Information zur Benotung und Arbeitsweise im Fach Mathematik Stand: Oktober 2019
© W. Jung
Das Fach Mathematik hat unter anderem folgende Ziele:
- Vermittlung mathematischer Kenntnisse und Fertigkeiten für Beruf und Privatleben;
- Lösen von komplizierten, gedanklichen Problemen,
- Einüben von ordentlichem und sauberem Arbeiten;
- Training des Durchhaltevermögens und der Überwindung von Frustsituationen;
Viele Schüler und Schülerinnen haben in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit dem Fach Mathematik gemacht. Oft sind dadurch emotionale Widerstände entstanden, die dafür sorgen, dass immer wieder das Schulfach Mathematik für Frust sorgt.
Das muss nicht so sein!!!
Die folgenden Arbeitsweisen können auf psychologisch-didaktischer Art Menschen helfen jeden Frust in Mathematik zu überwinden. Schüler und Schülerinnen, die jahrelang „mangelhaft“ oder sogar „ungenügend“ standen, können durch die folgenden Arbeitsweisen sich schrittweise verbessern.
Arbeitsweisen im Fach Mathematik
Jedes neue Thema wird vom Lehrpersonal zwei bis dreimal an der Tafel Schritt für Schritt verständlich erklärt. Danach erhalten die Schüler und Schülerinnen Arbeitsblätter mit Übungsaufgaben. Meistens werden dazu auch die richtigen Lösungen gereicht. Jeder rechnet ein, zwei Aufgaben und vergleicht dann sofort seine Ergebnisse mit denen auf dem Arbeitsblatt.
Jedes Endergebnis wird mit dem Lineal zweimal unterstrichen. Es werden ausschließlich karierte Matheblätter benutzt. In jedes Kästchen wird sauber und ordentlich eine Zahl hineingeschrieben. Wurden die Aufgaben richtig gerechnet, dann soll man neben dem Ergebnis einen Haken ü setzen.
Neben den Rechenaufgaben wird es Text- bzw. Sachaufgaben geben. Jedes Wort, jeder Begriff, der unbekannt ist muss in das Vokabel- bzw. Formelheft eingetragen werden. Dazu gehört dann eine kurze Erklärung oder Übersetzung. Besonders die Schüler und Schülerinnen, die Deutsch noch lernen, müssen jedes unbekannte Wort in das Vokabelheft eintragen, mit dem Wörterbuch oder mit einer Übersetzungs-App auf dem Handy in die eigene Sprache übersetzen und ebenfalls ins Vokabelheft eintragen.
Beispiel:
Auto – car
Bauer – farmer
Liebling, Schatz – habibi 😉
Des Weiteren müssen diese Vokabeln auswendig gelernt werden. Viele sprechen die Vokabeln auf die Diktier-App ihres Smartphones und hören sich das oft an.
WICHTIG: Alle Schüler und Schülerinnen müssen ganz bestimmte Merksätze in das Merkheft hineinschreiben und auswendig lernen. Diese Merksätze müssen entweder aus den Arbeitsblättern herausgeschrieben werden oder sie werden im Unterricht vom Lehrer genannt und diktiert.
Beispiel 1: Jede Zahl, die mit sich selbst dividiert wird, ergibt immer 1. Beispiel für diesen Merksatz: 50 : 50 = 1 oder 2568398 : 2568398 = 1
Beispiel 2: Jede Zahl, die mit NULL dividiert oder multipliziert wird, ergibt immer 0. Beispiele für diesen Merksatz: 50 : 0 = 0 oder 2568398 : 0 = 0
Aufgabe: Bitte schreiben sie auch diese Merksätze in Ihr Vokabel- bzw. Merkheft und lernen sie diese auswendig.
Bei vielen Klassenarbeiten wird in Aufgabe 1 nach diesen Merksätzen gefragt.
Jedes ausgeteilte Arbeitsblatt muss, wenn der Lehrer nichts anderes sagt, im Unterricht bearbeitet werden. Haben die Schüler und Schülerinnen hierfür nicht genug Zeit, so müssen sie dieses Arbeitsblatt automatisch zu Hause zu Ende bearbeiten. Dies gilt auch, wenn der Lehrer nicht extra daran erinnert.
