtig. (siehe Sozialversicherung)
Richtige Zuordnungen von Sozialversicherungen und Träger
(A) Gesetzliche Arbeitslosenversicherung = Bundesagentur für Arbeit
(B) Gesetzliche Rentenversicherung = Deutsche Rentenversicherung
(C) Gesetzliche Unfallversicherung = Berufsgenossenschaften;
(D) Gesetzliche Krankenversicherung = die jeweilige anerkannte, vom AN ausgewählte Krankenkasse wie beispielsweise die AOK, Barmer Ersatzkasse, Innungskrankenkasse, Techniker Krankenkasse, uvm..
(E) Gesetzliche Pflegeversicherung = wie bei der Krankenkasse.
Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) und Gesetzliche Rentenversicherung – Inhalte, Leistungen, Finanzierung (Vertiefung und Zusammenfassung
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:
Ich kann erklären, wann die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) leistet, wer versichert ist und welche Leistungen sie im Falle von Arbeits- und Wegeunfällen erbringt.
(Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die Aufgaben, die Trägerschaft und die Finanzierung der GUV korrekt beschreiben und typische Fallkonstellationen rechtlich zuordnen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die Ziele, Leistungen, Träger und Finanzierungsprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung präzise darstellen, einschließlich des Generationenvertrags.
(Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung:
0 Punkte (–): Kann ich gar nicht!
1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer!
3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher!
5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein weiterer Zweig der Sozialversicherung. Sie tritt ein, wenn ein Unfall im Zusammenhang mit dem Beruf beziehungsweise der beruflichen Tätigkeit geschehen ist.
Leistungen der GUV
Die Leistungen der Unfallversicherung umfassen in diesem Fall:
a) Heilbehandlungsmaßnahmen,
b) medizinische Rehabilitation zur Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit,
c) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
d) eventuell Umschulungen,
e) Geldleistungen an die Versicherten, zum Beispiel Lohnersatzleistungen und Rentenleistungen, und
f) im Todesfall Hinterbliebenenleistungen, zum Beispiel Witwen- und Waisenrenten.
Beiträge, Träger und Pflichten
Die Beiträge für die Unfallversicherung werden ausschließlich vom Arbeitgeber bezahlt. Der Träger der Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft. Sie erstellt unter anderem Unfallverhütungsvorschriften, die für den Betreiber eines Betriebs und für die Arbeitnehmer bindend sind.
Arbeits- und Wegeunfälle sowie Versicherungsschutz
Die Unfallversicherung bezieht sich auf Unfälle am Arbeitsplatz wie auch auf dem Arbeitsweg. Der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung geschieht durch die verpflichtende Mitgliedschaft eines Arbeitgebers bei einer Berufsgenossenschaft.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. Dazu zählen Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg und Unfälle von Auszubildenden in Lehrwerkstätten oder Kursen. Rein private Ereignisse, zum Beispiel Sport nach Feierabend, sowie normale Krankheiten wie eine Erkältung mit Fieber fallen nicht darunter. In diesen Fällen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung.
(Quellenhinweis: Definitionen und Beispiele zu Arbeits- und Wegeunfällen sowie versicherten Personen sind in SGB VII geregelt; Überblick beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Trägern, Leistungen und Beiträgen.)
Zweck der Unfallverhütung
Die wichtigste Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und die Versicherung der Arbeitnehmer. Wenn sich beispielsweise ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit (kein Umweg) ein Bein bricht, so wird die Berufsgenossenschaft diese Kosten übernehmen.
Gefahrstoffe, Schweißarbeiten und Schutzmaßnahmen
Beim Umgang mit Gefahrstoffen wird darauf geachtet, dass Sofort- oder Spätschäden entstehen können. Daher werden alle Unfallverhütungsvorschriften diesbezüglich streng eingehalten. Das gilt auch für Schweißarbeiten. Arbeitsunfälle können verhindert werden, wenn Sicherheitskleidung getragen wird und auch hier die Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden.
Merksatz zur Trägerschaft und Leistung
Die Berufsgenossenschaft ist Träger der Unfallversicherung und übernimmt die Kosten der Heilbehandlung, unter anderem, wenn dem Arbeitnehmer auf direktem Weg zur Arbeitsstelle ein Unfall widerfährt.
Beispiele für Arbeitsunfälle (Fallbeispiele)
(2) Hans hilft einem Kollegen beim Beladen des Firmen-Lieferwagens und quetscht sich dabei die linke Hand.
(3) Der Azubi Yassin wird vom Ausbilder ins Farbengeschäft Gromyko geschickt und wird dabei von einem Auto angefahren.
(4) Herr Zoncker stolpert beim Betriebsausflug über einen Stein und bricht sich ein Bein.
(5) Frau Fischer rutscht in der Mittagspause auf dem Weg zur Werkskantine aus und bricht sich das Steißbein.
(6) Eine Arbeitnehmerin verunglückte auf dem Weg zur Arbeit.
Beispiele, bei denen ein Auszubildender in der GUV versichert ist
a) Auf dem Weg zur Berufsschule oder Abschlussprüfung,
b) beim Arbeiten und Lernen in der Berufsschule und Anfertigen praktischer Werkstücke,
c) auf dem Heimweg vom Betrieb oder auch der Abschlussprüfung.
Leistungsdauer, Abgrenzungen und Aufsicht
Die Finanzierung der Unfallversicherung erfolgt allein durch den Arbeitgeber. Die Berufsgenossenschaft zahlt bei einem Arbeitsunfall so lange, wie die Voraussetzungen für die Leistungen gegeben sind. Das heißt, solange die Folgen des Unfalls vorhanden sind.
Bei allen diesen Unfällen besteht immer ein Bezug zur Arbeit und sie sind deshalb über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Bei Unfällen in der Freizeit, im eigenen Garten zum Beispiel, ist nicht die Unfallversicherung zuständig. Beispielsweise kann die Unfallversicherung die Leistung bei einem Arbeitsunfall ablehnen, der auf übermäßigen Alkoholgenuss zurückzuführen ist.
Wichtig: Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird nicht nur durch die Berufsgenossenschaft, sondern auch durch das Gewerbeaufsichtsamt durchgeführt und überwacht.
Private Unfallversicherung
Neben der beruflichen Unfallversicherung, deren Beiträge ausschließlich vom Arbeitgeber geleistet werden, können Arbeitnehmer eine freiwillige, private Unfallversicherung abschließen. Hier erfolgt die Beitragszahlung allein durch den Arbeitnehmer.
Wichtiger Merksatz
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) bietet Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten.
Die gesetzliche Rentenversicherung (Vertiefung und Zusammenfassung)
Die im Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelte gesetzliche Rentenversicherung schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie im Todesfall deren Hinterbliebene durch Rentenzahlungen für die verschiedenen Rentenarten. Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems, das Berufstätige im Alter finanziell absichern soll. Die zentrale Aufgabe der Rentenversicherung ist die Ersetzung von ausgefallenem Arbeitseinkommen nach dem Ruhestand; generell gilt der Leitspruch „Reha vor Rente“.
Träger, Versicherungspflicht und Beiträge
Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung. Die Höhe der Altersrente richtet sich vor allem nach Dauer und Höhe der Beitragszahlungen. Beschäftigte in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich gesetzlich rentenversichert, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten; dies gilt nicht für Beamte.
Die Beiträge werden zur einen Hälfte vom Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Bruttogehalt. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Bundesregierung finanziert.
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Typische Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
(b) Altersruhegeld,
(c) Erwerbsminderungsrente beziehungsweise Erwerbsunfähigkeitsrente,
(d) Rehabilitationsmaßnahmen beziehungsweise Kuren zur Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit,
(e) Hinterbliebenenrente.
Grundprinzipien und Abgrenzungen
Die gesetzliche Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip des Generationenvertrags. Das bedeutet, dass aus den Beiträgen der Erwerbstätigen die Rente der nicht mehr erwerbstätigen Generation bezahlt wird.
Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt nicht die Förderung der beruflichen Fortbildung. Der Beitragssatz wird durch den Bundestag festgelegt.
Die zusätzliche private Alterssicherung dient einem höheren Einkommen im Alter.
– Träger einer privaten Rentenversicherung ist eine Versicherungsgesellschaft.
– Der Beitragssatz der Rentenversicherung wird gesetzlich festgelegt (SGB VI). Allgemeine Information: Deutsche Rentenversicherung – „SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung“.
Richtige Zuordnungen von Sozialversicherungen und Träger
(A) Gesetzliche Arbeitslosenversicherung = Bundesagentur für Arbeit
(B) Gesetzliche Rentenversicherung = Deutsche Rentenversicherung
(C) Gesetzliche Unfallversicherung = Berufsgenossenschaften;
(D) Gesetzliche Krankenversicherung = die jeweilige anerkannte, vom AN ausgewählte Krankenkasse wie beispielsweise die AOK, Barmer Ersatzkasse, Innungskrankenkasse, Techniker Krankenkasse, uvm..
(E) Gesetzliche Pflegeversicherung = wie bei der Krankenkasse.
Arbeitsaufgaben: Bitte die folgenden Aufgaben ausschließlich mit einem ausradierbaren Stift (Bleistift,…) bearbeiten. Es ist immer nur eine Antwort anzukreuzen. Schreibe zusätzlich den Buchstaben der richtigen Auswahlantwort gut leserlich rechts neben der Aufgabenstellung hin.
Notiere zusätzlich die Seite in der du die richtige Antwort gefunden hast. Beispiel:
Arbeitsaufgaben (3) mit Lösungen
1. Erklären 🗣️: Erkläre in ganzen Sätzen den Unterschied zwischen Arbeitsunfall und Wegeunfall und schildere ein Beispiel aus dem Text.
Lösung: Der Arbeitsunfall ereignet sich während der versicherten Tätigkeit im Betrieb, der Wegeunfall auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte. Ein Beispiel ist der Sturz von Herrn Heckhoff beim Betriebsausflug als Arbeitsunfall; ein weiteres Beispiel ist die Arbeitnehmerin, die auf dem Weg zur Arbeit verunglückt, als Wegeunfall.
2. 💡: Begründe, warum die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung allein vom Arbeitgeber getragen werden.
Lösung: Die Alleinfinanzierung soll die Prävention stärken, damit der Arbeitgeber ein eigenes wirtschaftliches Interesse hat, Unfälle durch Arbeitsschutz und Unfallverhütung zu vermeiden; außerdem ist die Unfallversicherung als Haftungsersatzsystem ausgestaltet, das betriebliche Risiken kollektiv absichert.
3. 🔎: Analysiere die Finanzierung und die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und leite das dahinterstehende Prinzip ab.
Lösung: Die Beiträge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam; zusätzlich gibt es Bundeszuschüsse. Leistungen sind unter anderem Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Reha und Hinterbliebenenrenten. Dahinter steht der Generationenvertrag: Aktive finanzieren die Renten der Ruheständler.
Multiple-Choice-Aufgaben – je nur eine richtige Antwort
1. Welche Aussage zur gesetzlichen Unfallversicherung trifft zu?
A) Sie leistet bei jeder privaten Sportverletzung nach Feierabend.
B) Sie wird durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge je zur Hälfte finanziert.
C) Sie ist für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle zuständig und wird allein vom Arbeitgeber finanziert.
D) Sie ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung bei Krankheit.
Lösung: C ist richtig (siehe gesetzliche Unfallversicherung/GUV).
2. Was ist kein Leistungsbereich der gesetzlichen Rentenversicherung?
A) Hinterbliebenenrenten.
B) Rehabilitationsmaßnahmen.
C) Förderung von beruflichen Fortbildungen im Betrieb.
D) Altersrenten.
Lösung: Cist richtig (siehe gesetzliche Rentenversicherung).
3. Welche Aussage zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ist korrekt?
A) Nur Vollzeitbeschäftigte sind versicherungspflichtig.
B) Beschäftigte sind grundsätzlich versicherungspflichtig, unabhängig von Voll- oder Teilzeit.
C) Beamte sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
D) Nur Beschäftigte in Großbetrieben sind versicherungspflichtig.
Lösung: B ist richtig (siehe gesetzliche Rentenversicherung/Versicherungspflicht).
Probetest
Achtung: Pass auf die Falsch-Falle auf. Bei diesem Satz: „Welche Auswahlantwort ist falsch?“ musst du die falsche Aussage markieren!
Bitte ankreuzen und im jeweiligen Bereich rechts den Buchstaben deutlich hinschreiben.
