Zitierregeln und Quellenangaben

Es gelten in allen Unterrichtsstunden, in denen ich unterrichte und in den Bildungsgängen, in denen die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife zu erlangen ist, die folgenden Zitierregeln:

Anführungszeichen
Wörtlich übernommene Texte aus Büchern, Zeitschriften und dem Internet werden in Anführungszeichen gesetzt und anschließend werden in Fußnoten die folgenden Daten in der angegebenen Reihenfolge und Art dargestellt:
Autorennachname, Autorenvorname (oder Kürzel): "Titel des Buches "; Untertitel;, Überschrift des Kapitels, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, Seitenzahl

Beispiel: Hobmair, Hermann u.a.:"Pädagogik/Psychologie- für die berufliche Oberstufe"; Band 2, Köln, 1999, Seite 123.

Bei sinngemäß übernommenen Texten (egal aus welchem Medium) wird auf die Anführungszeichen verzichtet, jedoch am Ende des jeweiligen übernommenen Textes wird ebenfalls eine Fußnote wie oben dargestellt eingefügt.

Fußnoten                                                                                                                Der Fußnotentext beginnt hier jedoch mit der Abkürzung "vgl."; Beispiel: vgl. Hobmair Hermann u.a.:"Pädagogik/Psychologie- für die berufliche Oberstufe" Band 2, Köln, 1999, Seite 123.

Texte aus dem Internet müssen ebenfalls als solche gekennzeichnet werden.
Beispiel: www.wissen.de (= bei wörtlich entnommenen Texten) oder: vgl.: www.Herr-Jung.de (= bei sinngemäß übernommenen Texten).

Werden hintereinander zwei Zitate aus derselben Quelle entnommen, so folgen logischerweise zwei identische Quellenangaben (evtl. mit unterschiedlichen Seitenzahlen) aufeinander. In diesem Fall wird bei der zweiten Angabe nicht noch einmal die ganze Quelle dargestellt, sondern es wird lediglich auf die erste Quelle ein Bezug durch das ";altmodische" Wort ";ebenda"; hergestellt. Dieses Wort wird durch die Seitenzahl ergänzt.

Beispiel:
Quelle 1) Hobmair, Hermann: "Pädagogik-Psychologie - für die berufliche Oberstufe Band 1, Köln, 1998, Seite 269

Quelle 2) ebenda Seite 276

Sollte zwischen zwei identischen Quellen noch eine andere Quelle genannt werden, so ist diese dritte Quelle wie folgt zu nennen: Hobmair, H. a.a.O. Seite 143
A.a.O. bedeutet hier: am angegebenen Ort. Dadurch sparen Sie die Arbeit noch einmal die ganze Quelle anzugeben.

Beispiele:
Quelle 4) Hobmair, Hermann: "Pädagogik-Psychologie - für die berufliche Oberstufe Band 1, Köln, 1998, Seite 269

Quelle 5) http://go.to/erziehungswissenschaft

Quelle 6) Hobmair a.a.O. Seite 273

Bei Arbeiten, die getippt werden, müssen Fußnoten verwendet werden; bei Arbeiten, die handschriftlich erstellt werden, müssen die Quellenangaben direkt in den Text in Klammern eingefügt werden.

Quellenangaben                                                                                                      Bitte niemals eine Quellenangabe wie die folgende machen: "Quelle: Internet, Google". Dies ist völlig unzureichend. Sie müssen die Quellenangabe so innerhalb des Textes setzen, dass es für den Leser jederzeit möglich ist die einzelnen Textabschnitte einer Quelle zu zuordnen. Es reicht keinesfalls aus nur ein Literaturverzeichnis ohne Bezug auf die einzelnen Textabschnitte am Ende der Arbeit zu erstellen. Das Nichteinhalten der Zitierregeln sorgt automatisch für die Note: "Mangelhaft"

Es ist durchaus möglich, dass Sie später im Studium modifizierte(=veränderte) Zitierregeln beachten müssen. Hier können geringe Unterschiede nicht nur von Hochschule zu Hochschule vorhanden sein, sondern sogar von Dozent zu Dozent.
"Wollen Sie wissen, welche Zitierweise der betreffende Dozent/die betreffende Dozentin bevorzugt, ohne ihn/sie fragen zu müssen? Schauen Sie sich seine/ihre Literaturangaben im Vorlesungskommentar oder sein Publikationsverzeichnis in der Institutshomepage an!"
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Beispiele für Quellenangaben und erklärende Texte in der Fußnote:

1 Vgl. :Arnold, Eysenck, Meili :";Lexikon der Psychologie";
Würzburg 1987,Seite635)

2 Vgl.:Zimbardo, Philip: "Psychologie"; Heidelberg, 1992, Seite 409

3 Stalking= Umschreibung für eine andauernde Verfolgung oder Belästigung einer Person in unterschiedlichen Erscheinungsformen; nach § 1 Abs. 2 Nr. 2b Gewaltschutzgesetz ist Stalking ein Verhalten, mit dem eine Person eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln verfolgt; wird mit gerichtlichen Maßnahmen sanktioniert.(Quelle: www.wissen.de). Dieses Verhalten ist übrigens seit 01.04.2005 juristisch direkt verfolgbar, d. h. Stalkers können vor Gericht verurteilt werden.

4 Rattner, Josef: "Kritisches Wörterbuch der Tiefenpsychologie für Anfänger und Fortgeschrittene" 1994 Berlin-München, Seite 15 und 16

5 Meyers großes Taschenlexikon, Band 17, Seite 316, Mannheim 1992

6 Hobmair, Hermann: "Pädagogik-Psychologie - für die berufliche Oberstufe Band 1, Köln, 1998, Seite 269

7 vgl. ebenda 271

8 ebenda Seite 273

9 www.wissen.de

10 ebenda

11 vgl. Hobmair a.a.O. Seite 290

Diese Zitierregeln wurden von Herrn Jung zusammengestellt.

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Selbstständigkeitserklärung (Stand 1.11. 2015):

 

 

Name: __________________________

 

Adresse: ________________________

 

Telefonnummer:____________________

 

Thema: "________________________________________________________2

 

Hiermit erkläre ich, dass ich die oben genannte Hausarbeit in allen Teilen selbstständig verfasst, formuliert und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel (einschließlich elektronischer Medien und Online-Quellen) benutzt habe.

 

Alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Textstellen habe ich als solche kenntlich gemacht.

 

Ich habe nach besten Wissen und Gewissen die Quellen angegeben und zwar am Ende der Arbeit im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis und innerhalb des Textes in den Fußnoten!

 

Ich habe die Fußnoten immer am Ende eines wörtlichen oder sinngemäßen  Zitates gesetzt.

Wörtliche Zitate sind in Anführungszeichen gesetzt. Bei sinngemäßen Zitaten habe ich –gemäß den Vorgaben im Unterricht  der Quellenangabe in der jeweiligen Fußnote ein „vgl.“ vorgesetzt.

Mir ist bekannt, dass das "Nicht-Einhalten" der Zitierregeln juristisch und moralisch  Diebstahl ist.

 

Ich bin informiert darüber, dass beim "Nicht-Einhalten" der Zitierregeln und dem "Nicht-Nennen" der Quellen in Fußnoten und im Quellenverzeichnis (=Literaturverzeichnis) diese von mir vorgelegte Hausarbeit/ Hausaufgabe automatisch - unabhängig vom Inhalt- mit "ungenügend"  bewertet wird.

 

 

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(Unterschrift)