Es darf nicht auf das Arbeitsblatt geschrieben werden. Wer unbedingt die Ergebnisse wegstreichen möchte benutzt dafür bitte einen Bleistift. Die Aufgaben werden vom Arbeitsblatt in den Collegeblock hineingeschrieben und dort mit ausführlichen, verständlichen und nachvollziehbaren Rechenweg gelöst. Bei Klassenarbeiten und den Arbeitsaufgaben im Ordner muss ein Rechenweg erkennbar sein. Wenn der Schüler oder die Schülerin nur das Ergebnis hinschreibt, dann wird diese Leistung wie ein Fehler behandelt, es gibt dafür Null Punkte.
Das folgende notwendige Arbeitsmaterial soll zu jeder Mathestunde mitgebracht werden:
1 Ordner, in dem auch andere Fächer eingeheftet werden können,
1 Collegeblock (kariert),
1 Merkheft (Vokabelheft),
1 Kugelschreiber (= 1 Kuli) + 1 Bleistift + 1 Lineal.
Schüler und Schülerinnen, die Deutsch lernen sollen ein Wörterbuch oder eine Translator-App auf ihrem Smartphone dabeihaben. Jeder Schüler und jede Schülerin, sollte jedes unbekannte Wort entweder im Wörterbuch oder in der Übersetzungs-App nachschauen, und in das Vokabelheft schreiben und dann lernen.
Jedes ausgegebene Arbeitsblatt soll zuhause zu Ende bearbeitet werden. Dasselbe Arbeitsblatt soll an dem Wochenende vor dem Schreiben der Klassenarbeit ein zweites Mal durchgearbeitet werden.
Notengebung
Jedes Schulhalbjahr werden zwei Klassenarbeiten geschrieben, des Weiteren wird die aktive Mitarbeit im Unterricht benotet (SoMi = Sonstige Mitarbeit). Die Zeugnisnote wird zu gleichen Anteilen einerseits durch die Noten für die Klassenarbeiten und andererseits durch die SoMi-Noten erstellt. Das Lehrpersonal ist verpflichtet nach jedem Quartal die Schüler über den gegenwärtigen Notenstand in einem Notengespräch zu informieren.
Beispiel:
Egon Schmidt hat im ersten Schulhalbjahr die folgenden Noten.
Klassenarbeit Nr. 2 |
SoMi-Note 2. Quartal |
SoMi-Note 2. Quartal |
Zeugnisnote 1. Halbjahr |
|
Note: 3 |
Note: 4 |
Note: 2 |
Note 5 |
Note 4 |
Ermittlung der Zeugnisnote: 3 + 4 + 2 + 5 = 14 (alle Noten werden addiert, anschließend wird das Ergebnis durch die Anzahl der Noten dividiert) 14 : 4 = 3,5 3,5 aufgerundet = 4
Rechnerisch wäre die Zeugnisnote eine Vier. Besondere Tendenzen sowie weitere pädagogische Aspekte können dem Lehrpersonal die Freiheit geben eine Drei als Zeugnisnote festzulegen.
Arbeitsaufgabe: Berechnen Sie die Zeugnisnote von Willi Müller:
Klassenarbeit Nr. 1 |
Klassenarbeit Nr. 2 |
SoMi-Note 2. Quartal |
SoMi-Note 2. Quartal |
Zeugnisnote 1. Halbjahr |
Note: 5 |
Note: 3 |
Note: 5 |
Note: 4 |
Note: |
Ermittlung der Zeugnisnote:___________________________________________________
Leistungsanforderungen für die einzelnen Noten
Note: Sehr gut: 1. sehr gut (1) § 48 Schulgesetz NRW Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… ..zeigt alle Leistungen, die für die Note „gut“ dargestellt werden und bringt zusätzlich, regelmäßig eigene, zusätzliche Ideen, Aufgaben und Lösungswege –nach Absprache mit dem Lehrer- in den Unterricht an der Tafel ein; …zeigt mindestens vier bis fünf Mal pro Quartal, dass er bzw. sie hochmotiviert, eigene Denkarbeit und mehr Engagement in den Unterricht einbringt, als die Aufgabenstellungen es verlangen. |
Note: gut 2. Siehe § 48 Schulgesetz NRW Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… …zeigt schriftlich und mündlich, dass er bzw. sie beinahe den ganzen Unterrichtsstoff (=Inhalte der Arbeitsblätter) erarbeitet und verstanden hat und anwenden kann; … hat immer die Hausaufgaben und die notwendigen Arbeitsmaterialien dabei; …setzt die Vorgaben für die Bearbeitung schriftlicher Arbeitsaufgaben fast immer um; …schreibt einen eventuellen Test mit mindestens „gut“ …hat immer zu Beginn des Unterrichts – ohne Aufforderung - Arbeitsmaterial, Arbeitsblätter und Stifte bereit liegen; …geht immer sozialkompetent, freundlich und respektvoll mit Lehrern und Mitschülern um, stört nicht und führt nie Seitengespräche; … zeigt –zumindest in Ansätzen- eigene, weiterführende Gedanken und Ideen zum Thema. |