(2) Welche Auswahlantwort ist falsch? Laut Bundesurlaubsgesetz darf der Urlaub nicht mit Geld abgegolten werden. Dies gilt auch,… (A) wenn der Arbeitnehmer den Urlaub aus persönlichen Gründen nicht nehmen will, oder (B) wenn aus betrieblichen Gründen der Urlaub nicht gewährt werden kann, und auch weil (C) ab einem gewissen Lebensalter muss der Urlaub gewährt werden und darf nicht in Geldleistungen abgegolten werden. (D) wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde und daher der Urlaub nicht mehr gewährt werden kann. Lösung: C |
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(3) Welche Auswahlantwort ist falsch? Arbeitnehmer, die besonders schutzwürdig sind, haben einen besonderen Kündigungsschutz. Dies sind… (A) Auszubildende, (B) Soldaten beziehungsweise Zivildienstleistende, einen Monat vor und nach der entsprechenden Zeit, (C) Arbeitnehmer mit Meinungsverschiedenheiten gegenüber dem Arbeitgeber, (D) bei unverschuldeter Krankheit oder Unfall während des ersten Dienstjahres gilt dann ein Kündigungsschutz von 30 Tagen. Lösung: C |
(4) Das Bundesurlaubsgesetz formuliert also einen Mindestanspruch an Urlaub. Dabei gilt, dass es … (A) mindestens 22 Werktage sein müssen. (B) mindestens 23 Werktage sein müssen. (C) mindestens 24 Werktage sein müssen. (D) mindestens 25 Werktage sein müssen. Lösung: C |
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(5) Des Weiteren gilt kein besonderer Kündigungsschutz für … (A) Frauen bei Schwangerschaften sowie 16 Wochen nach der Entbindung, (B) Mütter und Väter, die sich in Elternzeit befinden, (C) Schwerbehinderte mit mindestens 50 % Schwerbehinderung, (D) Studenten im Semesterferienjob. Lösung: D |
(6) Was ist kein Beispiel für die reguläre Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: (A) durch eine ordentliche oder außerordentliche (fristlose) Kündigung, (B) durch den Ablauf eines befristeten Zeitvertrages, (C) der Geselle hat versehentlich den Chef geduzt, (D) durch einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen. Lösung: C |
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(7) Welche Auswahlantwort ist falsch? Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung können sein: (A) Arbeitsverweigerung, (B) regelmäßige Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen, (C) Verrat von Betriebsgeheimnissen, (D) Aufstellen des Arbeitnehmers als CDU-Landtagskandidat. Lösung: D |
(8) Welche Auswahlantwort ist falsch? Die betriebsbedingten Kündigungen können begründet werden durch: (A) Veränderung der Witterung und des Wetters, (B) Rationalisierung, Fremdvergabe, (C) Konkurs eines Betriebes, (D) das Verliebtsein des Gesellen in die Chefin. Lösung: D |
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(9) Welche Auswahlantwort ist falsch? Bei den ordentlichen Kündigungen gibt es beispielsweise Gründe personenbedingter Art: (A) lange Krankheit, (B) Minderung der Leistung um mindestens 30 %, (C) negative Genesungsprognose, (D) fehlende Heiratserlaubnis, (E) fehlende Arbeitserlaubnis. Lösung: D |
(10) Welche Aussage ist richtig? Arbeitsverhältnisse können aufgelöst werden durch … (A) den Zeitanfang bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag, (B) einen Aufhebungsvertrag, (C) eine wiederholte Erkältung des Gesellen, (D) eine schriftliche Ermahnung, Lösung: B |
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(12) Welche Auswahlantwort ist falsch? Beispiele für Arbeitgeberverbände sind der … (A) Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), (B) Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), (C) Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie (Gesamtmetall), (D) Bundesverband katholischer Bäckergesellen. Lösung: D |
(11) Welche Aussage über das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist falsch? Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält Vorschriften für Jugendliche unter 18 Jahren, dabei ist es egal, ob (A) sie als Hilfsarbeiter oder als Azubis tätig sind. (B)Ziel dieses Gesetzes ist es, die jungen Menschen vor einer Bedrohung ihrer Entwicklung oder Gesundheit zu beschützen. (C) Sein Geltungsbereich umfasst sämtliche Beschäftigungsverhältnisse, also auch die duale Ausbildung im Handwerk und in der Industrie. (D) Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt ausschließlich in Bayern. Lösung: D |
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(13) Welche Auswahlantwort ist falsch? Zu den Aufgaben der Handwerkskammer gehört … (A) die Förderung der Interessen der handwerklichen Betriebe, (B) die Unterstützung der Behörden in der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Ideen, Vorschläge, Gutachten und Berichte, (C) die grundsätzliche Förderung der Arbeitnehmer gegen die Arbeitgeber, (D) die Führung der Handwerksrollen sowie die der Lehrlingsrolle. Lösung: C |
(15) Welche Auswahlantwort ist falsch? In einem Tarifvertrag darf … (A) die Dauer des Urlaubs, (B) die Regelung zur Kurzarbeit, (C) die erlaubte Gewinnspanne des Arbeitgebers, (D) die Vergütung von Überstunden, (E) die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit geregelt werden. Lösung: C |
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(16) Welche Auswahlantwort ist falsch? Mitglieder des Betriebsrates dürfen … (A) Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz besuchen, (B) vier Stunden täglich Pause machen, (C) zur Betriebsratssitzung einen Gewerkschaftsvertreter einladen, (D) dem Arbeitgeber die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen zumindest teilweise verweigern. Lösung: B |
(17) Beispiele für Arbeitnehmer, die vom Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz in Deutschland vertreten werden, sind: (A) außertariflich bezahlte leitende Angestellte, (B) ausländische und inländische Arbeitnehmer, (C) leitende Angestellte, (D) Arbeiter in Bangladesch. Lösung: B |
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(21) Unter Umschulung versteht man … (A) die Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit, (B) die Aus- bzw. Weiterbildung für eine interessante Tätigkeit im erlernten Beruf, (C) die Möglichkeit des Bildungsurlaubs, (D) den Umzug der Berufsschule. Lösung: A |
(19) Welche Auswahlantwort ist falsch? In den folgenden Punkten hat der Betriebsrat ein Mitwirkungs- oder ein Mitbestimmungsrecht: (A) Durchführung der Berufsausbildung, (B) Betreiben einer Kantine und die dortige Organisation, (C) Einstellung von Arbeitnehmern und auch die Entlassung, (D) Verwaltung von betrieblichen Sozialeinrichtungen, (E) Verwaltung von privaten Vereinseinrichtungen. Lösung: E |
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(18) Welche Auswahlantwort ist falsch? Ein Arbeitgeber verstößt in grober Weise gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Die folgenden Maßnahmen des Betriebsrates sind zulässig: (A) Antrag beim Arbeitsgericht, um den Arbeitgeber zu zwingen, seine Verpflichtung zu erfüllen, (B) Hinzuziehen eines Beauftragten der zuständigen Gewerkschaft zu den Beratungen des Betriebsrates, (D) Festsetzung des Arbeitgebers an seinem Wohnsitz. Lösung: D |
(20) Welche Auswahlantwort ist falsch? Mit betrieblicher oder beruflicher Flexibilität ist gemeint, dass man durchaus bereit ist, … (A) einige hundert Kilometer umzuziehen, (B) Fort- und Weiterbildungen durchzuführen, (C) sich innerhalb eines Betriebes in möglichst verschiedene und vielfältige Aufgaben einzuarbeiten, um die Arbeitsplatzsicherheit weiter zu erhöhen, (D) grundsätzlich jede Anweisung des Arbeitgebers zu befolgen. Lösung: D
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(22) Geben Sie an, in welcher Auswahlantwort die jeweilige Sozialversicherung dem richtigen Versicherungsträger richtig zugeordnet ist! (A) Gesetzliche Arbeitslosenversicherung = Berufsgenossenschaften, (B) Gesetzliche Rentenversicherung = Deutsche Rentenversicherung, (C) Gesetzliche Unfallversicherung = Gewerbeaufsichtsamt, (D) Gesetzliche Krankenversicherung = Bundesagentur für Arbeit. Lösung: B |
(23) Was versteht man üblicherweise unter einem „A-Händler“?
(A) Alle Firmen, deren Namen in alphabetischer Ordnung mit dem Buchstaben A beginnen.
(B) Land- oder Baumaschinenhändler, die direkt Vertriebsbeziehungen zu einem Hersteller oder Importeur unterhalten.
(C) Denjenigen Händler, der als erster im Bereich einer Industrie- und Handelskammer sein Geschäft errichtet.
(D) Denjenigen Händler, der beim Lieferanten zeitlich als erster ein Angebot nachfragt. Lösung: B
(24) Welche Aussage über das Sozialgericht (SG) ist richtig?
(A) Das Sozialgericht wurde geschaffen zum Schutz der Sozialversicherten vor fehlerhaften Entscheidungen der Sozialversicherung,
(B) das Sozialgericht ist ausschließlich für Arbeitslose da,
(C) das Sozialgericht ist ausschließlich für Rentner da,
(D) das Sozialgericht ist ausschließlich für Beamte da. Lösung: A
(25) Welche Auswahlantwort ist falsch? Die berufliche Fortbildung soll …
(A) die Handlungsfähigkeit eines Arbeitnehmers erhalten,
(B) und erweitern,
(C) dabei auch eine höhere berufliche Qualifikation erwirken,
(D) und verringern. Lösung: D
Themenbereich 10: Soziale Sicherheit (Inflation, Steuern, Lohnsteuerklassen)
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:
Ich kann das deutsche System der sozialen Sicherheit erklären, seine historischen Wurzeln benennen und die fünf Zweige der Sozialversicherung aufzählen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann Inflation, Deflation und den Verbraucherpreisindex (VPI) unterscheiden und die wichtigsten Ursachen steigender bzw. fallender Preise beschreiben. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann direkte und indirekte Steuern voneinander abgrenzen, die Lohnsteuerklassen den typischen Lebenssituationen zuordnen und die Steuerprogression erläutern. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Soziale Sicherheit und Sozialstaat
Zur sozialen Sicherheit gehört es unter anderem, dass das Sozialstaatsgebot in Artikel 20 des Grundgesetzes die Fürsorge für gesellschaftliche Randgruppen fordert.
Reformüberlegungen zur Sozialversicherung
Wenn das Sozialversicherungssystem reformiert werden soll, dann sind folgende Vorschläge zu bedenken:
A Die Gesamtgesundheitsvorsorge sollte ausgeweitet werden;
(C) der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung könnte erhöht werden;
(D) der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung kann erhöht werden und
(E) ledige Arbeitnehmer bezahlen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung.
Da die Beitragszahlungen jedoch das jetzige Rentenniveau nicht sichern können, wird die private Altersvorsorge immer wichtiger.
Inflation: Begriff und Messung
Inflation bedeutet: Die Preise für viele Waren und Dienstleistungen steigen insgesamt und über längere Zeit. Dadurch kann man sich für 1 € weniger kaufen – das Geld verliert Kaufkraft.
Gemessen wird Inflation meist mit der Inflationsrate: Sie zeigt, wie stark der Verbraucherpreisindex im Vergleich zu früher gestiegen ist. Der Verbraucherpreisindex (VPI) zeigt, wie stark sich die durchschnittlichen Preise für Dinge und Dienste ändern, die private Haushalte kaufen; er wird aus einem „Warenkorb“ berechnet, daraus ergibt sich die Inflationsrate als prozentuale Veränderung zum Vorjahr. (Quelle zur Definition und Messung: Statistisches Bundesamt/Destatis.)
Einfaches Beispiel: Kostet ein Brötchen heute 40 Cent und nächstes Jahr 44 Cent, und steigen viele andere Preise ähnlich, spricht man von Inflation.
Deflation und Preisentwicklung
Deflation bedeutet: Die Preise insgesamt fallen über längere Zeit. Man misst das ebenfalls am Verbraucherpreisindex; dann ist die Inflationsrate unter 0 % (negativ).
Ursachen für Preisauf- und -abtrieb
Erstens: Steigende Rohstoffpreise machen Produktion und Transport teurer. Das treibt die Inflation nach oben, weil Firmen höhere Kosten oft an Kundinnen und Kunden weitergeben.
Zweitens: Sinkt die Güternachfrage im In- und Ausland, gewähren Unternehmen Preisnachlässe. Das wirkt deflationär.
Drittens: Hohe Zinsen und staatliche Sparmaßnahmen dämpfen Kredite, Konsum und Investitionen. Das bremst die Nachfrage und senkt Inflation bzw. wirkt deflationär (zumindest nach einiger Zeit).
Viertens: Produktionsengpässe (z. B. Lieferkettenstörungen) bedeuten: Es gibt zu wenig Angebot. Bei stabiler Nachfrage steigen dann die Preise – also Inflation.
Sparen und Vorsorgen: Sparbuch, Wertpapiere, Immobilie
Das Sparbuch ist eines der beliebtesten Rücklageprojekte der Deutschen. Diese Geldanlage ist risikoarm, und man kann allerdings nur bis zu einem bestimmten Betrag kostenfrei Geld abheben. Allerdings ist seit einigen Jahren zu vermerken, dass dazu 0 % Zinsen bezahlt werden. Ganz aktuell ist die Inflationsrate so hoch, dass de facto ein Vermögensverlust bei Beträgen auf dem Sparbuch zu verzeichnen ist (Standhinweis im Text: Februar 2022).
Mit einem höheren Risiko, aber auch der Möglichkeit einer höheren Rendite, bilden Aktien eine Möglichkeit für das Alter vorzusorgen. Mit dem Kauf von Aktien beteiligt man sich an einem Unternehmen, und bei geschickter Strategie können Aktien den Ruhestand im Alter sichern. Sinnvoll ist eine Misch-Strategie von Sparbuch, Aktien und Immobilien.
Erstrebenswert ist es tatsächlich, unbedingt eine eigene Immobilie anzuschaffen, die spätestens bei Renteneintritt schuldenfrei ist.
Steuern: Zweck und Beispiele
Steuern sind Geldleistungen, die der Staat für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens von jedem Bürger einzieht. Der Staat zieht Steuern ein, um Staatsausgaben zu finanzieren. Von den Steuern werden Schulen, Straßen, öffentliche Gebäude, Polizisten, Lehrer, Bundeswehr, teilweise Krankenhäuser und vieles mehr bezahlt.
Steuern dürfen vom Bund, den Ländern und den Gemeinden erhoben werden.
Grundfreibetrag und Azubi-Hinweis (Aktualisierung 2025)
Ein Auszubildender zahlt keine Lohnsteuer, sofern seine jährliche Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Der Grundfreibetrag wurde zum Veranlagungszeitraum 2025 auf 12.096 € angehoben (zuvor 10.908 € in 2023 und 11.604 € in 2024). Damit bleibt das Existenzminimum steuerfrei.
Der Grundfreibetrag ist der wichtigste Steuer-Freibetrag. Jeder Bürger hat Anspruch darauf, egal ob Kleinkind, Arbeitnehmer oder Rentner.
Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung von staatlichen Aufgaben ist die Möglichkeit, Staatseigentum zu verkaufen. So wurde beispielsweise in den neunziger Jahren unter dem damaligen Finanzminister Lafontaine einige bundeseigene Wohnimmobilien an die Bewohner verkauft. Beispiele für Steuerarten: Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer. Bei der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erhöht sich der Steuerbetrag für den Verbraucher automatisch mit jeder Preissteigerung.
Direkte und indirekte Steuern
Indirekte Steuern sind Steuern, die durch den Kauf von Waren mit erhoben werden und im Kaufpreis enthalten sind. Der Käufer, der die Steuer letztlich tragen soll (Steuerträger), zahlt sie mit; der Verkäufer überweist als Steuerschuldner und Steuerzahler den Steueranteil an das Finanzamt. Bei direkten Steuern handelt es sich beim Steuerträger und beim Steuerschuldner um ein und dieselbe Person oder um dasselbe Unternehmen.
Bei indirekten Steuern hingegen sind der Steuerträger und der Steuerschuldner verschiedene Personen.
Beispiele für direkte Steuern: Kfz-Steuer, Lohnsteuer, Hundesteuer, Einkommensteuer.
Beispiele für indirekte Steuern: Mehrwertsteuer, Kaffeesteuer, Tabaksteuer, Versicherungssteuer.
Lohnsteuerklassen und Steuerprogression
Die Lohnsteuerklasse bestimmt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschland den Lohnsteuerabzug sowie – bei Kirchenzugehörigkeit – die Kirchensteuer.
Das Einkommensteuergesetz kennt sechs Lohnsteuerklassen, die vor allem vom Familienstand abhängig sind:
Lohnsteuerklasse 1 = ledig, kinderlos, verwitwet, getrennt oder geschieden.
Lohnsteuerklasse 2 = alleinerziehend.
Lohnsteuerklasse 3 = verheiratet (besserverdienender Ehepartner).
Lohnsteuerklasse 4 = verheiratet (beide Partner verdienen in etwa gleich).
Lohnsteuerklasse 5 = Ehepartner in Kombination mit Steuerklasse 3.
Lohnsteuerklasse 6 = Berufstätige mit Nebenjobs.
(Hinweis auf Rechtsgrundlage: Steuerklassen sind im Einkommensteuergesetz geregelt, u. a. im Kontext der §§ 38b/39 ff. EStG.)
Frage: Welche Lohnsteuerklasse hat ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder?
Antwort: Lohnsteuerklasse 1.
Die Steuerprogression sorgt dafür, dass der Steuersatz mit wachsendem Einkommen steigt. Anders formuliert: Unter Steuerprogression versteht man, dass der, der mehr verdient, auch prozentual mehr Steuern zahlt.
Nicht prüfungsrelevante, aber von Schülerinnen und Schülern gewünschte Aspekte
Der Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“ war eine frühere Bezeichnung für eine freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung). Heute wird „Lohnsteuerjahresausgleich“ rechtstechnisch für eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs verwendet, zu der der Arbeitgeber verpflichtet sein kann (§ 42b EStG – Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers). (Rechtsgrundlage: EStG.)
Antragsveranlagung
Lohnsteuerjahresausgleich = Korrektur des Lohnsteuerabzugs
Lohnsteuerjahresausgleich nicht zulässig.
Weitere Informationen und Quelle dazu: https://www.aktuell-verein.de/steuerlexikon/lohnsteuerjahresausgleich/
Arbeitsaufgaben (mit Operatoren) und Lösungen
1. 🔎 Erklären: Erkläre anhand eigener Worte den Unterschied zwischen direkten und indirekten Steuern und nenne zu beiden je zwei Beispiele aus dem Text.
Lösung: Direkte Steuern werden von derjenigen Person gezahlt, die die Steuer schuldet (Steuerschuldner = Steuerträger), z. B. Einkommensteuer und Lohnsteuer. Indirekte Steuern sind im Preis von Waren/Dienstleistungen enthalten; der Käufer trägt die Steuer, der Verkäufer führt sie ab, z. B. Mehrwertsteuer und Tabaksteuer.
2. 💬 Begründen: Begründe, warum bei anhaltend hoher Inflation eine reine Geldanlage auf dem Sparbuch zu realen Vermögensverlusten führen kann.
Lösung: Bei Null- oder Niedrigzinsen bleibt der Nennbetrag auf dem Sparbuch gleich, während die Kaufkraft durch steigende Preise sinkt. Wenn die Inflationsrate über der Verzinsung liegt, kann man sich später für denselben Betrag weniger kaufen – somit entsteht ein realer Verlust.