Note: befriedigend: 3. Siehe § 48 Schulgesetz NRW Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… … erbringt alle Leistungen der Note „ausreichend“ und zusätzlich: …zeigt schriftlich und mündlich, dass er bzw. sie mindestens zwei Drittel des Unterrichtsstoffs (=Inhalte der Arbeitsblätter) erarbeitet und verstanden hat; …setzt die Vorgaben (Bearbeitung der Arbeitsblätter, ordentliches Abheften aller Arbeitsblätter und der sauber beschriebenen Blätter aus dem Collegeblock) meistens um; … hat fast immer die Hausaufgaben und die notwendigen Arbeitsmaterialien dabei; …hat meistens zu Beginn des Unterrichts Arbeitsmaterial, Arbeitsblätter und Stifte- ohne Aufforderung- bereitliegen; …geht meistens sozialkompetent, freundlich und respektvoll mit Lehrern und Mitschülern um, stört nicht; und führt fast nie Seitengespräche. |
Note: ausreichend 4. Siehe § 48 Schulgesetz NRW Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… …zeigt schriftlich und mündlich, dass er bzw. sie mindestens die Hälfte des Unterrichtsstoffs (=Inhalte der Arbeitsblätter) erarbeitet und verstanden hat; …hat meistens die notwendigen Arbeitsmaterialien dabei; - es reicht nicht aus sich manchmal zum Vorlesen einer Aufgabenstellung zu melden; …weiß, dass für ein „Ausreichend“ auf dem Zeugnis, es nicht reicht immer nur still anwesend zu sein, sondern, dass mehrfaches Melden mit sinnvollen, fachlich nachvollziehbaren Inhalten notwendig ist; …versucht meistens sozialkompetent, freundlich und respektvoll mit Lehrern und Mitschülern umzugehen. …stört nur selten. |
Note: mangelhaft: Siehe § 48 Schulgesetz NRW Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… ..arbeitet wenig erkennbar mit; - zeigt, dass gewisse Grundkenntnisse vorhanden sind; …ist zwar meistens da, aber meldet sich fast nie; …kommt unvorbereitet in den Unterricht, muss regelmäßig vom Lehrer zur Mitarbeit aufgefordert werden; …stört immer wieder und muss zur Ruhe aufgefordert werden; … meldet sich fast nie, … Grundkenntnisse sind teilweise vorhanden. |
Note: ungenügend (6) § 48 Schulgesetz NRW Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… …verhält sich so, wie bei der Note „Mangelhaft“ beschrieben; … arbeitet regelmäßig nicht mit (Leistungsverweigerung); …ist wiederholt unfreundlich und respektlos gegenüber Mitschülern und Lehrern. |
Information zur Benotung und Arbeitsweise im Fach Mathematik Stand: Oktober 2019 © W. Jung
Das Fach Mathematik hat unter anderem folgende Ziele:
- Vermittlung mathematischer Kenntnisse und Fertigkeiten für Beruf und Privatleben;
- Lösen von komplizierten, gedanklichen Problemen,
- Einüben von ordentlichem und sauberem Arbeiten;
- Training des Durchhaltevermögens und der Überwindung von Frustsituationen;
Viele Schüler und Schülerinnen haben in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit dem Fach Mathematik gemacht. Oft sind dadurch emotionale Widerstände entstanden, die dafür sorgen, dass immer wieder das Schulfach Mathematik für Frust sorgt.
Das muss nicht so sein!!!
Die folgenden Arbeitsweisen können auf psychologisch-didaktischer Art Menschen helfen jeden Frust in Mathematik zu überwinden. Schüler und Schülerinnen, die jahrelang „mangelhaft“ oder sogar „ungenügend“ standen, können durch die folgenden Arbeitsweisen sich schrittweise verbessern.
Arbeitsweisen im Fach Mathematik
Jedes neue Thema wird vom Lehrpersonal zwei bis dreimal an der Tafel Schritt für Schritt verständlich erklärt. Danach erhalten die Schüler und Schülerinnen Arbeitsblätter mit Übungsaufgaben. Meistens werden dazu auch die richtigen Lösungen gereicht. Jeder rechnet ein, zwei Aufgaben und vergleicht dann sofort seine Ergebnisse mit denen auf dem Arbeitsblatt.
Jedes Endergebnis wird mit dem Lineal zweimal unterstrichen. Es werden ausschließlich karierte Matheblätter benutzt. In jedes Kästchen wird sauber und ordentlich eine Zahl hineingeschrieben. Wurden die Aufgaben richtig gerechnet, dann soll man neben dem Ergebnis einen Haken ü setzen.
Neben den Rechenaufgaben wird es Text- bzw. Sachaufgaben geben. Jedes Wort, jeder Begriff, der unbekannt ist muss in das Vokabel- bzw. Formelheft eingetragen werden. Dazu gehört dann eine kurze Erklärung oder Übersetzung. Besonders die Schüler und Schülerinnen, die Deutsch noch lernen, müssen jedes unbekannte Wort in das Vokabelheft eintragen, mit dem Wörterbuch oder mit einer Übersetzungs-App auf dem Handy in die eigene Sprache übersetzen und ebenfalls ins Vokabelheft eintragen.
Beispiel:
Auto – car
Bauer – farmer
Liebling, Schatz – habibi 😉
Des Weiteren müssen diese Vokabeln auswendig gelernt werden. Viele sprechen die Vokabeln auf die Diktier-App ihres Smartphones und hören sich das oft an.
WICHTIG: Alle Schüler und Schülerinnen müssen ganz bestimmte Merksätze in das Merkheft hineinschreiben und auswendig lernen. Diese Merksätze müssen entweder aus den Arbeitsblättern herausgeschrieben werden oder sie werden im Unterricht vom Lehrer genannt und diktiert.
Beispiel 1: Jede Zahl, die mit sich selbst dividiert wird, ergibt immer 1. Beispiel für diesen Merksatz: 50 : 50 = 1 oder 2568398 : 2568398 = 1
Beispiel 2: Jede Zahl, die mit NULL dividiert oder multipliziert wird, ergibt immer 0. Beispiele für diesen Merksatz: 50 : 0 = 0 oder 2568398 : 0 = 0
Aufgabe: Bitte schreiben sie auch diese Merksätze in Ihr Vokabel- bzw. Merkheft und lernen sie diese auswendig.
Bei vielen Klassenarbeiten wird in Aufgabe 1 nach diesen Merksätzen gefragt.
Jedes ausgeteilte Arbeitsblatt muss, wenn der Lehrer nichts anderes sagt, im Unterricht bearbeitet werden. Haben die Schüler und Schülerinnen hierfür nicht genug Zeit, so müssen sie dieses Arbeitsblatt automatisch zu Hause zu Ende bearbeiten. Dies gilt auch, wenn der Lehrer nicht extra daran erinnert.
Es darf nicht auf das Arbeitsblatt geschrieben werden. Wer unbedingt die Ergebnisse wegstreichen möchte benutzt dafür bitte einen Bleistift. Die Aufgaben werden vom Arbeitsblatt in den Collegeblock hineingeschrieben und dort mit ausführlichen, verständlichen und nachvollziehbaren Rechenweg gelöst. Bei Klassenarbeiten und den Arbeitsaufgaben im Ordner muss ein Rechenweg erkennbar sein. Wenn der Schüler oder die Schülerin nur das Ergebnis hinschreibt, dann wird diese Leistung wie ein Fehler behandelt, es gibt dafür Null Punkte.
Das folgende notwendige Arbeitsmaterial soll zu jeder Mathestunde mitgebracht werden:
1 Ordner, in dem auch andere Fächer eingeheftet werden können,
1 Collegeblock (kariert),
1 Merkheft (Vokabelheft),
1 Kugelschreiber (= 1 Kuli) + 1 Bleistift + 1 Lineal.
Schüler und Schülerinnen, die Deutsch lernen sollen ein Wörterbuch oder eine Translator-App auf ihrem Smartphone dabeihaben. Jeder Schüler und jede Schülerin, sollte jedes unbekannte Wort entweder im Wörterbuch oder in der Übersetzungs-App nachschauen, und in das Vokabelheft schreiben und dann lernen.
Jedes ausgegebene Arbeitsblatt soll zuhause zu Ende bearbeitet werden. Dasselbe Arbeitsblatt soll an dem Wochenende vor dem Schreiben der Klassenarbeit ein zweites Mal durchgearbeitet werden.