3. 🧭 Anwenden/Zuordnen: Ordne die folgenden Personen einer Lohnsteuerklasse zu und begründe kurz:
(a) lediger Mechatroniker ohne Kinder; (b) verheiratetes Paar mit ähnlichem Einkommen; (c) verheiratetes Paar, bei dem eine Person deutlich mehr verdient; (d) Beschäftigte mit einem zweiten Job.
Lösung: (a) Klasse 1, da ledig ohne Kinder; (b) Klasse 4/4, da ähnliche Einkommen; (c) Klasse 3/5, da ein Partner deutlich mehr verdient; (d) Klasse 6 für den Nebenjob, weil für ein weiteres Dienstverhältnis die Steuerklasse 6 gilt.
Multiple-Choice-Aufgaben
4. Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst …
(A) die Löhne aller Beschäftigten.
(B) die Preisentwicklung eines repräsentativen Warenkorbs privater Haushalte.
(C) die Gewinne der Unternehmen.
(D) ausschließlich Energiepreise. Lösung: B ist richtig. (siehe Soziale Sicherheit/Inflation)
5. Welche Aussage zur Deflation ist richtig?
(A) Deflation liegt vor, wenn Preise allgemein über längere Zeit steigen.
(B) Deflation misst man nicht mit dem VPI.
(C) Deflation bezeichnet einen allgemeinen, anhaltenden Rückgang des Preisniveaus.
(D) Deflation ist dasselbe wie Steuerprogression. Lösung: C ist richtig. (siehe Soziale Sicherheit/Inflation)
6. Welche Steuer ist indirekt?
(A) Einkommensteuer
(B) Lohnsteuer
(C) Kfz-Steuer
(D) Mehrwertsteuer Lösung: D ist richtig. (siehe Steuern)
7. Ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder wird in der Regel welcher Lohnsteuerklasse zugeordnet?
(A) Klasse 1
(B) Klasse 2
(C) Klasse 3
(D) Klasse 6 Lösung: A ist richtig. (siehe Lohnsteuerklassen)
8. Was beschreibt die Steuerprogression am zutreffendsten?
(A) Je höher das Einkommen, desto niedriger der Steuersatz.
(B) Je höher das Einkommen, desto höher ist der durchschnittliche und marginale Steuersatz.
(C) Der Steuersatz ist für alle Einkommen gleich.
(D) Progression bedeutet nur, dass man mehr Steuern in Euro zahlt, der Prozentwert bleibt gleich.
Lösung: B ist richtig. (siehe Steuern)
9. Welche Aussage zum Grundfreibetrag ist korrekt (Stand 2025)?
(A) Der Grundfreibetrag beträgt 9.984 € und gilt nur für Rentner.
(B) Der Grundfreibetrag beträgt 10.908 € und gilt nur für Arbeitnehmer.
(C) Der Grundfreibetrag beträgt 12.096 € und stellt das steuerfreie Existenzminimum für alle Steuerpflichtigen dar.
(D) Es gibt seit 2023 keinen Grundfreibetrag mehr.. Lösung: C ist richtig. (siehe Steuern)
Themenbereich 11: Unternehmensanalyse
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:
Ich kann das erwerbswirtschaftliche Prinzip erklären und Gewinn, Rentabilität sowie Produktivität zueinander in Beziehung setzen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die zentralen Funktionen eines Betriebs (Beschaffung, Produktion, Absatz) erläutern und die Rolle der Logistik beschreiben. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital definieren und ihren Einsatz in Handwerk und Industrie unterscheiden. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Erwerbswirtschaftliches Prinzip und Zielausrichtung
Das oberste Ziel einer erwerbswirtschaftlich betriebenen Unternehmung ist das Erwirtschaften von Gewinn. Dadurch wird ein Betrieb rentabel, die Rendite steigt. Das erwerbswirtschaftliche Prinzip bedeutet: Private Unternehmen handeln auf Gewinn. Sie richten Entscheidungen am Gewinn oder an der Rentabilität aus. Daher sind Aussagen zu Gewinnorientierung richtig. Eine reine Arbeitsplatzsicherung ist nicht das Hauptziel. Steigt die Produktivität, sinken meist die Kosten pro Stück oder der Output je Einsatz steigt. Das kann Gewinn und Rentabilität erhöhen.
Quellen: Gabler (Erwerbswirtschaftliches Prinzip, Gewinnmaximierung); Lehrtexte zu Produktivität und Rentabilität.
Kernfunktionen von Betrieben
Die drei wichtigsten Aufgaben eines Industrie- aber auch Handwerksbetriebes sind: Beschaffung, Produktion und Absatz. Beispiele für Beschaffung sind: der Materialeinkauf für die Konstruktion (beziehungsweise Produktion) von Maschinen; zum Bereich Absatz gehört die Werbung.
Logistik
Die Logistik eines Betriebes hat das folgende Motto: das richtige Material, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, in der richtigen Menge, zu möglichst geringen Kosten bei hoher Qualität. Unter Logistik versteht man die Abwicklung von Materialflüssen von der Bestellung bis zum Versand.
Produktionsfaktoren
Unter den Produktionsfaktoren versteht man Boden, Arbeit und Kapital. Zum Produktionsfaktor Boden gehören Felder, Rohstoffe, Wald und Gewässer. Zum Produktionsfaktor Arbeit gehört die Arbeitskraft; werden Maschinen eingesetzt, können sie handwerkliche Tätigkeiten teilweise ersetzen. Dies geschieht beispielsweise dann, wenn eine Produktion arbeitsteilig am Fließband automatisiert wird. Durch eine Arbeitsteilung wird die Senkung von Produktionskosten angestrebt.
Handwerksbetriebe zeichnen sich im Gegensatz zur Industrie durch Kundennähe, besonders schnelle Anpassung an Kundenwünsche und lohnintensive Dienstleistung aus.
Quelle: https://www.rechnungswesen-verstehen.de/bwl-vwl/vwl/volkswirtschaftliche-produktionsfaktoren.php
Im Gegensatz zum Handwerk weist in der Regel eine Industrieunternehmung eine weitgehende Arbeitsteilung auf.
Begriffe „rote Zahlen schreiben“ und „schwarze Zahlen schreiben“
Die Formulierung „rote Zahlen schreiben“ bedeutet „Verluste machen“ und die Formulierung „schwarze Zahlen schreiben“ bedeutet „Gewinne erzielen“. Diese Redewendungen sollten jedem bekannt sein.
Arbeitsproduktivität und Wirtschaftlichkeit
Die Arbeitsproduktivität eines Betriebes in einer Werkstatt kann durch Automatisierung, Digitalisierung, aber auch durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen wie Beleuchtung, Belüftung, Geräuschdämpfung und Beheizung eindeutig gesteigert werden.
Die Arbeitsproduktivität wird ebenfalls durch die Erhöhung der Produktionsmenge je geleistete Arbeitsstunde erhöht. Ein Unternehmen stellt Automobilzubehör her. Aufgrund der starken Konkurrenz auf dem Weltmarkt müssen die Preise gesenkt werden, wodurch die Verkaufserlöse sinken. Dies bedeutet, dass die Wirtschaftlichkeit der Unternehmung kleiner wird.
Der Erfolg einer Einzelunternehmung hängt sehr stark von den Fähigkeiten des Unternehmers ab. Eine praktische Möglichkeit, die Arbeitsproduktivität eines Land- und Baumaschinenfachbetriebs zu erhöhen, ist beispielsweise die Verwendung von Spezialwerkzeug und die Optimierung der Arbeitsabläufe.
Beispiele aus Produktion und Kapitalintensität
Die Herstellung von Fruchtsäften gehört in den Produktionsbereich. Das geringste Kapital ist die handwerkliche Produktion von Polstermöbeln im Vergleich zur Förderung von Braunkohle, der industriellen Produktion von Kunststoffen, der Erzeugung von Aluminium und dem Betrieb einer Erdölraffinerie, weil bei dem Vergleich zu diesen Bereichen wenig Maschinen und dergleichen investiert werden müssen. Um zu investieren, muss ein Betrieb Anteile seines Gewinns in produktiven Sachwerten anlegen.
Kosten im Unternehmen (Lückentext mit Auswahl und Lösungen)
In jedem Unternehmen entstehen Kosten. Manche Ausgaben fallen regelmäßig in gleicher Höhe an – sie heißen Textbox 1 Kosten. Bei einem betrieblich genutzten LKW zählen dazu zum Beispiel die Kosten für Textbox 2. Textbox = Lücke
Andere Kosten schwanken, je nachdem, wie viel produziert wird oder wie intensiv ein Betriebsmittel genutzt wird – das sind Textbox 3 Kosten. Beim LKW gehören dazu etwa die Kosten für Textbox 4.
Textbox 1 – Auswahl (neu sortiert): A Gesamt- · B variablen · C fixen · D Stück-
Textbox 2 – Auswahl (neu sortiert): A die Kfz-Steuer · B Reparaturen · C Kraftstoff · D Reifen
Textbox 3 – Auswahl (neu sortiert): A fixe · B variable · C Gesamt- · D Stück-
Textbox 4 – Auswahl (neu sortiert): A die Stellplatzmiete · B die Kfz-Steuer · C die Anschaffung · D Kraftstoff
Aufgabenstellung: Setzen Sie in den Text die passenden Begriffe ein. Wählen Sie für jede Textbox (Lücke) die richtige Option (A–D) (Auswahlantwort) aus der jeweils neu sortierten Liste.
Lösungen (bezogen auf die neue Reihenfolge):
Textbox 1: fixen → C. Fixe Kosten sind unabhängig von Ausbringungsmenge/Nutzung definiert. Textbox 2: die Kfz-Steuer → A. Die Kfz-Steuer ist eine periodische, nutzungsunabhängige Abgabe (jährlich) und damit ein typischer Fixkostenposten.
Textbox 3: variable → B. Variable Kosten hängen vom Beschäftigungsgrad beziehungsweise der Nutzung ab.
Textbox 4: Kraftstoff → D. Kraftstoffkosten steigen mit der Nutzung (gefahrene Kilometer) und sind damit variabel.
Hinweis: In einfachen Einführungen werden Kfz-Steuer = fix und Kraftstoff = variabel standardmäßig so zugeordnet. Reparaturen/Reifen können je nach Kalkulationszweck unterschiedlich behandelt werden; im Grundschema gelten sie jedoch nicht als klar fix.
Unternehmensformen
Wenn ein Mensch sich selbstständig machen will, dann muss er sich für eine Rechtsform des Unternehmens entscheiden. Entscheidet er sich für keine Unternehmensform, dann gilt er automatisch als e.K., also als eingetragener Kaufmann beziehungsweise Kauffrau.
Die Wahl der Unternehmensform richtet sich unter anderem nach: branchenspezifischem Haftungsrisiko, Gründungs- und Kapitalaufwand, organisatorischen Gestaltungsmöglichkeiten, gewerblicher oder freiberuflicher Geschäftstätigkeit, Dauer der Unternehmung, Steuern. (Siehe auch: https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/recht/gesellschaftsrecht-handelsrecht/gesellschaftsrecht/wahl-der-rechtsform-und-registrierungspflichten-2459116)
Beispiele für Unternehmensformen sind: – Personengesellschaften, – Kapitalgesellschaften, – Kommanditgesellschaften, – Aktiengesellschaften (AG), – Sonderformen.
Beispiele für Personengesellschaften sind: – OHG (Offene Handelsgesellschaft), – GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), – KG (Kommanditgesellschaft).
Zu den Kapitalgesellschaften gehören: – GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), – AG (Aktiengesellschaft), – Sonderformen, zum Beispiel eG (Eingetragene Genossenschaft).
Einzelunternehmung (e.K.)
Die Einzelunternehmung ist die Rechtsform, die circa 90 % aller Unternehmungen in der Bundesrepublik Deutschland haben. Einzelunternehmungen werden durch folgende Merkmale charakterisiert: a) Einzelunternehmungen hängen sehr stark von den Fähigkeiten des Unternehmers ab, b) bei Einzelunternehmungen (e.K.) trägt der Inhaber das volle betriebswirtschaftliche Risiko (einschließlich des alleinigen finanziellen Risikos), c) der Inhaber kann allein und schnell entscheiden, ohne sich mit anderen Kapitalgebern abstimmen zu müssen, d) der Inhaber besitzt alle Rechte an der Unternehmung, e) der Inhaber kann über den Gewinn allein verfügen. Die Rechtsform der Einzelunternehmung ist besonders für Kleinunternehmungen geeignet.
Beispiele für Einzelunternehmungen: a) Handwerksunternehmung (zum Beispiel Bäckerei), b) Architekturbüro, c) Einzelhandelsgeschäft, d) Taxiunternehmung. Ein Krankenhaus wird normalerweise nicht als Einzelunternehmung geführt.
Umwandlung in eine Personengesellschaft: Gründe
Fälle, in denen man eine Einzelunternehmung in eine Personengesellschaft umwandeln würde:
a) wenn das betriebswirtschaftliche Risiko auf mehrere Personen verteilt werden soll;
b) wenn die Familienmitglieder oder leitende Angestellte bei vollem Risiko an der Geschäftsführung beteiligt werden sollen;
c) wenn die Kapitalbeschaffung erleichtert werden soll;
d) wenn Probleme beim Tod des Unternehmers verringert werden sollen.
Arbeitsaufgaben (mit Lösungen)
1. 🔎 Erkläre das erwerbswirtschaftliche Prinzip und stelle den Zusammenhang zwischen Produktivität, Kosten pro Stück und Rentabilität her.
Lösung: Das erwerbswirtschaftliche Prinzip beschreibt die Gewinnorientierung privater Unternehmen. Steigt die Produktivität, dann steigt der Output je Einsatz oder die Kosten pro Stück sinken. Beides verbessert die Rentabilität und unterstützt das Ziel, Gewinne zu erzielen.
2. Analysieren: Ordne die Beispiele „Kfz-Steuer“ und „Kraftstoff“ den Kostenarten zu und begründe kurz.
Lösung: Die Kfz-Steuer ist eine fixe, periodische, nutzungsunabhängige Abgabe und zählt zu den Fixkosten. Kraftstoffkosten hängen von der Nutzung ab (gefahrene Kilometer) und sind variable Kosten.
3. 💡 Vergleiche Handwerksbetriebe und Industrie hinsichtlich Arbeitsteilung und Kundennähe. Begründe, warum sich die Arbeitsproduktivität in beiden Betriebstypen durch Digitalisierung erhöhen kann.
Lösung: Handwerksbetriebe sind kundennah, reagieren schnell auf Kundenwünsche und erbringen lohnintensive Dienstleistungen; Industrieunternehmen arbeiten stärker arbeitsteilig. In beiden Fällen führen Automatisierung und digitale Abläufe zu weniger Such-, Rüst- und Wartezeiten und erhöhen dadurch die Produktivität.
Multiple-Choice-Aufgaben
(Pro Frage nur eine Antwort richtig. Bitte A–D ankreuzen. Themenhinweis in Klammern.)
4. Welche Aussage beschreibt das erwerbswirtschaftliche Prinzip am besten?
(A) Unternehmen richten Entscheidungen am reinen Beschäftigungserhalt aus.
(B) Unternehmen orientieren Entscheidungen primär an Gewinn und Rentabilität.
(C) Unternehmen maximieren grundsätzlich die Produktionsmenge unabhängig von Kosten.
(D) Unternehmen verzichten zugunsten der Arbeitsplatzsicherung auf Produktivität.
Lösung: B ist richtig. (siehe Unternehmensanalyse)
5. Was gehört nicht zu den klassischen Produktionsfaktoren?
(A) Boden
(B) Arbeit
(C) Kapital
(D) Werbung, Lösung: D ist richtig. (siehe Produktionsfaktoren)
6. Welche Zuordnung zu Kostenarten ist korrekt?
(A) Kfz-Steuer → variabel; Kraftstoff → fix
(B) Kfz-Steuer → fix; Kraftstoff → variabel
(C) Beide sind fix
(D) Beide sind variabel
Lösung: B ist richtig. (siehe Kosten im Unternehmen)
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:
Ich kann die Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, insbesondere hinsichtlich der Organe, der Haftung und des Mindestkapitals, präzise darstellen (z. B. GmbH, AG, OHG, KG). (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die Grundbegriffe der Unternehmensanalyse wie Produktionsfaktoren, Logistik und Arbeitsproduktivität erklären sowie fixe und variable Kosten richtig zuordnen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann die Besonderheiten der Rechtsformen e. K., OHG, KG und GmbH anhand von Haftungsregeln, Kapitalaufbringung und typischen Einsatzfeldern beschreiben. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Die Produktionsfaktoren
Unter den Produktionsfaktoren versteht man
Boden,
Arbeit und
Kapital.
Zum Produktionsfaktor Boden gehören Felder, Rohstoffe, Wald und Gewässer. Zum Produktionsfaktor Arbeit gehört die Arbeitskraft. Wenn Maschinen eingesetzt werden, ersetzen sie die handwerkliche Tätigkeit teilweise. Dies geschieht beispielsweise dann, wenn eine Produktion arbeitsteilig am Fließband automatisiert wird. Durch eine Arbeitsteilung wird die Senkung von Produktionskosten angestrebt. Handwerksbetriebe zeichnen sich im Gegensatz zur Industrie durch Kundennähe, besonders schnelle Anpassung an Kundenwünsche und lohnintensive Dienstleistung aus. Quelle: https://www.rechnungswesen-verstehen.de/bwl-vwl/vwl/volkswirtschaftliche-produktionsfaktoren.php
Im Gegensatz zum Handwerk weist in der Regel eine Industrieunternehmung eine weitgehende Arbeitsteilung auf. Die Formulierung „rote Zahlen schreiben“ = „Verluste machen“ und die Formulierung „schwarze Zahlen schreiben“ = „Gewinne erzielen“ sollte jedem bekannt sein.
Arbeitsproduktivität und Wirtschaftlichkeit
Die Arbeitsproduktivität eines Betriebes in einer Werkstatt kann durch Automatisierung, Digitalisierung, aber auch durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen wie Beleuchtung, Belüftung, Geräuschdämpfung und Beheizung eindeutig gesteigert werden. Die Arbeitsproduktivität wird ebenfalls durch die Erhöhung der Produktionsmenge je geleistete Arbeitsstunde erhöht. Ein Unternehmen stellt Automobilzubehör her. Aufgrund der starken Konkurrenz auf dem Weltmarkt müssen die Preise gesenkt werden, wodurch die Verkaufserlöse sinken. Dies bedeutet, dass die Wirtschaftlichkeit der Unternehmung kleiner wird. Der Erfolg einer Einzelunternehmung hängt sehr stark von den Fähigkeiten des Unternehmers ab. Eine praktische Möglichkeit, die Arbeitsproduktivität eines Land- und Baumaschinenfachbetriebs zu erhöhen, ist beispielsweise die Verwendung von Spezialwerkzeug und die Optimierung der Arbeitsabläufe.
Beispiele aus Produktion und Kapitalbedarf
Die Herstellung von Fruchtsäften gehört in den Produktionsbereich. Das geringste Kapital ist die handwerkliche Produktion von Polstermöbeln im Vergleich zur Förderung von Braunkohle, der industriellen Produktion von Kunststoffen, der Erzeugung von Aluminium und dem Betrieb einer Erdölraffinerie, weil bei dem Vergleich zu diesen Bereichen wenig Maschinen und dergleichen investiert werden müssen. Um zu investieren, muss ein Betrieb Anteile seines Gewinns in produktiven Sachwerten anlegen.
Unternehmensformen
Wenn ein Mensch sich selbstständig machen will, dann muss er sich für eine Rechtsform des Unternehmens entscheiden. Entscheidet er sich für keine Unternehmensform, dann gilt er automatisch als e. K., also als eingetragener Kaufmann bzw. Kauffrau.
Die Wahl der Unternehmensform richtet sich u. a. nach: branchenspezifischem Haftungsrisiko, Gründungs- und Kapitalaufwand, organisatorischen Gestaltungsmöglichkeiten, gewerblicher oder freiberuflicher Geschäftstätigkeit, Dauer der Unternehmung, Steuern. (Siehe auch: https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/recht/gesellschaftsrecht-handelsrecht/gesellschaftsrecht/wahl-der-rechtsform-und-registrierungspflichten-2459116)
Beispiele für Unternehmensformen sind: Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften (AG), Sonderformen.
Beispiele für Personengesellschaften sind: OHG (Offene Handelsgesellschaft), GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), KG (Kommanditgesellschaft).
Zu den Kapitalgesellschaften gehören: GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), AG (Aktiengesellschaft), Sonderformen, z. B. eG (Eingetragene Genossenschaft).
Provision
„Eine Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die aufgrund einer Geschäftsvermittlung zustande kommt. Sie errechnet sich in der Regel mithilfe eines vereinbarten Prozentsatzes, bezogen auf den erzielten Wert.“ Vergleiche: https://www.buchhaltung-einfach-sicher.de/finanzen/provision
Aktien
Eine Aktie ist eine Urkunde über den Anteil am Kapital eines Unternehmens, das an der Börse geführt wird. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft wird von den Aktionären beschafft. Durch den Kauf einer Aktie wird man Aktionär. Der Kurswert (Preis) einer Aktie bildet sich durch Angebot und Nachfrage. Eine Aktiengesellschaft ist am besten geeignet bei Unternehmensformen, die einen großen Kapitalbedarf haben.
Bei einer Aktiengesellschaft sind Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand wichtige Organe. Die Hauptversammlung wählt die Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft benennt den Vorstand und kontrolliert ihn. Die Aufsichtsratsmitglieder sind zur Hälfte Arbeitnehmervertreter. Der Vorstand leitet die Aktiengesellschaft.
Die GmbH
Die Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und muss daher mindestens ein Stammkapital von 25.000 € haben. Sie besitzt die folgenden Organe: eine Gesellschafterversammlung und eine Geschäftsführung.
Verschiedene Formen der Haftung
Nach BGB und Strafrecht findet sie in Deutschland grundsätzlich unbeschränkt, unmittelbar oder solidarisch statt. Sie kann sich auf einen Schaden oder auf eine Gefährdung beziehen. Ziel der Regelungen ist die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.
Wer haftet bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?
So ist die Haftung in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Bei einer GbR haften alle Gesellschafter gemeinsam, unbeschränkt und mit dem individuellen Privatvermögen. Eine Haftungsbeschränkung ist grundsätzlich nicht möglich. Das heißt konkret, dass innerhalb einer GbR jeder Gesellschafter Schaden anrichten kann, für den alle anderen mit aufkommen müssen.
Haftung bei der GmbH
Bis der Eintrag im Handelsregister veröffentlicht wird, haften die Gesellschafter noch mit ihrem Privatvermögen. Die „beschränkte Haftung“ der Gesellschafter greift erst mit der Eintragung ins Handelsregister ein.
Haftung bei einer Kommanditgesellschaft
Für Gesellschaftsschulden haftet die KG mit dem Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen). Zusätzlich haften die Komplementäre persönlich. Eine Haftungsbeschränkung der Komplementäre auf das Gesellschaftsvermögen ist nicht möglich. Der Kommanditist haftet Gesellschaftsschuldnern gegenüber nur mit seiner Einlage.
Unbeschränkte Haftung
Wer eine Geschäftstätigkeit aufnimmt und keine (besondere) Rechtsform wählt, ist im Grunde automatisch ein Einzelunternehmen. In dieser Rechtsform gilt eine unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen. Man haftet also mit dem kompletten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Firma.
Unternehmungsformen – Unternehmensgruppe Zuordnungen: Mindestkapital Zusammenfassung - Vertiefung
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es in Deutschland nur bei bestimmten Kapitalgesellschaften, nicht aber bei Personengesellschaften oder beim Einzelunternehmen.
1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Mindeststammkapital: 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Zur Gründung muss mindestens die Hälfte (12.500 €) eingezahlt werden. § 5 GmbHG.
2. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – „UG“ Keine feste Mindestkapitalhöhe vorgeschrieben, theoretisch ab 1 € möglich (§ 5a GmbHG). Allerdings Pflicht zur Ansparung einer Rücklage (25 % des Jahresüberschusses), bis das Kapital einer „normalen“ GmbH erreicht ist. Quelle: § 5a GmbHG.
3. Aktiengesellschaft (AG) Mindestgrundkapital: 50.000 € (§ 7 AktG). Quelle: § 7 AktG.
4. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) Ebenfalls Mindestgrundkapital: 50.000 € (§ 278 Abs. 3 AktG i. V. m. § 7 AktG).
5. Europäische Gesellschaft (SE – Societas Europaea) Mindestgrundkapital: 120.000 € (Art. 4 Abs. 2 SE-VO 2157/2001). Quelle: SE-Verordnung (EU).
👉 Kein Mindestkapital ist vorgeschrieben bei: Einzelunternehmen, Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG).
Personengesellschaft (OHG und KG)
Eine Personengesellschaft hat verglichen mit einer Einzelunternehmung folgende Vorteile: a) Das Risiko ist auf zwei oder mehrere Personen verteilt. b) Die Probleme beim Tod eines Inhabers sind für die Unternehmung geringer.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Diese Rechtsform der Unternehmung wird häufig gewählt, wenn der Einzelunternehmer aus Gründen der Risikoverteilung, der Arbeitsentlastung oder aus Finanzierungsgründen einen oder mehrere Gesellschafter in sein Unternehmen aufnehmen will. Bei der Offenen Handelsgesellschaft gilt für die Gesellschafter der Grundsatz „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten“. Die OHG muss mindestens zwei Gesellschafter haben. Das verlangt großes gegenseitiges Vertrauen und sinnvolle Zusammenarbeit der Gesellschafter. Sie haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern persönlich als Gesamtschuldner, d. h., ein Gläubiger kann von jedem Gesellschafter nach seinem Belieben die Zahlung fordern; auch haften alle Gesellschafter nicht nur mit ihrem Geschäftsvermögen, sondern auch mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Kapitalaufbringung in der OHG
Die jeweiligen Kapitalanteile der Gesellschafter werden im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Eine Mindestkapitalhöhe ist nicht vorgeschrieben. Das durch die Gesellschafter insgesamt aufgebrachte Vermögen wird Gemeinschaftsvermögen der Gesellschaft.
Arbeitsaufgabe :
Die Hans Müller OHG Elektrogroßhandel wird von den Gesellschaftern Müller und Schulze gebildet. Die schlecht geführte Unternehmung gerät in Konkurs. Wie ist die Haftung geregelt?
Antwort: Müller und Schulze haften mit dem Geschäftsvermögen und dem Privatvermögen.
Kommanditgesellschaft (KG)
Geschäftskapital wird von Voll- und Teilhaftern aufgebracht. Die Kommanditgesellschaft ist eine Form der Personengesellschaft. Sie hat zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre und Kommanditisten. Die Komplementäre (auch Vollhafter genannt) haften mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen. Ihr Familienname muss in der Bezeichnung der Unternehmung enthalten sein, z. B. Schulz KG.
Rechte der Kommanditisten
Die Kommanditisten (auch Teilhafter genannt) haben folgende Rechte: a) Recht auf Gewinnbeteiligung b) Recht auf Information über die Geschäftslage der Gesellschaft c) Recht auf Widerspruch bei außergewöhnlichen Rechtsgeschäften, z. B. Auflösung der Unternehmung d) Recht auf Austritt aus der Gesellschaft
Sie haben kein Recht auf Teilnahme an der Geschäftsführung. Die Komplementäre haften mit ihrem gesamten Vermögen, einschließlich ihres Privatvermögens. Die Kommanditisten hingegen nur mit ihrer Einlage.
Die Rechtsform der KG wird besonders häufig gewählt, wenn an der Unternehmung Familienmitglieder beteiligt werden sollen, die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des Unternehmens aber nicht eingeschränkt werden sollen.
Merke: Zur Gründung einer KG sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Komplementär = geschäftsführender Gesellschafter mit Kapitaleinlage und Vollhafter (haftet auch mit seinem Privatvermögen). Kommanditist = Anteilseigner ohne Geschäftsführungsrecht und Teilhafter.
Vorteile der Kommanditgesellschaft im Vergleich zur Offenen Handelsgesellschaft
a) Die KG steht Geldgebern offen, die keine tätige Mitwirkung wünschen.
b) b) Sie eignet sich besonders gut in Erbfällen für die Umwandlung aus einem Einzelunternehmen, ohne die Existenz des Unternehmens zu gefährden.
c) c) Komplementäre können nahezu uneingeschränkt die Unternehmung leiten.
Arbeitsaufgabe :
Der Verlagskaufmann Werner Schulz gründet mit dem Bankier Adalbert Moos eine Kommanditgesellschaft, worin Schulz Komplementär und Moos Kommanditist ist. Welche Unternehmensbezeichnung entspricht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches?
Antwort: Schulz KG.
Einzelunternehmung (e. K.) (Vertiefung)
Die Einzelunternehmung ist die Rechtsform, die ca. 90 % aller Unternehmungen in der Bundesrepublik Deutschland haben. Einzelunternehmungen werden durch folgende Merkmale charakterisiert:
a) Einzelunternehmungen hängen sehr stark von den Fähigkeiten des Unternehmers ab.
b) Bei Einzelunternehmungen (e. K.) trägt der Inhaber das volle betriebswirtschaftliche Risiko (einschließlich des alleinigen finanziellen Risikos).
c) Der Inhaber kann allein und schnell entscheiden, ohne sich mit anderen Kapitalgebern abstimmen zu müssen.
d) Der Inhaber besitzt alle Rechte an der Unternehmung. e) Der Inhaber kann über den Gewinn allein verfügen.
Die Rechtsform der Einzelunternehmung ist besonders für Kleinunternehmungen geeignet.
Beispiele für Einzelunternehmungen: a) Handwerksunternehmung (z. B. Bäckerei) b) Architekturbüro c) Einzelhandelsgeschäft d) Taxiunternehmung
Ein Krankenhaus wird normalerweise nicht als Einzelunternehmung geführt.
Das untenstehende Schild zeigt die Bezeichnung einer Unternehmung, die die Rechtsform der Einzelunternehmung hat: In diesem Schild ist aufgrund des Inhabernamens und jeder fehlenden Bezeichnung der Unternehmungsform erkennbar, dass es sich um eine Einzelunternehmung handelt.
Fälle, in denen man eine Einzelunternehmung in eine Personengesellschaft umwandeln würde: a) wenn das betriebswirtschaftliche Risiko auf mehrere Personen verteilt werden soll;
b) wenn die Familienmitglieder oder leitende Angestellte bei vollem Risiko an der Geschäftsführung beteiligt werden sollen;
c) wenn die Kapitalbeschaffung erleichtert werden soll;
d) wenn Probleme beim Tod des Unternehmers verringert werden sollen.
Arbeitsaufgaben mit Lösungen
1. Erklären Sie den Unterschied zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften anhand der Haftung und des Mindestkapitals.
Lösung: Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt; ein gesetzliches Mindestkapital ist vorgeschrieben (z. B. GmbH 25.000 €, AG 50.000 €). Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) haften die persönlich haftenden Gesellschafter unbeschränkt auch mit Privatvermögen; ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht erforderlich.
2. (🔍): Analysieren Sie, wie die Arbeitsproduktivität in einem Land- und Baumaschinenfachbetrieb gesteigert werden kann, und ordnen Sie die Maßnahmen den Produktionsfaktoren zu.
Lösung: Die Einführung von Spezialwerkzeug und die Optimierung der Abläufe erhöhen die Produktivität; sie betreffen den Produktionsfaktor Kapital (Sachmittel) und Arbeit (Qualifikation/Organisation). Verbesserte Beleuchtung, Belüftung und Lärmdämpfung steigern ebenfalls die Produktivität, da sie die Leistungsfähigkeit der Arbeit erhöhen. Digitalisierung/Automatisierung wirkt sowohl auf Arbeit (Effizienz) als auch auf Kapital (Technologieeinsatz).