Notengebung
Jedes Schulhalbjahr werden zwei Klassenarbeiten geschrieben, des Weiteren wird die aktive Mitarbeit im Unterricht benotet (SoMi = Sonstige Mitarbeit). Die Zeugnisnote wird zu gleichen Anteilen einerseits durch die Noten für die Klassenarbeiten und andererseits durch die SoMi-Noten erstellt. Das Lehrpersonal ist verpflichtet nach jedem Quartal die Schüler über den gegenwärtigen Notenstand in einem Notengespräch zu informieren.
Beispiel:
Egon Schmidt hat im ersten Schulhalbjahr die folgenden Noten.
Klassenarbeit Nr. 2 |
SoMi-Note 2. Quartal |
SoMi-Note 2. Quartal |
Zeugnisnote 1. Halbjahr |
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Note: 3 |
Note: 4 |
Note: 2 |
Note 5 |
Note 4 |
Ermittlung der Zeugnisnote: 3 + 4 + 2 + 5 = 14 (alle Noten werden addiert, anschließend wird das Ergebnis durch die Anzahl der Noten dividiert) 14 : 4 = 3,5 3,5 aufgerundet = 4
Rechnerisch wäre die Zeugnisnote eine Vier. Besondere Tendenzen sowie weitere pädagogische Aspekte können dem Lehrpersonal die Freiheit geben eine Drei als Zeugnisnote festzulegen.
Arbeitsaufgabe: Berechnen Sie die Zeugnisnote von Willi Müller:
Klassenarbeit Nr. 1 |
Klassenarbeit Nr. 2 |
SoMi-Note 2. Quartal |
SoMi-Note 2. Quartal |
Zeugnisnote 1. Halbjahr |
Note: 5 |
Note: 3 |
Note: 5 |
Note: 4 |
Note: |
Ermittlung der Zeugnisnote:___________________________________________________
Leistungsanforderungen für die einzelnen Noten
Note: Sehr gut: 1. sehr gut (1) § 48 Schulgesetz NRW Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… ..zeigt alle Leistungen, die für die Note „gut“ dargestellt werden und bringt zusätzlich, regelmäßig eigene, zusätzliche Ideen, Aufgaben und Lösungswege –nach Absprache mit dem Lehrer- in den Unterricht an der Tafel ein; …zeigt mindestens vier bis fünf Mal pro Quartal, dass er bzw. sie hochmotiviert, eigene Denkarbeit und mehr Engagement in den Unterricht einbringt, als die Aufgabenstellungen es verlangen. |
Note: gut 2. Siehe § 48 Schulgesetz NRW Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… …zeigt schriftlich und mündlich, dass er bzw. sie beinahe den ganzen Unterrichtsstoff (=Inhalte der Arbeitsblätter) erarbeitet und verstanden hat und anwenden kann; … hat immer die Hausaufgaben und die notwendigen Arbeitsmaterialien dabei; …setzt die Vorgaben für die Bearbeitung schriftlicher Arbeitsaufgaben fast immer um; …schreibt einen eventuellen Test mit mindestens „gut“ …hat immer zu Beginn des Unterrichts – ohne Aufforderung - Arbeitsmaterial, Arbeitsblätter und Stifte bereit liegen; …geht immer sozialkompetent, freundlich und respektvoll mit Lehrern und Mitschülern um, stört nicht und führt nie Seitengespräche; … zeigt –zumindest in Ansätzen- eigene, weiterführende Gedanken und Ideen zum Thema. |
Note: befriedigend: 3. Siehe § 48 Schulgesetz NRW Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… … erbringt alle Leistungen der Note „ausreichend“ und zusätzlich: …zeigt schriftlich und mündlich, dass er bzw. sie mindestens zwei Drittel des Unterrichtsstoffs (=Inhalte der Arbeitsblätter) erarbeitet und verstanden hat; …setzt die Vorgaben (Bearbeitung der Arbeitsblätter, ordentliches Abheften aller Arbeitsblätter und der sauber beschriebenen Blätter aus dem Collegeblock) meistens um; … hat fast immer die Hausaufgaben und die notwendigen Arbeitsmaterialien dabei; …hat meistens zu Beginn des Unterrichts Arbeitsmaterial, Arbeitsblätter und Stifte- ohne Aufforderung- bereitliegen; …geht meistens sozialkompetent, freundlich und respektvoll mit Lehrern und Mitschülern um, stört nicht; und führt fast nie Seitengespräche. |