3. (⚖️): Vergleichen Sie die Haftungsregeln von OHG und KG und erläutern Sie, wann die KG vorteilhaft sein kann.
Lösung: In der OHG haften alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. In der KG haften Komplementäre persönlich und unbeschränkt, Kommanditisten hingegen nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Die KG ist vorteilhaft, wenn Kapitalgeber ohne Geschäftsführungswunsch beteiligt werden sollen oder in Erbfällen die Unternehmensfortführung bei reduzierter Haftung einzelner Beteiligter gesichert werden soll.
Multiple-Choice-Aufgaben
1. Welche Aussage zur Logistik trifft zu?
(A) Logistik bedeutet ausschließlich die Lagerung von Materialien.
(B) Logistik umfasst die Abwicklung von Materialflüssen vom Einkauf bis zum Versand.
(C) Logistik ist nur in Industrieunternehmen relevant, nicht im Handwerk.
(D) Logistik verfolgt keine Kostenziele.
Lösung: B ist richtig (siehe Unternehmensanalyse/Logistik).
2. Welche Zuordnung zu Kostenarten ist in der Regel korrekt?
(A) Kfz-Steuer = variabel; Kraftstoff = fix
(B) Kfz-Steuer = fix; Kraftstoff = variabel
(C) Beide sind fixe Kosten
(D) Beide sind variable Kosten
Lösung: B ist richtig (siehe Kostenarten).
3. Welche Aussage zu Aktiengesellschaften stimmt?
(A) Der Aufsichtsrat wählt die Hauptversammlung.
(B) Die Hauptversammlung kontrolliert den Vorstand unmittelbar.
(C) Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand.
(D) Eine AG benötigt kein Grundkapital.
Lösung: C ist richtig (siehe Aktien/Organe).
4. Welche Aussage zur OHG ist richtig?
(A) In der OHG haften nur die Kommanditisten mit Einlage.
(B) In der OHG haften alle Gesellschafter persönlich und als Gesamtschuldner.
(C) Die OHG verlangt ein gesetzliches Mindestkapital von 25.000 €.
(D) In der OHG ist die Geschäftsführung nur externen Managern erlaubt.
Lösung: B ist richtig (siehe OHG/Haftung).
5. Welche Aussage zur KG ist zutreffend?
(A) Kommanditisten führen die Geschäfte und haften unbeschränkt.
(B) Komplementäre haften nur mit ihrer Einlage.
(C) Kommanditisten haben kein Geschäftsführungsrecht und haften bis zur Einlage.
(D) In der KG haften alle Beteiligten nur mit Gesellschaftsvermögen.
Lösung: C ist richtig (siehe KG/Haftung).
6. Welche Aussage zur Rechtsformwahl passt am besten?
(A) Ohne Entscheidung gilt automatisch die GmbH.
(B) Ohne besondere Wahl gilt man als e. K. (eingetragener Kaufmann/Kauffrau).
(C) Ohne Entscheidung entsteht eine OHG.
(D) Ohne Entscheidung entsteht eine GbR mit der IHK.
Lösung: B ist richtig (siehe Unternehmensformen/e. K.).
Merke
Zur Gründung einer KG sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich.
Komplementär = geschäftsführender Gesellschafter mit Kapitaleinlage und Vollhafter (haftet auch mit seinem Privatvermögen).
Kommanditist = Anteilseigner ohne Geschäftsführungsrecht und Teilhafter.
7. Welche Aussage zu Provisionen trifft zu?
(A) Provision ist ein fixer Monatslohn ohne Leistungsbezug.
(B) Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung für Geschäftsvermittlung.
(C) Provision wird ausschließlich im Einzelhandel gezahlt.
(D) Provision ist eine gesetzliche Pflichtleistung jeder GmbH.
Lösung: B ist richtig. (siehe Unternehmensformen)
8. Welche Organe der AG sind korrekt benannt?
(A) Gesellschafterversammlung und Geschäftsführer.
(B) Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand.
(C) Beirat und Inhaber.
(D) Kammer und Geschäftsführung.
Lösung: B ist richtig. (siehe Unternehmensformen)
9. Welche Aussage zur GmbH ist richtig?
(A) Es gibt kein Mindeststammkapital.
(B) Die Haftungsbeschränkung gilt erst mit Handelsregistereintrag.
(C) Alle Gesellschafter haften immer privat.
(D) Organe sind Hauptversammlung und Vorstand.
Lösung: B ist richtig. (siehe Unternehmensformen)
10. Wie haften Gesellschafter in der GbR?
(A) Beschränkt auf die Einlage.
(B) Nur mit Geschäftsvermögen.
(C) Persönlich, unbeschränkt und solidarisch.
(D) Gar nicht, nur die Gesellschaft haftet.
Lösung: C ist richtig. (siehe Unternehmensformen)
11. Welche Kombination zur KG ist korrekt?
(A) Komplementär haftet nur mit Einlage; Kommanditist unbeschränkt.
(B) Komplementär unbeschränkt; Kommanditist mit Einlage.
(C) Beide nur mit Gesellschaftsvermögen.
(D) Beide nur anteilig bis 50 %.
Lösung: B ist richtig. (siehe Unternehmensformen)
12. Mindestkapital: Welche Zuordnung stimmt?
(A) AG = 25.000 €
(B) GmbH = 50.000 €
(C) SE = 120.000 €
(D) UG = 12.500 € zwingend
Lösung: C ist richtig. (siehe Unternehmensformen)
13. Was gilt für die UG (haftungsbeschränkt)?
(A) Mindestkapital 25.000 €.
(B) Gründung ab 1 € möglich, mit Rücklagenbildung.
(C) Persönliche Haftung aller Gesellschafter.
(D) Börsennotierung ist Pflicht.
Lösung: B ist richtig. (siehe Unternehmensformen)
14. Welche Zuordnung ist richtig?
(A) OHG – Mindestkapital 10.000 €.
(B) Einzelunternehmen – unbeschränkte Haftung.
(C) GmbH – keine Organe erforderlich.
(D) KGaA – kein Grundkapital nötig.
Lösung: B ist richtig. (siehe Unternehmensformen)
15. OHG-Grundsatz:
(A) „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten“ gilt nicht.
(B) Nur Kommanditisten führen die Geschäfte.
(C) Mindestens zwei Gesellschafter sind erforderlich.
(D) Privatvermögen ist stets geschützt.
Lösung: C ist richtig. (siehe Unternehmensformen)
Produkthaftung, Reklamation und Kaufvertrag (AGB, Geschäfts- und Rechtsfähigkeit)
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:
1. Ich kann das Produkthaftungsgesetz erklären und an Beispielen die Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte beschreiben. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
2. Ich kann die Unterschiede zwischen Gewährleistung, Garantie, Reklamation und Widerruf rechtssicher erläutern. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
3. Ich kann darstellen, wie Verträge durch Angebot und Annahme zustande kommen, was Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln und welche Rolle die Geschäfts- und Rechtsfähigkeit spielt. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
4. Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Punkteskala zur Selbsteinschätzung: 0 Punkte (–): Kann ich gar nicht! 1 Punkt (+/–): Fällt mir noch schwer! 3 Punkte (+): Fällt mir leicht – bin mir aber noch etwas unsicher! 5 Punkte (++): Fällt mir sehr leicht!
Das Produkthaftungsgesetz
Geregelt ist die Produkthaftung im Produkthaftungsgesetz (Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte). Es besagt, dass der Hersteller eines Produktes für Folgeschäden haftet, wenn diese durch die Benutzung eines fehlerhaften Produktes entstanden sind. Das Gesetz dient dem Verbraucherschutz. (Erläuterung nach Verbraucherzentrale Bayern: Produkthaftung – Wann Verbraucher Anspruch haben.),
Reklamation und Gewährleistung
Unter einer Reklamation versteht man in der Wirtschaft umgangssprachlich eine Mängelanzeige, mit der der Auftraggeber, Besteller oder Käufer den Mangel einer Kaufsache oder Dienstleistung gegenüber dem Verkäufer rügt. Stellt beispielsweise der Käufer eines Treckers fest, dass der Motor defekt ist, so kann er diesen Mangel beim Verkäufer reklamieren. Bei einer Reklamation beruft sich ein Käufer oder Kunde auf sein Recht auf Gewährleistung; die Gewährleistung bezeichnet die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Garantie ist demgegenüber eine freiwillige, zusätzliche Hersteller- oder Händlerleistung. (Überblick und Praxistipps: Verbraucherzentrale „So reklamieren Sie richtig“.)
Wie lange kann man eine Reparatur reklamieren? Für Werkleistungen (z. B. Werkstattreparatur) verjähren Mängelansprüche in der Regel nach zwei Jahren (§ 634a BGB). Es ist sinnvoll, die Arbeiten zeitnah nach dem Werkstattbesuch zu kontrollieren und gegebenenfalls zu reklamieren. Für Kaufverträge über bewegliche Sachen gilt ebenfalls in der Regel eine zweijährige Verjährungsfrist (§ 438 BGB).
Themenbereich 12: Die Rolle des Verbrauchers
Der Vertrag
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – zustande. Dies muss nicht zwingend schriftlich geschehen. Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft. Einseitige Rechtsgeschäfte, zum Beispiel die Kündigung eines Arbeitsvertrages, bestehen demgegenüber aus einer Willenserklärung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsregeln, die eine Vertragspartei für viele Verträge vorbereitet und der anderen Seite beim Abschluss stellt (§§ 305 ff. BGB). Sie gelten nur, wenn vor Vertragsschluss darauf hingewiesen wurde, eine Kenntnisnahmemöglichkeit bestand und die andere Seite zustimmt (§ 305 Abs. 2 BGB). Überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil (§ 305c Abs. 1 BGB), unklare Klauseln werden zulasten des Verwenders ausgelegt (§ 305c Abs. 2 BGB), und eine Inhaltskontrolle verhindert unangemessene Benachteiligungen (§ 307 BGB; ergänzend § 308, § 309 BGB).
Kaufvertrag: Inhalt, Widerruf, Fernabsatz
Der Kaufvertrag ist die wichtigste Form des vertragsbasierten Güterumsatzes. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum daran frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen; der Käufer schuldet den Kaufpreis. Typische Angaben in Kaufverträgen sind insbesondere: Angebot und Annahme, Preis und Kaufgegenstand, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen und ggf. Gerichtsstand.
Bei einem Kaufvertrag mit einem gewerblichen Onlinehändler hat ein Verbraucher bei sogenannten Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g, § 355 BGB). Es gibt gesetzliche Ausnahmen (z. B. versiegelte Hygieneartikel nach Öffnen). Ein generelles „Zwei-Wochen-Rücktrittsrecht“ für alle Kaufverträge besteht nicht; außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle ist ein Rücktritt nur nach den jeweiligen vertraglichen oder gesetzlichen Voraussetzungen möglich. (Widerrufsrecht kompakt: Verbraucherzentrale.)
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähig ist, wer Rechtsgeschäfte wirksam selbst schließen darf. Voll geschäftsfähig sind Personen ab 18 Jahren. Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig; Willenserklärungen sind nichtig. Personen von sieben bis 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und benötigen grundsätzlich die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Der sogenannte Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) erlaubt ausnahmsweise, dass ein Minderjähriger einen Vertrag wirksam erfüllt, wenn er ihn mit eigenen, zur freien Verfügung überlassenen Mitteln vollständig bezahlt hat. (Praxisdarstellung: Verbraucherzentrale zum „Taschengeldparagraphen“.)
Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Natürliche Personen sind von der Geburt bis zum Tod rechtsfähig. Juristische Personen (z. B. Verein, GmbH, Stiftung) erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch den jeweils vorgesehenen Gründungs- oder Eintragungsakt. (Grundbegriffe z. B. in Standardkommentaren; vgl. Überblicksdarstellungen im Zivilrechtsunterricht.)
Zustandekommen eines Kaufvertrags
Ein Kaufvertrag entsteht, wenn zwei Personen sich über Kauf und Verkauf einig sind: Ein Angebot (z. B. „Ich verkaufe dir mein Fahrrad für 200 €.“) trifft auf eine Annahme (z. B. „Ich nehme an.“). Eine bloße Anfrage ist kein Angebot. Eine abgeänderte Annahme („Ja, aber nur für 150 €.“) gilt als neues Angebot.
Arbeitsaufgaben
1. Erläutere mit eigenen Worten den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie und nenne je ein Beispiel aus dem Werkstatt- bzw. Kaufalltag.
Lösung: Die Gewährleistung bezeichnet die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer bzw. Werkunternehmer (z. B. kostenlose Nachbesserung einer mangelhaft durchgeführten Reparatur innerhalb der Verjährungsfrist). Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung eines Herstellers oder Händlers mit selbst festgelegten Bedingungen (z. B. „3-Jahres-Garantie“ auf ein Ersatzteil).
2. Analysieren (🔎): Ein Kunde kauft online ein Ersatzteil. Zwei Tage nach Lieferung entscheidet er, es doch nicht zu benötigen. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat er und was muss er beachten?
Lösung: Da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, hat der Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Er muss den Widerruf fristgerecht erklären und die Ware zurücksenden; Ausnahmen (z. B. benutzte Hygieneartikel) sind zu beachten. Die Rückzahlung muss der Unternehmer binnen 14 Tagen nach Widerruf leisten; Wertersatz kann fällig werden, wenn die Ware über eine reine Prüfung hinaus genutzt wurde.
3. Vergleichen: Vergleiche die Verjährungsfristen für Mängelansprüche nach einer Werkstattreparatur und nach dem Kauf eines Gerätes. Welche Normen sind einschlägig?
Lösung: Für Werkleistungen gilt regelmäßig § 634a BGB mit zwei Jahren Verjährung (Ausnahmen z. B. Bauwerke). Für den Kauf beweglicher Sachen gilt § 438 BGB mit in der Regel zwei Jahren Verjährung. Beide Fristen beginnen ab Abnahme (Werkvertrag) bzw. Ablieferung (Kauf).
Multiple-Choice-Aufgaben
1. Welche Aussage zum Widerrufsrecht ist richtig?
(A) Jeder Kaufvertrag kann binnen zwei Wochen ohne Grund widerrufen werden.
(B) Nur Verträge im Laden können widerrufen werden.
(C) Bei Fernabsatzverträgen haben Verbraucher grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht; es gibt gesetzliche Ausnahmen.
(D) Das Widerrufsrecht gilt nur, wenn der Händler es freiwillig gewährt.
Lösung: C (siehe Vertragsrecht)
2. Was ist kein notwendiger Schritt für die wirksame Einbeziehung von AGB?
(A) Hinweis auf die AGB vor Vertragsschluss.
(B) Möglichkeit der Kenntnisnahme.
(C) Zustimmung der anderen Vertragspartei.
(D) Handschriftliche Unterschrift auf jedem einzelnen AGB-Paragrafen.
Lösung: D (siehe AGB)
3. Welche Zuordnung ist richtig?
(A) Gewährleistung = freiwillige Zusage des Herstellers.
(B) Garantie = gesetzlicher Anspruch gegen den Verkäufer.
(C) Taschengeldparagraph: Vertrag von 13-Jährigen kann wirksam sein, wenn vollständig mit eigenen Mitteln bezahlt.
(D) Geschäftsfähigkeit: Voll geschäftsfähig ab 16 Jahren.
Lösung: C (siehe Grundrechte/Privatrecht)
Geltend machen von Sachmängelhaftung bei Kaufverträgen
Bei Kaufverträgen zwischen Verbraucher und Unternehmer gelten die Regeln des BGB zur Sachmängelhaftung.
Ein sofortiger Rücktritt „in jedem Fall“ ist nicht möglich. Zuerst hat der Verkäufer das Recht, den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern (Nacherfüllung). Rücktritt ist erst erlaubt, wenn die Nacherfüllung scheitert, verweigert wird oder unzumutbar ist.
Quellen: § 439 BGB; § 323 BGB; § 440 BGB; BGH VIII ZR 111/20.
Bei Neuware verjähren Mängelansprüche grundsätzlich in zwei Jahren ab Lieferung; diese Frist darf gegenüber Verbrauchern bei Neuware nicht verkürzt werden. (Hinweis: Bei gebrauchten Sachen kann die Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.) Quelle: § 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB; IHK-Hinweise.
Verbraucher können Nacherfüllung verlangen und zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen (sofern nicht unmöglich oder unzumutbar). Quelle: § 439 Abs. 1 BGB;.
Für die Beweislast gilt: Zeigt sich der Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe, wird vermutet, dass der Mangel schon bei Lieferung vorlag (widerlegbar). Ausnahme: Beim Kauf lebender Tiere gilt die Vermutung nur 6 Monate. Quelle: § 477 BGB; IHK München.
Zahlungsarten im Alltag
Für Zahlungen gibt es unterschiedliche Wege. Jede Zahlungsart ist für eine bestimmte Situation besonders praktisch:
Barzahlung: Sofort und direkt, z. B. im Supermarkt.
Kreditkarte: Vor allem online oder bei Hotelbuchungen.
Dauerauftrag: Für regelmäßige Zahlungen mit immer gleichem Betrag, z. B. Miete.
SEPA-Lastschriftverfahren: Für regelmäßige Zahlungen mit schwankender Höhe, z. B. Strom oder Umsatzsteuer.
Arbeitsaufgaben
1. Erkläre, warum eine bloße Anfrage noch keinen Kaufvertrag darstellt.
Lösung: Eine Anfrage ist nur eine Bitte um Information, es fehlt die rechtsverbindliche Willenserklärung.
2. Analysiere, wann eine abgeänderte Annahme gilt und welche rechtliche Wirkung sie hat.
Lösung: Eine abgeänderte Annahme gilt nicht als Annahme, sondern als neues Angebot (§ 150 BGB).
3. Ordne zu, welche Zahlungsart bei einer Hotelbuchung online am sinnvollsten ist, und begründe deine Wahl.
Lösung: Kreditkarte, weil sie international anerkannt ist und sofortige Zahlung sichert.
Multiple-Choice-Aufgaben
1. Ein Kaufvertrag entsteht …
A) durch eine Anfrage
B) durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen
C) durch eine abgeänderte Annahme
D) automatisch durch Besichtigung der Ware
E) nur schriftlich
Lösung: B ist richtig (siehe Kaufvertrag).
2. Welche Zahlungsart eignet sich am besten für die monatliche Mietzahlung mit gleichbleibendem Betrag?
A) Barzahlung
B) SEPA-Lastschriftverfahren
C) Kreditkarte
D) Dauerauftrag
E) Überweisung per Zahlschein, Lösung: D ist richtig (siehe Dauerauftrag).
3. Welche Zahlungsart ist sinnvoll, wenn sich die Höhe des Betrags monatlich ändert (z. B. Stromrechnung, Umsatzsteuer)?
A) Dauerauftrag
B) Kreditkarte
C) Barzahlung
D) SEPA-Lastschriftverfahren
E) Naturaltausch, Lösung: D ist richtig (siehe SEPA-Lastschrift)
„Geschäftsfähigkeit: Definition
Bei der Geschäftsfähigkeit handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der einordnet, inwieweit eine Person ein rechtskräftiges Geschäft tätigen kann. Im deutschen Recht wird dabei zwischen verschiedenen Formen von Geschäftsfähigkeit unterschieden:
• volle Geschäftsfähigkeit
• beschränkte Geschäftsfähigkeit
• partielle Geschäftsfähigkeit
• Geschäftsunfähigkeit
Die Geschäftsfähigkeit einer Person ist abhängig von deren Alter und geistigem Gesundheitszustand. Die Geschäftsfähigkeit ist im deutschen Recht verankert, um geschäftsunfähige Personen vor finanziellen Schäden zu bewahren.
Geschäftsfähigkeit: Stufen
Die Geschäftsfähigkeit wird in verschiedene Stufen eingeteilt, die sich am Alter bzw. am geistigen Gesundheitszustand der Person orientieren.
Geschäftsunfähigkeit bei Kindern und Erwachsenen
Wichtige Begriffe aus der Wirtschaft
Erreichte Lernziele nach Bearbeitung der folgenden Seiten:
1. Ich kann die Abstufungen der Geschäftsfähigkeit (geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig, voll geschäftsfähig) sicher erklären und passende Alltagsbeispiele nennen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
2. Ich kann erläutern, wann Kinder unter sieben Jahren geschäftsunfähig sind und welche Rolle die Eltern als gesetzliche Vertreter übernehmen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
3. Ich kann den Taschengeldparagrafen anwenden und begründen, wann ein mit eigenen Mitteln vollständig bezahlter Kauf durch Minderjährige wirksam ist.
(Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
4. Ich kann erklären, in welchen Grenzen Minderjährige Arbeitsverträge eingehen dürfen und wie über das daraus erzielte Einkommen verfügt wird. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
5. Ich kann die Begriffe Reklamation, Kulanz, Annahmeverzug sowie Lieferklauseln wie „frei Haus“ korrekt beschreiben und voneinander abgrenzen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
6. Ich kann Rabatt und Skonto unterscheiden und die Preiswirkung beider Nachlässe rechnerisch darstellen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
7. Ich kann das ökonomische Prinzip mit Minimal- und Maximalprinzip erklären und auf konkrete Entscheidungssituationen übertragen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
8. Ich kann gängige Zahlungsarten (Giroverkehr, Dauerauftrag, Lastschrift) zu passenden Anwendungssituationen zuordnen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
9. Ich kann grundlegende Kreditarten (Überziehungskredit/Dispo, Ratenkredit) vergleichen, den effektiven Jahreszins einordnen und das gesetzliche Widerrufsrecht benennen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
10. Ich kann alle Aufgaben mit selbstformulierten, korrekten Antworten und alle Multiple-Choice-Aufgaben richtig lösen. (Selbsteinschätzung: 0 − / 1 +/− / 3 + / 5 ++)
Geschäftsfähigkeit
Kinder
Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind grundsätzlich geschäftsunfähig. Sie dürfen keine Geschäfte des täglichen Lebens tätigen (z.B. im Supermarkt selbst etwas kaufen, auch wenn es vom eigenen Taschengeld bezahlt wird). Die Willenserklärung des Kindes geben in diesem Fall immer die Eltern ab.
Erwachsene
Eine Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, jedoch aufgrund einer geistigen Behinderung eingeschränkt in ihrer freien Willensbestimmung ist, ist geschäftsunfähig. Schließt eine solche Person ein Geschäft ab, ist es nichtig, sofern der Vormund nicht zustimmt.
Ausnahme ist der Abschluss von geringfügigen Geschäften des täglichen Lebens, wenn es mit geringwertigen Mitteln bewirkt wird (z.B. Einkauf von Lebensmitteln).
Beschränkte Geschäftsfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen
Minderjährige, die das siebte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht volljährig sind, sind beschränkt geschäftsfähig. Geben sie eine Willenserklärung ab, um ein Geschäft zu tätigen, muss der gesetzliche Vertreter zustimmen, damit das Geschäft rechtswirksam wird (z.B. das Eröffnen eines Bankkontos).
Eine Ausnahme stellen dabei rechtlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte dar. Bei diesen gehen Minderjährige keine Verpflichtungen ein und sind nach Abschluss des Geschäfts im Vorteil. Klassisches Beispiel hierfür ist die Annahme eines Geschenks. In diesem Fall muss der gesetzliche Vertreter dem Geschäft nicht zustimmen.
Taschengeldparagraf
Wichtig im Zusammenhang mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen ist der sogenannte Taschengeldparagraf. Dieser erlaubt Minderjährigen, rechtskräftig ein Geschäft ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abzuschließen, sofern das Geschäft aus eigenen Mitteln (Taschengeld) finanziert wird oder mit Mitteln, die zu einem bestimmten Zweck vom gesetzlichen Vertreter überlassen worden sind.
Zu geringfügigen Geschäften zählen dabei z.B. das Einkaufen im Supermarkt, das Erwerben von Fahr- oder Kinoeintrittskarten und der Kauf von anderen geringfügigen Gegenständen wie Schreibwaren, Kleidung und Kosmetik.
Eingehen von Arbeitsverhältnissen
Minderjährige zwischen 13 und 17 Jahren dürfen sich unter Zustimmung der Eltern auch zur Arbeit verpflichten und über ihr daraus erworbenes Einkommen selbst bestimmen. Den Arbeitsvertrag unterschreiben die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter und der/die arbeitswillige Minderjährige.
Quelle und Fortsetzung: https://agicap.com/de/artikel/geschaeftsfaehigkeit/
Merksatz: Ein einseitiges Rechtsgeschäft ist beispielsweise eine Kündigung aber auch ein Testament.
Rabatt
Bei einem Rabatt handelt es sich um einen Preisnachlass auf Produkte und Dienstleistungen.
Der Mengenrabatt wird oft in Form von Prozentsätzen angegeben, manchmal aber auch in Stückzahlen.
Unter Mengenrabatt versteht man beim Einkauf, dass der Käufer bei einer größeren Menge einen günstigeren Stückpreis erhält. Der Mengenrabatt wird oft in Form von Prozentsätzen angegeben.
Andreas Müller kauft einen neuen Kühlschrank. Die Lieferung erfolgt „frei Haus“. Unter diesem Vermerk im Kaufvertrag meint man, dass der Käufer keine Transportkosten zahlen muss. … Wenn ein Kunde seine bestellte Ware nicht rechtzeitig beim Lieferanten, zum Beispiel die Post oder ein sonstiger Paketdienst, nicht rechtzeitig abholt, dann liegt hier ein Annahmeverzug vor und somit eine Vertragsstörung. …
Kredite
Oft sind Kredite notwendig, um einen Betrieb, aber auch den persönlichen Haushalt zu finanzieren. Dies sollte allerdings nur im äußersten Notfall geschehen, da man durch die Zinszahlungen Geld verliert. Der Überziehungskredit, auch Dispositionskredit, hat einen deutlich höheren Zinssatz als die anderen Bankkredite. Deshalb ist es manchmal für Privatpersonen sehr sinnvoll, einen Überziehungskredit, den sie Monate oder womöglich schon Jahre lang mit sich herumschleppen, in einen normalen Bankkredit umzuwandeln. Dies ist oft beim Kreditinstitut möglich. Die geringeren Zinsen und festen Raten helfen dann auch, diese Schulden systematisch abzutragen. Ein Kreditvertrag kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Die Rückzahlung wird vertraglich vereinbart. Bei einem Kredit muss man unbedingt auf einen effektiven Jahreszins achten. In diesem Zinssatz sind sämtliche Kosten des Kredits eingerechnet.
Skonto
Der Begriff Skonto bedeutet, dass bei der Bezahlung eines Rechnungsbetrages innerhalb einer Frist, beispielsweise innerhalb von 14 Tagen, ein gewisser Prozentsatz an Ermäßigung dem Käufer eingeräumt wird.
Das Minimalprinzip
Der Grundsatz des Minimalprinzips lautet: Ein gestecktes Ziel (beispielsweise die Reparatur eines PKW`s) soll mit möglichst wenig Mitteln (möglichst wenige Arbeitsstunden) erreicht werden. Man möchte also den größtmöglichen Ertrag (erfolgreiche TÜV-gerechte Reparatur) mit möglichst wenig Input erzielen. Beim Maximalprinzip will man dagegen mit vorgegebenen Mitteln oder Ressourcen das bestmögliche Ziel erreichen.
Das Maximalprinzip
Beim Maximalprinzip handelt es sich um das entgegengesetzte Modell zum Minimalprinzip. Heißt also: Ein bestimmter Aufwand, etwa ein Budget oder andere Mittel, werden festgelegt und damit wird versucht, den größtmöglichen Ertrag zu generieren.
Das ökonomische Prinzip sagt, wie man mit knappen Mitteln vernünftig wirtschaftet. Entweder erreicht man mit gegebenen Mitteln den größtmöglichen Erfolg (Maximalprinzip) oder man erreicht ein vorgegebenes Ziel mit möglichst wenig Mitteln (Minimalprinzip).
Übertragen auf die folgenden vier Situationen gilt: Zuerst ist der „Kauf eines möglichst guten Handys für 400 Euro“ das Maximalprinzip (fester Geldbetrag, möglichst viel Qualität).
Danach ist die „Autofahrt von Dortmund nach München mit möglichst wenig Kraftstoff“ das Minimalprinzip (Ziel fest, Treibstoff sparen). Außerdem ist der „Abschluss eines Mobilfunkvertrags mit einem möglichst kostengünstigen monatlichen Tarif“ ebenfalls Minimalprinzip (Leistung bleibt, Kosten runter). Schließlich ist der „Verkauf eines Fahrzeugs zu einem möglichst hohen Preis“ das
Maximalprinzip (gegebener Verkaufsakt, Ergebnis maximieren).
Quellen: Gabler Wirtschaftslexikon – Wirtschaftlichkeitsprinzip/ökonomisches Prinzip; Bundeszentrale für politische Bildung – ökonomisches Prinzip, Maximalprinzip, Minimalprinzip.
Weitere Fachbegriffe:
Existenzbedürfnisse sind Essen, Trinken, Unterkunft, Kleidung. Ein Auto gehört nicht zu den Existenzbedürfnissen.
Der Begriff Kulanz bedeutet, dass ein Händler, der in einem Teilaspekt dem Kunden entgegenkommt, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist.
Wenn also ein Produkt umgetauscht werden kann, zum Beispiel ein Kleidungsstück, so handelt es sich hier in der Regel um eine Kulanzhandlung des Händlers. …
Ein Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand aus einer oder mehrerer Willenserklärungen, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmal eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt ist.
Ein Beispiel dafür sind zum Beispiel einseitige Rechtsgeschäfte wie Kündigungen. Des Weiteren gibt es zweiseitige Rechtsgeschäfte, dazu gehören die Verträge und die mehrseitigen Rechtsgeschäfte, dazu gehören die Gesellschaftsverträge.
Merksatz: Ein einseitiges Rechtsgeschäft ist beispielsweise eine Kündigung aber auch ein Testament.
Fallbeipiele:
1.Tim (18) verkauft sein altes Handy bar an Ben (20). Es gibt keinen schriftlichen Vertrag. Das ist gültig. Beide sind volljährig. Beim Kauf beweglicher Sachen ist Schriftform nicht nötig (Formfreiheit).
2. Lara (6) kauft am Kiosk Bonbons für 50 Cent. Das ist ungültig. Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig; ihre Erklärungen sind nichtig. Der „Taschengeld-Paragraf“ gilt erst ab 7 Jahren.
Quelle: § 104 Nr. 1 BGB (Geschäftsunfähigkeit), § 105 Abs. 1 BGB (Nichtigkeit).
3. Max (16) kauft allein ein Mountainbike für 400 € im Ausverkauf und will in 8 Monatsraten zahlen. Ohne Zustimmung der Eltern ist das vorerst nicht wirksam (schwebend unwirksam). Jugendliche ab 7 bis unter 18 sind beschränkt geschäftsfähig; für Verträge, die nicht nur vorteilhaft sind, braucht es die Einwilligung der Eltern. Der „Taschengeld-Paragraf“ hilft hier nicht, weil nicht sofort vollständig bezahlt wird (Ratenkauf).
Quelle: § 106 BGB (beschränkte Geschäftsfähigkeit), § 107 BGB (Einwilligung), § 108 BGB (Genehmigung/schwebend), § 110 BGB (eigene Mittel – nur bei sofortiger Vollzahlung).
4. Lukas (20) schließt mit Herrn Wagner (69) einen Grundstückskaufvertrag, nur in Anwesenheit eines Rechtsanwalts. Das ist ungültig. Für Grundstückskäufe ist ein Notar Pflicht; ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag nichtig. (Ausnahme: Spätere Auflassung und Grundbucheintrag würden den Mangel heilen – das steht hier aber nicht.)