Note: ausreichend 4. Siehe § 48 Schulgesetz NRW Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… …zeigt schriftlich und mündlich, dass er bzw. sie mindestens die Hälfte des Unterrichtsstoffs (=Inhalte der Arbeitsblätter) erarbeitet und verstanden hat; …hat meistens die notwendigen Arbeitsmaterialien dabei; - es reicht nicht aus sich manchmal zum Vorlesen einer Aufgabenstellung zu melden; …weiß, dass für ein „Ausreichend“ auf dem Zeugnis, es nicht reicht immer nur still anwesend zu sein, sondern, dass mehrfaches Melden mit sinnvollen, fachlich nachvollziehbaren Inhalten notwendig ist; …versucht meistens sozialkompetent, freundlich und respektvoll mit Lehrern und Mitschülern umzugehen. …stört nur selten. |
Note: mangelhaft: Siehe § 48 Schulgesetz NRW Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… ..arbeitet wenig erkennbar mit; - zeigt, dass gewisse Grundkenntnisse vorhanden sind; …ist zwar meistens da, aber meldet sich fast nie; …kommt unvorbereitet in den Unterricht, muss regelmäßig vom Lehrer zur Mitarbeit aufgefordert werden; …stört immer wieder und muss zur Ruhe aufgefordert werden; … meldet sich fast nie, … Grundkenntnisse sind teilweise vorhanden. |
Note: ungenügend (6) § 48 Schulgesetz NRW Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… …verhält sich so, wie bei der Note „Mangelhaft“ beschrieben; … arbeitet regelmäßig nicht mit (Leistungsverweigerung); …ist wiederholt unfreundlich und respektlos gegenüber Mitschülern und Lehrern. |
Information zur Benotung und Arbeitsweise im Fach Mathematik Stand: Oktober 2019 © W. Jung
Das Fach Mathematik hat unter anderem folgende Ziele:
- Vermittlung mathematischer Kenntnisse und Fertigkeiten für Beruf und Privatleben;
- Lösen von komplizierten, gedanklichen Problemen,
- Einüben von ordentlichem und sauberem Arbeiten;
- Training des Durchhaltevermögens und der Überwindung von Frustsituationen;
Viele Schüler und Schülerinnen haben in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit dem Fach Mathematik gemacht. Oft sind dadurch emotionale Widerstände entstanden, die dafür sorgen, dass immer wieder das Schulfach Mathematik für Frust sorgt.
Das muss nicht so sein!!!
Die folgenden Arbeitsweisen können auf psychologisch-didaktischer Art Menschen helfen jeden Frust in Mathematik zu überwinden. Schüler und Schülerinnen, die jahrelang „mangelhaft“ oder sogar „ungenügend“ standen, können durch die folgenden Arbeitsweisen sich schrittweise verbessern.
Arbeitsweisen im Fach Mathematik
Jedes neue Thema wird vom Lehrpersonal zwei bis dreimal an der Tafel Schritt für Schritt verständlich erklärt. Danach erhalten die Schüler und Schülerinnen Arbeitsblätter mit Übungsaufgaben. Meistens werden dazu auch die richtigen Lösungen gereicht. Jeder rechnet ein, zwei Aufgaben und vergleicht dann sofort seine Ergebnisse mit denen auf dem Arbeitsblatt.
Jedes Endergebnis wird mit dem Lineal zweimal unterstrichen. Es werden ausschließlich karierte Matheblätter benutzt. In jedes Kästchen wird sauber und ordentlich eine Zahl hineingeschrieben. Wurden die Aufgaben richtig gerechnet, dann soll man neben dem Ergebnis einen Haken ü setzen.
Neben den Rechenaufgaben wird es Text- bzw. Sachaufgaben geben. Jedes Wort, jeder Begriff, der unbekannt ist muss in das Vokabel- bzw. Formelheft eingetragen werden. Dazu gehört dann eine kurze Erklärung oder Übersetzung. Besonders die Schüler und Schülerinnen, die Deutsch noch lernen, müssen jedes unbekannte Wort in das Vokabelheft eintragen, mit dem Wörterbuch oder mit einer Übersetzungs-App auf dem Handy in die eigene Sprache übersetzen und ebenfalls ins Vokabelheft eintragen.
Beispiel:
Auto – car
Bauer – farmer
Liebling, Schatz – habibi 😉
Des Weiteren müssen diese Vokabeln auswendig gelernt werden. Viele sprechen die Vokabeln auf die Diktier-App ihres Smartphones und hören sich das oft an.
WICHTIG: Alle Schüler und Schülerinnen müssen ganz bestimmte Merksätze in das Merkheft hineinschreiben und auswendig lernen. Diese Merksätze müssen entweder aus den Arbeitsblättern herausgeschrieben werden oder sie werden im Unterricht vom Lehrer genannt und diktiert.