Praktische Tipps und Merksätze:
Der Begriff Giroverkehr meint den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Guthaben in einer fremden Währung nennt man Devisen. Es ist sinnvoll, seiner Bank einen Dauerauftrag zu erteilen, wenn man Zahlungen in gleicher Höhe zu festen Terminen leisten muss. Dies sind beispielsweise Miete, Stromkosten und auch Ratenkredite. Eine Zahlung nach dem Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) ist empfehlenswert, wenn man Zahlungen in wechselnder Höhe an den gleichen Zahlungsempfänger leisten muss. Dies können Gaskosten beispielsweise sein.
Ein Beispiel für eine bargeldlose Zahlung ist dann gegeben, wenn man mit der Bankkarte oder EC-Karte an der Kasse im Supermarkt bezahlt.
Ein Beispiel für einen zweiseitigen Vertrag ist es, wenn man bei der Bank ein Girokonto eröffnet.
Eine Kapital-Lebensversicherung zählt zur privaten Alterssicherung. Sie ist jahrzehntelang ein gern genommenes Produkt, um eben die Zeit des Ruhestandes besser zu finanzieren. In Zeiten von niedrigen Zinsen wird aber in der Regel davon abgeraten. Grundsätzlich ist es wertvoll, bevor man eine Kapital-Lebensversicherung oder auch andere Versicherungsverträge unterzeichnet, sich bei der Stiftung Warentest über diese Produkte aktuell zu informieren.
Sparbrief: Bei einem Sparbrief garantiert die Bank feste Zinseinkünfte. … …
Für eine Lieferung können Verzugszinsen vereinbart werden, wenn vereinbarte Lieferungstermine nicht eingehalten werden.
Im Gegensatz zur „Garantie“ versteht man unter „Gewährleistung“ eine sechsmonatige Frist zum Umtauschen von defekten Produkten. … Unter einem Werkvertrag versteht man beispielsweise das Bringen des eigenen PKWs in die Werkstatt zur Reparatur.
Sicherheits- und Qualitätszeichen – wichtige Hinweise für den Verbraucher
Durch die folgenden Güte- und Prüfzeichen werden Mindestanforderungen für Sicherheit und Qualität festgelegt: EN –, VDE –, GS – Zeichen. Das VDE Zeichen steht für die Sicherheit des Produktes hinsichtlich elektrischer, mechanischer, thermischer, toxischer, radiologischer und sonstiger Gefährdung und ermöglicht durch die hohe Akzeptanz der zertifizierten Prüfleistung einen unkomplizierten Zutritt zu den Weltmärkten. Das GS-Zeichen steht für geprüfte Sicherheit
Unfreie Postsendung
Der Begriff „Unfrei“ bei einer Postsendung bedeutete, dass der Empfänger und nicht der Versender die Versandkosten (Briefmarken) einer bestellten Ware tragen musste. Ein Paket "unfrei" zu verschicken bedeutete, dass der Absender kein Porto bezahlt und der Empfänger die Transportkosten bezahlen soll. Im professionellen Geschäftsverkehr gibt es dafür die Handelsklausel (Incoterm) EXW = Ex Works.
Weitere Informationen zu diesem Aspekt finden sich hier:
Seit dem 1.7.2019 wird der unfreie Versand von DHL nicht mehr angeboten. Seitdem DHL den Versand unfreier Pakete abgeschafft hat, muss der Absender ein Paket oder Päckchen immer gültig frankieren. Auch bei anderen Paketdiensten (z.B. Hermes, DPD oder GLS) ist kein unfreier Versand möglich.
Unter dem Begriff Eigentumsvorbehalt versteht man, dass die Ware bis zur Bezahlung Eigentum des Käufers bleibt.
Themenbereich 13: Existenzgründung
Es ist denkbar, dass Auszubildende, die jetzt für das Fach Wirtschafts- und Sozialkunde lernen, irgendwann einmal sich selbstständig machen, einen eigenen Betrieb gründen oder den elterlichen Betrieb übernehmen.
Als Existenzgründer oder Firmenleiter sollte man sich selbst Ziele setzen und diese auch umsetzen können.
Dabei gibt es viel zu beachten, unter anderem …
(F) die richtige Standortwahl,
(G) die optimale Verkehrsanbindung
(H) das Vorhandensein von genügend Fachpersonal.
Existenzgründer benötigen…
(I) einen Businessplan und
(J) eine genaue Finanzplanung;
(K) die notwendigen beruflichen Qualifikationen,
(L) die erforderlichen Zulassungen oder Genehmigungen.
Genauere Auskünfte erhalten Interessierte bei der Industrie- und Handelskammer oder der regional zuständigen Handwerkskammer. Man sollte auch sehr gut informiert sein über eine sogenannte Scheinselbstständigkeit. Diese ist in Deutschland nicht erlaubt und kann zu einer Gefahr für die berufliche Existenz als Selbstständiger werden. Wichtig ist auch zu klären, ob die Tätigkeit, die jemand ausüben will als Existenzgründer, zu den freien Berufen oder zu einem Gewerbe gehört. Eine gewerbliche Tätigkeit muss beim Gewerbeamt angemeldet werden.
Wenn Sie sich dazu an ihre Stadt oder Gemeindeverwaltung wenden, beziehungsweise auch ans Finanzamt, erhalten sie weitere Informationen dazu. Es gibt viele passende Seminare und Kurse, die angeboten werden, unter anderem durch die Arbeitsagentur. Diese bietet Einstiegsseminare zur Existenzgründung an.
Wichtig ist, dass Existenzgründer sich klarmachen, dass man Eigenkapital benötigt.
Beispiele für Eigenkapital sind…
(M) Eigenleistung,
(N) eine Erbschaft,
(O) Sparguthaben oder beispielsweise die
(P) Schenkung durch Eltern, Verwandte und Freunde.
Ein Überziehungskredit gehört nicht zum Eigenkapital.
Weitere wichtige Aspekte für die Existenzgründung sind:
a) Finanzierung der Gründungsphase;
b) Originalität der Geschäftsidee;
c) Überschlagen der Mietkosten, Pacht oder Kaufpreis des Firmengeländes;
d) Branchenkenntnisse der Existenzgründer.
Existenzgründer müssen über verschiedene Sachverhalte entscheiden. Es muss klar sein, wer das Unternehmen leiten soll.
Fallbeispiel 1: Ein Landmaschinenmechatroniker möchte sich selbständig machen. Er entscheidet sich, eine gutgehende Werkstatt zu übernehmen, die aus Altersgründen vom alten Chef verkauft wird.
Frage: Welcher Vorteil ergibt sich hier für den Landmaschinenmechatroniker?
Antwort: Der Käufer hat vorher den Betrieb und dessen wirtschaftliche Kennzahlen intensiv geprüft und kann direkt vom Tage der Übernahme an Umsatz machen. Der Staat fördert Existenzgründungen, um Arbeitsplätze zu schaffen.
Ein wichtiger Aspekt für die Wahl des Betriebsstandortes ist eine gute Verkehrsanbindung, Kundennähe und eine akzeptable Gewerbesteuer an die Gemeinde beziehungsweise Stadt. Ebenfalls wichtig für die Existenzgründung ist die Ausarbeitung einer Marketing- und Werbestrategie.
Themenbereich 14: Weltwirtschaft
Unter Weltwirtschaft beziehungsweise Welthandel versteht man alle globalen und ökonomischen (wirtschaftlichen) Verflechtungen und Beziehungen zwischen verschiedenen Staaten der Erde, die durch den Außenhandel sowie durch Transaktionen und Bewegungen von Kapital und Arbeitskräften zwischen unterschiedlichen Volkswirtschaften entstehen.
Zur Weltwirtschaft gehört es, dass man verschiedene Wirtschaftsformen unterscheiden kann. In der früheren DDR herrschte die Planwirtschaft vor. In der Bundesrepublik-Deutschland herrscht die soziale Marktwirtschaft vor. Dies bedeutet, dass die Unternehmen auch eine soziale Verpflichtung und Verantwortung haben.
Dies heißt konkret die soziale Marktwirtschaft ist kein reiner Selbstlauf von Angebot und Nachfrage; der Staat setzt Regeln und greift ein, damit Wettbewerb funktioniert und soziale Ziele erreicht werden. Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz verankert.
Zum Wettbewerb: Der Staat schützt und fördert den Wettbewerb, etwa über das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die Arbeit des Bundeskartellamts (Kartellverbot, Fusionskontrolle, Missbrauchsaufsicht).
Zur Konjunktur: Der Staat kann die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stützen, zum Beispiel mit Investitionen, Aufträgen oder steuerlichen Impulsen; das sind klassische Instrumente der Wirtschaftspolitik.
Zum Arbeitsschutz: Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz sollen Beschäftigte wirksam vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen schützen.
Zur sozialen Absicherung: Das System der sozialen Sicherung umfasst insbesondere die gesetzliche Sozialversicherung, die soziale Versorgung und die Sozialhilfe; das Ziel ist, Lebensrisiken abzufedern und Teilhabe zu sichern.
Die Preise werden durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Die soziale Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland hat sich gewissen Gesetzen wie Arbeitnehmerrechten, Betriebsverfassungsgesetz und dergleichen anzupassen.
Auch große Konzerne müssen sich, wie alle anderen Unternehmungen in Deutschland an die Regeln der sozialen Marktwirtschaft orientieren.
Dies sorgt manches Mal für Spannungen, wie man es von manchen großen amerikanischen Unternehmen weiß.
Was sind kommunale Einrichtungen?
Kommunale Einrichtungen sind Angebote und Anlagen einer Gemeinde oder Stadt, die im öffentlichen Interesse betrieben und für die Bevölkerung nach allgemeinen Regeln zur Nutzung „gewidmet“ werden, zum Beispiel Bibliotheken, Schwimmbäder, Sporthallen, Museen, Wertstoffhöfe oder die Kanalisation.
Ziel dieser Einrichtungen ist die Deckung des Bedarfs, also die Daseinsvorsorge: Alle Menschen sollen vor Ort zuverlässig und bezahlbar mit wichtigen Leistungen versorgt werden, etwa mit Wasser, Abwasser- und Müllentsorgung, Verkehr, Energie oder kulturellen Grundangeboten; damit werden gleichwertige Lebensverhältnisse gefördert.
Kommunale Einrichtungen stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern im Rahmen der Widmung und nach gleichen Regeln zur Verfügung; das ergibt sich aus den Gemeindeordnungen (z. B. NRW).
Grundsätzlich streben kommunale Einrichtungen Kostendeckung an, was aber nicht immer funktioniert. So werden beispielsweise Schwimmbäder oft aus Steuern quersubventioniert.
Was ist Konjunktur?
Konjunktur bedeutet: Die wirtschaftliche Lage schwankt; manchmal läuft die Wirtschaft besser, manchmal schlechter. Gemeint sind kurze bis mittlere Auf- und Abschwünge, die man zum Beispiel an der Produktion, der Nachfrage und der Auslastung der Betriebe misst.
Um die Konjunktur anzukurbeln, kann der Staat verschiedene Dinge tun. Erstens: Er kann mehr Staatsaufträge vergeben oder schneller investieren; das erhöht die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und wirkt klassisch antizyklisch. Zweitens: Er kann Unternehmen mit Fördergeldern wie Zuschüssen unterstützen; das senkt Kosten, stabilisiert die Kasse und kann neue Investitionen auslösen.
Unter dem Begriff wirtschaftliche Hochkonjunktur versteht man viele gute florierende Betriebe, die guten Umsatz und Gewinn machen. Eine Auswirkung und ein Kennzeichen ist dann eine geringe Arbeitslosenquote.
Der einfache Wirtschaftskreislauf
Beim einfachen Wirtschaftskreislauf wird von der Modellvorstellung ausgegangen, dass die Austauschbeziehungen lediglich zwischen zwei Teilnehmern am Wirtschaftsleben (Wirtschaftssubjekten), den Unternehmen und den privaten Haushalten, stattfinden. Diese beiden Gruppen sind zu sogenannten Sektoren zusammengefasst.
So funktioniert einfach erklärt die Wirtschaft: Ein Unternehmen bezahlt für die Arbeitskraft der Mitarbeiter/innen. Diese wiederum bezahlen mit ihrem Verdienst die Güter des täglichen Lebens, die in vielen Unternehmen (in unserem Fall die Autofirma) hergestellt werden.
„Einfacher Wirtschaftskreislauf (auch 2-Sektoren-Modell genannt)
Der einfache Wirtschaftskreislauf betrachtet lediglich die Interaktionen der Wirtschaftssubjekte Haushalte und Unternehmen. Die Güterströme beinhalten Konsumgüter und Dienstleistungen auf der einen Seite und Arbeitskraft, Kapital und Boden auf der anderen Seite.
Die Geldströme stellen die Konsumausgaben der Haushalte und die Entlohnung der Unternehmen an die Haushalte dar. Die Entlohnung kann in unterschiedlichster Form ausgeprägt sein, beispielsweise als Gehalt bzw. Lohn, Miete, Pacht oder Zinsen. Es handelt sich dabei aber immer um eine Gegenleistung für die von den Haushalten bereitgestellten Produktionsfaktoren, weshalb diese auch als „Faktoreinkommen“ bezeichnet wird.
Schau dir dieses Schaubild an:
Quelle: https://www.bwl-lexikon.de/wiki/wirtschaftskreislauf/
Suchworte für die Suchmaschine: „einfacher Wirtschaftskreislauf BWL-Lexikon!
Arbeitsaufgaben zum einfachen Wirtschaftskreislauf:
Erkläre mit eigenen Worten verständlich den einfachen Wirtschaftskreislauf. Was genau zeigen die einzelnen Pfeile? Schaue dir dazu im Internet das Schaubild oben genau und in Farbe an. Welche Farbe steht wofür? Notiere mindestens fünf ganze Sätze:
Arbeitsaufgabe: Das obige Schaubild wurde im Internet veröffentlich. Suche es im Internet und markiere die Linien entsprechend dem Original farbig:
Arbeitsaufgabe: Ergänze die folgenden Sätze:
(A) Der Güterkreislauf ist in der Farbe ______________________ gezeichnet.
(B) Der Geldkreislauf ist in der Farbe ______________________ gezeichnet.
Einfacher Wirtschaftskreislauf
Was ist der einfache geschlossene Wirtschaftskreislauf?
Der geschlossene Wirtschaftskreislauf ist das häufigste Modell. ... In diesem Modell, welches auch als „einfacher Wirtschaftskreislauf” bezeichnet wird, stellen die privaten Haushalte zuerst die Produktionsfaktoren (Arbeit, Boden und Kapital) den Unternehmen zur Verfügung, aus denen dann die Güter hergestellt werden.
So funktioniert es ständig in der Wirtschaft: Ein Unternehmen bezahlt für die Arbeitskraft der Mitarbeiter/innen. Diese wiederum bezahlen mit ihrem Verdienst die Güter des täglichen Lebens, die in vielen Unternehmen (in unserem Fall die Autofirma) hergestellt werden.
Arbeitsaufgabe: Zeichne das Schaubild des „Einfachen Wirtschaftskreislaufs“ auf einem gesonderten Blatt Papier ab.
Was sind die vier Phasen des Konjunkturzyklus? Konjunkturphasen
Vier Konjunkturphasen lassen sich unterscheiden:
1. Aufschwung (Erholung, Expansion, Auftragslage steigt),
2. Hochkonjunktur (Boom, Prosperität, das Bruttoinlandsprodukt steigt stark an),
3. Abschwung (Rezession, Auftragslage und das Wirtschaftswachstum sinkt) und
4. Tief (Krise, Depression, Auftragslage sinkt weiter, die Arbeitslosigkeit steigt).
Schau dir dieses Bild an: https://tagesgeld.info/ratgeber/konjunkturzyklus/ (runter scrollen).
Die Unternehmung
Was versteht man unter einer Unternehmung bzw. einem Unternehmen?
Unter einem Unternehmen versteht man eine wirtschaftlich-finanzielle und rechtliche Einheit, die einen bestimmten Zweck oder ein bestimmtes Ziel verfolgt. Bei Unternehmen der Privatwirtschaft ist dieses Ziel zumeist die Gewinnmaximierung.