Beispiel 1: Jede Zahl, die mit sich selbst dividiert wird, ergibt immer 1. Beispiel für diesen Merksatz: 50 : 50 = 1 oder 2568398 : 2568398 = 1
Beispiel 2: Jede Zahl, die mit NULL dividiert oder multipliziert wird, ergibt immer 0. Beispiele für diesen Merksatz: 50 : 0 = 0 oder 2568398 : 0 = 0
Aufgabe: Bitte schreiben sie auch diese Merksätze in Ihr Vokabel- bzw. Merkheft und lernen sie diese auswendig.
Bei vielen Klassenarbeiten wird in Aufgabe 1 nach diesen Merksätzen gefragt.
Jedes ausgeteilte Arbeitsblatt muss, wenn der Lehrer nichts anderes sagt, im Unterricht bearbeitet werden. Haben die Schüler und Schülerinnen hierfür nicht genug Zeit, so müssen sie dieses Arbeitsblatt automatisch zu Hause zu Ende bearbeiten. Dies gilt auch, wenn der Lehrer nicht extra daran erinnert.
Es darf nicht auf das Arbeitsblatt geschrieben werden. Wer unbedingt die Ergebnisse wegstreichen möchte benutzt dafür bitte einen Bleistift. Die Aufgaben werden vom Arbeitsblatt in den Collegeblock hineingeschrieben und dort mit ausführlichen, verständlichen und nachvollziehbaren Rechenweg gelöst. Bei Klassenarbeiten und den Arbeitsaufgaben im Ordner muss ein Rechenweg erkennbar sein. Wenn der Schüler oder die Schülerin nur das Ergebnis hinschreibt, dann wird diese Leistung wie ein Fehler behandelt, es gibt dafür Null Punkte.
Das folgende notwendige Arbeitsmaterial soll zu jeder Mathestunde mitgebracht werden:
1 Ordner, in dem auch andere Fächer eingeheftet werden können,
1 Collegeblock (kariert),
1 Merkheft (Vokabelheft),
1 Kugelschreiber (= 1 Kuli) + 1 Bleistift + 1 Lineal.
Schüler und Schülerinnen, die Deutsch lernen sollen ein Wörterbuch oder eine Translator-App auf ihrem Smartphone dabeihaben. Jeder Schüler und jede Schülerin, sollte jedes unbekannte Wort entweder im Wörterbuch oder in der Übersetzungs-App nachschauen, und in das Vokabelheft schreiben und dann lernen.
Jedes ausgegebene Arbeitsblatt soll zuhause zu Ende bearbeitet werden. Dasselbe Arbeitsblatt soll an dem Wochenende vor dem Schreiben der Klassenarbeit ein zweites Mal durchgearbeitet werden.
Notengebung
Jedes Schulhalbjahr werden zwei Klassenarbeiten geschrieben, des Weiteren wird die aktive Mitarbeit im Unterricht benotet (SoMi = Sonstige Mitarbeit). Die Zeugnisnote wird zu gleichen Anteilen einerseits durch die Noten für die Klassenarbeiten und andererseits durch die SoMi-Noten erstellt. Das Lehrpersonal ist verpflichtet nach jedem Quartal die Schüler über den gegenwärtigen Notenstand in einem Notengespräch zu informieren.
Beispiel:
Egon Schmidt hat im ersten Schulhalbjahr die folgenden Noten.
Klassenarbeit Nr. 2 |
SoMi-Note 2. Quartal |
SoMi-Note 2. Quartal |
Zeugnisnote 1. Halbjahr |
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Note: 3 |
Note: 4 |
Note: 2 |
Note 5 |
Note 4 |
Ermittlung der Zeugnisnote: 3 + 4 + 2 + 5 = 14 (alle Noten werden addiert, anschließend wird das Ergebnis durch die Anzahl der Noten dividiert) 14 : 4 = 3,5 3,5 aufgerundet = 4
Rechnerisch wäre die Zeugnisnote eine Vier. Besondere Tendenzen sowie weitere pädagogische Aspekte können dem Lehrpersonal die Freiheit geben eine Drei als Zeugnisnote festzulegen.