Was ist der Unterschied zwischen Unternehmung und Unternehmen?
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Unternehmen ein Synonym für den Betrieb, für den Gewerbebetrieb, für eine Arbeitsstätte oder für die Firma. Es wird oft auch kein Unterschied zum Begriff Unternehmung gemacht.
Eine große Unternehmung ist mit einer ganzen Reihe anderer Unternehmungen weltweit so verbunden, dass man von Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften spricht. Eine solche Unternehmung wird als Konzern bezeichnet. Heutzutage stellt ein Betrieb meistens nicht mehr alle in der Produktion benötigten Güter selbst her. Man nennt dies Arbeitsteilung. Laut Angaben des globalen Wettbewerbsfähigkeitsindex des Weltwirtschaftsforums rangiert Deutschland im Jahr 2019 auf Platz 7 (von 141 Staaten) der wettbewerbsfähigsten Länder der Welt.
Im Index für wirtschaftliche Freiheit belegt Deutschland im Jahr 2021 Platz 29 von 180 Ländern.
Wirtschaftliche Freiheit kann durch Regeln der sozialen Marktwirtschaft begrenzt werden. Dies soll aber eine Verarmung, wie sie im 19. Jahrhundert herrschte, verhindern.
Arbeitsaufgaben mit Lösungsvorschlägen
1. Erläutere die drei Stufen der Geschäftsfähigkeit und gib jeweils ein Beispiel aus dem Alltag.
Lösung: Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig; Rechtsgeschäfte werden durch die Eltern abgegeben, etwa der Kauf im Supermarkt. Minderjährige von sieben bis unter achtzehn Jahren sind beschränkt geschäftsfähig; sie benötigen in der Regel die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, z. B. bei der Eröffnung eines Bankkontos. Volljährige sind voll geschäftsfähig und können Rechtsgeschäfte eigenständig wirksam abschließen.
2. Anwenden: Ein 15-Jähriger kauft Kopfhörer für 40 € und bezahlt sofort aus seinem Taschengeld. Beurteile die Wirksamkeit.
Lösung: Der Kauf ist wirksam, weil der Minderjährige die Ware vollständig mit eigenen Mitteln bezahlt hat; der Taschengeldparagraf greift.
3. Analysieren (🔎): Eine 16-Jährige schließt ohne Eltern einen Ratenkauf über 400 € für ein Fahrrad ab. Beurteile die Rechtslage.
Lösung: Der Vertrag ist ohne Zustimmung der Eltern zunächst schwebend unwirksam, weil kein lediglich rechtlicher Vorteil vorliegt und nicht sofort vollständig aus eigenen Mitteln gezahlt wird.
4. Vergleichen (⚖️): Unterscheide Rabatt und Skonto und beschreibe jeweils eine typische Situation.
Lösung: Ein Rabatt ist ein Preisnachlass, der z. B. als Mengenrabatt beim Kauf größerer Stückzahlen gewährt wird. Skonto ist ein Preisabzug für frühzeitige Zahlung innerhalb einer vereinbarten Frist, etwa „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen“.
5. Darstellen (🗺️): Erkläre die Begriffe „frei Haus“ und „Annahmeverzug“ an je einem Beispiel.
Lösung: „Frei Haus“ bedeutet, dass der Verkäufer die Transportkosten trägt, sodass der Käufer keine Versandkosten bezahlt. Annahmeverzug liegt vor, wenn der Käufer die bereitgestellte Ware nicht rechtzeitig abholt, zum Beispiel ein Paket beim Paketdienst.
6. Begründen (🧠): Ein Haushalt nutzt seit Monaten einen teuren Überziehungskredit. Begründe, warum die Umwandlung in einen Ratenkredit sinnvoll sein kann.
Lösung: Ein Ratenkredit hat in der Regel einen niedrigeren effektiven Jahreszins und feste Raten; dadurch sinken die Kosten, und die Schulden können planbar getilgt werden. Beim Dispo fallen meist deutlich höhere Zinsen an.
7. Zuordnen (🔁): Ordne die vier Situationen dem Minimal- bzw. Maximalprinzip zu:
a) „Kauf eines möglichst guten Handys für 400 €“ –
b) „Autofahrt Dortmund–München mit möglichst wenig Kraftstoff“ –
c) „Mobilfunkvertrag mit möglichst niedriger Monatsgebühr bei gleicher Leistung“ –
d) „Verkauf eines Fahrzeugs zu einem möglichst hohen Preis“.
Lösung: a) Maximalprinzip; b) Minimalprinzip; c) Minimalprinzip; d) Maximalprinzip.
8. Anwenden (🧾): Wähle die passende Zahlungsart: Miete (jeden Monat gleich), Stromabschlag (Höhe schwankt), einmaliger Online-Kauf mit Karte. Begründe kurz.
Lösung: Für die Miete eignet sich der Dauerauftrag, weil der Betrag regelmäßig und gleich ist. Für den Stromabschlag eignet sich die Lastschrift, weil die Beträge variieren. Der einmalige Online-Kauf wird über den bargeldlosen Giroverkehr per Kartenzahlung abgewickelt.
Multiple-Choice-Aufgaben
1. Kinder unter sieben Jahren sind …
(A) voll geschäftsfähig.
(B) beschränkt geschäftsfähig.
(C) geschäftsunfähig.
(D) nur bei Onlinekäufen geschäftsfähig., Lösung: C ist richtig. (siehe Geschäftsfähigkeit)
2. Welche Willenserklärung gibt bei einem Kauf im Supermarkt für ein 6-jähriges Kind die Rechtswirkung?
(A) Die des Kindes.
(B) Die des Kassensystems.
(C) Die der Eltern als gesetzliche Vertreter.
(D) Die des Marktleiters., Lösung: C ist richtig. (siehe Geschäftsfähigkeit)
3. Wann ist ein von einer 14-Jährigen abgeschlossener Kauf ohne Zustimmung wirksam?
(A) Wenn der Preis hoch ist.
(B) Wenn der Vertrag nur rechtlich vorteilhaft ist, z. B. ein Geschenk.
(C) Wenn der Händler es erlaubt.
(D) Wenn in Raten gezahlt wird., Lösung: B ist richtig. (siehe Geschäftsfähigkeit)
4. Was fordert der Taschengeldparagraf für die Wirksamkeit eines Minderjährigenkaufs?
(A) Teilzahlung genügt.
(B) Zahlung mit eigenen, zur freien Verfügung überlassenen Mitteln in voller Höhe.
(C) Schriftform mit Unterschrift der Eltern.
(D) Mindestalter 16 Jahre., Lösung: B ist richtig. (siehe Geschäftsfähigkeit)
5. Minderjährige von 13 bis 17 Jahren dürfen arbeiten, wenn …
(A) sie niemanden informieren.
(B) die Schule entfällt.
(C) die Eltern zustimmen und der Arbeitsvertrag entsprechend geschlossen wird.
(D) sie nur nachts arbeiten.
Lösung: C ist richtig. (siehe Arbeitsverhältnisse Minderjährige)
6. Was ist ein einseitiges Rechtsgeschäft? (A) Ein Kaufvertrag.
(B) Ein Mietvertrag.
(C) Eine Kündigung oder ein Testament.
(D) Ein Arbeitsvertrag.
Lösung: C ist richtig. (siehe Rechtsgeschäfte)
7. Was bedeutet „frei Haus“?
(A) Der Käufer zahlt höhere Versandkosten.
(B) Der Verkäufer trägt die Transportkosten.
(C) Beide Parteien teilen sich die Transportkosten.
(D) Die Ware wird ohne Vertrag geliefert.
Lösung: B ist richtig. (siehe Lieferklauseln)
8. Was beschreibt Annahmeverzug? (A) Der Verkäufer liefert zu früh.
(B) Der Käufer holt eine bereitgestellte Sendung nicht rechtzeitig ab.
(C) Der Verkäufer verweigert die Annahme der Zahlung.
(D) Die Bank bucht zu spät ab.
Lösung: B ist richtig. (siehe Vertragsstörungen)
9. Worin besteht der typische Unterschied zwischen Rabatt und Skonto?
(A) Rabatt ist für frühe Zahlung, Skonto für große Mengen.
(B) Rabatt ist ein Mengen-/Preisnachlass; Skonto ist ein Nachlass bei Zahlung innerhalb einer Frist.
(C) Beide sind nur bei Barzahlung möglich.
(D) Beide gelten nur im Onlinehandel., Lösung: B ist richtig. (siehe Preisnachlässe)
10. Welches Beispiel passt zum Minimalprinzip?
(A) Mit festem Budget das beste Smartphone finden.
(B) Mit möglichst wenig Kraftstoff von Dortmund nach München fahren.
(C) Ein Auto zum höchsten Preis verkaufen.
(D) Mit gegebenen Mitteln maximal viele Waren spenden., Lösung: B ist richtig. (siehe Ökonomisches Prinzip)
11. Welche Zuordnung ist sachgerecht?
(A) Dauerauftrag – Zahlungen in wechselnder Höhe.
(B) Lastschrift – gleichbleibende Miete.
(C) Kartenzahlung – bargeldloser Giroverkehr an der Supermarktkasse.
(D) Devisen – Guthaben in inländischer Währung., Lösung: C ist richtig. (siehe Zahlungsverkehr)
12. Welche Aussage zu Kreditarten ist zutreffend?
(A) Ein Dispositionskredit hat üblicherweise niedrigere Zinsen als ein Ratenkredit.
(B) Ein Kredit kann nicht widerrufen werden.
(C) Ein Ratenkredit hat feste Raten und oft einen geringeren effektiven Jahreszins als der Dispo.
(D) Der effektive Jahreszins enthält nie Nebenkosten.
Lösung: C ist richtig. (siehe Kredite)
Themenbereich 15: Mathematik im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde
Aufgabe 1: Reallohn bei Gehaltserhöhung und Inflation (Reallohngewinn)
Zum 01.07. erhält Frau Schneider eine Gehaltserhöhung von +3,5 %. Die Inflationsrate im gleichen Jahr beträgt 2,0 %. Wie hat sich ihr Reallohn bis Jahresende verändert?
Ausführlicher Rechenweg:
1. Nominallohnfaktor: 1 + 0,035 = 1,035
2. Preisfaktor (Inflation): 1 + 0,020 = 1,020
3. Exakte Reallohnänderung: 1,035 : 1,020 – 1 = 0,014705... ≈ 1,47 %
4. Näherung: 3,5 % – 2,0 % = 1,5 %
5. Ergebnisvergleich: Exakt ≈ +1,47 %, Näherung ≈ +1,5 % (fast gleich).
Antwortsatz:
Der Reallohn von Frau Schneider ist bis Jahresende um rund +1,5 % gestiegen (exakt: +1,47 %).
Aufgabe 2: Reallohn bei Gehaltserhöhung und Inflation (Reallohnverlust, mit Dreisatz)
Herr Meyer erhält zum 01.04. eine Gehaltserhöhung von +2 %. Die Inflationsrate im gleichen Jahr beträgt 3,5 %. Wie hat sich sein Reallohn bis Jahresende verändert?
Ausführlicher Rechenweg mit Dreisatz:
1. Ausgangslohn: 100 € (vereinfachte Rechnung).
2. Nach der Gehaltserhöhung: 100 € × 1,02 = 102 €.
3. Preise steigen um 3,5 %. Man braucht 103,50 €, um dieselbe Menge wie vorher für 100 € zu kaufen.
4. Dreisatz: Wenn 103,50 € heute den Wert von 100 € früher haben, dann sind 102 € heute wie viel wert? Rechnung: 102 × 100 : 103,5 = 98,55 €.
5. Ergebnis: Der neue Lohn hat nur noch die Kaufkraft von 98,55 € statt 100 €. Das bedeutet ein Reallohnverlust von 1,45 %.
Antwortsatz:
Der Reallohn von Herrn Meyer ist bis Jahresende um etwa –1,5 % gesunken (exakt: –1,45 %)
Aufgabe 3: Krankenkassenbeitrag
Eine Gesellin verdient 2.850,00 € brutto pro Monat. Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt im Jahr 2025 14,6 %. Gesucht sind 1) der gesamte Betrag, den der Arbeitgeber an die Krankenkasse abführt (die vollen 14,6 % vom Bruttolohn) und 2) der Arbeitnehmeranteil (hälftig). Grundlage: Der allgemeine Beitrag wird jeweils zu 50 % von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Hintergrundinformationen: Der allgemeine Beitragssatz der GKV liegt bei 14,6 % und wird seit 2019 einschließlich des Zusatzbeitrags wieder je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Zusätzlich erheben die Kassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag; der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist für 2025 auf 2,5 % festgelegt (Ihre Kasse kann abweichen). Auch der Zusatzbeitrag wird hälftig getragen. Diese Zusatzbeiträge sind in der obigen Aufgabenstellung nicht enthalten.
Rechenweg : 100 % ≙ 2.850,00 €;
1 % ≙ 28,50 €;
14,6 % ≙ 14,6 × 28,50 € = 416,10 €. Kurzrechnung: 2.850,00 € × 0,146 = 416,10 €.
Bestimmung des Arbeitnehmeranteils: 14,6 % ÷ 2 = 7,3 %; 7,3 % ≙ 7,3 × 28,50 € = 208,05 €.
Antwortsatz: Der Arbeitgeber führt insgesamt 416,10 € an die Krankenkasse ab; davon entfallen 208,05 € auf den Arbeitnehmeranteil (die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber).
Prozentrechnung in WiSo Teil 2
Aufgabe 4:
Beispiel 1: Bei Bezahlung eines Rechnungsbetrages in Höhe von 100 € innerhalb von 14 Tagen wird beispielsweise 3 % Skonto gewährt. Dies bedeutet, dass 3 Euro weniger zu zahlen sind, also 97 €.
Beispiel 2: Ein Verkäufer bietet Ihnen einen Skonto von 2 % an, wenn Sie die Rechnung von 1.250 € innerhalb von zehn Tagen bezahlen. Welchen Betrag müssen Sie, nachdem sie 2 % Skonto abgezogen haben, nun bezahlen?
Antwort: 1.225 €. Denn 2 % von 1.250 € sind 25 €.
Wer Nachholbedarf im Bereich Prozentrechnung hat, kann sich hier selbst bilden:
http://www.werner-jung.de/83.html
Beispiel: Durch einen neuen Entgelttarifvertrag erhöht sich das Nettoarbeitsentgelt um 3 %. Die Preissteigerungsrate der Volkswirtschaft beträgt 2 %.
Welche Auswirkungen hat das auf den tatsächlichen Reallohn?
Antwort: Der tatsächliche Reallohn steigt nur um 1,0 %. …
Prozentrechnung kann für Verbraucher sehr wichtig sein:
Fallbeispiel: Sie vereinbaren mit der KFZ-Werkstatt folgende Zahlungsart: 60 % in bar bei Abholung des PKWs. Den Restbetrag der Rechnung zahlen Sie per Überweisung.
Auf der Rechnung steht ein Nettobetrag von 840,34 €.
Wie viel Geld müssen Sie inklusive 19 % Mehrwertsteuer überweisen?
Überlegung/Tipp: Rechnen Sie zunächst 19 % von den 840,34 € und addieren (+) Sie diesen Betrag zu diesem Nettobetrag.
Rechnung: 100% entsprechen 840,34 €
1 % entsprechen 8,4034
19 % entsprechen 8,4034 x 19 = 159,6646 € (Bitte keine Zwischenergebnisse auf- oder abrunden).
Gesamtbruttopreis: 840,34 € + 159,6646 € = 1000,0046 € gerundet 1000 €
Jetzt rechnen wir die 60 % aus:
100 % entsprechen 1000 €
60 % Bar-Abholungspreis: (1000 : 100) x 60 = 600 €
40 % Überweisungsbetrag: (1000: 100) x 40 = 400 €
Antwort: 400 €. Denn Sie zahlen ja jetzt nur noch 40 %. Die ersten 60 % wurden bei der Abholung des PKWs bezahlt.