Arbeitsaufgabe: Berechnen Sie die Zeugnisnote von Willi Müller:
Klassenarbeit Nr. 1 |
Klassenarbeit Nr. 2 |
SoMi-Note 2. Quartal |
SoMi-Note 2. Quartal |
Zeugnisnote 1. Halbjahr |
Note: 5 |
Note: 3 |
Note: 5 |
Note: 4 |
Note: |
Ermittlung der Zeugnisnote:___________________________________________________
Leistungsanforderungen für die einzelnen Noten
Note: Sehr gut: 1. sehr gut (1) § 48 Schulgesetz NRW Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… ..zeigt alle Leistungen, die für die Note „gut“ dargestellt werden und bringt zusätzlich, regelmäßig eigene, zusätzliche Ideen, Aufgaben und Lösungswege –nach Absprache mit dem Lehrer- in den Unterricht an der Tafel ein; …zeigt mindestens vier bis fünf Mal pro Quartal, dass er bzw. sie hochmotiviert, eigene Denkarbeit und mehr Engagement in den Unterricht einbringt, als die Aufgabenstellungen es verlangen. |
Note: gut 2. Siehe § 48 Schulgesetz NRW Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… …zeigt schriftlich und mündlich, dass er bzw. sie beinahe den ganzen Unterrichtsstoff (=Inhalte der Arbeitsblätter) erarbeitet und verstanden hat und anwenden kann; … hat immer die Hausaufgaben und die notwendigen Arbeitsmaterialien dabei; …setzt die Vorgaben für die Bearbeitung schriftlicher Arbeitsaufgaben fast immer um; …schreibt einen eventuellen Test mit mindestens „gut“ …hat immer zu Beginn des Unterrichts – ohne Aufforderung - Arbeitsmaterial, Arbeitsblätter und Stifte bereit liegen; …geht immer sozialkompetent, freundlich und respektvoll mit Lehrern und Mitschülern um, stört nicht und führt nie Seitengespräche; … zeigt –zumindest in Ansätzen- eigene, weiterführende Gedanken und Ideen zum Thema. |
Note: befriedigend: 3. Siehe § 48 Schulgesetz NRW Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… … erbringt alle Leistungen der Note „ausreichend“ und zusätzlich: …zeigt schriftlich und mündlich, dass er bzw. sie mindestens zwei Drittel des Unterrichtsstoffs (=Inhalte der Arbeitsblätter) erarbeitet und verstanden hat; …setzt die Vorgaben (Bearbeitung der Arbeitsblätter, ordentliches Abheften aller Arbeitsblätter und der sauber beschriebenen Blätter aus dem Collegeblock) meistens um; … hat fast immer die Hausaufgaben und die notwendigen Arbeitsmaterialien dabei; …hat meistens zu Beginn des Unterrichts Arbeitsmaterial, Arbeitsblätter und Stifte- ohne Aufforderung- bereitliegen; …geht meistens sozialkompetent, freundlich und respektvoll mit Lehrern und Mitschülern um, stört nicht; und führt fast nie Seitengespräche. |
Note: ausreichend 4. Siehe § 48 Schulgesetz NRW Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… …zeigt schriftlich und mündlich, dass er bzw. sie mindestens die Hälfte des Unterrichtsstoffs (=Inhalte der Arbeitsblätter) erarbeitet und verstanden hat; …hat meistens die notwendigen Arbeitsmaterialien dabei; - es reicht nicht aus sich manchmal zum Vorlesen einer Aufgabenstellung zu melden; …weiß, dass für ein „Ausreichend“ auf dem Zeugnis, es nicht reicht immer nur still anwesend zu sein, sondern, dass mehrfaches Melden mit sinnvollen, fachlich nachvollziehbaren Inhalten notwendig ist; …versucht meistens sozialkompetent, freundlich und respektvoll mit Lehrern und Mitschülern umzugehen. …stört nur selten. |
Note: mangelhaft: Siehe § 48 Schulgesetz NRW Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… ..arbeitet wenig erkennbar mit; - zeigt, dass gewisse Grundkenntnisse vorhanden sind; …ist zwar meistens da, aber meldet sich fast nie; …kommt unvorbereitet in den Unterricht, muss regelmäßig vom Lehrer zur Mitarbeit aufgefordert werden; …stört immer wieder und muss zur Ruhe aufgefordert werden; … meldet sich fast nie, … Grundkenntnisse sind teilweise vorhanden. |
Note: ungenügend (6) § 48 Schulgesetz NRW Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. |
Der Schüler bzw. die Schülerin… …verhält sich so, wie bei der Note „Mangelhaft“ beschrieben; … arbeitet regelmäßig nicht mit (Leistungsverweigerung); …ist wiederholt unfreundlich und respektlos gegenüber Mitschülern und Lehrern. |